Amnesty Report 2025/26

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Zur Lage der Menschenrechte weltweit

20. April 2026 (Information von Amnesty International) - Wir erleben eine tiefgreifende globale Menschenrechtskrise. Maßgeblich verantwortlich dafür sind Regierungen weltweit, die zunehmend autoritär handeln und systematisch Menschenrechte und die internationale Rechtsordnung infrage stellen. Zu diesem Schluss kommt Amnesty International in dem aktuellen Amnesty Report 2025/26 für das Jahr 2025.

2026 www.amnesty.de

Folgende Menschenrechtsentwicklungen stehen im Fokus des Berichts:

Völkerrechtliche Verbrechen und Angriffe auf die Justiz

In vielen Teilen der Welt wurden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen. Beispiele hierfür sind Israels Völkermord an den Palästinenser*innen im Gazastreifen, Russlands Verbrechen in der Ukraine sowie anhaltende Konflikte in Myanmar und im Sudan. Unverantwortliche Rüstungsexporte befeuerten diese Krisen. Gleichzeitig untergruben mächtige Staaten aktiv internationale Rechenschaftsmechanismen.

Autoritäre Praktiken: Einschränkung von Freiheiten und Unterdrückung von Protesten

Weltweit schränkten Regierungen grundlegende Freiheiten massiv ein und gingen mit rechtswidriger Gewalt gegen Proteste vor, etwa in Tansania, Nepal und dem Iran. Unter dem Deckmantel von Antiterror- und Sicherheitsgesetzen wurden Andersdenkende systematisch kriminalisiert.

US-Behörden nahmen ausländische Studierende, die sich für die Rechte der Palästinenser*innen einsetzten, gezielt mit Haft- und Abschiebebefehlen ins Visier. Studierende, die gegen das harte Vorgehen der US-Einwanderungsbehörden protestierten, wurden ebenfalls festgenommen.

Auch in Deutschland stehen die Meinungs-, Versammlungs- und Wissenschaftsfreiheit unter Druck. Dazu gehören das harte Vorgehen gegen palästinasolidarische Proteste ebenso wie die Streichung der staatlichen Förderung von Demokratieprojekten. [Anmerkung ethos.at: nicht zu vergessen die Inhaftierung von Corona-Kritikern wie Dr. Witzschel und die Sanktionierung von Kritikern der deutschen Kriegspropaganda wie Baud. Darüber steht im Abschnitt über Deutschland kein Wort. Wichtiger als die faktische Menschenrechtsverletzung erscheint den Amnesty-Reportern gefühlte Diskriminierung: „Auch im Jahr 2025 lösten Berichte über einen Anstieg rassistischer, antisemitischer und antimuslimischer Hassverbrechen sowie Hassverbrechen gegen Frauen und lesbische, schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Menschen (LGBTI+) und andere marginalisierte Gruppen ernsthafte Besorgnis aus.“ (S. 84)]

Diskriminierung von vulnerablen Bevölkerungsgruppen

Flüchtlinge und Migrant*innen litten weltweit unter Massenabschiebungen und diskriminierender, oft rassistisch geprägter Grenzpolitik. Die Rechte von Frauen – besonders dramatisch in Afghanistan – sowie von LGBTI+ Personen gerieten stark unter Druck. Durch neue, restriktive Gesetze wurden insbesondere die Rechte von trans Menschen in vielen Ländern, darunter auch in den USA, systematisch angegriffen.

Klimakrise und wirtschaftliche Ungerechtigkeit

Trotz verheerender klimabedingter Katastrophen blockierten Regierungen den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen. Die USA trieben den Ausbau der fossilen Brennstoffe massiv voran. Durch massiven Druck multinationaler Konzerne und der USA wurde eine wegweisende EU-Lieferkettenrichtlinie aufgeweicht. [Anmerkung ethos.at: dieser Abschnitt ist typisch für den Zeitgeist 2026; das Glaubensbekenntnis zur Klima-Ideologie darf nicht fehlen. Sogar die skurrile Klage eines peruanischen Landwirts gegen den deutschen Energiekonzern RWE, die im Mai 2025 vom Oberlandesgericht Hamm abgewiesen wurde, findet explizit Erwähung im Bericht der größten Menschenrechtsverletzungen auf diesem Planeten. (S 86)]

Technologie und Menschenrechte: Digitale Repression

Regierungen nutzten digitale Tools zunehmend zur Unterdrückung: Die USA überwachten Demonstrierende, China verkaufte das Zensursystem "Great Firewall" an Pakistan. In manchen Ländern wie Afghanistan, Pakistan, Tansania und dem Südsudan schränkten die Behörden den Internetzugang ein, um das Recht auf freie Meinungsäußerung zu beschneiden – meist im Zusammenhang mit Protesten. Der unregulierte KI-Boom birgt massive Risiken, da riesige Rechenzentren die Umwelt zerstören und die EU wichtige Schutzmechanismen aufweicht.

