Kärnten Landtagswahl 5. März 2023

Kleine Ztg Wahl 2023 03 05 Kärnten

6. März 2023 – „Der Verlust der SPÖ bei der Kärntner Landtagswahl bringt Bundesparteichefin Rendi-Wagner weiter unter Druck. Die ÖVP freut sich über eine Verschnaufpause, FPÖ-Chef Kickl bleibt auf Erfolgskurs“, schreibt die Kleine Zeitung über die Auswirkungen von Kärnten auf die Bundesparteien. Die NEOS hätten nach der Interpretation allen Grund zur Panik, denn sie sind mit 2,6 Prozent nicht in den Landtag gekommen, ebenso die Grünen, die knapp unter der 4-Prozent-Hürde geblieben sind, während TK (Team Kärnten, ehemals Team Stronach) mit 10,1 Prozent fünf Sitze erringen konnte. (Vergleiche Prognose der Kleinen Zeitung im August 2022)

Was die Politiker und Kommentatoren aus gegebenem Anlass zwitschern

Reinhold Lopatka: Dieser deutliche Zugewinn der Kärntner ÖVP stärkt auch Bundesparteiobmann Karl Nehammer und vergrößert auch die ÖVP-Bundesratsfraktion. Die weitere Wahlniederlage der SPÖ belegt neuerlich die tiefe Krise der Sozialdemokratie, die sich auch in Salzburg weiter manifestieren wird.

Werner Kogler: Diesmal hat es nicht gereicht für den Wiedereinzug. Olga und ihr Team haben gekämpft und konnten ein leichtes Plus einfahren. Was uns Grüne auszeichnet: Aufstehen, weiterkämpfen.

Helmut Brandstätter: Ich kenne @janosju schon lange vor der Zeit bei den NEOS: ein ehrlicher Mensch, erfolgreicher Unternehmer, klasser Bursch. Jetzt arbeitet er für Kärnten, für die Bürger:innen dieses schönen Landes. Da gibt’s viel zu tun, Janos und sein Team können das!

KURIER: Doskozil sei für die Verluste von Kaiser verantwortlich, sagt die Vorarlberger SPÖ-Chefin: „Er versteckt sich im Burgenland.“

Fritz Rabensteiner: Wenn ich die Berichte und Schlagzeilen richtig deute, dann hat die ÖVP gestern in Kärnten tatsächlich die Absolute geholt. Die Meinungsforscher hatten das ja bereits angedeutet. Glückwunsch!

Bernt Koschuh: Wär’s nicht die eigentliche Sensation der Kärnten-Wahl, wenn die FPÖ in ihrem „Kernland“ keine 2 Prozentpunkte dazugewinnt – und das bei fast minus 10 Prozent der LH-Partei SPÖ!?

Valentin Petritsch: Zwei Wahlen, fast idente Verluste für den Erstplatzierten, einmal ein „Absturz“, einmal „Sieg“. Willkommen bei ORF.at

Twitter Wahlen K vgl NÖ ORF

1. März 2023 – Hofberichterstattung fünf Tage vor der Wahl in NEWS.at: „Klassisch rot sozialisiert ist Landeshauptmann Peter Kaiser spätestens seit 2010 der Hoffnungsträger der Kärntner SPÖ. Der begnadete Marathonläufer verwandelte das einst tiefblaue Kärnten in den vergangenen Jahren in eine rote Hochburg. Bei der Kärntner Landtagswahl im März 2023 kämpft der Landeshauptmann, gerne als ‚Landeskaiser: bezeichnet, um seinen Thron, den er den Umfragen zufolge auch behalten wird.“

26. Februar 2023 – wahlinformationen.at bringt eine Aufstellung aller Parteien, die Kärnten kandideren – auch jener, die nur in einzelnen Wahlkreisen antreten.

•  BFK: „Bündnis für Kärnten“ mit Karlheinz Klement;
•  GRÜNE: mit Olga Voglauer: für den Impfzwang, für CO2-Steuern, pro EU.
•  FPÖ: mit Erwin Angerer:
•  KPÖ (nur in Villach und Villach Land): Karin Peuker.
•  Köfer: mit Gerhard Köfer, Ex-SPÖ, Ex Team Stronach
•  NEOS: mit  Janos Juvan: für den Impfzwang, EU-Berufsarmee, NATO-Beitritt
•  ÖVP: mit Martin Gruber: für den Impfzwang, für die Bundes-ÖVP gilt die Unschuldsvermutung,
•  SPÖ: mit Dr. (phli.) Peter Kaiser; für den Impfzwang: pro EU,  für CO2-Steuern,
•  STARK (nur in Klagenfurt Stadt u. Land, St. Veit, Wolfsberg, Völkermarkt): mit Johann Ehmann;
•  Vision Österreich: mit Dr. Alexander Todor-Kostic: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit

20. Februar 2023 – Über „Kleinparteien auf Wahlkampftour“ berichtet kärnten.orf.at, konkret über Alexander Todor-Kostic / Vision Österreich, Karin Peuker / KPÖ, Karlheinz Klement / Bündnis für Kärnten.

15. Februar 2022 – AUSGANGSLAGE: Bei der Landtagswahl 2018 wurde die SPÖ mit 47,94 % stärkste Partei. Ebenso in den Landtag eingezogen sind: die FPÖ mit 22,96, die ÖVP mit 15,45 %, sowie das Team Kärnten mit 5,64 %.[2] Die Grünen, das Bündnis Zukunft Österreich, die Neos, sowie Verantwortung Erde schafften den Einzug in den Landtag nicht. Im Juni 2017 wurde in Kärnten der Proporz abgeschafft, in Folge wurde in der Landesregierung Kaiser II eine Koalition zwischen der SPÖ und der ÖVP geschlossen. (Quelle: wikipedia)

PROGNOSE August 2022 (Quelle: kleinezeitung.at)

KärntenWahl 2023 Umfrage

Weiterlesen

Koglers Misthaufen-Gas-Konzept

Kogler Kuh twitter 2023 02 15

Die grüne Eminenz: Wie Werner Kogler die ÖVP dirigiert! Eine Untersuchung von dermaerz.at am 20. Februar 2024

Update 22. Februar 2024 – Ziemlich genau ein Jahr hat es von der Begutachtung bis zum „Beschluss im Ministerrat“ gedauert. Es gehört zum systemischen Missbrauch des Parlaments durch unsere Regierung, dass sie nun davon ausgeht, das Parlament wird durchwinken wird, nein, muss durchwinken, was die Herrschaften und Frauschaften unserer Regierung vorab beschlossen haben. Aus Sicht einer grünen Herrin ein „historischer Moment“. (Aus Sicht eines Demokraten ein weiteres Beispiel für die systematische Unterwanderung der Gewaltenteilung, siehe BVG).

Leonore Gewessler @lgewessler am 21.2.24 via twitter: „Historische Momente wie diesen muss man einfach mit einem Selfie festhalten: Soeben haben wir im Ministerrat das #ErneuerbaresGasGesetz beschlossen. Es ist ein zentraler Schritt zur #Energiewende. Oder anders gesagt: Aus jedem #Misthaufen wird ein #Kraftwerk. (1/3)

Die Ziele, die das #EGG setzt, sind ehrgeizig: Mindestens 7,5 TWh grünes Gas pro Jahr – das übertrifft das Ziel des Regierungsprogramms um die Hälfte. Und bis 2040 soll der Gasbedarf zur Gänze aus grünen Gasen gedeckt werden- ein großer Schritt in Richtung #Energieautarkie. (2/3)

Das Gesetz braucht nun im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit. Ich appelliere an alle Parteien, für unsere Unabhängigkeit und für den #Klimaschutz zu stimmen. Denn mit heimischem #Biogas wird die Abhängigkeit von Russland verringert & das Klima geschützt. #EGG (3/3)“

15. Februar 2023 – „Heute geht das Erneuerbare-Gase-Gesetz in die Begutachtung. Bis 2030 sollen mindestens 7,5 Terawattstunden an Biogas produziert werden. Die Idee ist einfach: Aus Holzresten, Mist oder Biomüll wird grünes Gas produziert. Wie @lgewessler sagt: Jeder Misthaufen wird zum Kraftwerk“, zwitschert Vizekanzler Werner Kogler.

