Krisensicherheits-Gesetz: Teuer und ineffizient!

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Update 21. Juni 2023 - "Die Opposition hat ihre Ablehnung gegen das von der Regierung geplante Krisensicherheitsgesetz heute bekräftigt. In einer gemeinsamen Pressekonferenz warnten Vertreter von SPÖ, FPÖ und NEOS am Vormittag vor einem „Murks“, der auch grundrechtliche Probleme in sich berge", berichtet ORF.at.  Es ist erfreulich, dass die Oppositionsparteien exakt fünf Monate nach der Kritik von ethos.at die Öffentlichkeit auf den Murks der Regierung aufmerksam machen. ethos.at erwartet sich auch in Zukunft keinen Dank von diesen Parteien, ist seinerseits aber dankbar, dass konstruktive Beiträge Wirkung zeigen - wenn auch mit fünf Monaten Verspätung!

Update 1. März 2023 - "Morgen endet die Begutachtungsfrist für das geplante Krisensicherheitsgesetz. Bisher sind bereits mehr als 10.000 Stellungnahmen von Privatpersonen, die eine Einschränkung ihrer Grundrechte befürchten, eingelangt. Aber auch offizielle Stellen üben Kritik. Die Bundesländer sehen sich nicht ausreichend eingebunden. Wien vermisst zudem eine klare Ansprechstelle und kritisiert die mangelnde Definition eines Krisenfalls", berichtet ORF.at.

BMI Minister Karner ua C BKA

Foto: © Andy Wenzel/BKA: Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch, Verteidigungsministerin Klaudia Tanner und Innenminister Gerhard Karner bei der Pressekonferenz. am 8.11.22

21. Jänner 2023 - Die Regierung plant eine neues Bundes-Krisensicherheitsgesetz – B-KSG, das sich derzeit noch in Begutachtung befindet. ethos.at hat dazu folgende Stellungnahme auf parlament.gv.at abgegeben:

Stelllungnahme: Das geplante B-KSG dient in keinem Punkt der Krisenvorsorge oder Krisenbewältigung. Es dient vielmehr dazu, den derzeitigen Regierungsparteien noch vor dem absehbaren Ende ihrer Herrschaft neue Posten im Staatsapparat zu sichern. Dies belegen folgende geplante Paragrafen:

"§ 5. (1) Zur gesamthaften strategischen Beratung der Bundesregierung in Fragen der Krisenvorsorge, der Krisenbewältigung, der umfassenden Landesverteidigung, der nationalen Sicherheit und der staatlichen Resilienz werden im Bundeskanzleramt ein Berater sowie ein stellvertretender Berater der Bundesregierung (Regierungsberater und stellvertretender Regierungsberater) eingerichtet."

Bestellt werden Berater und Stellvertreter "von der Bundesregierung für die Dauer von fünf Jahren". ABSURD: "Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport hat das weitere Mitglied zu bestellen"! Warum schreibt man nicht gleich ins Gesetz "der Parteichef der Grünen" hat ein Mitglied zu bestellen? 

"§5 (7) Zur Bewältigung der administrativen Tätigkeiten des Regierungsberaters und des stellvertretenden Regierungsberaters hat der Bundeskanzler die notwendige Sach- und Personalausstattung bereitzustellen", was erfahrungsgemäß einen Rattenschwanz von Mitarbeitern nach sich zieht.

Dazu kommrm gemäß § 7 in allem Ministerien "Fachgremien unter Mitwirkung ... " anderer Ministerien, in welche Kombinationen wird in sechs Absätzen genau festgelegt. Falls das nicht reicht, gibt es den Absatz (9): "Die Fachgremien können bei Bedarf um Vertreter der weiteren betroffenen Bundesminister erweitert werden." Alles nach dem Motto: Wer nicht weiter weiß, der gründet einen Arbeitskreis.

Die interministerielle Beschäftigungstherapie braucht natürlich auch noch ein Koordinationsgremium - der Regierungsberater und sein Büro können das nach Ansicht des Gesetzgebers nicht bewältigen! Mehr noch, im Ernstfall sind die Regierungsberater überflüssig und das Koordinationsgremium tritt auf den Plan:

"§ 9. (1) Zur Beratung der Bundesregierung in Bezug auf die Entscheidung über das Vorliegen einer Krise (§ 3) sowie zur Abstimmung von Maßnahmen zur Minimierung der Gefahr des Entstehens einer drohenden Krise wird durch Beschluss der Bundesregierung ein Koordinationsgremium eingerichtet. (2) Bei Vorliegen einer Krise obliegt dem Koordinationsgremium zudem die Beratung und Unterstützung der obersten Organe des Bundes sowie die Koordination der operativen Maßnahmen zur Bewältigung einer Krise, der Entscheidungsvorbereitung und der Öffentlichkeitsarbeit."

