Salzburg Landtagswahl 23. April 2023

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Update 26. Mai 2023: ÖVP hat sich mit der FPÖ auf eine Koalition in der Landesregierung geeinigt. Die Angelobung wird am 14. Juni sein, berichtet ORF.AT

Salzburg Hochrechnung 1

23. April 2023 - ORF.at berichtet. + Erste Statements der SpitzenkandidatInnen im ORF Salzburg Landesstudio.

23. März 2023 - Vor jeder Wahl senden die Medien an die Kandidaten gerne Fragenkataloge, um den Lesern Vergleichsmöglichkeiten zu bieten. Doch die Fragen kratzen meist nur an der Oberfläche. ethos.at geht an die Wurzeln, denn nach Herabstufung Österreichs zur "Wahldemokratie" (ORF.at-Bericht 7.4.22) stellt sich die Frage, ob diese und andere Wahlen in Österreich überhaupt noch etwas mit einer echten Demokratie zu tun haben. Hier die 10 Fragen an alle SpitzenkandidatInnen der Landtagswahl - ethos.at bat um Rückmeldung bis 30. März.

Die Antworten der Parteien in chronologischer Reihenfolge

ÖVP, Wilfried Haslauer, Wilfried Haslauer

NEOS Landesgruppe Salzburg, Landesgruppe Salzburg, Florian S. Niederseer

MFG Salzburg, Salzburg, Patrick Prömer Landessprecher

WIRS - WIR sind Salzburg, Gerhard Pöttler

Salzburg Wahl Empfehlung

KEINE ANTWORT: Die Grünen Salzburg, Simon Heilig-Hofbauer, Landesgeschäftsführer: "Danke für ihr Interesse, leider ist es uns aus Zeitgründen nicht möglich Ihre Fragen zu beantworten." WEITERS KEINE ANTWORTEN VON: SPÖ + FPÖ + KPÖ

21. April 2023 - "Die Krone Elefantenrunde zur Landtagswahl in Salzburg" Im Vorfeld der Tiroler (sic) Landtagswahl diskutierten am 19.4.23 bei PULS 24 "Anchorwoman" Corinna Milborn und Chefredakteur der "Salzburger Krone" Claus Pandi die Spitzenkandidat:innen Wilfried Haslauer (ÖVP), David Egger (SPÖ), Marlene Svazek (FPÖ), Martina Berthold (Grüne) und Andrea Klambauer (NEOS). Die Spitzenkandidaten der KPÖ, MFG und WirS waren nicht geladen - das sind demnach wohl keine "Elefanten", sondern "graue Mäuse". Puls24/Krone statuieren damit einen neues Demokratie-Verständnis: Alle Elefanten sind gleich, nur Mäuse sind ungleich.

Salzburg Elefantenrunde Puls24 Krone

Tirol oder Salzburg? Der Lapsus ist im fernen Wiener Studio von Puls 24 bislang noch niemandem aufgefallen. Eine andere Frage zu "Corinna the Anchorwoman" - ist das die Art und Weise, wie man ehemalige Chefredakteurinnen neuerdings versenkt? Anders gefragt: Kann eine Sendung ohne "Anker" heute keine Zuseher mehr ins Boot holen?

NEWS.at hat in einem Vorwahl-Artikel die drei "grauen Mäuse" immerhin erwähnt, wenn auch hier Umfang und Form der Berichte tendenziöse Züge tragen. Landtagswahl Salzburg 2023 am 24. April: Kandidaten, Parteien, (news.at)

18. März 2023 - Peter Rabl twittert : "Auch in Salzburg dürfte es bei LTW kräftig rumpeln. Aber Dreier-Koalition hat Chance auf Fortsetzung. Wenn VP der blauen Versuchung widersteht. Via @sn_aktuell"

Twitter Peter Rabl 2023 03 18

6. März 2023 - "Die Landtagswahlen in Salzburg stehen mit 23. April schon knapp vor der Tür. Neu mit dabei ist die Bewegung “Wir sind Salzburg”, als deren führender Kopf der ehemalige MFG Bundesgeschäftsführer Gerhard Pöttler auftritt. Mit sensationellen 1.200 Unterstützungserklärungen sagen sie der etablierten Politik den Kampf an – und Pöttler steigt auch gegen seine ehemalige Partei in den Ring", berichtet Report24.news.

Von 19. Jänner bis. - 1. März 2023 mussten Parteien oder Bewegungen für einen Wahlantritt bei der Salzburger Landtagswahl Unterstützungserklärungen sammeln; sie benöitgen:

120 Unterschriften in Salzburg Stadt

120 Unterschriften im Flachgau,

100 Unterschriften im Pinzgau

100 Unterschriften im Pongau

80 Unterschriften im Lungau

80 Unterschriften im Tennengau

AUSGANGSLAGE: Wahlergebnis 2018

Ergebnis: ÖVP: 37,8% (+8,8%), SPÖ: 20,0% (-3,8%), FPÖ:18,8% (+1,8%),

Grüne: 9,3% (-10,9%), NEOS: 7,3% (+7,3%),

FPS: 4,5% (+4,5%), Hans Mayr 1,7% (+1,7%), KPÖ und Plattform Plus: 0,4%, CPÖ: 0,1%

nicht kandidiert: Team Stronach: 0,0% (-8,3%), Piratenpartei: 0,0% (-1,3%)

23. April 2023: Salzburger Landtagswahl

ÖVP, SPÖ, FPÖ, GRÜNE, NEOS, KPÖ, WIRS und MFG haben Wahlvorschläge für ganz Salzburg eingebracht. Die Salzburger Bierpartei (SBP) hat einen Wahlvorschlag für den Bezirk Flachgau eingereicht und wieder zurückgezogen. 

• FPÖ: Marlene Svazek
• GRÜNE: Martina Berthold
KPÖ-Salzburg mit Kay-Michael Dankl
MFG-Salzburg mit Patrick Prömer
NEOS-Salzburg mit Andrea Klambauer
• ÖVP: Dr. Wilfried Haslauer
• SPÖ: David Michael Egger-Kranzinger
• "WIR sind Salzburg" mit Dr. Gerhard Pöttler

Quelle: wahlinformation.at


Auszüge aus der Salzburger Landesverfassung

Volltext: RIS - Landes-Verfassungsgesetz 1999 - Landesrecht konsolidiert Salzburg, Fassung vom 18.03.2023 (bka.gv.at)
Siehe auch : 100 Jahre Landesverfassung am 16. Februar 2021

Artikel 2
(1) Die Staatsgewalt des Landes geht vom Landesvolk aus. Sie wird gemäß der Landesverfassung und der Bundesverfassung unmittelbar vom Landesvolk (Art. 5) und mittelbar durch die Organe der Gesetzgebung und der Vollziehung ausgeübt.
(2) Gesetzgebung und Vollziehung sind Landessache, soweit sie nicht dem Bund übertragen sind.