„Funktionieren tut in Güssing nichts mehr – der damals weltweit ersten Biomasse-Versuchsanlage ging das Geld aus. Der Bund strich die Forschungsprämien und Fördermittel. Die Strom und Gaspreise waren damals im Keller. Ebenso das öffentliche Interesse an alternativen Energiequellen. Reinhard Koch musste seine Forschungsanlage in Konkurs schicken. Über Jahre wurde sehr erfolgreich hier eine neue Art der Holzvergasung getestet – mit Strom-, Biogas und Treibstoff-Erzeugung. Das Know-how aus Güssing ist weltweit gefragt. Nur in Österreich stieß es auf wenig Interesse“, berichtet ORF.at am 29.4.22, als aufgrund des Ukraine-Russland-Konflikts die Frage der Erdgasversorgung wieder aktuell wurde. Ein später Nachruf auf ein ehemaliges Vorzeige-Projekt, das bereits seit 2013 insolvent ist (siehe Kurier.at am 22.7.133)

Ein bodenständiger Rinderbauer (Name der Redaktion bekannt), der offenbar ein besseres Gedächtnis hat als der grüne Vizekanzler, hat zum jüngsten Energie-Vorstoß nur einen Kommentar: „Der Kogler soll scheißen geh’n!“

Siehe auch Beiträge zur Wirtschaftsethik:

Wie (un)moralisch ist Biodiesel? (Artikel in „Die Bunte Zeitung“, Juni/Juli 2009)

Wie bio ist Biosprit? (Artikel in der Unternehmerzeitung a3eco 8/2015)

Weiterlesen

Es kann nur einen geben: USA

paul wolfowitz wikipedia

Zwischenrufe aus Übersee

von Alfons A. Flatscher, Chefredakteur der Zeitschrift Report+

13. Februar 2023 – Die Spirale der Eskalation dreht sich immer schneller. Es geht um mehr als nur die Ukraine, es geht um die Hegemonie. NATO gegen Russland – bis zum bitteren Ende. Edward Kennedy, der 2009 verstorbene Senator aus Massachusetts, galt als der talentierteste Politiker seiner Dynastie. Als die Wolfowitz-Doktrin, die bis heute die US-Außenpolitik bestimmt, 1992 veröffentlicht wurde, hatte er nur einen Begriff dafür: „Imperialistisch!“

Paul Wolfowitz prägte mit seiner umstrittenen Doktrin die Ausrichtung der US-Außenpolitik. (Bild: Wikipedia)

SIEHE AUCH: USA + Demokratie + Präsidentenwahl

Paul Wolfowitz, ehemals Demokrat, später Verteidigungsminister unter George W. Bush, Weltbank-Präsident und Säulenheiliger der Neocons, formulierte darin, wie es nach dem Zerfall der Sowjetunion weitergehen sollte. Die »Richtlinien für die Verteidigungsplanung«, wie der offizielle Titel lautet, waren zunächst nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, fanden aber den Weg in die Redaktion der New York Times und sorgten sofort für einen Sturm der Entrüstung.

Unverblümt hatte Wolfowitz beschrieben, wie man den Supermacht-Status mit allen Mitteln verteidigen werde und nicht zulasse, dass eine andere Macht – und sei es auch nur eine regionale – sich je würde entwickeln können: „Unser oberstes Ziel ist es zu verhindern, dass ein neuer Rivale entsteht, weder auf dem Territorium der früheren Sowjetunion noch sonst wo. (…) Wir werden verhindern, dass eine feindliche Macht eine Region dominiert.“

Das Highlander-Motto

Wegen der heftigen öffentlichen Reaktion schwächte man den Text dann ab, versah ihn mit einer Reihe von Weichmachern. Der Kern blieb aber unverändert: Es darf nur einen geben! Das Highlander-Motto war als Prinzip der US-Außenpolitik festgelegt. „Dass die Weltordnung letztlich von den USA aufrecht erhalten wird, trägt zur Stabilisierung bei…“ heißt es weiter, und dann: Die USA „übernehmen die Verantwortung, jedes Unrecht richtigzustellen“. Damit machte sich Washington zum Ankläger, Richter und Exekutor gleichzeitig. Was richtig oder falsch ist, entscheidet allein das Weiße Haus. Zum Nahen Osten fiel den US-Militärplanern folgendes ein: „… unser übergeordnetes Ziel ist es, die dominante externe Macht zu bleiben und den Zugang der USA und des Westens zum regionalen Öl zu garantieren.“

1992, zu einer Zeit, da Russland hart an der Staatspleite schrammte und knapp davor war, ein Zombie-Staat zu werden, warnte Wolfowitz: »Wir erkennen weiterhin, dass die konventionellen Streitkräfte der ehemaligen Sowjetunion das größte militärische Potenzial in Eurasien haben und ein Risiko für die Stabilität in Europa darstellen … durch Versuche die neuen, unabhängigen Republiken Ukraine und Weißrussland wieder einzugliedern. Russland bleibt die stärkste militärische Macht der Region und der einzige Staat, der die USA zerstören kann.«

Das entsprach Anfang der 90er Jahre der Wahrheit und tut es heute noch viel mehr. Russland ist hochgerüstet, widersteht den Sanktionen und richtet sich ein auf einen langen Konflikt ein – im Wissen: Die USA werden nicht nachgeben, weil sie nicht nachgeben können. Die Wolfowitz-Doktrin wäre dort, wo sie schon vor Jahrzehnten hätte landen sollen, nämlich auf dem Misthaufen der Geschichte.

Kein Platz für Zwei

Wenn man nur eine regionale Macht aufkommen lässt, könnten andere auch auf die Idee kommen: China, Indien, Saudi-Arabien usw. Vorbei wäre es mit einer Welt, die sich nur um einen Pol dreht, den in Washington. In einer Welt mit mehreren Kraftzentren, wer wäre dann der Ankläger, Richter und Exekutor?

Noam Chomsky, 1928 geborener amerikanischer Intellektueller, fasst die Situation so zusammen: „Abgesehen von der Zerstörung der Ukraine besteht die sehr reale Gefahr eines Atomkrieges. Millionen hungern, weil Getreide- und Dünger-Exporte aus der Schwarzmeerregion unterbrochen sind. (…) Europa ist schwer getroffen, weil die natürliche komplementäre Beziehung zu Russland zerstört und die Verbindung zum aufkommenden China ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen ist. Es ist eine offene Frage, ob Europa – insbesondere die deutsche Industrie – den eigenen Niedergang akzeptiert, indem es sich Washington unterordnet.“

In der Wolfowitz-Doktrin ist kein Platz für eine zweite Macht, auch nicht für eine starke Europäische Union. Indem man Russland militärisch in die Knie zwingen will, nimmt man gleich einen zweiten Spieler vom Feld. Wie bequem.

SIEHE AUCH: Noam Chomsky: Wer beherrscht die Welt? Auszüge aus dem Buch, das 2015 erschienen ist, auf thurnhofer.cc

SIEHE AUCH: Die amerikanische Verschwörung (fischundfleisch.com 21.6.2024)

SIEHE AUCH: NZZ.ch (28.6.24)berichtet über das erste TV-Duell Trump-Biden anlässlich der Wahl 2024. Keine Überraschung: Viele demokratische Promis und „die Familie von US-Präsident Joe Biden ermuntert den 81-Jährigen nach seinem Debakel im TV-Duell gegen Herausforderer Donald Trump angeblich dazu, im Rennen um das Weiße Haus zu bleiben“, berichtet ORF.at (1.7.24) Die Nominierung alternativer Kandidaten beim Parteitag der Demokraten im August würde zu einem Chaos führen, berichtet NZZ.ch (28.6.24).