"(4) Das Koordinationsgremium kann bei Vorliegen einer Krise Ausschüsse und Unterausschüsse, insbesondere für Öffentlichkeitsarbeit und wissenschaftliche Fragestellungen, einrichten, um einzelne Fachfragen einer vertieften Prüfung zu unterziehen." Zu den Regierungsberatern, den Mitgliedern der Fachkreise, sowie den Mitarbeitern des Koordinationsgremiums kommen nun also auch noch "Ausschüsse und Unterausschüsse insbesondere für Öffentlichkeitsarbeit". Von den vergangenen Jahren der Corona-Herrschaft wissen wir, dass diese Bestimmung als Rechtsgrundlage für weitere Propagandalawinen und entsprechende Geldverschwendung verwendet werden wird.

Neben explodierender Personal- und Verwaltungskosten verlangt das Gesetz die teure Errichtung eines "Bundeslagezentrums", das laut § 6 dem Innenministerium unterstehen soll, sowie Zusatzkosten beim Bundesheer. Laut "§ 11. [...] 1. die Bereitstellung autarker und resilienter Kasernen zum Zwecke der Unterstützung der Einsatzfähigkeit der Sicherheitsbehörden, der Wachkörper des Bundes und sonstiger Gebietskörperschaften einschließlich der Gemeindeverbände, ziviler Rettungsorganisationen sowie der Feuerwehren [...]"

Diese Gesetzesvorlage schafft eine Sicherheit: die Garantie auf totales Chaos und Kompetenzwirrwarr im Ernstfall! Die zweite Sicherheit besteht darin, dass alle diese Jobs hoch dotiert. Eine seriöse Berechnung der Gesetzesfolgekosten muss dazu führen, das geplante Bundes-Krisensicherheitsgesetz in der bestehenden Form abzulehnen. /Ende der Stellungnahme

Siehe auch: Gesetzesentwurf im Wortlaut auf parlament.gv.at


Kommentar aus ethischer Sicht: auf Krisen vorbereitet zu sein, sollte eigentlich zum Grundgerüst jedes Politikers, jedes Beamten und natürlich auch jedes Staatsbürgers gehören. Diese Vorbereitung ist eine Frage der Einstellung bzw der Haltung, somit ein Thema, das jeder Mensch auf moralischer und ethischer Basis lösen kann. Die Regierung unterwirft das Problem mit dem B-KSG dem Gesetz und enthebt es damit automatisch der persönlichen Verantwortung der Politiker, Beamten und Staatsbürger. Philosophisch betrachtet ist dies ein weiterer Akt, das Moralitätsprinzip auszuhebeln durch das Legalitätsprinzip.

Politisch betrachtet ist des B-KSG in der aktuellen Fassung ein Beweis dafür, dass die herrschenden Parteien - egal ob in Regierung oder Opposition - nicht die geringsten moralischen Hemmungen haben, ihre eigenen Interessen durch Schaffung neuer Pfründe , die sie umgehend gesetzlich verankern, durchzusetzen. Wenn man schon ein Problem isoliert und somit abgehoben statt ganzeitlich betrachtet, und dafür eine eigene Infrastruktur mit entsprechendem Personal braucht, so sollte es reichen, dieses Personal nach den vorhanden Ausschreibungs-Gesetzen zu rekrutieren. Nein! Diese Gesetze könnten ja dazu führen, dass sich parteifreie Persönlichkeiten unseres Landes bewerben. Dies Möglichkeit müssen die Herrschaften der Parteien, deren Einheits-Programm nur noch auf Erhaltung und Ausbau ihrer Pfründe beruht, ausschließen. Und das durch ein eigenes Gesetz, das dem Objektivierungsgesetz direkt widerspricht.