Artikel 5
(1) Das Volk äußert seinen Willen durch Wahl, Volksabstimmung, Volksbegehren und Volksbefragung. Das Nähere bestimmen die Landesgesetze.
(2) Zur Durchführung der Wahlen sowie der Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen sind, wenn nicht anderes bestimmt ist, eigene Behörden (Wahlbehörden) berufen.
(3) Das Wahlverfahren ist auf den Grundsätzen der Verhältniswahl aufgebaut. (Anmerkung ehtos.at: Details siehe Artikel 13)
(4) In der Volksabstimmung entscheidet die unbedingte Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen. Das Ergebnis der Volksabstimmung ist amtlich zu verlautbaren.
(5) Das Land Salzburg bekennt sich auch zu Instrumenten der partizipativen Demokratie, die nicht von Abs 1 erfasst sind, und fördert diese.

Artikel 9
Aufgabe des Landes ist es, für eine geordnete Gesamtentwicklung des Landes zu sorgen, die den wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Bedürfnissen seiner Bevölkerung auch in Wahrnehmung der Verantwortung für künftige Generationen Rechnung trägt. In diesem Sinn sind Aufgaben und Zielsetzungen des staatlichen Handelns des Landes insbesondere:
- die Schaffung und Erhaltung der Grundlagen für eine leistungsfähige Wirtschaft und für quantitativ ausreichende und qualitativ gute Arbeitsmöglichkeiten, insbesondere durch Vorsorge für eine hochwertige Infrastruktur;
- die Anerkennung und Erhaltung der bäuerlichen Landwirtschaft als Garantin für natürliche Ausgangsprodukte zur Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sowie als Wahrerin und Pflegerin der Kulturlandschaft und der natürlichen Lebensgrundlagen;
- die Schaffung und Erhaltung von angemessenen Wohnverhältnissen;
- die Bewahrung der natürlichen Umwelt und der Landschaft in ihrer Vielfalt und als Lebensgrundlage für den Menschen sowie der Tier- und Pflanzenwelt vor nachteiligen Veränderungen und die Erhaltung besonders schützenswerter Natur in ihrer Natürlichkeit;
- der Schutz des Klimas, insbesondere durch Maßnahmen zur Verminderung oder Vermeidung des Ausstoßes von klimarelevanten Gasen und zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur nachhaltigen Nutzung erneuerbarer Energien;
- die nachhaltige Sicherung des Wassers als natürliche Lebensgrundlage, der Schutz strategisch wichtiger Wasserressourcen zur Vorsorge für kommende Generationen und die Sicherung der Versorgung insbesondere der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu sozialverträglichen Bedingungen;
- die Achtung und der Schutz der Tiere als Mitgeschöpfe des Menschen aus seiner Verantwortung gegenüber den Lebewesen; (Anmerkung ethos.at: das entspricht der Forderung der politischen Ästhetik des Philosophen Nadim Sradj, der die Würde der Tiere und Pflanzen gleichberechtigt sieht zur Würde des Menschen.)
- das Bestehen von angemessenen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen;
- das Bestehen von bestmöglichen Bildungseinrichtungen, die Weiterentwicklung von Wissenschaft, Kunst und Kultur unter Respektierung deren Freiheit, Unabhängigkeit und Vielfalt, die Bewahrung erhaltenswerter Kulturwerte sowie die Ermöglichung der Teilhabe aller Interessierten an Bildung und am kulturellen Leben;
- die Sicherstellung der zur Führung eines menschenwürdigen Lebens notwendigen Grundlagen für jene, die dazu der Hilfe der Gemeinschaft bedürfen;
- die Unterstützung von alten und behinderten Menschen und das Bemühen um Lebensbedingungen, die den Bedürfnissen dieser Menschen entsprechen;
- die Sicherung der Kindern und Jugendlichen zukommenden Rechte auf Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit, auf Fürsorge und Schutz vor physischer, psychischer und sexueller Gewalt und Ausbeutung und auf kindgerechte Beteiligung entsprechend dem UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Bei allen Maßnahmen des Landes, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes zu berücksichtigen;
- die Anerkennung der Stellung der Familie in Gesellschaft und Staat und die Erreichung einer kinderfreundlichen Gesellschaft;
- die Schaffung von Chancengleichheit und Gleichberechtigung für alle Landesbürger, insbesondere für Frauen;
- die grundsätzliche Anerkennung und Erhaltung der Sonntage als Tage der Arbeitsruhe.

Artikel 10
(1) Die Besorgung der im Art. 9 niedergelegten Staatsaufgabe erfolgt mit hoheitlichen Mitteln auf Grund der Gesetze sowie mit privatwirtschaftlichen Mitteln im gesetzlichen Rahmen.
(2) Jedes in den selbstständigen Wirkungsbereich des Landes fallende staatliche Handeln hat die Freiheit und Würde des Menschen sowie seine freie Entfaltung in der Gemeinschaft zu respektieren, die Verantwortung aller für die Notwendigkeiten der Gemeinschaft zu berücksichtigen und die Grundsätze der Gleichheit vor dem Gesetz, der Verhältnismäßigkeit der angewendeten Mittel, der sozialen Gerechtigkeit sowie von Treu und Glauben zu achten. Ebenso sind die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu beachten.
(3) Das Eigentum ist geschützt. Eingriffe in das Eigentum sind nur zulässig, soweit sie im überwiegenden öffentlichen Interesse erforderlich und gesetzlich vorgesehen sind. Eine landesgesetzlich vorgesehene Enteignung darf nur gegen angemessene Entschädigung erfolgen, soweit die Maßnahme, für die die Enteignung erfolgt, nicht auch im unmittelbaren besonderen Interesse des Enteigneten liegt. Sie ist auf Antrag des Enteigneten gegen Rückzahlung der Entschädigung aufzuheben, wenn der Grund für die Enteignung nicht eingetreten oder weggefallen ist.
(4) Förderungsleistungen des Landes sollen nur so weit vorgesehen werden, als deren Finanzierung und die Finanzierung anderer Anforderungen an den Landeshaushalt unter Bedachtnahme auf die bestehenden und voraussehbaren künftigen finanziellen Möglichkeiten des Landes gesichert ist. Die Förderungsleistungen sollen die Eigenverantwortung des Einzelnen im Sinn von Eigeninitiative oder Selbsthilfe, auch in der Form von Selbstverwaltung, unterstützen oder Anreize zur Erreichung landespolitisch hochrangiger Ziele bieten.
Artikel 10a
(1) Die Finanzgebarungen des Landes, der Stadt Salzburg, der sonstigen Gemeinden, der Gemeindeverbände und sonstiger Rechtsträger, die im Sinn des Europäischen Systems volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG 1995) den Sektoren S 1312 (Länder) und S 1313 (Gemeinden) zugerechnet werden und deren Organisationsrecht in die Gesetzgebungskompetenz des Landes fällt, sind risikoavers auszurichten. Insbesondere sind bei der Finanzgebarung vermeidbare Risiken auszuschließen, strategische Begleit- sowie organisatorische Kontrollmaßnahmen zu treffen und volle Transparenz herzustellen. Der Abschluss von derivativen Finanzinstrumenten ohne entsprechendes Grundgeschäft sowie die Aufnahme von Darlehen und sonstigen Krediten und von Anleihen zum Zweck mittel- und langfristiger Veranlagungen sind unzulässig. (Anmerkung ethos.at: Zusatz-Artikel 10a wurde infolge des Salzburger Spekulationsskandals erlassen.)