Der Widerstand wächst

Trotz dieser massiven Bedrohungen setzten sich 2025 unzählige Menschen und Institutionen gegen Unrecht zur Wehr:

Rüstungsexporte eingeschränkt: Gerichte in Ländern wie Belgien und die spanische Regierung verhängten per Gesetz Verbote oder Einschränkungen für Waffentransporte nach Israel.

Justiz greift durch: Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) erließ wichtige Haftbefehle, unter anderem gegen Taliban-Anführer. Auch Deutschland leistete einen Beitrag zur globalen Strafverfolgung, indem die Bundesregierung ein ranghohes Mitglied einer libyschen Miliz an den IStGH übergab.

Kampf gegen Tech-Giganten: In Kenia feierten Aktivist*innen einen wichtigen juristischen Etappensieg gegen den Konzern Meta, bei dem es um die Verbreitung gefährlicher Inhalte auf Facebook ging.

Wiedergutmachung erkämpft: Indigene Völker in Brasilien erstritten nach über 40 Jahren historische Entschädigungen in Form von Landrückgaben.

Die Menschenrechte stehen unter massivem Beschuss, doch die große Mehrheit der Menschen will keine Welt, in der nur das Recht des Stärkeren zählt. Es gilt jetzt, unsere Menschenrechte zu verteidigen, Straflosigkeit zu beenden und Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen.

Der Amnesty International Report 2025/26 dokumentiert die weltweite Lage der Menschenrechte in 144 Staaten.

Auf dieser Seite findest du unter anderem das Vorwort, die globale Analyse, die fünf Regionalkapitel und ausgewählte Länderkapitel auf Deutsch. Alle Länderkapitel auf Englisch findest du auf amnesty.org

Hier kannst du die übersetzten Inhalte des Amnesty International Report 2025/26 als PDF-Datei herunterladen.

ethos.at bringt die Amnesty-Berichte über Deutschland + Österreich + Schweiz im Wortlaut:

 


 

DEUTSCHLAND

Amtliche Bezeichnung:

Bundesrepublik Deutschland

Stigmatisierende Aussagen von Staats vertreter*innen schürten die Angst vor Hassverbrechen. Polizeikräfte gingen mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Menschen vor, die friedlich für die Rechte von Palästinenser*innen demonstrierten. Im Jahr 2025 wurden 83 Personen nach Afghanistan abgeschoben, was gegen den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung verstieß. Die Bundesregierung setzte das Erreichen der Klimaziele aufs Spiel.

Diskriminierung

Auch im Jahr 2025 lösten Berichte über einen Anstieg rassistischer, antisemitischer und antimuslimischer Hassverbrechen sowie Hassverbrechen gegen Frauen und lesbische, schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Menschen (LGBTI+) und andere marginalisierte Gruppen ernsthafte Besorgnis aus. Laut vorliegenden Zahlen haben sich solche Verbrechen seit der Zeit vor der Pandemie mehr als verdoppelt. Stigmatisierende Äußerungen von Staatsvertre ter*in nen und der mangelnde Schutz der Rechte von LGBTI+ schürten die Angst vor Hassverbrechen in der Community; so wurde beispielsweise vermehrt über Angriffe auf Pride-Veranstaltungen berichtet.

Laut Angaben des Bundeskriminalamts vom November 2025 hatten geschlechtsspezifischen Gewaltverbrechen gegen Frauen im Jahr 2024 zugenommen. [Anmerkung ethos: konkrete Zahlen liegen nicht vor? Der Österreich-Bericht wird in dem Punkt konkret: "Im Jahr 2025 wurden 15 Femizide ge meldet."]

Im April 2025 erschoss ein Polizist in Oldenburg den 21-jährigen Schwarzen Lorenz A.. Der Fall erregte landesweit Aufmerksamkeit. Nach Angaben der Bürgerrechtsorganisation CILIP erreichte die tödliche Polizeigewalt im Jahr 2025 mit 17 Todesfällen erneut einen sehr hohen Stand, wobei rassifizierte und in Armut lebende Menschen unverhältnismäßig stark betroffen waren.