Im Fall B-KSG formuliert man den Paragrafen 5. (2), der in geradezu lächerlicher Weise zu verschleiern sucht, dass die beiden Regierungsparteien vor ihrem absehbaren Exitus noch mindestens fünf Jahre je einen ihrer eigenen Ärsche auf einem weichen und sicheren Sessel im Staatsapparat postieren. Genau hier, in einer derartig verlotterten Gesetzgebung, liegen die Wurzeln dafür begraben, dass die Menschen "zu Recht" der Meinung sind, dass Politik eine schmutziges Geschäft ist. Dieser Paragraf ist keine einmalige Entgleisung, sondern typisch für die Gesetzeslokomotive, die seit Jahrzehnten auf Schiene ist. Bei ähnlichen Bestimmungen über die Ernennung der Volksanwälte wurden die damit geschaffenen Parteien-Pfründe sogar in Verfassungsrang gehoben (B-VG Artikel 148g)

Die Herrschaften dieses Landes berufen sich gerne darauf, dass sie ausschließlich auf Basis des Gesetzes handeln, und das verstehen sie als Legalitätsprinzip. Nur durch Ausklammerung des Moralitätsprinzips, das die Gesetze nicht nur betrachtet und hinnimmt wie sie sind, sondern auch die moralisch zweifelhaften Absichten des Gesetzgebers berücksichtigt, kann man dieses Verständnis des Legalitätsprinzips für die Ultima Ratio unserer Politik halten. Im Buch Moral 4.0 wurde diese Form der Politik so charakterisiert: Das Legalitätsprinzip überlagert das Moralitätsprinzip, und zwar total.

Dass die Parteien und ihre Spitzenkader so und nicht anders handeln, kann einen gelernten Österreicher nicht mehr wundern. Dass jedoch vom intellektuellen Überbau dagegen nicht der geringste Widerstand zu bemerken ist, muss einen naiven Bürger dieses Landes, der gemäß Grundgesetz an die Freiheit der Wissenschaften glaubt, beunruhigen.

- Wo sind die Rechtsprofessoren, die in Frage stellen, dass Gesetze fast nur noch nach einem "Ministerialentwurf" den Weg ins Parlament finden?

- Wie tief wurde die Basis unserer Verfassung (Parlament = Gesetzgebung), die noch jeder Gymnasiast in der Unterstufe als Basiswissen lernen muss, von der Realverfassung unseres Landes verschüttet?

- Wie lange können Rechtsprofessoren bei der sukzessiven Demontage unserer Demokratie durch Gesetze wie das B-KSG noch zuschauen?

- Warum schaffen Rechtsprofessoren keine Qualitätsststandards für die Gesetzgebung?

- Welche Maßnahmen empfehlen Rechtsprofessoren, um bei der Gesetzgebung bzw. bei jedem einzelnen Gesetz zu gewährleisten, dass der Artikel 1 B-VG beachtet wird?

Antworten der Professoren siehe: Gesetzgebung braucht Qualitätskontrolle!


Kommentar von Mag. Christian Zeitz

Wissenschaftlicher Direktor Institut für angewandte Politische Ökonomie

Das Bundes-Krisensicherheitsgesetz soll die "Sicherheit und Resilienz" des Landes angesichts neuer und ungewisser Bedrohungsszenarien steigern. Ziel ist es, Strukturen zu errichten und Ablaufprozesse zu definieren, die im Bedrohungsfall effiziente Formen der Krisenbewältigung möglich machen.

Für diesen Zweck werden neue Gremien geschaffen, autoritative Kompetenzen grundgelegt, Freiräume für die Durchsetzung staatlicher Notstandsmaßnahmen hergestellt, gewaltenteilige Machtbeschränkungen reduziert oder gar beseitigt und werden Grundrechte durch administrative Maßnahmen einschränkbar oder gar beseitigbar. Das in der Bundesverfassung vorgesehene System einer gewaltenteiligen Staatlichkeit mit demokratischer Kontrolle droht auf der Basis dieses Ansatzes ausgehebelt werden zu können.