Artikel 11
Der Landtag beschließt die Gesetze des Landes, überwacht ihre Ausführung, bestellt die Landesregierung und wählt seine Vertretung im Bundesrat.

Artikel 13
(1) Der Landtag besteht aus 36 Mitgliedern.
(2) Für die Wahl des Landtages bildet jeder politische Bezirk einschließlich der Landeshauptstadt Salzburg einen Wahlbezirk. Die Wahlbezirke sind Wahlkreise im Sinn des Art. 95 Abs. 3 B-VG. Auf die Wahlbezirke ist die Zahl der Mitglieder des Landtages im Verhältnis der Bürgerzahlen der Wahlbezirke zu verteilen.
(3) Die Wahlbezirke werden zum Zweck der Vergabe von Restmandaten zu einem Wahlbezirksverband zusammengefasst.
(4) Die näheren Bestimmungen über das Wahlverfahren enthält die Landtagswahlordnung.

Artikel 21
(1) Gesetzesvorschläge gelangen an den Landtag als Anträge seiner Mitglieder oder als Vorlagen der Landesregierung.
(2) Jeder von wenigstens 10.000 Stimmberechtigten gestellte und in einer Volksabstimmung angenommene Gesetzesantrag (Volksbegehren) ist von der Landesregierung dem Landtag in Form eines Gesetzesvorschlages zur Behandlung vorzulegen.

Artikel 24
(1) Wenn ein Gesetzesbeschluss des Landtages durch Volksabstimmung abgelehnt worden ist, unterbleibt seine Kundmachung im Landesgesetzblatt.
(2) Andernfalls wird der Gesetzesbeschluss unter Berufung auf das Ergebnis der Volksabstimmung, das vom Präsidenten des Landtages beurkundet wird, versehen mit der Gegenzeichnung des Landeshauptmannes, vom Landeshauptmann im Landesgesetzblatt kundgemacht.

Artikel 30
Die Mitglieder des Landtages sind bei Ausübung dieses Berufes an keinen Auftrag gebunden.
(Anmerkung ethos.at: diese Bestimmung entspricht dem Artikel 56 B-VG in Bezug auf die Nationalratsabgeordneten. Der Klubzwang ist demnach verfassungswidrig.)

Artikel 32
(1) Die Mitglieder des Landtages erhalten für ihre Tätigkeit Bezüge, die in einem besonderen Gesetz geregelt werden.
(2) Die Mitglieder des Landtages bedürfen nach den Bestimmungen des § 8 iVm § 6 Abs 2 Z 1 des Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetzes (Unv-Transparenz-G) zur Bekleidung leitender Stellungen in bestimmten Unternehmen der Zustimmung des Landtages.
(3) Zur Wahrnehmung der nach Abs 2, anderen landesgesetzlichen Bestimmungen oder dem Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz dem Landtag oder einem seiner Ausschüsse zukommenden Aufgaben hat der Landtag für die Dauer der Gesetzgebungsperiode nach dem Grundsatz der Verhältniswahl einen Unvereinbarkeitsausschuss zu wählen. Die näheren Bestimmungen hiefür trifft die Geschäftsordnung des Landtages.

Artikel 33
(1) Öffentlich Bediensteten ist, wenn sie sich um ein Mandat im Landtag bewerben, die für die Bewerbung um das Mandat erforderliche freie Zeit zu gewähren.
(2) Die Zulässigkeit der weiteren Ausübung der dienstlichen Tätigkeit von Mitgliedern des Landtages, die in einem Dienstverhältnis zu einer Gebietskörperschaft stehen, richtet sich nach den Bestimmungen des § 6a Unv-Transparenz-G. Hierüber entscheidet der Unvereinbarkeitsausschuss.
(3) Öffentlich Bedienstete, die Mitglied des Landtages sind, sind auf ihren Antrag in dem zur Ausübung ihres Mandates erforderlichen Ausmaß dienstfrei oder außer Dienst zu stellen. Während der Dienstfreistellung gebühren die Dienstbezüge in dem Ausmaß, das der im Dienstverhältnis tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung entspricht, höchstens aber 75 % der Dienstbezüge. Diese Grenze gilt auch, wenn weder eine Dienstfreistellung noch eine Außerdienststellung in Anspruch genommen wird. Die Außerdienststellung bewirkt den Entfall der Dienstbezüge.
(4) Können öffentlich Bedienstete wegen der Ausübung ihres Mandates an ihrem bisherigen Arbeitsplatz nicht eingesetzt werden, haben sie Anspruch darauf, dass ihnen eine zumutbar gleichwertige oder mit ihrer Zustimmung auch eine nicht gleichwertige Tätigkeit zugewiesen wird. Die Dienstbezüge richten sich nach der vom Bediensteten tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.
(5) Für den Fall von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Dienstgeber und einem öffentlich Bediensteten in Vollziehung der Abs 1, 3 und 4 oder der hiezu ergangenen gesetzlichen Vorschriften haben die Dienstvorschriften vorzusehen, dass der Präsident des Landtages zu hören ist.

Artikel 43a
(1) Zur Sicherung der Gesetzmäßigkeit der öffentlichen Verwaltung besteht ein Landesverwaltungsgericht. Das Landesverwaltungsgericht setzt sich aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und der zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Zahl von sonstigen Mitgliedern zusammen.
(2) Die Mitglieder des Landesverwaltungsgerichts sind Richterinnen und Richter und in Ausübung ihres richterlichen Amtes unabhängig. (Anmerkung ethos.at: eine gute Regelung im Unterschied zum Verfassungsgerichtshof, bei dem Anwälte als Nebenerwerbs-Verfassungsrichter aufgrund von offensichtlicher Unvereinbarkeiten immer wieder für Schlagzeilen sorgen)
(3) Die Organisation des Landesverwaltungsgerichts wird durch Landesgesetz näher geregelt.

Artikel 49
(1) Das Land Salzburg kann Staatsverträge mit an Österreich angrenzenden Staaten oder deren Teilstaaten über Angelegenheiten seines selbstständigen Wirkungsbereiches abschließen. 


Zehn Fragen an alle SpitzenkandidatInnen

1. Salzburg hat mit rund 60 Artikeln eine schlanke Landesverfassung. Das Bundes-Verfassungsgesetz mit Nebenverfassungsrecht hat mindestens 1.000 Artikel darüber hinaus zahlreiche Gesetze in Verfassungsrang eingeflochten in einfachen Gesetzen. Würde Ihre Partei einen bundesweiten Verfassungskonvent zur grundlegenden Reform des BVG unterstützen?