Weiterlesen

Verfassungsreform-Verhinderungs-Stiftung

Ruine 1919

13. Februar 2023 – Der Verein „Forum Verfassung“ ist zuletzt am 5.10.21 im Erscheinung getreten. Damals wurde dem polnischen Ex-Verfassungsrichter Mirosław Wyrzykowsk, sowie dem Chefredakteur der Wiener Zeitung, Walter Hämmerle eine Auszeichnung des Forums verliehen. Ausgezeichnet wurden auch die AHS-Lehrerinnen Monika Erckert und Silvia Ruschak-Schneider, unter anderem für ihr Engagement beim Aufbau des Programms „Verfassung macht Schule“. (Quelle: APA OTS) Nun soll der Verein aufgelöst und durch die staatliche „Stiftung Forum Verfassung“ – wohldotiert mit 700.000 Euro pro Jahr – ersetzt werden.

ethos.at hat gegen den vorliegenden Gesetzes-Entwurf, den ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS eingebracht haben, folgende Stellungnahme eingebracht

Die Stellungnahme auf parlament.gv.at

Wenn Dir ethos.at wertvolle Informationen liefert, bitte um deine Bewertung via Spende!

Zum 100-Jahr-Jubiläum der österreichischen Verfassung ist das Buch „Baustelle Parlament. Warum die österreichische Verfassung für das 21. Jahrhundert nicht geeignet ist“ erschienen. Die Wesentlichen Gründe:

Die österreichische Verfassung ist eine Ruine.“ – Dieses Urteil hat der Verfassungsjurist Hans Klecatsky (1920-2015) schon in den 1970er Jahren getroffen. Seither wurde vom Gesetzgeber nichts unternommen, die Ruine zu renovieren, geschweige denn ein zeitgemäßes Gebäude darauf aufbauend zu errichten, sondern – um beim Bild zu bleiben: die Ruine wurde lediglich mit Bauschutt aufgefüllt.

Beim Studium des BVG muss man sich die Frage stellen, was von der „Urverfassung“ aus dem Jahr 1919 noch übrig ist und was davon noch brauchbar ist. Ebenso wichtig ist die Frage, welche Fragen überhaupt nicht gestellt wurden und daher auch nicht beantwortet werden können. Beispiel: exzessive Erörterung der nebensächlichen Frage, wo Häftlinge wahlberechtigt sind aber keine Antwort auf die Frage, wie die ständig wachsende Zahl der Demenzkranken bei Wahlen zu behandeln ist. (Artikel 6 Absatz 4 B-VG)

Der in jeder Demokratie der Welt undenkbare Missbrauch der Verfassung, einfache Gesetze in Verfassungsrang zu heben, so dass offenbar kein Experte des Landes genau weiß, wo überall sich „Verfassungsschätze“ verbergen. Abgesehen davon wird mit dieser Unsitte der Verfassungsgerichtshof als „Gesetzprüfungsgericht“ zur lahmen Ente.

Österreich, einer der kleinsten Staaten der Welt, hat die umfangreichste Verfassung der Welt. Experten sind sich einig, das BVG können nur Experten verstehen – somit ist das BVG keine Grundlage einer Demokratie, sondern die Grundlage einer Expertokratie. Angesichts des Wildwuchses des BVG darf man sich nicht wundern, dass es Doppelgleisigkeiten und Widersprüchlichkeiten gibt. Diese als „schön und elegant“ zu bezeichnen, ist entweder Igonranz oder gezielte Irreführung der Bevölkerung.

In logischer Konsequenz brauchen wir, wenn wir eine bessere Demokratie wollen, eine bessere, eine grundlegend neue Verfassung. Diese Forderung unterstützen zahlreiche Parlamentarier – leider immer erst dann, nachdem sie ihr Mandat verloren haben.

Der vorliegende Gesetzesentwurf ist nicht geeignet, die längst erforderliche österreichweite Diskussion über eine grundlegende Verfassungsreform in Gang zu bringen. Ganz im Gegenteil: der Entwurf ist so konstruiert, dass jegliche Reformdiskussion unterbunden wird. Unausgesprochen wird das Diktum von der „Schönheit und Eleganz“ der österreichischen Verfassung als Prämisse vorausgesetzt. So sind Aufgaben des geplanten Bundesgesetzes:

§ 1. (1) Vermittlung von Wissen und zur Bewusstseinsbildung in Angelegenheiten der österreichischen Bundesverfassung….

§ 2. (2) Die Stiftung verfolgt folgende Zwecke:

1. Darstellung und Vermittlung der Bedeutung der Verfassung als Legitimationsgrundlage einer pluralistischen Demokratie und einer unabhängigen Verfassungsgerichtsbarkeit;

2. Vermittlung von Informationen über den aktuellen Stand der Verfassung und der Verfassungsgerichtsbarkeit;

3. Vermittlung von Informationen über die Aufgaben und die Arbeit des Verfassungs-gerichtshofes, insbesondere unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis;

4. Aufarbeitung und Vermittlung neuer Entwicklungen im Verfassungsrecht und in der verfassungsgerichtlichen Judikatur;

5. Analyse und Vermittlung der Entwicklung der österreichischen und europäischen Verfassungsgerichtsbarkeit und Information darüber.

Kein Wort von kritischem Diskurs, kein Wort von Reform! Statt dessen schwammige Begriffe wie „Bewusstseinsbildung“, “ Vermittlung der Bedeutung der Verfassung als Legitimationsgrundlage einer pluralistischen Demokratie“, “ Vermittlung von Informationen über den aktuellen Stand der Verfassung“ – Kurz: der Status quo darf nicht angetastet werden. Die faktenwidrige Behauptung von der „Schönheit und Eleganz“ der Verfassung soll einzementiert werden. Wenn die herrschenden Parteien „Legitimation einer pluralistischen Demokratie“ einfordern, dann meinen sie ausschließlich die Parteiendemokratie! Das ist der Gipfel des Pluralismus, den sie sich vorstellen können.

Jede wirklich demokratische Verfassung muss auf dem einfachen Grundsatz basieren, dass eine Demokratie eine schlanke Verfassung braucht, so dass sie alle Bürger des Landes lesen und verstehen können, um sich letztlich damit zu identifizieren.

Es gibt keine demokratie-politische Legitimation dafür, eine eigene Stiftung einzurichten und mit 700.000 Euro jährlich zu dotieren, die offensichtlich nur dem Zweck dient, die bestehende Übermacht der Parteien zu festigen. Dies unter dem Mäntelchen der „Legitimationsgrundlage einer pluralistischen Demokratie“. Was sich schon lange abzeichnet ist die Beendigung unserer Demokratie als offene Gesellschaft! Zeitgemäße Trends der direkten Demokratie, Basisdemokratie, liquid democracy, für die es bereits Konzepte und Demokratie-Apps gibt, werden durch den vorliegenden Entwurf weiterhin ausgegrenzt. Nicht nur aus den gängigen Verfahren, sondern sogar aus dem Diskurs.

Resümee: das Gesetz als ganzes ist abzulehnen. Anstelle dessen soll eine Stiftung geschaffen werden, die eine Verfassungsreform zum Gegenstand hat, mit dem Zweck, Ideen zu sammeln, Grundwertediskussionen zu führen, Bürgerforen zu organisieren um den Entwurf einer neuen Verfassung zu erarbeiten, wie das der Schweiz in den 1990er Jahren gelungen ist.

Der Gesetzesentwurf im Wortlaut.