Im Dezember 2025 wurde im Bundestag der Entwurf für ein Gesetz vorgelegt, welches das Bundespolizeigesetz ablösen soll. Der Gesetzentwurf sah erweiterte Polizeibefugnisse vor, die zu willkürlichen Polizeikontrollen und Racial Profiling führen könnten. Er enthielt keine Kennzeichnungspflicht für Polizeikräfte, um Straflosigkeit entgegenzuwirken. Angehörige der Polizei und der Polizeigewerkschaften machten hetzerische und rassistische Aussagen, die sich vor allem gegen Schwarze, Araber*innen, Muslim*innen und Flüchtlinge richteten.

Eine im Mai 2025 veröffentlichte Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigte, dass Diskriminierung in nahezu allen Bereichen des polizeilichen Handelns auftreten konnte. 

Lesbische, schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Menschen (LGBTI+) Die Frist zur Evaluierung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag wurde 2025 von fünf Jahren auf 1,5 Jahre reduziert, was von LGBTI-Gruppen mit Sorge betrachtet wurde. Besonders besorgt waren sie über einen neuen Verordnungsentwurf der eine Rückverfolgung des ehemaligen amtlichen Geschlechts und des früheren Namens zulassen soll. Das würde dazu führen, dass Personen gegen ihren Willen geoutet werden.

Recht auf friedliche Versammlung

Im Februar 2025 erließ die Berliner Polizei die Auflage, dass Reden und Slogans auf einer für den 8.Februar geplanten Palästina-Solidaritätsdemonstration nur auf Deutsch oder Englisch erfolgen dürften. Als Demonstrierende trotzdem hebräische und arabische Sprechchöre anstimmten, wurde die Veranstaltung von der Polizei gewaltsam aufgelöst.

Im März 2025 wurde eine Frau bei einer friedlichen Demonstration in Berlin von einem Polizisten mehrfach ins Gesicht und auf den Kopf geschlagen. Ähnliche Polizeigewalt wurde bei Protestveranstaltungen zum Nakba-Tag und bei der Internationalist Queer Pride im Juli in Berlin dokumentiert.

Im Februar 2025 stellte die CDU im Bundestag eine Kleine Anfrage zur Finanzierung von zivilgesellschaftlichen Organisationen. Diese umfasste insgesamt 551 Fragen, mit denen die politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen beurteilt werden sollte. Dies betraf insbesondere Organisationen, die sich gegen Rassismus und für die Rechte von Migrant*innen einsetzen, wodurch diese unter Generalverdacht gestellt wurden.

Am 20.März 2025 erklärte das Berliner Verwaltungsgericht den Einsatz von Schmerzgriffen durch die Polizei für rechtswidrig. Zuvor hatten Sicherheitskräfte Schmerzgriffe angewandt, um nach Auflösung einer Protestaktion friedliche Klimademonstrierende zum Gehen zu zwingen.

Ebenfalls im März informierten die Berliner Einwanderungsbehörden vier ausländische Staatsangehörige aus der EU und den USA darüber, dass sie ausgewiesen werden sollten, weil sie sich 2024 an Studierendenprotesten in Solidarität mit Palästinenser*innen beteiligt hatten. Die vier Personen waren bisher wegen keiner Straftat verurteilt worden. Geleakte E-Mails legten nahe, dass die Berliner Senatsverwaltung für Inneres Druck auf das Landesamt für Einwanderung ausübte, die vier auszuweisen. Die Betroffenen konnten die Abschiebungen durch Eilanträge vorläufig stoppen.

Im Mai 2025 behauptete die Berliner Polizei nach einer Protestveranstaltung zum Nakba-Tag, dass ein Polizist von Demonstrierenden schwer verletzt worden sei. Daraufhin forderten Polizeisprecher*innen, der Berliner Bürgermeister und der Bundesinnenminister neue Befugnisse, um der Polizei das Vorgehen gegen Palästina-Demonstrierende zu erleichtern. Später ergab jedoch eine unabhängige Untersuchung, dass sich der Polizist selbst verletzt hatte, als er auf Protestierende einschlug.

