Salzburg Landtagswahl 23. April 2023 - 10 Fragen

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Zehn Fragen an alle SpitzenkandidatInnen

1. Salzburg hat mit rund 60 Artikeln eine schlanke Landesverfassung. Das Bundes-Verfassungsgesetz mit Nebenverfassungsrecht hat mindestens 1.000 Artikel darüber hinaus zahlreiche Gesetze in Verfassungsrang eingeflochten in einfachen Gesetzen. Würde Ihre Partei einen bundesweiten Verfassungskonvent zur grundlegenden Reform des BVG unterstützen?

2. Halten Sie die Abschaffung von neun verschiedenen Landesgesetzgebungen für a) möglich, b) wünschenswert, c) sinnvoll? Bitte begründen Sie Ihre Position.

3. Können Sie sich eine Beschränkung der Landtage auf Kontrollfunktionen der Landesregierungen vorstellen?

4. Artikel 5 Absatz 5 der Landesverfassung lautet: "Das Land Salzburg bekennt sich auch zu Instrumenten der partizipativen Demokratie, die nicht von Abs 1 erfasst sind, und fördert diese." Wie hat Ihre Partei diesen Absatz bislang in die Praxis umgesetzt und wie wollen Sie diesen Absatz künftig in ihrem politischen Alltag integrieren?

5. Artikel 9 definiert "Aufgaben und Zielsetzungen des staatlichen Handelns des Landes insbesondere: [...] - die Anerkennung der Stellung der Familie in Gesellschaft und Staat und die Erreichung einer kinderfreundlichen Gesellschaft [...]. Bitte erklären Sie, welchen Stellenwert die Familie im Programm Ihrer Partei hat.

a) Ist der Begriff der Familie gemäß LGBTQ neu zu definieren oder im Sinne der traditionellen christlichen Grundwerte zu verteidigen?

b) Würden Sie eine Reform des österreichischen Eherechts, das noch aus der Zeit der Nazidiktatur stammt, unterstützen?

6. Artikel 30 lautet: "Die Mitglieder des Landtages sind bei Ausübung dieses Berufes an keinen Auftrag gebunden." (Diese Bestimmung entspricht dem Artikel 56 B-VG in Bezug auf die Nationalratsabgeordneten. Der Klubzwang ist demnach verfassungswidrig.) Wie steht Ihre Partei zum Klubzwang? wie wird er / wie wollen Sie ihn künftig praktizieren?

7. Artikel 30 besagt weiters, dass Landtagsabgeordnete einen Beruf ausüben (keinen Nebenjob!), wofür sie Laut Artikel 32 Bezüge (nicht bloß Aufwandsentschädigungen!) beziehen. Sind Sie dafür, dass Landtagsabgeordnete künftig keine Nebenbeschäftigungen ausüben dürfen?

8. Laut Demokratiebericht des Varieties of Democracy Instituts der schwedischen Universität Göteborg ist Österreich 2022 von einer „liberalen Demokratie“ zu einer „Wahldemokratie“ abgestuft worden. Bitte abschließend um einen Kommentar über Ihre Einschätzung der Fragen

a) Ist Österreich noch eine echte Demokratie?

b) Welche Reformvorschläge für unsere Demokratie bietet Ihre Partei?

Im folgenden die Antowrten in der Chronologie, wie sie bei ethos.at eingetroffen sind.