Weiterlesen

Sönnichsen-Urteil und ORF Kehrtwende

ORF Sönnichsen

Medienkultur / Vergangenheitsbewältigung

9. Februar 2023 – „Freispruch für Impfkritiker, heftige Kritik an CoV-Politik„, mit dieser Schlagzeile eröffnet der ORF.at seinen Bericht über den lächerlichen Prozess gegen Dr. Sönnichsen. In dem Artikel wird nicht einmal erwähnt, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. So viel Raum wie der ORF dem Ex-Universitätsprofessor nun für Kritik an der Regierung einräumt, muss dieser Artikel als Wendepunkt betrachtet werden. Man darf gespannt sein, ob nun ein Aufmarsch der Wendehälse bevor steht, oder ob es eine echte Vergangenheitsbewältigung geben wird. Hier der Wortlaut des ORF.at-Berichtes: 

„Mit Freispruch ist Donnerstag in Salzburg der Prozess gegen den Arzt, Universitätslehrer und bekannten CoV-Impfkritiker Andreas Sönnichsen zu Ende gegangen. Er habe illegale Impfbefreiungen ausgestellt, lauteten Vorwürfe. Nach dem Freispruch übte Sönnichsen heftige Kritik an der CoV-Politik. Wer sich nicht habe impfen lassen, sei massiv diffamiert und diskriminiert worden.

Sönnichsen musste sich beim Salzburger Landesgericht wegen des Verdachtes des Betrugs und der Amtsanmaßung verantworten. Es hieß von der Staatsanwaltschaft, er habe in zwei Fällen – gegen Bezahlung von 20 Euro – die Impfbefreiungen ausgestellt.

Der Arzt wurde Donnerstag vom unabhängigen Gericht in Salzburg von den Vorwürfen freigesprochen. Dem ORF sagte er nach der Urteilsverkündung, nun müsse in der Gesellschaft noch sehr viel aufgearbeitet werden. Sönnichsen verlor 2021 im Zuge der Auseinandersetzungen mit Befürwortern der CoV-Impfstrategien seinen Spitzenjob an der Medizinischen Universität Wien, den er 2018 angetreten hatte.

Es wurde ihm von Verteidigern der Regierung und der CoV-Politik auch unterstellt, er sei ein ‚Schwurbler‘.

‚Kritiker wurden diffamiert. Wir hatten Recht.‘

Sönnichsen kritisiert nun weiter verschiedene Forderungen bzw. Medienkampagnen gegen Ungeimpfte: Ich bin sehr froh, dass Corona jetzt zu Ende geht. Auf der anderen Seite müssen wir hier nun Vergangenheitsbewältigung betreiben und aufarbeiten. Wir wissen jetzt, dass viele Maßnahmen der Politik völlig unangebracht waren. Es wird mittlerweile offen zugegeben, die Kindergarten- und Schulschließungen waren unnötig. Nun sind zwei Studien herausgekommen, dass auch die Maskenpflicht unnötig war. Die Lockdowns haben sicher mehr Schaden angerichtet als genutzt.‘

‚Wir wurden als Rechtsradikale beschimpft‘

Man habe natürlich sehr viel gelernt in dieser Krise, sagt Sönnichsen: ‚Aber die Menschen, die das vorhergesagt haben, und zu denen ich mich zähle, die wurden massivst diffamiert und als rechtsradikal beschimpft. Ich habe noch nie irgendwelche rechtsradikalen Gedanken in meinem Kopf gehabt.‘ (red, salzburg.ORF.at)“

Siehe auch ORF.at am 21.12.21: Kickl und Sönnichsen beklagten verlorene Freiheit

Weiterlesen

proPellets: Fadenscheinige Gesetzes-Initiative

Pellets Preise Jänner 23

8. Februar 2023 – Christian Rakos, der Geschäftsführer des Interessensverbandes proPellets Austria, ist ein hoch gebildeter Mensch: Diplomingenieur und Doktor der Physik! Dass sich hunderte Wissenschafter weltweit von Umweltschutzorganisationen für Campaigning gegen Holzbiomasse einspannen lassen, sieht er kritisch. proPellets hat er als Vorkämpfer einer nachhaltigen Holzwirtschaft und CO2-neutralen Energiegewinnung positioniert. Umso bedauerlicher sind die wiederholten Falschaussagen von DI Dr. Christian Rakos, zuletzt in einer Pressemitteilung vom 17.1.23.

Tägliche Preisentwicklung siehe auch heizpellets24.at

+ Wie viel ist Dir kritischer, unabhängiger Journalismus wert?

+ Wie viel ist Dir das Engagement von ethos.at für eine offene Demokratie wert? 

Bitte um Dein Feedback via SPENDE

Wie ethos.at berichtet hat, läuft ein Verfahren der Bundeswettbewerbsehörde gegen die Pelletsbranche wegen Verdacht auf Preisabsprachen. Die durchschnittlichen Preise in Österreich sind innerhalb eines Jahres von Herbst 2021 bis Herbst 2022 um das Dreifache, von 200 auf 600 Euro pro Tonne gestiegen. Die Rechtfertigungen von proPrellets hat ethos.at stichhaltig widerlegt.

Titel der Presseinfo vom 17.1.23: „Branchenverband proPellets Austria fordert gesetzliche Bevorratungspflicht.“ Angeblich hat die Preissteigerung wegen Lieferengpässen stattgefunden: „Der Krieg in der Ukraine führte sowohl zu einer Rekordnachfrage nach Pellets, als auch zur Unterbrechung von Lieferungen aus Russland, der Ukraine und Weißrussland. Europaweite Versorgungsengpässe und abrupte Preissteigerungen waren die Folge.“ Dies ist eine komplette Lüge, denn:

1. Es gab nie einen Lieferengpass in Österreich (möglicher Weise in manchen Teilen Europas).

Ergänzung 5.4.2023: Siehe auch Erfolgsstory  „Rumplmayr: Modernstes Pelletierwerk in Oberösterreich

2. Die Rekordnachfrage nach Pellets war durch das Verbot von Ölheizungen schon lange absehbar, proPellets hat eifrig an der Steigerung der Nachfrage mitgearbeitet. Und die Branche, sowohl die Hersteller von Heizkesseln, als auch die Produzenten von Pellets, waren und sind darauf vorbereitet.

3. Abrupte Preissteigerung hängen daher nicht kausal mit dem Krieg in der Ukraine zusammen.

„Neben dem Ausbau der Pelletproduktion durch elf neue Pelletierwerke ist eine gesetzliche Verankerung einer Pelletbevorratungspflicht wichtig, um bei steigendem Bedarf im Zuge der Energiewende Versorgungssicherheit und Preisstabilität gewährleisten zu können. Das entsprechende Modell zur Bevorratungspflicht wurde den politischen Entscheidungsträger:innen bereits vorgelegt. … Der Vorschlag von proPellets sieht vor, Produzenten und Importeure, die in Österreich Pellets in Umlauf bringen, zu verpflichten, saisonale und strategische Reserven aufzubauen. Eine saisonale Reserve von fünf Prozent der im Vorjahr in Österreich in Verkehr gebrachten Ware – aktuell rund 65.000 Tonnen – muss von den verpflichteten Unternehmen bis 1. Dezember nachgewiesen werden.“ Diese proPellets-Forderung ist eine Täuschung, diplomatisch formuliert: ein Ablenkungsmanöver.

1. Es wird hier bestätigt, dass die Branche dynamisch genug ist, um in einem Jahr die Kapzitäten von 40 auf über 50 Pelletsproduktionsstätten zu erhöhen!