Am 26.November 2025 entschied das Berliner Verwaltungsgericht, dass die Auflösung des sogenannten Palästina Kongresses im Jahr 2024 rechtswidrig gewesen sei.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Am 29.Januar 2025 verabschiedete der Bundestag eine Resolution, die vorsah, dass Schulen und Universitäten die Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) verwenden sollten. Die IHRA-Definition wurde von zivilgesellschaftlichen Gruppen und renommierten Rechtswissenschaftler*innen als unvereinbar mit internationalen Standards zur Meinungsfreiheit angesehen. Die sogenannte Antisemitismus-Resolution forderte auch Maßnahmen wie die Überwachung von Schüler*innen bzw. Studierenden und eine engere Zusammenarbeit mit Sicherheits- und Nachrichtendiensten, um vermeintliche Defizite bei der Bekämpfung von Antisemitismus an Schulen und Hochschulen zu beheben.

Die Behörden unternahmen weiterhin Bemühungen zur pauschalen Kriminalisierung der Parole »From the river to the sea«, die 2023 als vermeintliches »Symbol der Hamas« bezeichnet und verboten wurde.

Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen

Im April 2025 wurden alle neuen Aufnahmen über das Resettlement-Programm ausgesetzt und die Programme für humanitäre Aufnahmen beendet. Im Juli trat ein Gesetz in Kraft, das den Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutzstatus zwei Jahre lang aussetzte und nur begrenzte Ausnahmen für Härtefälle vorsah.

Im Rahmen des humanitären Aufnahmeprogramms für Afghanistan – ursprünglich im Oktober 2022 für die Aufnahme von 1.000 Personen pro Monat begonnen – waren bis Dezember 2025 insgesamt nur 2.230 Afghan*innen nach Deutschland eingereist, obwohl 3.074 Personen eine Einreiseerlaubnis erhalten hatten. Mehr als 1.300 Menschen, die mittels verschiedener Programme bereits eine Aufnahmezusage erhalten hatten, befanden sich weiterhin in Pakistan. Etwa 250 dieser Personen wurden aus Pakistan nach Afghanistan abgeschoben. Obwohl die Regierung durch Verwaltungsgerichte in fast 150 Entscheidungen wiederholt aufgefordert worden war, Visa auszustellen, waren Ende 2025 nur 756 Personen per Visum ins Land gekommen. Insgesamt hat die neue Bundesregierung die Zusagen all derer, die in Pakistan warten, halbiert.

Im Juli 2025 schob die Regierung 83 Personen nach Afghanistan und eine Person nach Syrien ab und verletzte damit den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung. Obwohl ein Berliner Verwaltungsgericht im Juni urteilte, dass es rechtswidrig sei, Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen, setzten die Behörden diese Praxis weiterhin fort und verweigerten Menschen an den Binnengrenzen die Einreise.

Im September legte die Regierung dem Bundestag einen Gesetzentwurf vor, mit dem die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) umgesetzt werden sollte. Das vorgeschlagene GEAS-Anpassungsgesetz führte Maßnahmen ein, die noch über die verschärften Vorgaben der GEAS-Reform hinausgingen. So soll es beispielsweise künftig möglich sein, sichere Drittstaaten bzw. Herkunftsländer per Rechtsverordnung und ohne Zustimmung des Bundesrates festzulegen, und die Möglichkeiten zur Inhaftierung von Migrant*innen sollen erheblich ausgeweitet werden.

Recht auf Privatsphäre

Das Bundesland Hessen führte 2025 im Frankfurter Bahnhofsviertel ein biometrisches Gesichtserkennungssystem ein. Überwachungskameras waren in der Lage, alle Passant*innen in Echtzeit zu erfassen, um Personen ausfindig zu machen, für die ein Gerichtsbeschluss vorlag. Neue Gesetzentwürfe auf Bundes- und Landesebene sahen vor, den Polizeibehörden weitreichende neue Befugnisse einzuräumen, um große Datenmengen automatisiert zu analysieren und alle öffentlich verfügbaren biometrischen Informationen aus dem Internet herauszuziehen, um gesuchte Personen zu identifizieren und zu orten.

Unternehmensverantwortung

Im September 2025 beschloss das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Darin war eine Abschaffung der Berichtspflichten und damit der Abbau wichtiger Durchsetzungs- und Transparenzmechanismen vorgesehen, was sich nachteilig auf die Unternehmensverantwortung auswirken würde.

