17. Jänner 2025 „Das Rennen um die Hofburg hat schon begonnen,“ so die Salzburger Nachrichten (17.1.26) zur Halbzeit der zweiten Amtszeit von VdB. Wer ins Rennen geht, ist demnach schon ausgemachte Sache: Die FPÖ gegen alle anderen!

Der Artikel reproduziert naturgemäß alle Klischees, die sich in über hundert Jahren zur illegitimen Realverfassung verhärtet haben. So geht’s anscheinend allein darum, welche Partei wen „ins Rennen“ schickt, wobei sich die Kandidaten und -innen naturgemäß bedeckt halten müssen. Als SPÖ-Kandidaten werden die langjährige Nationalratspräsidentin Doris Bures und der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser gehandelt, bei der ÖVP fällt zwangsweise der Name Othmar Karas. (Einen Tag später weiß Krone.at 18.1.26 über "Gerüchte um Schallenberg als Kandidat für Hofburg".) Die FPÖ könnte „Susanne Fürst ins Rennen schicken“ und hätte mit einer Kandidatin ein „Alleinstsellungsmerkmal“. Quereinsteiger? Wenn überhaupt, dann ein Ex-Diplomat (der in der Regel „unabhängig“ ist, aber klar einer Partei zugeordnet werden kann).
Prinzipiell geht es bei allen Medienspekulationen über unseren Bundespräsidenten niemals um seine Qualifikation, sondern bestenfalls um die Frage, was diese Person „darstellen“ sollte. In Zeiten der Politik-Darsteller zählt natürlich primär, ob ein Darsteller publikumswirksam ist. Vor der Wahl geht es darum, „jemanden zu finden, der sich besser verkaufen lässt“. ethos.at ergänzt: und jemanden, der sich am leichtesten kaufen lässt.
ethos.at weist darauf hin, dass der Österreichische Bundespräsident das einzige Amt im Staate ist, bei dem eine Person und nicht eine Partei gewählt wird. Dass diese Person aus dem Umfeld der Parlamentsparteien kommt, ist in der Verfassung nicht vorgesehen. Es ist natürlich laut Verfassung auch nicht verboten. Alle Medien-Spekulationen über die Zukunft des Amtes implizieren, das müsse so sein, weil es immer so war. Andere Optionen werden gar nicht ernsthaft in Betracht gezogen. Die Medien berichten vor, während und nach jeder BP-Wahl weder umfassend, noch objektiv. Genau genommen ist es eine Irreführung der Leser, die unsere Verfassung nicht gelesen haben. Das trifft zwar auch auf die Journalisten zu; diese aber hätten aufgrund ihrer verfassungsmäßig geschützten Freiheit auch entsprechende Verpflichtungen, insbesondere die Kenntnis der Grundlagen unserer Demokratie. Gegenstand jeder Berichterstattung sollten nicht nur die politischen Skandale, sondern auch die elementaren Grundlagen unserer Politik sein.
Artikel 60, Absatz 1: „Der Bundespräsident wird vom Bundesvolk auf Grund des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Wahlrechts der zum Nationalrat wahlberechtigten Männer und Frauen gewählt; stellt sich nur ein Wahlwerber der Wahl, so ist die Wahl in Form einer Abstimmung durchzuführen.“
Es ist typisch für unsere Verfassungsgesetzgebung, dass die ursprüngliche Version ergänzt und damit entstellt wurde. So schreibt ein völlig überflüssiger Nebensatz nun vor, was zu passieren hat, wenn sich „nur ein Wahlbewerber“ meldet. Das ist noch nie vorgekommen und wird nach bisherigen Erfahrungen sicher nie passieren (rund 30 Anwärter 2022, von denen sieben die Hürden auf den Wahlzettel schafften).
Durch das Parteiengesetz (teilweise in Verfassungsrang) sichern sich die Parlamentsparteien (bei gleichzeitigem Ausschluss aller Kleinparteien) 250 Millionen (jährlich und inflationsgesichert!) an staatlichen Subventionen. Dagegen findet sich weder im BP-Wahlgesetz noch in der Verfassung eine konkrete Aussage, wie ein unabhängiger Kandidat seine Wahl organisieren und finanzieren soll. Es gibt auch keine Bestimmung darüber, dass und wie Chancengleichheit aller qualifizierten KandidatInnen nicht nur zu deklarieren, sondern auch herzustellen ist. Hat "der Gesetzgeber" darauf vergessen oder wollte er es genau so einrichten? Was sagt das über die wahren Interessen der Parteien aus? Sapere aude!