2. Im Vergleich zu den derzeit verfügbaren Kapazitäten bzw Überkapazitäten ist der Preis immer noch weit über dem langjährigen Schnitt. Wenn die Preise tatsächlich nur aufgrund der „Engpässe“ hochgeschnellt wären, dann müssten sie ja nun ebenso rapide fallen! Das ist aber nicht der Fall (siehe proPellets-Grafik von Jänner 2023)

3. Es gab immer Vorräte, sowohl bei den Produzenten, als auch bei den Händlern und nicht zuletzt bei den Endkunden! Jeder Kunde kümmert sich darum, dass er genug Vorrat für einen Winter auf Lager hat; geliefert wird ein- maximal zwei mal jährlich. Ebenso haben die Händler ihre Lager! Der Vorschlag, den proPellets nun auf den Tisch legt, schafft ein überflüssiges Gesetz zur Erreichung eines Ziels, das immer schon ohne Gesetz erreicht wurde und wird. Der einzige Unterschied in Zunkunft wäre mehr Bürokratie für die Produzenten und Händler. Man muss leider davon ausgehen, dass dieser Vorschlag, sollte er verwirklicht werden, lediglich als Ausrede dafür herhalten wird, die Preise auch künftig hoch zu halten. Ein Beitrag zur Versorgungssicherheit – die ja, wie hinlänglich bewiesen, nie gefährdet war – wird das nicht sein. Den Beweis dazu liefert wieder proPellets mit der folgenden Grafik, die zeigt, dass die Pellets-Produktion zu allen Zeiten (also seit 20 Jahren) immer über dem Verbrauch lag. Und darüber könnte man noch eine Kuve legen, die zeigt, dass die Kapzitäten zu allen Zeiten über der tatsächlichen Produktion lagen.

Pellets Produktionsentwicklung

Weiterlesen

Die Vorboten des Atomkriegs

Zdrahal Karl Kraus 67x78 cm

7. Februar 2023 – „UNO-Generalsekretär Antonio Guterres befürchtet eine Ausweitung des Krieges in der Ukraine. ‚Ich befürchte, die Welt schlafwandelt nicht in einen größeren Krieg hinein – ich befürchte, sie tut dies mit weit geöffneten Augen‘, sagte Guterres gestern in New York vor der Vollversammlung der Vereinten Nationen. Knapp ein Jahr nach der Invasion Russlands in sein Nachbarland werde die Aussicht auf Frieden immer geringer, die Gefahr einer weiteren Eskalation wachse. Das Risiko eines Atomkrieges sei so hoch wie seit Jahrzehnten nicht. Die Welt brauche Frieden in der Ukraine, sagte Guterres“, berichtet ORF.at und wie üblich so gut wie alle Massenmedien gleichlautend.

Bild: Ernst Zdrahal, Die letzten Tage der Menschheit

Da ist sie also wieder, die Drohung mit dem Atomkrieg. hier ist nicht die Rede von einer abstrakten „Gefahr eines Atomkriegs“, die alleine mit der Existenz der Atomwaffen immer, gewissermaßen passiv über uns schwebt. Das bedeutet Eskalation von der passiven zur aktiven Bedrohung. Guterres äußert ja keine private „Befürchtung“ sondern sendet damit ex cathedra eine Warnung an Russland. Er folgt damit dem US-Präsidenten Joe Biden, der ziemlich genau vor einem Jahr, am 11.2.22 sagte: „Das ist ein Weltkrieg, wenn Amerikaner und Russen beginnen, aufeinander zu schießen.“ Mittlerweile liefern die USA und ihr Vasalle Deutschland Panzer an die Ukraine, es wird geschossen, es ist demnach Dritter Weltkrieg. Die „Warnungen“ des UNO-Generalekretärs erinnert an die „Warnungen“ vor einer Pandemie durch WHO-Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus.

ethos.at hat noch am 29.1.22 die Frage gestellt: Hat der 3. Weltkrieg schon begonnen? Diese Frage ist damit obsolet.

Es mag zynisch erscheinen, an der Stelle an ein Aussage des Philosophen Günther Anders zu erinnern, der 1978, also vor 45 Jahren geschrieben hat: „Waffen sind Konsumgüter… Wegwerfprodukte… Denn deren prominenteste Verkörperung ist durchaus nicht die Mode, sondern die Kriegsindustrie, da diese durch die ständige Modernisierung ihrer Modelle ihre vorigen Modelle nutzlos macht, also druch Produktion zerstört – ein Prozeß, der durch den Waffenwettlauf der großen Mächte noch angeheizt wird. … Insofern war (oder ist) der trotz seiner angeblichen Beendigung noch außerordentlich warme ‚kalte Krieg‘ eine sehr günstige Situation für die Kapitalistische Industrie. Aber die größten Vorteile bietet natürlich erst der ‚heiße‘: denn die Waffen, mindestens die Geschosse, die Bomben und die Chemikalien gehören ja, wie sonderbar das auch klingen mag, da sie nur ein einziges Mal benutzt werden können, zu den ‚Konsumgütern‘. Den Krieg als eine Zäsur im Leben der kapitalistischen Industrie anzusehen, wäre freilich falsch. Vielmehr stellt er, um die berühmte Clausewitzsche Definition abzuwandeln; nur eine Fortsetzung der friedlichen Produktionszerstörung mit anderen Mitteln dar.“ (Günther Anders, Die Antiquiertheit des Menschen, 585)

Betrachtet man Guterres und Biden als Söldner der Kriegsindustrie, dann entlarven sich deren Atomkriegs-Warnungen als Ankündigungen des Atomkriegs. Guterres und Biden – Vorboten des Dritten Weltkrieges.

Einer der Pioniere im Kampf gegen die Atombombe und gegen Atomkraftwerke war der Philosoph Günther Anders (1902-1992). Im zweiten Teil des Buches „Die Antiquiertheit des Menschen“, der nach dem II. Weltkrieg sukzessive bis zum Erscheinungsdatum 1979 geschrieben wurde, ist die Atombombe das zentrale Thema. Hier einige Zitate aus dem Teil II mit dem Titel: „Über die Zerstörung des Lebens im Zeitalter der Dritten Industriellen Revolution„, eine „Anthropologie im Zeitalter der Technokratie“. Hier einige wichtige Zitate…

Siehe auch: Klimakrise gefährlicher als Atombombe? – Diskussion auf fischundfleisch

kurier.at berichtet am 24.1.23:Angesichts unverhohlener Atomdrohungen des russischen Präsidenten Wladimir Putin sind die Zeiger der sogenannten Weltuntergangsuhr auf 90 Sekunden vor Mitternacht vorgestellt worden. Damit änderten die Forscherinnen und Forscher des Bulletin of the Atomic Scientists am Dienstag die symbolische Zeit bis zum Untergang der Erde von bisher 100 Sekunden erstmals seit drei Jahren. … Der symbolische Stand der Uhr wird einmal im Jahr mitgeteilt. 2018 und 2019 hatte die Uhr jeweils zwei Minuten vor Zwölf angezeigt. 2020 war die Uhr erstmals symbolisch auf 100 Sekunden vor Mitternacht vorgestellt worden. Die Gefahr, dass sich die Menschheit durch einen Atomkrieg oder Klimawandel selbst auslösche, ist demnach so groß wie nie seit Erfindung der Uhr im Jahr 1947.“

report24 berichtet am 14.2.23: „Der französische Historiker und Soziologe Emmanuel Todd erklärte in einem Gespräch mit der französischen Zeitung ‚Le Figaro‘ erklärte, dass die enorme Widerstandskraft der russischen Wirtschaft gegen die westlichen Sanktionen und der Schaden, den diese im Westen verursachen, ‚das imperiale System der USA an den Abgrund‘ treiben würden. ‚Es ist offensichtlich, dass sich der Konflikt, der ursprünglich ein begrenzter Territorialkrieg war, zu einer globalen wirtschaftlichen Konfrontation zwischen dem gesamten Westen auf der einen Seite und Russland, unterstützt von China, auf der anderen Seite entwickelt hat. Er ist zu einem Weltkrieg geworden‘, so Todd. … Todd behauptete auch, dass sowohl Russland als auch die USA aufgrund des hohen Einsatzes keinen wirklichen Ausweg aus dem Konflikt sehen.“

+ Prof. Steven Starr erklärt: We Are Already In World War III“ + Video auf odysee.com

+ Ein Tagebuch der EU-Militarisierung schreibt die Solidarwerkstatt.at seit Jänner 2023

Weiterlesen

RH-Bericht: Bildungsdirektionen

BildungsDirektionen RH 2023

6. Februar 2023 – Anfang Februar 2023 hat der Rechungshof den Prüfbericht der Bildungsdirektionen veröffentlicht. ethos.at bringt die Kurzfassung des 275 Seiten umfassenden Dokuments. (Hervorhebungnen durch ethos.at)

PRÜFUNGSZIEL

Der RH überprüfte die seit 1. Jänner 2019 in den Ländern als gemeinsame Bund–Land–Schulbehörden bestehenden Bildungsdirektionen. Prüfungsziel war die Beurteilung der Neuorganisation der Schulbehörden und der jeweiligen landesgesetzlichen Umsetzung sowie der daraus resultierenden Aufgabenbereiche der Bildungsdirektionen. Darüber hinaus überprüfte der RH die Personalausstattung, die Auswahlverfahren für Leitungspositionen, die finanzielle Entwicklung und die Organisationsstrukturen der Bildungsdirektionen sowie die Bildungsregionen. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Schuljahre 2017/18 bis 2020/21 bzw. die Kalenderjahre 2017 bis 2020.

