Krisensicherheits-Gesetz: Teuer und ineffizient! - PK der Regierung

Beitragsseiten

Gleich drei Minister sind bei der Pressekonferenz am Dienstag, 8. November 2022 aufmarschiert, um ein neues Regierungsprojekt den Medien schmackhaft zu machen: das Krisensicherheitsgesetz.

PR-Mitteilung des BMI

Innenminister Gerhard Karner, Verteidigungsministerin Klaudia Tanner und Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch haben am 8. November 2022 das neue Krisensicherheitsgesetz vorgestellt. Die Koalition hat damit auf Grundlage eines einstimmigen Antrags aller Parlamentsparteien ein neues Regelwerk für das Krisenmanagement der Republik erarbeitet.

"Die Corona-Pandemie und der Angriffskrieg Russlands haben gezeigt, wie krisenanfällig unsere Welt geworden ist – das bedeutet für uns, je unsicherer das Umfeld ist, umso klarer muss die Antwort der Politik sein", sagte Innenminister Gerhard Karner anlässlich der Präsentation des Krisensicherheitsgesetzes. "Deshalb wurde auf Grundlage eines einstimmigen Antrags aller Parlamentsparteien eine neue gesetzliche Grundlage für das Krisenmanagement der Republik erarbeitet mit einer Neuaufstellung des gesamtstaatlichen Krisenmanagements." Karner ergänzte, dass eine umfassende Sicherheit besonders in Zeiten vielfältiger und globaler Herausforderungen ein Bedürfnis für die Menschen in Österreich sei.

Verteidigungsministerin Klaudia Tanner ergänzte: "Die Krisen der Vergangenheit zeigen uns, dass die Anforderungen an die staatlichen Akteure zunehmen. Die Risikobilder unseres Hauses verdeutlichten, dass multiple Krisen und das sicherheitspolitische Umfeld sich verschlechtern." Es bedürfe des Aufbaus einer schnelleren und effizienteren Reaktionsmöglichkeit, so die Ministerin. "Das Krisensicherheitsgesetz stellt einen Meilenstein für die Krisenvorsorge und die österreichische Sicherheitsarchitektur dar. Darüber hinaus wird auch die Rolle des Bundesheeres in einer Krise legistisch näher spezifiziert."

Gesundheitsminister Johannes Rauch betonte, dass Österreich in der Lage sei, Krisen gemeinsam zu bewältigen. Es werde durch das Krisengesetz ein rechtlicher Rahmen geschaffen, um die Zusammenarbeit bei Krisen entsprechend regeln zu können. "Das Gesetz sieht im Gesundheitsbereich einen Ausbau der Lagerhaltung für Gesundheitsprodukte vor. Das werden wir auf neue Beine stellen, um in Zukunft sicherer und resilienter zu sein", sagte Rauch. "Krisen haben immer auch eine gesundheitliche und eine soziale Dimension. Das müssen von Anfang an mitdenken.", appellierte Rauch darüber hinaus.

Einrichtung eines Bundeslagezentrums im Innenministeriums

Wesentliche Elemente des Krisensicherheitsgesetzes sind die Einrichtung eines Bundeslagezentrums im Innenministerium, eine enge Kooperation und Koordination der staatlichen Akteure sowie die enge Einbindung aller Beteiligten.

Das Bundeslagezentrum wird im Auftrag der Bundesregierung ein ständiges Monitoring der Entwicklung in zentralen Bereichen wie Sicherheit, Gesundheit oder Energie betreiben. Es wird auf mehr als zweitausend Quadratmetern eingerichtet und ermöglicht die gleichzeitige Bewältigung von drei Lagen. Darüber hinaus wird ein modernes Medienzentrum zur transparenten Kommunikation mit der Öffentlichkeit installiert.

Enge Kooperation und Koordination der staatlichen Akteure

Mit rechtlichen Klarstellungen wird die Zusammenarbeit der Akteure auf Bundesebene verbessert. "Erstmals soll ein Krisenfall auf Bundesebene einheitlich definiert und ein Regierungskoordinator für Krisenvorsorge im Bundeskanzleramt eingerichtet werden, der die bestmögliche Vorbereitung auf Krisenszenarien sicherstellen soll. Gleichzeitig wird dessen Stellvertreter im Kanzleramt die Nachrichtendienste koordinieren.

Nach der Präsentation wird das Gesetz in eine sechswöchige Begutachtung gehen und nach der Einarbeitung der Begutachtungsergebnisse im Frühjahr die parlamentarischen Prozesse durchlaufen. (/PR-Mitteilung)