2. Halten Sie die Abschaffung von neun verschiedenen Landesgesetzgebungen für a) möglich, b) wünschenswert, c) sinnvoll? Bitte begründen Sie Ihre Position.

3. Können Sie sich eine Beschränkung der Landtage auf Kontrollfunktionen der Landesregierungen vorstellen?

4. Artikel 5 Absatz 5 der Landesverfassung lautet: "Das Land Salzburg bekennt sich auch zu Instrumenten der partizipativen Demokratie, die nicht von Abs 1 erfasst sind, und fördert diese." Wie hat Ihre Partei diesen Absatz bislang in die Praxis umgesetzt und wie wollen Sie diesen Absatz künftig in ihrem politischen Alltag integrieren?

5. Artikel 9 definiert "Aufgaben und Zielsetzungen des staatlichen Handelns des Landes insbesondere: [...] - die Anerkennung der Stellung der Familie in Gesellschaft und Staat und die Erreichung einer kinderfreundlichen Gesellschaft [...]. Bitte erklären Sie, welchen Stellenwert die Familie im Programm Ihrer Partei hat.

a) Ist der Begriff der Familie gemäß LGBTQ neu zu definieren oder im Sinne der traditionellen christlichen Grundwerte zu verteidigen?

b) Würden Sie eine Reform des österreichischen Eherechts, das noch aus der Zeit der Nazidiktatur stammt, unterstützen?

6. Artikel 30 lautet: "Die Mitglieder des Landtages sind bei Ausübung dieses Berufes an keinen Auftrag gebunden." (Diese Bestimmung entspricht dem Artikel 56 B-VG in Bezug auf die Nationalratsabgeordneten. Der Klubzwang ist demnach verfassungswidrig.) Wie steht Ihre Partei zum Klubzwang? wie wird er / wie wollen Sie ihn künftig praktizieren?

7. Artikel 30 besagt weiters, dass Landtagsabgeordnete einen Beruf ausüben (keinen Nebenjob!), wofür sie Laut Artikel 32 Bezüge (nicht bloß Aufwandsentschädigungen!) beziehen. Sind Sie dafür, dass Landtagsabgeordnete künftig keine Nebenbeschäftigungen ausüben dürfen?

8. Laut Demokratiebericht des Varieties of Democracy Instituts der schwedischen Universität Göteborg ist Österreich 2022 von einer „liberalen Demokratie“ zu einer „Wahldemokratie“ abgestuft worden. Bitte abschließend um einen Kommentar über Ihre Einschätzung der Fragen

a) Ist Österreich noch eine echte Demokratie?

b) Welche Reformvorschläge für unsere Demokratie bietet Ihre Partei?

Im folgenden die Antowrten in der Chronologie, wie sie bei ethos.at eingetroffen sind.


Wilfried Haslauer, ÖVP

1. Salzburg hat mit rund 60 Artikeln eine schlanke Landesverfassung. Das Bundes- Verfassungsgesetz mit Nebenverfassungsrecht hat mindestens 1.000 Artikel darüber hinaus zahlreiche Gesetze in Verfassungsrang eingeflochten in einfachen Gesetzen. Würde Ihre Partei einen bundesweiten Verfassungskonvent zur grundlegenden Reform des BVG unterstützen?

Wilfried Haslauer: Einen entsprechenden Konvent hat es bereits gegeben. Der Österreich-Konvent hat von 30. Juni 2003 bis 31. Jänner 2005 über Vorschläge für eine grundlegende Staats- und Verfassungsreform beraten, Maßnahmenpakte erstellt, die teilweise auch umgesetzt wurden wie beispielsweise die Schaffung von Verwaltungsgerichten. Am 1. Jänner 2014 haben neun Landesverwaltungsgerichte und ein Bundesverwaltungsgericht sowie ein Bundesfinanzgericht ihre Arbeit aufgenommen. Grundlegende Reformen sind aber natürlich zu begrüßen.

2. Halten Sie die Abschaffung von neun verschiedenen Landesgesetzgebungen für a) möglich, b) wünschenswert, c) sinnvoll? Bitte begründen Sie Ihre Position.

Wilfried Haslauer: Nein. Wir stehen für den Förderalismus und damit auch für eine Gesetzgebung möglichst nahe am Bürger.

3. Können Sie sich eine Beschränkung der Landtage auf Kontrollfunktionen der Landesregierungen vorstellen?

Wilfried Haslauer: Nein

4. Artikel 5 Absatz 5 der Landesverfassung lautet: "Das Land Salzburg bekennt sich auch zu Instrumenten der partizipativen Demokratie, die nicht von Abs 1 erfasst sind, und fördert diese." Wie hat Ihre Partei diesen Absatz bislang in die Praxis umgesetzt und wie wollen Sie diesen Absatz künftig in ihrem politischen Alltag integrieren?

Wilfried Haslauer: Hier seien beispielhaft die Bürgerräte zu nennen, die in Salzburg zu verschiedenen Themen bereits wiederholt durchgeführt wurden oder die Jugendlandtage, die in Salzburg als erstes Bundesland gesetzlich verankert wurden .

5. Artikel 9 definiert "Aufgaben und Zielsetzungen des staatlichen Handelns des Landes insbesondere: [...] - die Anerkennung der Stellung der Familie in Gesellschaft und Staat und die Erreichung einer kinderfreundlichen Gesellschaft [...]. Bitte erklären Sie, welchen Stellenwert die Familie im Programm Ihrer Partei hat.

Wilfried Haslauer: Wir dürfen hier auf die entsprechenden Kapitel in unserem Wahlprogramm verweisen.

a) Ist der Begriff der Familie gemäß LGBTQ neu zu definieren oder im Sinne der traditionellen christlichen Grundwerte zu verteidigen?

Wilfried Haslauer: Für uns ist die Familie die Keimzelle der Gesellschaft, wir wollen aber niemandem vorschreiben welche Lebensentwürfe er lebt.

b) Würden Sie eine Reform des österreichischen Eherechts, das noch aus der Zeit der Nazidiktatur stammt, unterstützen?

Wilfried Haslauer: Diese Frage ist kompetenzrechtlich auf Bundesebene zu klären bzw. zu beantworten.

6. Artikel 30 lautet: "Die Mitglieder des Landtages sind bei Ausübung dieses Berufes an keinen Auftrag gebunden." (Diese Bestimmung entspricht dem Artikel 56 B-VG in Bezug auf die Nationalratsabgeordneten. Der Klubzwang ist demnach verfassungswidrig.) Wie steht Ihre Partei zum Klubzwang? wie wird er / wie wollen Sie ihn künftig praktizieren?