KURZFASSUNG

Die Hauptziele des Bildungsreformgesetzes 2017 waren die Neuordnung der Schulbehörden, der Ausbau der Schulautonomie und die Möglichkeit der Einrichtung von Schulclustern. Die Bildungsdirektionen waren „gemischte Behörden“, denen die Bundesvollziehung (Bundesstrang) ebenso wie die Landesvollziehung (Landesstrang) übertragen wurden. Damit schufen der Bund und die Länder Behörden zur Vollziehung grundsätzlich aller Angelegenheiten des Schul– und Erziehungswesens im jeweiligen Land, ohne das Grundproblem – die Kompetenzzersplitterung im Schulwesen – zu beseitigen.

Der vorliegende Bericht zeigt, dass bei Umsetzung der Bildungsdirektionen in der Praxis folgende Problembereiche auftraten:

• komplexe Weisungszusammenhänge,

• keine zusätzlich übertragenen Bundesagenden und in unterschiedlichem Ausmaß übertragene Landesagenden,

• keine finanzielle Gesamtsicht, intransparente Kostentragungen,

• mangelnde Flexibilität bei der Personalbewirtschaftung, dienst– und besoldungsrechtliche

Unterschiede bei den Bediensteten,

• Unterschiede bei den Bildungsregionen, Intransparenz bei Außenstellen und

Dienstorten,

• unterschiedliche IT–Systeme,

• Unterschiede bei der Nutzung der Dienstwagen durch die Bildungsdirektionen,

• datenschutzrechtliche Unklarheiten.

Viele der angeführten Problembereiche waren auch auf die Kompetenzzersplitterung im Schulwesen zurückzuführen, die die Bildungsreform 2017 nicht löste.

Aufgaben der Bildungsdirektionen

Die Bildungsdirektionen übernahmen im Wesentlichen die Aufgaben der früheren Landesschulräte oder des Stadtschulrats für Wien sowie zum Teil der Schulabteilungen der Länder. Obwohl das Bildungsdirektionen–Einrichtungsgesetz die Bildungsdirektion als die einzige Vollzugsbehörde bestimmte, verblieben einige Angelegenheiten, wie der sprengelfremde Schulbesuch, zum Teil in der Zuständigkeit der Länder oder behielten sich die Länder bei der Übertragung an die Bildungsdirektionen Zustimmungsrechte vor.

Die Länder hatten die Möglichkeit, neben den zwingend von den Bildungsdirektionen zu besorgenden Aufgaben weitere Agenden, wie das land– und forstwirtschaftliche Schulwesen oder das Kindergarten– und Hortwesen, an diese zu übertragen. Sie machten davon in sehr unterschiedlicher Ausprägung Gebrauch. Ein Vergleich des Vollzugs der Bildungsagenden in den Ländern war nur eingeschränkt möglich, österreichweit bestanden mitunter unterschiedliche Ansprechstellen für dieselben schulischen Angelegenheiten.

Der Bund nahm die Möglichkeit der fakultativen Aufgabenübertragung an die Bildungsdirektionen nicht wahr. Dies betraf insbesondere die Zentrallehranstalten, die höheren land– und forstwirtschaftlichen Lehranstalten und die Forstfachschule.

Um die Vollziehung des Schulwesens bei den Bildungsdirektionen zu konzentrieren, könnte die beim Bund und den Ländern liegende Abwicklung der Schülerbeihilfe auf die Bildungsdirektionen übertragen werden. Damit könnten im günstigsten Fall die behördlichen Stellen für die Antragseinbringung von derzeit 23 auf neun reduziert werden.

Leitung der Bildungsdirektionen

Die Länder Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg führten im Laufe des Jahres 2018 Ausschreibungsverfahren für die Besetzung der Funktion der Bildungsdirektorin oder des Bildungsdirektors durch. In den Ländern Burgenland, Steiermark und Wien wurden die amtsführende Präsidentin und der amtsführende Präsident des Landesschulrats sowie des Stadtschulrats für Wien aufgrund einer Übergangsregelung mit der Funktion der Bildungsdirektorin bzw. des Bildungsdirektors über den 1. Jänner 2019 hinaus bis zum Zusammentritt des jeweils neugewählten Landtags betraut. Die unklar formulierte Übergangsregelung bedingte Rechtsunsicherheit.

Die Bildungsdirektorin oder der Bildungsdirektor war bei Erfüllung der Aufgaben je nach Vollzugsbereich an die Weisungen der zuständigen Bundesministerin bzw. des zuständigen Bundesministers oder der Landesregierung gebunden. Der RH erachtete die parallelen Weisungszusammenhänge unter dem Gesichtspunkt von potenziellen Interessen– und Treuekonflikten zum jeweils anderen obersten Organ auf Bundes– oder Landesebene als problematisch, wie bei der Ressourcenzuteilung, der Einhaltung der Stellenpläne oder der Abgrenzung von Bundes– und Landesaufgaben einschließlich ihrer Kostentragung.

In übergreifenden Angelegenheiten, wie beim inneren Dienst der Bildungsdirektion, war die Bildungsdirektorin oder der Bildungsdirektor an die einvernehmliche Weisung der zuständigen Bundesministerin oder des zuständigen Bundesministers und der Landesregierung gebunden. Der Bildungsdirektor für Salzburg erhielt im Frühjahr 2021 widersprüchliche Weisungen zu den in der Bildungsdirektion beschäftigten Landesbediensteten durch den Bundesminister einerseits und das Amt der Salzburger Landesregierung andererseits. Dies erschwerte einen rechtmäßigen Vollzug.

In den Jahren 2019 und 2020 sahen alle Länder eine Präsidentin oder einen Präsidenten der Bildungsdirektion vor – das war die Landeshauptfrau oder der Landeshauptmann oder das für Bildung zuständige Mitglied der Landesregierung. Das Land Salzburg besetzte diese Funktion ab 1. Oktober 2020 nicht mehr. Die Präsidentin oder der Präsident stand monokratisch an der Spitze der Behörde und unterlag im Bundesstrang den Weisungen der Bundesministerin oder des Bundesministers; bei Nichtbefolgung standen dienstrechtliche Sanktionsmöglichkeiten mangels eines Dienstverhältnisses nicht zur Verfügung. Aufgrund der unterschiedlichen Interessen der Gebietskörperschaften bewertete es der RH als nicht zweckmäßig, dass die Einrichtung einer Präsidentin oder eines Präsidenten der Bildungsdirektion möglich war.