Nach § 3 obliegt die Feststellung einer Krise der Bundesregierung im Rahmen einer Verordnung unter Abstimmung mit dem Hauptausschuß des Nationalrats. Dieser Vorgang wird jedoch faktisch vom in §9 vorgesehenen Koordinationsgremium eingeleitet, das im Bundeskanzleramt angesiedelt ist und von einem für 5 Jahre installierten Beraters des Bundeskanzlers geleitet wird (§5). § 9 ist auch die zentrale Quelle für die Eröffnung weitgehender Willkür in der Definition des Auslösemechanismus der vorgesehenen Maßnahmen. Es ist dort nämlich nicht nur vom "Vorliegen einer Krise", sondern auch von einer "drohenden Krise" die Rede, die eine autoritative Koordination "operativer Maßnahmen" rechtfertigen würde. Wörtlich ist von "Maßnahmen zur Minimierung der Gefahr des Entstehens einer drohenden Krise" die Rede, die auch durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten sei. Der doppelte Konjunktiv der "Gefahr" einer "drohenden" Krise ermöglicht freilich immer und überall die Behauptung der Notwendigkeit, die Republik in den Krisenmodus zu versetzen und damit berechtigt zu sein, das rechtsstaatliche Gefüge in eine Krisenkommandostruktur zu verwandeln. Dies wird bereits bei der bloßen Behauptung "der Gefahr des Entstehens einer drohenden Krise" (§§9,6) möglich und damit durchsetzbar.

Der zentrale Mangel des Gesetzesvorhabens besteht im völligen Mangel einer Legaldefinition des Begriffs "Krise". Was eine Krise ist, bestimmt das nach den§§ 6 und 8 beim Bundesministerium für Inneres eingerichtete Bundeslagezentrum. § 7 macht diesbezüglich erkennbar, wie weit der Begriff einer möglichen Krise hier gefasst wird: Mit den beim BM für Inneres einzurichtenden "Fachgremien" wird ein Rahmen definiert, der alle Lebens- und Politikfelder zur Quelle möglicher Krisen erklärt: Soziales, Gesundheit, Pflege, Konsumentenschutz, Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation, Technologie, Arbeit und Wirtschaft.

Die Behauptung einer Krise, einer drohenden Krise oder auch nur der Möglichkeit einer drohenden Krise hat in der Konzeption des hier kritisierten Gesetzesentwurfes weitreichende Folgen: In Abänderung des Bundes-Verfassungsgesetzes wird der Bundesregierung bzw. ihren Fachministerien die Möglichkeit eines Assistenzeinsatzes des Bundesheeres eröffnet, sobald eine Krise in einer der oben erwähnten Lebens- bzw. Politikfelder behauptet wird. Diese Gefahr wird auch noch durch die Möglichkeit des BMI, im "Krisenfall" die Datenschutz-Grundverordnung außer Kraft zu setzen,(§5) verstärkt.

Der vorliegende Gesetzesentwurf ist nicht geeignet, reale Probleme zu lösen. Sein Beschluss würde Probleme schaffen anstatt sie zu bewältigen. Er ist ein Anwendungsfall der Befürchtung, dass ein illiberaler Staat nicht die Lösung des Problems ist, sondern das Problem selbst.


Gleich drei Minister sind bei der Pressekonferenz am Dienstag, 8. November 2022 aufmarschiert, um ein neues Regierungsprojekt den Medien schmackhaft zu machen: das Krisensicherheitsgesetz.

PR-Mitteilung des BMI

Innenminister Gerhard Karner, Verteidigungsministerin Klaudia Tanner und Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch haben am 8. November 2022 das neue Krisensicherheitsgesetz vorgestellt. Die Koalition hat damit auf Grundlage eines einstimmigen Antrags aller Parlamentsparteien ein neues Regelwerk für das Krisenmanagement der Republik erarbeitet.

"Die Corona-Pandemie und der Angriffskrieg Russlands haben gezeigt, wie krisenanfällig unsere Welt geworden ist – das bedeutet für uns, je unsicherer das Umfeld ist, umso klarer muss die Antwort der Politik sein", sagte Innenminister Gerhard Karner anlässlich der Präsentation des Krisensicherheitsgesetzes. "Deshalb wurde auf Grundlage eines einstimmigen Antrags aller Parlamentsparteien eine neue gesetzliche Grundlage für das Krisenmanagement der Republik erarbeitet mit einer Neuaufstellung des gesamtstaatlichen Krisenmanagements." Karner ergänzte, dass eine umfassende Sicherheit besonders in Zeiten vielfältiger und globaler Herausforderungen ein Bedürfnis für die Menschen in Österreich sei.