Wilfried Haslauer: Aktuelle Themen und Positionierungen werden im ÖVP-Klub in Salzburg intern offen und in großem gegenseitigen Respekt diskutiert. Das Ergebnis dieser Diskussion wird nach außen hin gemeinsam vertreten.

7. Artikel 30 besagt weiters, dass Landtagsabgeordnete einen Beruf ausüben (keinen Nebenjob!), wofür sie Laut Artikel 32 Bezüge (nicht bloß Aufwandsentschädigungen!) beziehen. Sind Sie dafür, dass Landtagsabgeordnete künftig keine Nebenbeschäftigungen ausüben dürfen?

Wilfried Haslauer: Nein. Die Bevölkerung in all ihrer Vielschichtigkeit soll sich im Landtag möglichst breit wiederfinden. Die Verankerung der Abgeordneten in ihren vielschichtigen Berufen trägt dazu bei.

8. Laut Demokratiebericht des Varieties of Democracy Instituts der schwedischen Universität Göteborg ist Österreich 2022 von einer „liberalen Demokratie“ zu einer „Wahldemokratie“ abgestuft worden. Bitte abschließend um einen Kommentar über Ihre Einschätzung der Fragen

a) Ist Österreich noch eine echte Demokratie?

Wilfried Haslauer: ja

b) Welche Reformvorschläge für unsere Demokratie bietet Ihre Partei?

Wilfried Haslauer: So unveränderbar die Fundamente der Demokratie sind, so stark ist die Gesellschaft im Wandel. Die Politik hat auf diese Veränderungen entsprechend zu reagieren, um die Demokratie auch künftig abzusichern. Ausbau der politischen Bildung, Aufklärung über Funktionsweisen und Gefahren von Social Media oder neue Formen des Wahlkampfs zählen beispielsweise dazu.

 


Florian S. Niederseer, NEOS Landesgruppe Salzburg

1. Salzburg hat mit rund 60 Artikeln eine schlanke Landesverfassung. Das Bundes-Verfassungsgesetz mit Nebenverfassungsrecht hat mindestens 1.000 Artikel darüber hinaus zahlreiche Gesetze in Verfassungsrang eingeflochten in einfachen Gesetzen. Würde Ihre Partei einen bundesweiten Verfassungskonvent zur grundlegenden Reform des BVG unterstützen?

Florian S. Niederseer, Pressesprecher NEOS – Das Neue Österreich, Landesgruppe Salzburg: Österreich hatte bereits einen Verfassungskonvent in den Jahren 2003 bis 2005. Danach ist leider wenig geschehen. Damit die Republik wieder an die Weltspitze gebracht wird, bedarf es nicht nur endlich des politischen Willens der Altparteien, sondern auch einer nachhaltigen strukturellen und organisatorischen Reform des Staatswesens. Daher würden wir NEOS klar einen bundesweiten Verfassungskonvent zur grundlegenden Reform der Verfassungsgesetze unterstützen.

2. Halten Sie die Abschaffung von neun verschiedenen Landesgesetzgebungen für a) möglich, b) wünschenswert, c) sinnvoll? Bitte begründen Sie Ihre Position.

NEOS: a) Alle gelernten Österreicherinnen und Österreicher wissen, dass die Abschaffung der neun verschiedenen Landesgesetzgebungen in einem Land, in dem der Föderalismus für Altparteien überlebensnotwendig ist, zumindest in naher Zukunft sehr unwahrscheinlich ist. Zudem müssten neben einer Volksabstimmung Nationalrat und Bundesrat mit jeweils 2/3 für diese Abschaffung stimmen. Bei den gegenwärtigen Kräfteverhältnissen ist das aktuell nicht wahrscheinlich.

NEOS: b) Es geht für uns NEOS nicht darum, was wir uns wünschen, sondern wie wir die Republik wieder an die Weltspitze heranführen können: Daher gibt es aus unserer Sicht zwei Lösungsvorschläge: Entweder wird für die Länder Steuerhoheit eingeführt (unter Entfall des vertikalen Finanzausgleichs), oder die Landesgesetzgebung wird abgeschafft. Hinsichtlich der Gemeinden gilt Folgendes: Die Selbstverwaltung soll jedenfalls beibehalten (und gegebenenfalls ausgeweitet werden), zugleich müssen aber Mindestgrößen in Hinblick auf die Effizienz festgelegt werden.

NEOS: c) (siehe Antwort b)

3. Können Sie sich eine Beschränkung der Landtage auf Kontrollfunktionen der Landesregierungen vorstellen?

NEOS: Auch wenn realpolitisch der Opposition in den Ländern, als Teil des jeweiligen Landtages, die Kontrollfunktion zukommt, besteht die verfassungsrechtliche Aufgabe dennoch in der Landesgesetzgebung. Sollte also dieses legislative Kernelement entfallen, macht es wenig Sinn, die Landtage als reine Kontrolleinrichtungen zu erhalten – dafür gibt es besser geeignete Institutionen (wie die Landesrechnungshöfe z.B.).

4. Artikel 5 Absatz 5 der Landesverfassung lautet: "Das Land Salzburg bekennt sich auch zu Instrumenten der partizipativen Demokratie, die nicht von Abs 1 erfasst sind, und fördert diese." Wie hat Ihre Partei diesen Absatz bislang in die Praxis umgesetzt und wie wollen Sie diesen Absatz künftig in ihrem politischen Alltag integrieren?

NEOS: Wir NEOS setzen uns für den Ausbau der direkten Demokratie ein. Dieser soll schrittweise, zunächst auf Gemeinde- und Landesebene und schließlich auf Bundesebene erfolgen, um die Bürgerinnen und Bürger langsam mit ihren neuen demokratischen Werkzeugen und der Verantwortung vertraut zu machen.

5. Artikel 9 definiert "Aufgaben und Zielsetzungen des staatlichen Handelns des Landes insbesondere: [...] - die Anerkennung der Stellung der Familie in Gesellschaft und Staat und die Erreichung einer kinderfreundlichen Gesellschaft [...]. Bitte erklären Sie, welchen Stellenwert die Familie im Programm Ihrer Partei hat.

NEOS: Unsere Vision ermöglicht es Familien, Betreuungszeit und Arbeit flexibel nach den eigenen Bedürfnissen einzuteilen. Wir wollen die richtigen Rahmenbedingungen für eine moderne Familienpolitik schaffen, die es allen Elternteilen ermöglicht, eine stärkere Rolle im Familienleben einzunehmen und währenddessen gleichberechtigt am Arbeitsmarkt teilzunehmen. Mit der Umsetzung des Gratis-Kindergartens in Salzburg für alle Drei- bis Sechsjährigen hat Andrea Klambauer einen riesigen Schritt in die richtige Richtung gesetzt. Unser oberstes Ziel ist es nämlich, dass alle Kinder mit denselben Chancen aufwachsen.

a) Ist der Begriff der Familie gemäß LGBTQ neu zu definieren oder im Sinne der traditionellen christlichen Grundwerte zu verteidigen?

