Krisensicherheits-Gesetz: Teuer und ineffizient!

Beitragsseiten

Update Krisensicherheitsgesetz 7. August 2024 – Postenschacher kurz vor Torschluss – es kam exakt wie von ethos.at prognostiziert. „Nach wochenlangem Ringen hat sich die türkis-grüne Regierungskoalition auf die Besetzung wichtiger Schlüsselposten geeinigt. Der amtierende Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) wird neuer OeNB-Gouverneur. Fixiert wurden außerdem die Leitung der neuen Krisenkoordination und Nachbesetzungen in der Justiz. Das Personalpaket wird noch am Dienstag per Umlaufbeschluss im Ministerrat beschlossen, hieß es am Dienstagabend aus Regierungskreisen. … Neuer oberster Krisenkoordinator wird Generalmajor Peter Vorhofer. Dieser Regierungsberater wurde im Rahmen des 2023 beschlossenen Krisensicherheitsgesetzes vorgesehen. Vorhofer soll zur strategischen Beratung der Bundesregierung im Bundeskanzleramt dienen.“ (Quelle: APA via NEWS.at)

Update 6. Juli 2024 – Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit berichtet die Parlamentskorrespondenz NR. 805 : „Nationalrat beschließt Krisensicherheitsgesetz mit Abstrichen. Grünes Licht für Bundeskrisenlager für den Gesundheitsbereich“

Update 21. Juni 2023 - "Die Opposition hat ihre Ablehnung gegen das von der Regierung geplante Krisensicherheitsgesetz heute bekräftigt. In einer gemeinsamen Pressekonferenz warnten Vertreter von SPÖ, FPÖ und NEOS am Vormittag vor einem „Murks“, der auch grundrechtliche Probleme in sich berge", berichtet ORF.at.  Es ist erfreulich, dass die Oppositionsparteien exakt fünf Monate nach der Kritik von ethos.at die Öffentlichkeit auf den Murks der Regierung aufmerksam machen. ethos.at erwartet sich auch in Zukunft keinen Dank von diesen Parteien, ist seinerseits aber dankbar, dass konstruktive Beiträge Wirkung zeigen - wenn auch mit fünf Monaten Verspätung!

Update 1. März 2023 - "Morgen endet die Begutachtungsfrist für das geplante Krisensicherheitsgesetz. Bisher sind bereits mehr als 10.000 Stellungnahmen von Privatpersonen, die eine Einschränkung ihrer Grundrechte befürchten, eingelangt. Aber auch offizielle Stellen üben Kritik. Die Bundesländer sehen sich nicht ausreichend eingebunden. Wien vermisst zudem eine klare Ansprechstelle und kritisiert die mangelnde Definition eines Krisenfalls", berichtet ORF.at.

BMI Minister Karner ua C BKA

Foto: © Andy Wenzel/BKA: Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch, Verteidigungsministerin Klaudia Tanner und Innenminister Gerhard Karner bei der Pressekonferenz. am 8.11.22

21. Jänner 2023 - Die Regierung plant eine neues Bundes-Krisensicherheitsgesetz – B-KSG, das sich derzeit noch in Begutachtung befindet. ethos.at hat dazu folgende Stellungnahme auf parlament.gv.at abgegeben:

Stelllungnahme: Das geplante B-KSG dient in keinem Punkt der Krisenvorsorge oder Krisenbewältigung. Es dient vielmehr dazu, den derzeitigen Regierungsparteien noch vor dem absehbaren Ende ihrer Herrschaft neue Posten im Staatsapparat zu sichern. Dies belegen folgende geplante Paragrafen:

"§ 5. (1) Zur gesamthaften strategischen Beratung der Bundesregierung in Fragen der Krisenvorsorge, der Krisenbewältigung, der umfassenden Landesverteidigung, der nationalen Sicherheit und der staatlichen Resilienz werden im Bundeskanzleramt ein Berater sowie ein stellvertretender Berater der Bundesregierung (Regierungsberater und stellvertretender Regierungsberater) eingerichtet."

Bestellt werden Berater und Stellvertreter "von der Bundesregierung für die Dauer von fünf Jahren". ABSURD: "Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport hat das weitere Mitglied zu bestellen"! Warum schreibt man nicht gleich ins Gesetz "der Parteichef der Grünen" hat ein Mitglied zu bestellen? 