Verteidigungsministerin Klaudia Tanner ergänzte: "Die Krisen der Vergangenheit zeigen uns, dass die Anforderungen an die staatlichen Akteure zunehmen. Die Risikobilder unseres Hauses verdeutlichten, dass multiple Krisen und das sicherheitspolitische Umfeld sich verschlechtern." Es bedürfe des Aufbaus einer schnelleren und effizienteren Reaktionsmöglichkeit, so die Ministerin. "Das Krisensicherheitsgesetz stellt einen Meilenstein für die Krisenvorsorge und die österreichische Sicherheitsarchitektur dar. Darüber hinaus wird auch die Rolle des Bundesheeres in einer Krise legistisch näher spezifiziert."

Gesundheitsminister Johannes Rauch betonte, dass Österreich in der Lage sei, Krisen gemeinsam zu bewältigen. Es werde durch das Krisengesetz ein rechtlicher Rahmen geschaffen, um die Zusammenarbeit bei Krisen entsprechend regeln zu können. "Das Gesetz sieht im Gesundheitsbereich einen Ausbau der Lagerhaltung für Gesundheitsprodukte vor. Das werden wir auf neue Beine stellen, um in Zukunft sicherer und resilienter zu sein", sagte Rauch. "Krisen haben immer auch eine gesundheitliche und eine soziale Dimension. Das müssen von Anfang an mitdenken.", appellierte Rauch darüber hinaus.

Einrichtung eines Bundeslagezentrums im Innenministeriums

Wesentliche Elemente des Krisensicherheitsgesetzes sind die Einrichtung eines Bundeslagezentrums im Innenministerium, eine enge Kooperation und Koordination der staatlichen Akteure sowie die enge Einbindung aller Beteiligten.

Das Bundeslagezentrum wird im Auftrag der Bundesregierung ein ständiges Monitoring der Entwicklung in zentralen Bereichen wie Sicherheit, Gesundheit oder Energie betreiben. Es wird auf mehr als zweitausend Quadratmetern eingerichtet und ermöglicht die gleichzeitige Bewältigung von drei Lagen. Darüber hinaus wird ein modernes Medienzentrum zur transparenten Kommunikation mit der Öffentlichkeit installiert.

Enge Kooperation und Koordination der staatlichen Akteure

Mit rechtlichen Klarstellungen wird die Zusammenarbeit der Akteure auf Bundesebene verbessert. "Erstmals soll ein Krisenfall auf Bundesebene einheitlich definiert und ein Regierungskoordinator für Krisenvorsorge im Bundeskanzleramt eingerichtet werden, der die bestmögliche Vorbereitung auf Krisenszenarien sicherstellen soll. Gleichzeitig wird dessen Stellvertreter im Kanzleramt die Nachrichtendienste koordinieren.

Nach der Präsentation wird das Gesetz in eine sechswöchige Begutachtung gehen und nach der Einarbeitung der Begutachtungsergebnisse im Frühjahr die parlamentarischen Prozesse durchlaufen. (/PR-Mitteilung)


Siehe auch Video von Rechtsanwalt Gerold Beneder zum Bundes Krisensicherheitsgesetz!

MFG-Mitteilung:

Krisensicherheitsgesetz geht in Begutachtung, Opposition weiter kritisch: 

Nach heftiger Kritik der Opposition musste das Krisensicherheitsgesetz überarbeitet werden. Das Herzstück ist ein unter Führung des Innenministeriums geplantes Bundeslagezentrum. Weiterhin gibt es keine Einigung mit der Opposition.

Das Krisensicherheitsgesetz geht am Donnerstag in Begutachtung. Das teilte das Innenministerium mit. Nach rund einem Jahr Arbeit hatte die Koalition im vergangenen November einen Entwurf dafür vorgelegt. Diesem hatte die Opposition aber die Zustimmung verweigert und heftige Kritik geübt. Die Regierung braucht für das Gesetz eine Zweidrittel-Mehrheit, also die Zustimmung von SPÖ oder FPÖ. Entgegen ersten Informationen gibt es weiter keine Einigung mit der Opposition.

Mag. Gerold Beneder fordert auf zur Stellungnahme, sobald das Gesetz in Begutachtung geht!

"Die Bundesregierung hat an dem Entwurf, den wir im Dezember mit den anderen Oppositionsparteien heftig kritisiert haben, nichts geändert, lediglich die 'Arbeitsgruppen' zu 'Fachgremien' umbenannt. Die Bundesregierung hat aus den Krisen der letzten zwei Jahre offensichtlich nichts gelernt."

Eine weitere Stellungnahme veröffentlichte RA Beneder am 5. Februar 2023 auf report24.news