Sexuelle und reproduktive Rechte

Ein parteiübergreifender Gesetzentwurf, der Schwangerschaftsabbrüche teilweise legalisieren sollte und bereits vor den vorgezogenen Neuwahlen im Februar 2025 im Bundestag feststeckte, kam auch nach dem Amtsantritt der neuen Koalitionsregierung nicht voran. Im August 2025 veröffentlichte ein staatlich finanziertes Forschungsprojekt seine Erkenntnisse bezüglich ungeplanter und ungewollter Schwangerschaften und deckte enorme Defizite bei der Abtreibungsversorgung auf.

Ebenfalls im August verlor ein Chefarzt einen Prozess vor dem Arbeitsgericht Hamm in der Region Ostwestfalen-Lippe, nachdem er sich gegen die Anweisung seiner Klinikleitung gewehrt hatte, keine Schwangerschaftsabbrüche mehr vorzunehmen. Nach der Klinikfusion seines evangelischen Arbeitgebers mit einem katholischen Krankenhaus – beide zwar kirchlich geleitet, doch mit öffentlichen Mitteln finanziert – wurden sämtliche Abbrüche verboten, außer wenn das Leben der schwangeren Person in Gefahr war. Dadurch wurde der Zugang zu grundlegenden reproduktiven Gesundheitsleistungen stark eingeschränkt.

Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung

Im November 2025 besuchte der UNSonderberichterstatter für das Recht auf Entwicklung Deutschland. In seiner Abschlusserklärung forderte er Wiedergutmachung für den Völkermord an den OvaHerero und Nama, den Deutschland von 1904 bis 1908 in seiner damaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika – dem heutigen Namibia – begangen hat.

Recht auf eine gesunde Umwelt

Im September 2025 erschien ein im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie verfasster Monitoringbericht, der auf große Defizite bei der Energiewende aufmerksam machte. Dennoch kündigte die Wirtschaftsministerin Pläne an, die Förderung für erneuerbare Energien abzubauen und die Gasinfrastruktur weiter auszubauen, was den Ausstieg aus der Nutzung und Förderung fossiler Brennstoffe weiter verzögern würde.

Im Mai 2025 wies das Oberlandesgericht Hamm eine Klage des peruanischen Landwirts Saúl Luciano Lliuya gegen den deutschen Energiekonzern RWE ab. Saúl Luciano Lliuya befürchtete, sein unterhalb eines Anden-Gletschers gelegenes Haus könnte infolge von Klimaveränderungen durch eine Flutwelle überschwemmt werden. Das Gericht urteilte zwar, dass das Grundstück des Landwirts nicht unmittelbar von Überflutung bedroht sei, stellte jedoch gleichzeitig fest, dass Großemittenten grundsätzlich unter dem deutschen Zivilrecht für grenzübergreifende Klimaschäden haftbar gemacht werden können.

Unverantwortliche Rüstungsexporte

Im August 2025 kündigte der Bundeskanzler an, dass Deutschland keine weiteren Waffenexporte nach Israel bewilligen werde, wenn diese im besetzten Gazastreifen eingesetzt werden könnten. Zuvor erteilte Ausfuhrlizenzen wurden jedoch nicht widerrufen und sonstige Rüstungsgüter weiterhin exportiert. Im November wurde der Stopp rückgängig gemacht und die individuellen Ausfuhrüberprüfungen wieder aufgenommen. In der ersten Jahreshälfte 2025 genehmigte Deutschland den Export von Waffen und anderem Militärgerät im Wert von rund 90 Mio. Euro nach Israel.

 


 

ÖSTERREICH

Amtliche Bezeichnung:

Republik Österreich

Die Lebenshaltungskosten in Österreich gehörten auch 2025 zu den höchsten in der EU. Geschlechtsspezifische Gewalt war nach wie vor weit verbreitet, und der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen war beschränkt. Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit waren bedroht, u. a. durch Beschränkungen für die Verwendung einer

Parole. Eine sofortige Obsorge für unbegleitete geflüchtete Kinder war nach wie vor nicht gewährleistet. Die Familienzusammenführung wurde ausgesetzt. Die Gesetze gegen Diskriminierung blieben unzureichend, und für die Polizei bestand nach wie vor keine individuelle Kennzeichnungspflicht.

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Den aktuellsten offiziellen Daten zufolge waren 16,9 Prozent der Bevölkerung im Jahr 2024 von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Am stärksten gefährdet waren Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen, Geflüchtete und Migrant*innen.