Bewerbungsverfahren

Bei den Auswahlverfahren für die obersten Führungsebenen – Leitung Bildungsdirektion, Bereichsleitungen und Abteilungsleitungen – waren die Entscheidungen der Begutachtenden nicht zur Gänze nachvollziehbar. Zudem konnten mögliche Einflussnahmen oder bewusste Steuerungen bei Besetzungen aufgrund von Lücken in der Dokumentation nicht zur Gänze ausgeschlossen werden. Auch konnten im Vorfeld wesentliche Weichen gestellt worden sein. So war in einem Fall dokumentiert, dass ein Bewerber, der auch mit der Funktion des Bildungsdirektors betraut war, nach einem Gespräch mit dem Landeshauptmann die Bewerbung zum Bildungsdirektor zurückzog.

Die Bildungsdirektorinnen und Bildungsdirektoren hatten als Bedienstete des Bundes keinen gesetzlichen Anspruch auf einen eigenen Dienstwagen. Einige Länder stellten allerdings an Bundesbedienstete der Bildungsdirektionen in den Jahren 2019 und 2020 landeseigene Dienstwagen ohne zugrunde liegende Verwaltungsvereinbarung und ohne Kostenersatz durch den Bund zur Verfügung. Zum Teil erfolgte auch eine Privatnutzung der Dienstwagen. Auch ließen die Fahrtenbücher über die verrichteten Dienstfahrten für die Bildungsdirektionen keine Überprüfung zu. Insgesamt war die Situation in Bezug auf die Dienstwagen in den Bildungsdirektionen intransparent.

Während in den unteren Führungspositionen – Abteilungsleitungen der Bildungsregionen – ein Überhang der weiblichen Bewerbungen und ein Geschlechtergleichgewicht bei den bestellten Personen (15 Frauen und 15 Männer) bestanden, verschob sich die Verteilung in den Führungsebenen darüber (Leitung Bildungsdirektion und Bereichsleitungen) zulasten der Frauen. Auch das Geschlechterverhältnis der stimmberechtigten Mitglieder der Begutachtungskommissionen war nicht ausgewogen.

Personalaufwand und Personalstruktur

In den Bildungsdirektionen waren grundsätzlich Bundesagenden von Bundesbediensteten und Landesagenden von Landesbediensteten zu besorgen; jede Gebietskörperschaft hatte ihren Personalaufwand selbst zu tragen. Die Länder wählten unterschiedliche Vorgehensweisen, um die Landesbediensteten den Bildungsdirektionen zuzuweisen. Die Personalpläne der Bildungsdirektionen bildeten deren Personalressourcen nur unzureichend ab und entfalteten somit geringe Steuerungswirkung.

Die Personalstände der Bildungsdirektionen erhöhten sich im Zuge der Einrichtung gegenüber den Vorgängerorganisationen (Landesschulräte und Stadtschulrat für Wien) von rd. 1.568 Vollzeitäquivalenten (2018) auf rd. 1.930 Vollzeitäquivalente (2020). Dies resultierte insbesondere aus den übertragenen Landesaufgaben. ZumTeil bauten die Länder auch zusätzliche Planstellen auf, was auf den Mehrbedarf aufgrund der neuen Struktur der Bildungsdirektionen zurückzuführen war. Der RH sah diesen Aufbau zusätzlicher Planstellen durch die Länder kritisch, weil das Risiko von Kostensteigerungen dem Ziel der Kostenneutralität entgegenstand.

Die Länder Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und Wien, die die Ausübung der Diensthoheit über die Landeslehrpersonen bereits auf den Landesschulrat bzw. Stadtschulrat für Wien übertragen hatten, begannen zwar zum Teil sukzessive, die in diesem Bereich tätigen Bundesbediensteten durch Landesbedienstete zu ersetzen. Dies spiegelte sich allerdings nicht oder nicht im gleichen Ausmaß in einer Reduktion der Anzahl der Bundesbediensteten der Bildungsdirektionen wider. Auch diese Entwicklung kann zu Kostensteigerungen führen.

Die Bildungsdirektorin oder der Bildungsdirektor war Vorgesetzte bzw. Vorgesetzter aller Bediensteten der Bildungsdirektion. Im Fall der Landesbediensteten oblag ihr oder ihm zwar die Dienst– und Fachaufsicht (Vorgesetztenfunktion), die jeweilige Landesregierung allerdings übte die Diensthoheit (Dienstgeberfunktion) über die Landesbediensteten aus. Sie war somit für die dienstrechtlichen Angelegenheiten der Landesbediensteten zuständig. Diese aus Sicht der Personalsteuerung wenig effiziente Konstruktion war dem Wesen einer Mischbehörde geschuldet. Österreichweit erhöhte sich dadurch die Komplexität in der Schulverwaltung; dies könnte deren Effektivität beeinträchtigen.

In den Bildungsdirektionen bestanden zahlreiche dienst– und besoldungsrechtliche Unterschiede sowie verschiedene Pensionssysteme zwischen Bundes– und Landesbediensteten. Diese stellten die Bildungsdirektionen vor Herausforderungen, weil sie vor allem eine Beeinträchtigung des Betriebsklimas bedeuteten. Eine Gleichbehandlung aller Bediensteten war aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen – etwa hinsichtlich der Gehälter, Pensionen, Feiertage sowie Urlaubsansprüche – nicht möglich. Die unterschiedlichen Zuständigkeiten für Bundes– und Landesbedienstete bedingten auch unterschiedliche, parallel bestehende IT–Systeme, wie in der Personalverwaltung sowie beim Reise– und Zeitmanagement. Dies verursachte einen Verwaltungsmehraufwand.

Gebarung

Aufgrund der Organisation als gemischte Behörde mit einem Bundes– und Landesstrang sowie zwei Rechnungskreisen war keine finanzielle Gesamtsicht gegeben. Die unterschiedlichen Aufgabenbereiche der Bildungsdirektionen und die noch nicht eingeführte Kosten– und Leistungsrechnung ließen zwar keine direkten Vergleiche zwischen den Ländern zu, dennoch zeigte sich im Burgenland, in Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol und Wien tendenziell eine Ausgabensteigerung und damit ein finanzieller Mehrbedarf nach Einrichtung der Bildungsdirektion.

In den Bildungsdirektionen hatten der Bund den Personal– und Sachaufwand für die Besorgung der Bundesaufgaben zu tragen, die Länder jenen für die Landesaufgaben. Von Beginn an war die Kostenaufteilung für den Aufwand der Bildungsdirektionen zwischen Bund und den Ländern mit einer diesbezüglichen Kostentragungsvereinbarung (Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich und Wien) intransparent und uneinheitlich. Der Bund und das Land Steiermark hatten die Kostentragungsvereinbarung noch nicht abgeschlossen, obwohl durch die Prüfung der Internen Revisionen ein Aufteilungsschlüssel berechnet worden war. Zudem hatten der Bund und die Länder Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg – trotz eines wechselseitigen Personaleinsatzes – keine Vereinbarung zur Aufteilung des Personalaufwands abgeschlossen.

Der verpflichtend zu erstellende Ressourcen–, Ziel– und Leistungsplan hatte die finanziellen und personellen Ressourcen, die angestrebten Ziele der Bildungsdirektion und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen und Leistungen zu enthalten. Der Ressourcen–, Ziel– und Leistungsplan wurde allerdings noch nicht effektiv als Steuerungsinstrument genutzt, weil etwa die Angaben zu den finanziellen Ressourcen des Landesstrangs teilweise nicht vollständig waren. Auch enthielten die Ressourcen–, Ziel– und Leistungspläne keine Kennzahlen zur Beurteilung des Aufwands der Bildungsdirektionen.

Organisation

Die Organisationsstrukturen, Geschäftseinteilungen, Geschäftsordnungen und Kanzleiordnungen aller Bildungsdirektionen lagen mit Jänner 2019 vollständig vor, waren im Wesentlichen einheitlich und entsprachen den Vorgaben der Rahmenrichtlinien. Einzelne Regelungsdefizite gab es bezüglich Aktualität, Veröffentlichung, Compliance, Interner Kontrollsysteme, Datenschutz, Anordnungsbefugnisse im Gebarungsvollzug sowie Skartierung.