NEOS: Wir definieren Familie als den Ort, an dem Menschen langfristig Verantwortung und Fürsorge füreinander übernehmen. Welche Sexualität oder Geschlecht die Menschen haben, ist für uns nachrangig.

b) Würden Sie eine Reform des österreichischen Eherechts, das noch aus der Zeit der Nazidiktatur stammt, unterstützen?

NEOS: Ja, denn das Eherecht ist in mancher Hinsicht nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Insbesondere die „Schuldfrage“ sollte überarbeitet werden. Zudem wünschen wir uns einen leichteren Wechsel von eingetragener Partnerschaft auf Ehe.

6. Artikel 30 lautet: "Die Mitglieder des Landtages sind bei Ausübung dieses Berufes an keinen Auftrag gebunden." (Diese Bestimmung entspricht dem Artikel 56 B-VG in Bezug auf die Nationalratsabgeordneten. Der Klubzwang ist demnach verfassungswidrig.) Wie steht Ihre Partei zum Klubzwang? wie wird er / wie wollen Sie ihn künftig praktizieren?

NEOS: Es stimmt, dass der Klubzwang - rechtlich betrachtet - gar nicht existieren dürfte. Beobachtet man eine Sitzung eines Landtages (oder des Nationalrates) wird man schnell feststellen, dass die Realverfassung hier abweichend ist. Wir NEOS haben als liberale Partei schon des Öfteren unter Beweis gestellt, dass wir eine Bewegung verschiedenster Individuen mitten aus dem Leben sind, die sich nicht davor scheut, unterschiedlich abzustimmen (z.B. bei der Impfpflicht).

7. Artikel 30 besagt weiters, dass Landtagsabgeordnete einen Beruf ausüben (keinen Nebenjob!), wofür sie Laut Artikel 32 Bezüge (nicht bloß Aufwandsentschädigungen!) beziehen. Sind Sie dafür, dass Landtagsabgeordnete künftig keine Nebenbeschäftigungen ausüben dürfen?

NEOS: Nein, denn eine Demokratie lebt von Pluralismus. Dazu gehört auch, dass sich Menschen mit verschiedensten beruflichen Werdegängen mitten aus dem Leben politisch engagieren. Es gibt eindeutig zu viele Berufspolitikerinnen und Berufspolitiker in diesem Land.

8. Laut Demokratiebericht des Varieties of Democracy Instituts der schwedischen Universität Göteborg ist Österreich 2022 von einer „liberalen Demokratie“ zu einer „Wahldemokratie“ abgestuft worden. Bitte abschließend um einen Kommentar über Ihre Einschätzung der Fragen

a) Ist Österreich noch eine echte Demokratie?

NEOS: Grundsätzlich leben wir - nach wie vor – in einem demokratischen Land, dessen Demokratie in den letzten Jahren leiden musste. Notwendige Reformen und Anpassungen auf politischer Ebene lange verschlafen. Zu festgefahren und korrupt scheint das System aus überbordender Inseratenvergabe, übermächtigen Sozialpartnern und Postenschacher. Um wieder als „liberale Demokratie“ eingestuft zu werden, müssen wir an zahlreichen Schrauben drehen. Neos hat dazu im Nationalrat unzählige Anträge eingebracht, die jedoch alle vertagt oder abgelehnt wurden.

b) Welche Reformvorschläge für unsere Demokratie bietet Ihre Partei?

NEOS:

-Justiz: Den unzähligen Korruptionsskandalen könnte man mit einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft entgegnen. Darüber hinaus braucht die Justiz mehr Mittel zur Verfügung, um ihre Arbeit weiter betreiben zu können.

-Transparenz: Durch eine Transparenzdatenbank inkl. Sanktionsmöglichkeit könnten Postenkorruption und Freunderlwirtschaft unterbunden und Doppelgleisigkeiten schneller erkannt werden. Zusätzlich würde eine allgemeine Angleichung des Förderniveaus an den EU-Durchschnitt jährlich vier Milliarden Euro einsparen.

Völlige Transparenz und freier Zugang zu allen Informationen staatlicher Stellen ist das beste Mittel gegen Korruption und Steuergeldverschwendung. Wir benötigen daher eine Verpflichtung zur Veröffentlichung von allen Informationen allgemeinen Interesses und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Zugang zu diesen Informationen.

Sobald Auftragsvergaben des Staates unter den Augen der Öffentlichkeit stattfinden, werden Korruption und Verschwendung bei staatlichen Aufträgen der Vergangenheit angehören. Vorrangiges Ziel muss es sein, Beschaffungen im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu möglichst wirtschaftlichen Konditionen für die öffentliche Hand abzuwickeln. Wir fordern daher die Veröffentlichung der Auftragsvergaben aller öffentlichen Stellen in einem online einsehbaren Register. Öffentliche Aufträge sollen erst ab dem Zeitpunkt Gültigkeit erhalten, ab dem sie in der Vergabedatenbank veröffentlicht wurden.

-Inserate: Auch als Oppositionspartei wissen wir: Jede Regierung braucht Werbeausgaben, um über ihre Arbeit zu informieren. Die Frage ist jedoch, wie hoch diese sein müssen. Leider ist es in Österreich üblich, dass Regierungen zu viel Steuergeld für Eigenwerbung ausgeben. Zum Vergleich: In Deutschland leben 10-mal so viele Menschen wie in Österreich. Gleichzeitig investiert die österreichische türkis-grüne Regierung rund das Doppelte an Steuergeld für Werbung und PR als ihre deutschen Kolleginnen und Kollegen.

-Wahlen: Wir fordern weiters Innovationen im Wahlrecht. Einzelne Abgeordnete und nicht die Partei müssen in den Mittelpunkt gestellt werden. Der Bundesrat sollte entweder aufgewertet oder durch ein starkes Einkammerparlament ersetzt werden. Weil Macht unserer Ansicht nach beschränkt gehört, wird die Abgeordnetentätigkeit für nicht direkt gewählte Funktionsträgerinnen und -träger im selben Organ auf 15 Jahre und bei Regierungsämtern auf 10 Jahre beschränkt.

 


Patrick Prömer. Landessprecher MFG Salzburg

1. Salzburg hat mit rund 60 Artikeln eine schlanke Landesverfassung. Das Bundes-Verfassungsgesetz mit Nebenverfassungsrecht hat mindestens 1.000 Artikel darüber hinaus zahlreiche Gesetze in Verfassungsrang eingeflochten in einfachen Gesetzen. Würde Ihre Partei einen bundesweiten Verfassungskonvent zur grundlegenden Reform des BVG unterstützen?

Patrick Prömer. Landessprecher MFG Salzburg:Ja.

2. Halten Sie die Abschaffung von neun verschiedenen Landesgesetzgebungen für a) möglich, b) wünschenswert, c) sinnvoll? Bitte begründen Sie Ihre Position.