Die Vorauswahl der KandidatInnen durch die hochsubventionieren Parteien garantiert Zugriff auf deren finanzielle Mittel und deren offenen Zugang zu allen Hofberichterstattern des Landes, die selbstherrlich über „Öffentlichkeitswirksamkeit“ der KandidatInnen entscheiden. Das ist - so wie der aktuelle Artikel der SN einmal mehr beweist - einseitige Einflussnahme für die Interessen der Parteien und gegen die Interessen unseres Landes.
Wer immer bei der nächsten BP-Wahl „ins Rennen geschickt wird“, die Österreicher und Österreicherinnen sollten wissen: 2028 geht es um die Zukunft unserer Demokratie und um eine bessere Verfassung als Fundament einer besseren Demokratie! Nur ein Bundespräsident, der nicht aus dem Parteienspektrum kommt, kann so einen Prozess moderieren und fördern.
Update 4. Feburar 2026 - Niessl: Zustimmung innerhalb der SPÖ groß, so ORF.at "Am Dienstag ließ der ehemalige SPÖ-Landeshauptmann und aktuelle Sport-Austria-Präsident Hans Niessl mit einer möglichen Hofburg-Kandidatur aufhorchen. Im Burgenland-heute-Gespräch sagte er, dass die Zustimmung innerhalb der SPÖ groß sei, für ihn aber auch eine überparteiliche Kandidatur interessant wäre."
Update 9. Februar 26 um 22:22 Uhr: Ich weiß nicht warum, aber irgend ein Impuls veranlasst mich auf ORF.at in die ZiB2 zu klicken – was ich seit mehr als einem Jahr nicht mehr gemacht habe. Und wer sitzt da auf dem Interview-Platz? Ein gewisser Niessl, der erklärt, dass er Bundespräsident werden will. Was treibt den 75-jährigen an? Er will mehr mit den Landeshauptleuten und der Bevölkerung reden. Eine revolutionäre Ansage, die in den vergangenen 50 Jahren noch nie gemacht wurde. Kandidat der SPÖ werde er wohl nicht, bestätigt er und will seinen Wahlkampf mit Spenden finanzieren. Was bleibt? Wann immer ein abgehalfterter Politpromi eine Absichtserklärung abgibt, dann steht der Hofberichterstatter ORF Gewehr bei Fuß um „topaktuell“ zu berichten.
Grundlegende und tiefgehende Informationen dazu finden sich in keinem Leitmedium, aber täglich auf www.hofburgwahl.at !
8. Februar 2026
Offener Brief an die leitenden SN-Redakteure Alexander Purger und Manfred Perterer
S.g. Herr Purger,
S.g. Herr Chefredakteur Perterer!
In der SN 5.2.2026 definieren Sie das „Anforderungsprofil“ des Bundespräsidenten: „nicht zu sehr parteigebunden, um für alle wählbar zu sein, zurückhaltend, bescheiden, sich nicht vordrängend, gebeten werden wollend.“ Offenbar gibt es in der ganzen SN-Redaktion keine Kollegen, die dagegen einen Einwand hätten. Mehr noch: mit dieser Plattitüde treffen sie die allgemein gültige Haltung aller Politjournalisten dieses Landes, die für derartige Banalisierungen auch noch mit üppigen „Qualitätsjournalismusförderungen“ des Bundes belohnt werden.
Es ist wohl erforderlich zu explizieren: dieses „Anforderungsprofil“ hat nichts, absolut nichts mit Qualifikation zu tun, die man in jeder Ausschreibung vom Lehrling bis zum Geschäftsführer auf den Punkt bringen muss. Beim BP offenbar nicht! Hier geht es nur um das „Erscheinungsbild“ (also Schein), hier geht es nur um „Öffentlichkeitswirksamkeit“ (aufgrund dieses Kriteriums wurde Marko Pogo bei der letzten BP-Wahl vom ORF und allen andern Massenmedien gehypt. Eine peinliche, politische Nullnummer, wie man spätestens nach der letzten NR-Wahl weiß. Dem Rocksänger hats nicht geschadet – sehr wohl unserer Demokratie!).
Wie auch immer, ich bin gerne bereit, Denkanstöße zu liefern. Bis zur Wahl des nächsten BP ist ja noch Zeit.
1. Der Bundespräsident ist laut Verfassung die einzige politische Position des Landes, die direkt über eine Persönlichkeitswahl, nicht über eine Partei gewählt wird.