Die Lebenshaltungskosten gehörten 2025 zu den höchsten in der EU. Die Regierung stellte im September zwar Maßnahmen zur Regulierung des Mietmarktes vor, setzte allerdings keine umfassende nationale Wohnstrategie um. Ebenfalls im September kündigte die Regierung an, zusätzliche Kriterien für den Zugang zur Sozialhilfe einführen zu wollen, was besonders für geflüchtete Menschen Nachteile mit sich bringen würde.

Rechte von Frauen und Mädchen

Im Jahr 2025 wurden 15 Femizide gemeldet. Im November stellte die Regierung einen Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen vor. Zivilgesellschaftliche Organisationen wurden in die Ausarbeitung mit eingebunden.

Schwangerschaftsabbrüche waren nach wie vor nicht vollständig entkriminalisiert, und die Kosten wurden von den Krankenkassen nicht übernommen. In mehreren Bundesländern hatten schwangere Personen weiterhin nur eingeschränkten Zugang zu leistbaren und sicheren Schwangerschaftsabbrüchen.

Im Dezember 2025 verabschiedete das Parlament ein Gesetz, das Mädchen unter 14 Jahren das Tragen eines Kopftuchs an Schulen untersagte. Das Gesetz ist diskriminierend und verletzt die Rechte der Mädchen, darunter ihre Rechte auf Religions- und Meinungsfreiheit.

Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Im April 2025 wurde einer deutschen Klimaaktivistin die Aufenthaltserlaubnis wegen des Vorwurfs einer »schwerwiegenden Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit« entzogen. Die endgültige Entscheidung über das Berufungsverfahren stand Ende des Jahres noch aus.

Im Juli verabschiedete das Parlament ein Gesetz, das der Polizei den Einsatz von Spionagesoftware zum Ausspähen verschlüsselter Nachrichten erlaubt. Im August legte der Innenminister Pläne für eine erhebliche Ausweitung der Videoüberwachung an öffentlichen Orten vor, trotz Bedenken der Zivilgesellschaft hinsichtlich der negativen Auswirkungen auf die Versammlungsfreiheit.

Die Behörden wandten nach wie vor die Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) an, was von der Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsäußerung abschreckte. Die Polizei verhängte weiterhin Geldstrafen gegen Demonstrierende, die die Parole »From the river to the sea, Palestine will be free« skandierten. Faktisch bedeutete dies ein Pauschalverbot dieses Slogans, was gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstieß. Es blieb ein Ministerialerlass in Kraft, wonach die Parole geeignet sei, einen strafrechtlichen Anfangsverdacht der »Gutheißung terroristischer Straftaten« darzustellen.

Im April 2025 erklärte ein Gericht die zuvor erfolgte Auflösung einer Versammlung aufgrund des Skandierens dieser Parole für rechtswidrig.

Rechte von geflüchteten Menschen und Migrant*innen

Die Regierung führte auch 2025 trotz Regierungszusagen und entsprechender Bestimmungen aus der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) keine bundesweite Regelung zur Obsorge unbegleiteter geflüchteter Kinder ein.

Im Juli setzte die Regierung die Familienzusammenführung für sechs Monate aus. Im Dezember beschloss sie, die Aussetzung noch bis mindestens Juli 2026 fortzuführen, wodurch faktisch die einzige sichere Fluchtmöglichkeit nach Österreich für Schutzsuchende aufgehoben wurde.

Ebenfalls im Juli schob das Innenministerium erstmals einen Mann nach Syrien ab. Berichten zufolge verschwand er kurz danach spurlos. Der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen forderte daraufhin die österreichische Regierung in einem Schreiben auf, Nachforschungen zum Verbleib des Mannes anzustellen. Österreich setzte die Abschiebungen nach Syrien im Jahresverlauf fort.

Im Oktober 2025 schob das Innenministerium einen Mann nach Afghanistan ab – es war die erste Abschiebung in das Land seit der Machtergreifung der Taliban.

Diskriminierung

Österreich sorgte auch 2025 nicht für menschenrechtskonforme Antidiskriminierungsgesetze auf Bundes- und Länderebene. Im März meldete die Polizei eine Welle von vorurteilsmotivierten Straftaten gegen LGBTQIA+-Personen. Auch die Zahl der antimuslimischen und antisemitischen Hassverbrechen blieb hoch.