MFG: a) möglich = JA

MFG: b) wünschenswert = NEIN

MFG: c) sinnvoll = NEIN Die Landesgesetzgebungen haben sich bewährt und viele Regelungen würden zentral oder einheitlich nicht funktionieren.

3. Können Sie sich eine Beschränkung der Landtage auf Kontrollfunktionen der Landesregierungen vorstellen?

MFG: Nein.

4. Artikel 5 Absatz 5 der Landesverfassung lautet: "Das Land Salzburg bekennt sich auch zu Instrumenten der partizipativen Demokratie, die nicht von Abs 1 erfasst sind, und fördert diese." Wie hat Ihre Partei diesen Absatz bislang in die Praxis umgesetzt und wie wollen Sie diesen Absatz künftig in ihrem politischen Alltag integrieren?

MFG setzt sich für eine souveräne Demokratie in Österreich ein. Die Instrumente der direkten Demokratie, nämlich Volksabstimmung, Volksbegehren und Volksbefragung, sollen insbesondere auch auf Landes- und Gemeindeebene verstärkt zum Einsatz kommen. Erreichen Volksbegehren eine genau zu definierende Unterstützungsanzahl müssen sie zwingend zu einer Volksabstimmung führen. Verfassungsrechtlich muss eine gesicherte Bürgerbeteiligung verankert sein, z.B. durch die Beteiligung an Bürgerräten auf Gemeindeebene zur Entscheidungsfindung auf kommunaler Basis. MFG distanziert sich von jeglichem digitalen, partizipativ ausverhandelten Punktesystem, das Anreize zur Verhaltensänderung bietet.

5. Artikel 9 definiert "Aufgaben und Zielsetzungen des staatlichen Handelns des Landes insbesondere: [...] - die Anerkennung der Stellung der Familie in Gesellschaft und Staat und die Erreichung einer kinderfreundlichen Gesellschaft [...]. Bitte erklären Sie, welchen Stellenwert die Familie im Programm Ihrer Partei hat.

a) Ist der Begriff der Familie gemäß LGBTQ neu zu definieren oder im Sinne der traditionellen christlichen Grundwerte zu verteidigen?

MFG: Da die Familie die Keimzelle unserer Gesellschaft ist, gilt es diese durch staatliche Maßnahmen zu schützen. Kinder sind die Zukunft jeder Gesellschaft.

b) Würden Sie eine Reform des österreichischen Eherechts, das noch aus der Zeit der Nazidiktatur stammt, unterstützen?

MFG: Eine Reform des österreichischen Eherechts, bei der das Kindeswohl als Entscheidungskriterium an oberster Stelle steht, ist zu begrüßen.

6. Artikel 30 lautet: "Die Mitglieder des Landtages sind bei Ausübung dieses Berufes an keinen Auftrag gebunden." (Diese Bestimmung entspricht dem Artikel 56 B-VG in Bezug auf die Nationalratsabgeordneten. Der Klubzwang ist demnach verfassungswidrig.) Wie steht Ihre Partei zum Klubzwang? Wie wird er / Wie wollen Sie ihn künftig praktizieren?

MFG: Bei uns ist der Parteiname auch Programm: Wir positionieren uns im Sinne der Grundrechte. Infolgedessen haben unsere Mandatare die Freiheit, sich individuell zu positionieren.

7. Artikel 30 besagt weiters, dass Landtagsabgeordnete einen Beruf ausüben (keinen Nebenjob!), wofür sie Laut Artikel 32 Bezüge (nicht bloß Aufwandsentschädigungen!) beziehen. Sind Sie dafür, dass Landtagsabgeordnete künftig keine Nebenbeschäftigungen ausüben dürfen?

MFG: Wir sind für die Freiheit. Jedes Leben ist individuell. Daher ist auch die jeweilige Lebenssituation, in der sich der Mandatar befindet, individuell zu beurteilen. Wir begrüßen jedenfalls Mandatare mit Berufserfahrung.

8. Laut Demokratiebericht des Varieties of Democracy Instituts der schwedischen Universität Göteborg ist Österreich 2022 von einer „liberalen Demokratie“ zu einer „Wahldemokratie“ abgestuft worden. Bitte abschließend um einen Kommentar über Ihre Einschätzung der Fragen:

a) Ist Österreich noch eine echte Demokratie?

MFG: Laut Demokratieforscher Michael Hunklinger von der Uni Krems, "ist eine Herabstufung für ein westliches Land schon etwas Unübliches". Wahldemokratie bedeutet, dass Wahlen zwar ohne Einschränkung möglich sind, es aber in Bereichen, die eine vollwertige Demokratie ausmachen, Schwierigkeiten bei der Umsetzung gibt. Dazu zählt etwa die Rechtsstaatlichkeit, Medienfreiheit, soziale Gleichheit oder Verwaltungsfreiheit. Die Demokratie ist für die meisten von uns das Sinnbild für eine freie Gesellschaft und eine Selbstverständlichkeit. Während der Corona-Krise wurden die Missstände unseres Systems einmal mehr offenkundig und dass wenige sehr reiche und mächtige Menschen entscheiden, was getan wird. Wir haben eine unverhältnismäßige Bevormundung durch den Staat erfahren, Korruption sämtlicher Altparteien stand und steht nach wie vor auf der Tagesordnung, deren Korrektiv die Medien nicht sind. Österreich entwickelte sich während der Pandemie zu einer Expertokratie bzw. Demokratur, in der die Demokratie zur Illusion wird. Gemäß Carl-Friedrich von Weizsäcker ist "Freiheit […] ein Gut, das durch Gebrauch wächst und durch Nichtgebrauch dahinschwindet." MFG wählen bedeutet, neuen Wegen eine Stimme zu geben – gerade die Nichtwähler können sehr viel bewirken, wenn sie von ihrem Recht, wählen zu gehen, wieder Gebrauch machen.

b) Welche Reformvorschläge für unsere Demokratie bietet Ihre Partei?

MFG: Gemäß unserer Verfassung geht die Macht vom Volk aus. Die MFG sieht sich daher als Diener des Volkes. Demokratie lebt von Diskurs. Diesen möchten wir gerne wiederbeleben. Wir erachten es daher als unseren Auftrag, die direkte Demokratie zu stärken, die Medien in ihre Pflicht zu rufen, das Korrektiv zu den staatlichen Gewalten Gesetzgebung, Vollziehung und Gerichtsbarkeit zu sein und die Nichtwähler wieder zur Wahlurne zu bewegen. Denn dort kann man noch am Ehesten mitwirken, wenn es um die Beantwortung der Frage geht, wie wir als Gesellschaft künftig miteinander leben möchten. Freiheit braucht Mut zur Eigenverantwortung und einen Staat, der die Rahmenbedingungen für eine freie Gesellschaft schafft. Ziel des Staates sollte sein, dass Energie leistbar bleibt bzw wieder wird, denn sie ist die Basis für Wettbewerbsfähigkeit. Verlieren wir diese, ist das ein weiterer Angriff auf unsere Grundwerte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

 


 

Gerhard Pöttler, Obmann Wir sind Salzburg (WIRS)

1. Salzburg hat mit rund 60 Artikeln eine schlanke Landesverfassung. Das Bundes-Verfassungsgesetz mit Nebenverfassungsrecht hat mindestens 1.000 Artikel darüber hinaus zahlreiche Gesetze in Verfassungsrang eingeflochten in einfachen Gesetzen. Würde Ihre Partei einen bundesweiten Verfassungskonvent zur grundlegenden Reform des BVG unterstützen?