"§5 (7) Zur Bewältigung der administrativen Tätigkeiten des Regierungsberaters und des stellvertretenden Regierungsberaters hat der Bundeskanzler die notwendige Sach- und Personalausstattung bereitzustellen", was erfahrungsgemäß einen Rattenschwanz von Mitarbeitern nach sich zieht.

Dazu kommrm gemäß § 7 in allem Ministerien "Fachgremien unter Mitwirkung ... " anderer Ministerien, in welche Kombinationen wird in sechs Absätzen genau festgelegt. Falls das nicht reicht, gibt es den Absatz (9): "Die Fachgremien können bei Bedarf um Vertreter der weiteren betroffenen Bundesminister erweitert werden." Alles nach dem Motto: Wer nicht weiter weiß, der gründet einen Arbeitskreis.

Die interministerielle Beschäftigungstherapie braucht natürlich auch noch ein Koordinationsgremium - der Regierungsberater und sein Büro können das nach Ansicht des Gesetzgebers nicht bewältigen! Mehr noch, im Ernstfall sind die Regierungsberater überflüssig und das Koordinationsgremium tritt auf den Plan:

"§ 9. (1) Zur Beratung der Bundesregierung in Bezug auf die Entscheidung über das Vorliegen einer Krise (§ 3) sowie zur Abstimmung von Maßnahmen zur Minimierung der Gefahr des Entstehens einer drohenden Krise wird durch Beschluss der Bundesregierung ein Koordinationsgremium eingerichtet. (2) Bei Vorliegen einer Krise obliegt dem Koordinationsgremium zudem die Beratung und Unterstützung der obersten Organe des Bundes sowie die Koordination der operativen Maßnahmen zur Bewältigung einer Krise, der Entscheidungsvorbereitung und der Öffentlichkeitsarbeit."

"(4) Das Koordinationsgremium kann bei Vorliegen einer Krise Ausschüsse und Unterausschüsse, insbesondere für Öffentlichkeitsarbeit und wissenschaftliche Fragestellungen, einrichten, um einzelne Fachfragen einer vertieften Prüfung zu unterziehen." Zu den Regierungsberatern, den Mitgliedern der Fachkreise, sowie den Mitarbeitern des Koordinationsgremiums kommen nun also auch noch "Ausschüsse und Unterausschüsse insbesondere für Öffentlichkeitsarbeit". Von den vergangenen Jahren der Corona-Herrschaft wissen wir, dass diese Bestimmung als Rechtsgrundlage für weitere Propagandalawinen und entsprechende Geldverschwendung verwendet werden wird.

Neben explodierender Personal- und Verwaltungskosten verlangt das Gesetz die teure Errichtung eines "Bundeslagezentrums", das laut § 6 dem Innenministerium unterstehen soll, sowie Zusatzkosten beim Bundesheer. Laut "§ 11. [...] 1. die Bereitstellung autarker und resilienter Kasernen zum Zwecke der Unterstützung der Einsatzfähigkeit der Sicherheitsbehörden, der Wachkörper des Bundes und sonstiger Gebietskörperschaften einschließlich der Gemeindeverbände, ziviler Rettungsorganisationen sowie der Feuerwehren [...]"

Diese Gesetzesvorlage schafft eine Sicherheit: die Garantie auf totales Chaos und Kompetenzwirrwarr im Ernstfall! Die zweite Sicherheit besteht darin, dass alle neu geschaffenen Jobs hoch dotiert sein werden. Eine seriöse Berechnung der Gesetzesfolgekosten muss dazu führen, das geplante Bundes-Krisensicherheitsgesetz in der bestehenden Form abzulehnen. /Ende der Stellungnahme

SIEHE AUCH: Gesetzesentwurf im Wortlaut auf parlament.gv.at

SIEHE AUCH: Aufbruch Österreich hat ausführlich Stellung genommen. Hier die Zusammenfassung:

- Die Gesetzesvorlage ist unausgereift, rechtsstaatlich bedenklich und nicht erforderlich. Sie ist zu verwerfen.

- Sinnvoll ist die Wiederbelebung der Umfassenden Landesverteidigung und die Rückführung des SKKM in die Kompetenz des Bundeskanzlers.

- Vordringlich ist eine kritische Evaluierung der Maßnahmen in der Corona-Pandemie durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss als Grundlage für weitere Maßnahmen.

- Notwendig ist eine Änderung der Bundesverfassung zur Einführung von Eilverfahren, die eine zeitnahe Anfechtung von Maßnahmen, die Grund- und Freiheitsrechte einschränken, ermöglichen.