Rechtswidrige Gewaltanwendung

Für die Polizei bestand 2025 nach wie vor keine Kennzeichnungspflicht, was die Durchsetzung der Rechenschaftspflicht erschwerte. Die Vorschriften für den Einsatz von Körperkameras (Body-worn cameras) waren uneinheitlich.

Im Oktober 2025 kam eine Untersuchungskommission zu dem Schluss, dass ein im Juli erfolgter Polizeieinsatz gegen ein Antifa-Camp auf dem Gelände der Gedenkstätte Peršmanhof rechtswidrig und unverhältnismäßig gewesen sei.

Recht auf eine gesunde Umwelt

Österreich verabschiedete 2025 immer noch kein Klimaschutzgesetz. Expert*innen kritisierten einen durchgesickerten Gesetzentwurf als unzureichend, weil darin das angestrebte Netto-Null-Emissionsziel bis 2040 nicht enthalten war.

Veröffentlichungen von Amnesty International

+ Ein Jahr Ermittlungsstelle gegen Polizeigewalt: Guter Start, aber Unabhängigkeit muss sichergestellt sein – Kennzeichnungspflicht fehlt weiterhin, 20.Januar

+ Geplante Einschränkung bei Familienzusammenführung verstößt gegen Menschenrechte, 10.April

+ Regierung droht Sozialhilfe weiter auszuhöhlen, 15.September

+ Amnesty International warnt weiter vor Abschiebungen nach Syrien, 25.September

+ Gefährlicher Dammbruch: Österreich liefert Menschen erstmals in die Hände der Taliban aus, 21.Oktober


SCHWEIZ

Amtliche Bezeichnung:

Schweizerische Eidgenossenschaft

An Schweizer Universitäten wurden die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung eingeschränkt, indem Studierende wegen ihrer Teilnahme an Protesten gegen den Völkermord im Gazastreifen strafrechtlich verfolgt wurden. Als Reaktion auf den starken Anstieg an Femiziden wurden dringende Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt angekündigt. Einigen Asylsuchenden, deren Antrag abgelehnt worden war, drohte die Abschiebung nach Afghanistan.

Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Das Recht auf Protest wurde auch 2025 über Gebühr eingeschränkt. Friedliche Versammlungen mussten bewilligt werden, Demo-Organisator*innen wurden für Kosten übermäßig haftbar gemacht, und die Polizei setzte auf Taktiken wie das Einkesseln von Demonstrierenden und den Einsatz von Gummigeschossen. Ein positiver Schritt war, dass die Lokalbehörden in Lausanne, Genf und Bern Schritte einleiteten, um den Einsatz von Polizeigewalt gegen Protestierende zu prüfen.

Im Mai 2025 entschied das Kantonsgericht Freiburg, dass eine Gebühr von 1.380 Schweizer Franken (etwa 1.440 Euro), die dem Kollektiv Palästina-Solidarität wegen des Organisierens einer friedlichen Solidaritätsdemonstration auferlegt worden war, keine gültige Rechtsgrundlage hatte und die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit rechtswidrig einschränkte. Die Gebühr war im November 2023 verhängt worden, um die Kosten für die Polizeiarbeit während der Demonstration zu decken.

Im Juli 2025 zog die Universität Bern in letzter Minute die Erlaubnis zur Nutzung ihrer Räumlichkeiten für eine von Amnesty International organisierte Veranstaltung zurück, bei der die UN-Sonderberichterstatterin für die Menschenrechtslage im Besetzten Palästinensischen Gebiet, Francesca Albanese, zu Gast sein sollte. Die Universität warf ihr »unausgewogene und extreme« Positionen vor.

Im Oktober verurteilte das Bezirksgericht Zürich fünf Studierende wegen Hausfriedensbruchs zu bedingten Geldstrafen, nachdem sie an der ETH Zürich friedlich mit einem Sitzstreik gegen Israels Völkermord an den Palästinen ser*innen im Gazastreifen protestiert hatten. Zehn weitere Personen warteten noch auf ihre Gerichtsverhandlung.

Geschlechtsspezifische Gewalt

Im Juni 2025 kündigte der für die Umsetzung der Istanbul-Konvention zuständige nationale Ausschuss Sofortmaßnahmen an, um der steigenden Zahl von Femiziden entgegenzuwirken, darunter die Bereitstellung von mehr Plätzen in Notunterkünften. Die Polizei verzeichnete 21.127 Fälle häuslicher Gewalt, ein Anstieg von 6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Frauen und Mädchen machten 70 Prozent der Betroffenen aus. Morde an Frauen und Mädchen wurden in mehr als 50 Prozent der Fälle in ihrem Zuhause begangen.