WIRS: Ja unbedingt, so einfach wie möglich, siehe amerikanische Verfassung

2. Halten Sie die Abschaffung von neun verschiedenen Landesgesetzgebungen für a) möglich, b) wünschenswert, c) sinnvoll? Bitte begründen Sie Ihre Position.

WIRS: a) möglich: muss aber nicht sein: die LVen machen Sinn, da der Föderalismus in Österreich ein Grundpfeiler ist. Alles in Bundeshand zu haben, ist kontraproduktiv. Dann würde den Ländern jegliche Eigenständigkeit genommen werden. Es braucht einen guten Kompromiss.

3. Können Sie sich eine Beschränkung der Landtage auf Kontrollfunktionen der Landesregierungen vorstellen?

WIRS: Siehe Frage 2: ist aus meiner Sicht zu wenig: Die Landtage machen Sinn, wenn es vernünftig gelebt wird. Auch die Arbeit der Abgeordneten muss evaluiert werden. WIRS fordert, eine Transparenz auch bei der Tätigkeit der Abgeordneten. Jede und jeder MUSS monatlich seinen Wählern reporten, was in diesem Monaten geleistet und gearbeitet wurde. Darüber hinaus verlangen wir, dass ein Viertel des Gehaltes für soziale Zwecke zur Verfügung gestellt wird.

4. Artikel 5 Absatz 5 der Landesverfassung lautet: "Das Land Salzburg bekennt sich auch zu Instrumenten der partizipativen Demokratie, die nicht von Abs 1 erfasst sind, und fördert diese." Wie hat Ihre Partei diesen Absatz bislang in die Praxis umgesetzt und wie wollen Sie diesen Absatz künftig in ihrem politischen Alltag integrieren?

WIRS: Bis dato noch gar nichts, da wir uns erst vor 4 Monaten gegründet haben. Für die Zukunft gilt: direkte Demokratie: wir reden nicht davon wie andere, wir handeln: siehe unser Statut (alle Mitglieder haben dieselben Rechte und Pflichten). Darüber hinaus haben wir als kleine Bewegung bereits jetzt bei einer Pressekonferenz im März 2023 eine Volksbefragung zum Thema S Link angekündigt – das ist direkte Demokratie !!!

5. Artikel 9 definiert "Aufgaben und Zielsetzungen des staatlichen Handelns des Landes insbesondere: [...] - die Anerkennung der Stellung der Familie in Gesellschaft und Staat und die Erreichung einer kinderfreundlichen Gesellschaft [...]. Bitte erklären Sie, welchen Stellenwert die Familie im Programm Ihrer Partei hat.

a) Ist der Begriff der Familie gemäß LGBTQ neu zu definieren oder im Sinne der traditionellen christlichen Grundwerte zu verteidigen?

WIRS: Es wird das Traditionelle verteidigt – die Familie ist das soziale Rückrad unserer Gesellschaft und muss massiv gefördert werden. Sie ist der soziale Rückhalt unserer Gesellschaft und muss wieder ins zentrale Rampenlicht gerückt werden. WIRS fordert: gesetzliche Anerkennung des Berufs der Mutter und des Vaters mit Gehalt und Sozialversicherung, denn nur dann haben die Eltern die Wahlfreiheit zu Hause zu bleiben oder wieder sofort ins Berufsleben zurückzukehren.

b) Würden Sie eine Reform des österreichischen Eherechts, das noch aus der Zeit der Nazidiktatur stammt, unterstützen?

WIRS: Nein, es passt so wie es ist. 

6. Artikel 30 lautet: "Die Mitglieder des Landtages sind bei Ausübung dieses Berufes an keinen Auftrag gebunden." (Diese Bestimmung entspricht dem Artikel 56 B-VG in Bezug auf die Nationalratsabgeordneten. Der Klubzwang ist demnach verfassungswidrig.) Wie steht Ihre Partei zum Klubzwang? wie wird er / wie wollen Sie ihn künftig praktizieren?

WIRS: Ebenfalls in unserer Verfassung: jeder Abgeordnete ist in jeder seiner Entscheidungen frei. IN allen anderen Parteien gilt der Klubzwang – man hat dies wunderbar bei der Abstimmung zur Impfpflicht gesehen. Bei WIRS gibt es keinen Zwang. Wir wollen, dass jeder nach seinem eigenen Gewissen abstimmt. Das ist ehrliche und transparente Politik.

7. Artikel 30 besagt weiters, dass Landtagsabgeordnete einen Beruf ausüben (keinen Nebenjob!), wofür sie Laut Artikel 32 Bezüge (nicht bloß Aufwandsentschädigungen!) beziehen. Sind Sie dafür, dass Landtagsabgeordnete künftig keine Nebenbeschäftigungen ausüben dürfen?

WIRS: WIRS hat sich eine Verfassung gegeben: Darin ua enthalten: Entweder (siehe oben) ¼ Abgabe des Gehaltes für soziale Zwecke oder ausnahmslose Umsetzung, dass LT abgeordnete KEINE weiteren Jobs haben dürfen, sondern für die Zeit dieser Tätigkeit ausschließlich diesen Beruf im Dienste der Gemeinschaft ausüben. Dann müssten zahlreiche Abgeordnete als Abgeordnete tatsächlich arbeiten und nicht nur bei Sitzungen im Sinne des Klubzwanges die Hand heben und fleissig kassieren.

8. Laut Demokratiebericht des Varieties of Democracy Instituts der schwedischen Universität Göteborg ist Österreich 2022 von einer „liberalen Demokratie“ zu einer „Wahldemokratie“ abgestuft worden. Bitte abschließend um einen Kommentar über Ihre Einschätzung der Fragen

a) Ist Österreich noch eine echte Demokratie?

WIRS: Nein, die Uni Göteborg hat völlig recht, man hat es insbesonders auch bei der Art der Beibehaltung der Neutralität gesehen in den Jahren 2022 folgende. 

b) Welche Reformvorschläge für unsere Demokratie bietet Ihre Partei?

WIRS: Neue Regierung – deutlich mehr Mitsprache der Menschen im Sinne der direkten Demokratie und diese Möglichkeiten (zB Volksabstimmung) dann nicht in einer Schublade verschwinden lassen, sondern tatsächlich behandeln und die Ergebnisse zwingend umsetzen