2. Der Bundeskanzler wird überhaupt nicht gewählt. Das ewige Ritual der „Regierungsbildung“ in Folge der Nationalratswahlen ist zwar üblich, aber aus Verfassungssicht reines Brauchtum – üblicher Weise bezeichnet man diese politische Praxis als „Realverfassung“. Doch in der Verfassung, Artikel 70 (1) B-VG, steht lediglich: „Der Bundeskanzler und auf seinen Vorschlag die übrigen Mitglieder der Bundesregierung werden vom Bundespräsidenten ernannt.“
3. VdB hat mit der Ernennung von Bierlein ein Exempel statuiert, wie man diesen Artikel jederzeit (nicht nur nach einer unerwarteten Demission der gesamten Regierung) anwenden könnte. Dass das nicht „jederzeit“ passiert, dafür sorgen natürlich die Parteisoldaten, welche von ihren jeweiligen Parteien „gebeten werden wollen“.
4. Die üblichen Spekulationen über Köpfe - egal über mögliche Kanzler oder mögliche Bundespräsidenten oder andere politische Kader – nehmen in den Medien jede Menge Platz ein. Die Diskussion über die Demokratie (und ihre Grundlagen, wie die österreichische Bundesverfassung) unterbleibt. Das ist - angeblich aus „journalistischer Sicht“ - zu fad. Damit kann man keine Auflage machen, so die gängige qualitätsjournalismusgeförderte Irrmeinung.
5. Jeder Österreich und jede Österreicherin hat schon einmal oder öfters zum Ausdruck gebracht, dass er/sie die gängige Form der Parteipolitik im Allgemeinen und die Politikdarsteller im Besonderen „Scheiße“ findet. (Studien über Politikverdrossenheit braucht man nicht lange zu suchen.) Die gängige Berichterstattung der qualitätsjournalismusgeförderten Medien trägt dazu bei, „die Kacke am Dampfen zu halten“.
6. Jede Berichterstattung, die voraussetzt, dass das wichtigste (nicht nur „höchste“, „repräsentativste“) Amt im Lande nur von einem altgedienten Apparatschik aus dem Umfeld der Parlamentsparteien ausgeübt werden kann (und soll), ist per se einseitig, mehr noch: antidemokratisch. Diese Berichterstattung unterdrückt die Tatsache, dass die Verfassung einen offenen Zugang zum Amt des Bundespräsidenten vorsieht; offen für alle Bürger unseres Landes, die Verantwortung übernehmen wollen und können. In Artikel 60 B-VG steht kein Wort, dass die mächtigen Parteien auch noch dieses Amt durch ihre Vorauswahl okkupieren sollen. Freilich: es steht auch nichts davon, dass sie es nicht dürfen. Dass sie es tun, ist „gelebte politische Praxis“. Eine Praxis, die unabhängige Journalisten angesichts der Übermacht der Parteien hinterfragen würden.
7. Wann werden die Journalisten beginnen – auf eigene Initiative, nicht auf Zurufe von Niessl und Co – substanzielle Informationen über die Hintergründe der bestehenden Probleme unseres Landes zu publizieren? Damit meine ich nicht Spekulationen über Mauscheleien in den Hinterzimmern unserer Republik, sondern Informationen über die Ursachen der ständig zunehmenden Deformationen unserer Demokratie! Die übliche unkritische Berichterstattung über den Status-quo ist jedenfalls ein Beitrag zur Krise unserer Demokratie (siehe Punkt 6).
Ich behaupte ganz frech, dass besserer Journalismus immer noch möglich ist und biete Ihnen gerne aktuelle Beispiele von ethos.at:
+ B-VG BVG Verfassung: Schönheit und Eleganz?
+ Woher kommen die "Wiederösterreicher"?
Mit freundlichen Grüßen, HTH
Am 13. Februar 2026 antwortet Redakteur Purger
Sehr geehrter Herr Mag. Thurndorfer,
danke für Ihre Anmerkungen. Ich darf dazu sagen, dass es sich nicht um einen sachlichen Artikel über das Amt des Bundespräsidenten, sondern um eine satirische Glosse über die Ambitionen des Hans Niessl handelte.
Mit besten Grüßen
Alexander Purger
REPLY HTH: Danke für die Aufklärung!
Angesichts der täglichen Realsatire, die unsere Politiker liefern, konnte ich den Unterschied nicht erkennen.
mfg, Hubert T.