Im November 2025 startete die Regierung die erste landesweite Kampagne zur Prävention häuslicher, sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt.

Diskriminierung

Im Juli 2025 forderte die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich ein landesweites Verbot von geschlechtsangleichenden Behandlungen für Minderjährige. Dieses würde den diskriminierungsfreien Zugang zur Gesundheitsversorgung für trans Jugendliche gefährden. [Anmerkung ethos: Wer behauptet das? Diese Aussage ist weder moralisch noch rechtlich korrekt!]

Im Dezember beschloss der Bundesrat die erste nationale Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus. Zuvor war ein Bericht verabschiedet worden, der feststellte, dass sich immer mehr Menschen wegen rassistischer Vorfälle an Beratungsstellen wandten und dass muslimfeindliche und antisemitische Übergriffe auf dem Vormarsch waren. In ihrem Bericht an den UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung (CERD) identifizierte die Schweiz Verbesserungsbedarf beim zivilrechtlichen Schutz gegen Diskriminierung, bei der systematischen Erhebung rassistischer Vorfälle und bei der Eindämmung von Racial Profiling.

Vor dem Hintergrund von Vorwürfen des systemischen Rassismus gegen die Lausanner Polizei suspendierte die Stadt Lausanne im September 2025 acht Polizisten wegen diskriminierender Nachrichten in Whatsapp-Gruppen.

Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen

Im März 2025 kündigte das Staatssekretariat für Migration an, Abschiebungen nach Afghanistan für asylsuchende Männer mit abgelehntem Asylantrag unter bestimmten Umständen wieder zuzulassen. Dies verstieß gegen den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement).

Ebenfalls im März verabschiedete das Parlament ein neues Asylgesetz, das eine Rechtsgrundlage für Zwangsmaßnahmen in Bundesasylzentren schaffte, z.B. um Minderjährige über 15 Jahren vorübergehend inhaftieren zu können.

Im Oktober hob der Bundesrat den vorübergehenden Schutz für Personen auf, die aus Gebieten der Ukraine geflohen waren, welche als »zumutbar« für eine Rückkehr betrachtet wurden. Dies ließ außer Acht, dass keine Region der Ukraine vor russischen Angriffen sicher war.

Im Juli 2025 entschied der Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss) in drei Fällen, dass die Schweiz gegen die Frauenrechtskonvention verstoßen hatte, als sie anordnete, Überlebende von geschlechtsspezifischer Gewalt in Drittländer zurückzuführen, obwohl sie dort nicht ausreichend geschützt waren.

Recht auf eine gesunde Umwelt

Nach dem wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Verein KlimaSeniorinnen Schweiz und andere v. Schweiz im Jahr 2024 empfahl der Europarat der Schweizer Regierung im September 2025, eine unabhängige nationale Stelle einzurichten, welche die Umsetzung und Wirksamkeit der Schweizer Klimapolitik überwachen und das Erreichen der Ziele aus dem Pariser Klimaabkommen sicherstellen soll.

Unternehmensverantwortung

Im Mai 2025 legte ein Initiativkomitee aus Vertreter*innen verschiedener NGOs der Regierung eine neue Konzernverantwortungsinitiative vor, die mit über 280.000 Unterschriften eingereicht wurde und ein starkes und wirksames Konzernverantwortungsgesetz forderte.

Veröffentlichungen von Amnesty International

+ Schweiz: Gazaproteste an der ETH Zürich: Schutz der Meinungs- und Versammlungsfreiheit von Student*innen, 25.August

+ Schweiz vom UNO-Frauenrechtsausschuss (CEDAW) gerügt: Gefährdung von asylsuchenden Frauen, 26.August

+ Schweiz: Gesundheitsversorgung von jugendlichen trans Personen, September

+ Schweiz: Demonstration für Gaza in Bern: Ungerechtfertigter und exzessiver Einsatz von Polizeigewalt, 16.Dezember

+ Schweiz: Amnesty verurteilt Polizeieinsatz gegen Demonstrant*innen in Genf, 10.Oktober

+ Schweiz/Lausanne: Faciliter manifestations et contre manifestations autant que possible, 19 Septembre (nur auf Französisch)

Tags: Charta der Menschenrechte, Tag der Menschenrechte, Menschenrechte, Menschenrechtsverletzungen, Amnesty