Für sämtliche Bildungsdirektionen lagen Revisionsberichte vor. Die Prüfungen der Bildungsdirektionen erfolgten im Landesstrang in den Ländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich und Steiermark durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der für die Bildungsdirektionen zuständigen Fachabteilungen oder Oberbehörden und nicht durch die Internen Revisionen selbst. Dadurch waren die Unabhängigkeit und Objektivität der Revisionshandlungen nicht gegeben.

Im Zuge der Bildungsreform 2017 wurden österreichweit die Bildungsregionen neu aufgestellt. Das Burgenland etablierte infolge seiner Schülerzahlen nur eine Bildungsregion. Wien entschied sich trotz der hohen Anzahl von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrpersonen für eine Steuerungsstruktur von nur zwei Bildungsregionen. Bei den anderen Ländern lag die Anzahl zwischen zwei und sieben, wobei die Steiermark als einziges Land sieben Bildungsregionen aufwies.

Die Neuorganisation der Schulaufsicht stellte ein Kernstück der Bildungsreform 2017 dar und bedingte umfangreiche organisatorische und personelle Änderungen. In Bildungsregionen im städtischen Bereich waren die Schulqualitätsmanagerinnen und –manager für deutlich mehr Schülerinnen und Schüler zuständig als in Bildungsregionenmit vorwiegend ländlichen Strukturen. Trotz Unterstützung durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (in der Folge: Ministerium) nahmen die Schulqualitätsmanagerinnen und –manager ihre Aufgabe unterschiedlich wahr. Die schulartenübergreifende Schulaufsicht war noch nicht zur Gänze verwirklicht und spiegelte zum Teil die Struktur der „alten“ Schulaufsicht wider.

Die Bildungsdirektionen schätzten die Notwendigkeit der Organisationsentwicklung unterschiedlich ein, dementsprechend variierten die Maßnahmen zum Zusammenwachsen von zwei unterschiedlichen Organisationskulturen, nämlich Landesschulrat und Stadtschulrat einerseits und die jeweiligen Abteilungen des Landes andererseits. Allerdings waren alle Bildungsdirektionen sowohl von der Problematik der unterschiedlichen Dienstrechte als auch von den weitreichenden Änderungen im pädagogischen Bereich betroffen.

Standorte

Die Bildungsdirektionen verfügten sowohl an ihren Hauptstandorten als auch in den Bildungsregionen über jeweils mehrere Standorte, teilweise innerhalb derselben Gemeinde, sowie über zusätzliche schulpsychologische Beratungsstellen. Die in der Rahmenrichtlinie vorgesehene Bündelung der Teams aus Schulaufsicht, Diversitätsmanagement, Personalmanagement und Schulpsychologie war daher – drei Jahre nach Einrichtung der Bildungsdirektionen – nur eingeschränkt umgesetzt.

EDV–Systeme

Im Rahmen der Einrichtung der Bildungsdirektionen wurde auch eine Vereinheitlichung ihrer EDV–Systeme angestrebt. Ziel des Projekts „PM–LL: Personalmanagement Landeslehrer/innen“ war etwa die einheitliche Verrechnung aller Landeslehrpersonen über die Bundesrechenzentrum GmbH im entsprechenden IT–System des Bundes. Bisher implementierten die Länder Niederösterreich und Steiermark im Jahr 2021 das IT–System des Bundes. Das Projekt war daher noch nicht vollständig umgesetzt. Das Ministerium rechnete mit jährlichen Gesamtkosten von rd. 6 Mio. EUR für einen Vollbetrieb in allen Ländern im Jahr 2024.

Die Anwendung eines einheitlichen Kanzlei– bzw. Aktenverwaltungssystems im Bundes– und Landesstrang war in allen Bildungsdirektionen nahezu vollständig umgesetzt. Der Einsatz weiterführender, einheitlicher Softwaresysteme für die Lehrerverwaltung und des Dokumentenmanagementsystems an den Pflichtschulen war in einigen Ländern und Bildungsdirektionen offen.

Für die Projekte zur Vereinheitlichung der IT lagen keine gesamthaften und in den Funktionalitäten vergleichbaren Gegenüberstellungen von Nutzen und Kosten vor. Eine Beurteilung der angestrebten Kostenneutralität war für den RH nicht möglich.

Projekte zur Einrichtung der Bildungsdirektionen

Das Ministerium organisierte das sektionsübergreifende Großprojekt „Umsetzung Bildungsreformpaket 2017“. Das Projekt „Bildungsdirektionen“ war ein Teil des Großprojekts. Die Herangehensweisen und Geschwindigkeiten der Länderprojekte zur Einrichtung der Bildungsdirektionen waren unterschiedlich. Dies war auf die differierenden Ausgangslagen – wie Ausgestaltung und Größe der vorhandenen Behördenstrukturen – sowie den unterschiedlichen Umfang der Reformmaßnahmen zurückzuführen. Die volle Einsatzfähigkeit der Bildungsdirektionen für Kärnten, Salzburg, Vorarlberg und Wien war mit Inkrafttreten des Bildungsdirektionen–Einrichtungsgesetzes am 1. Jänner 2019 noch nicht gegeben.

Bei den Projekten zur Einrichtung der Bildungsdirektionen fielen Ausgaben von insgesamt 1,83 Mio. EUR beim Bund und den Ländern an. Die Ausgaben für externe Beratungsleistungen von 1,45 Mio. EUR dominierten sowohl die Gesamtausgaben für das Bundesprojekt als auch die der Länderprojekte. Die im Ministerium angefallenen Beratungsausgaben von 1,07 Mio. EUR bezogen sich auf das gesamte Großprojekt Bildungsreform 2017. Auf Ebene der Länder war eine Korrelation zwischen der Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen und der Größe der jeweiligen Bildungsdirektion oder dem Umfang der Reformen nicht feststellbar.

Auf Basis seiner Feststellungen hob der RH folgende Empfehlungen hervor:

ZENTRALE EMPFEHLUNGEN

• Alle Länder sollten in ihren Zuständigkeitsbereichen die Übertragung weiterer Aufgaben an die Bildungsdirektionen prüfen und gegebenenfalls umsetzen.

• Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie das Bundesministerium für Land– und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft sollten in ihren Zuständigkeitsbereichen die Übertragung von Aufgaben an die Bildungsdirektionen prüfen und gegebenenfalls umsetzen.

• Vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, von allen Ländern und von allen Bildungsdirektionen wäre entsprechend der Zielsetzung bei der Einrichtung der Bildungsdirektionen Kostenneutralität anzustreben.

• Alle Bildungsdirektionen sollten in Zusammenarbeit mit den Ländern den Ressourcen–, Ziel– und Leistungsplan inklusive Anhängen vollständig und korrekt ausfüllen und so eine genaue Darstellung der Ressourcen gewährleisten. Darüber hinaus sollte das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung mittelfristig Kennzahlen zur Beurteilung des Aufwands der Bildungsdirektionen bei Vorliegen der Kosten– und Leistungsrechnung entwickeln, um das Ziel, die Effektivität und Effizienz in der Bildungsverwaltung zu steigern, besser zu verfolgen.

• Alle Bildungsdirektionen sollten in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung klären, inwieweit im Präsidialbereich und im Bereich Pädagogischer Dienst noch Maßnahmen zur Unterstützung des organisatorischen Wandels zu setzen sind, um sicherzustellen, dass die Reformen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mitgetragen und adäquat umgesetzt werden.

Weiterlesen

VdB: Tagebuch seines Versagens

VdB selenskij

VdB hat sechs Jahre weggeschaut. Das bedeutet, dass er nicht nur bei Gesetzesübertretungen der Regierung weggeschaut hat, sondern auch erfolgreich von eigenen Gesetzesverletzungen abgelenkt hat. Nicht zuletzt von seiner Wahlkampf-Kostenüberschreitung 2016. Nun, in seiner zweiten Amtsperiode, will er genauer hinschauen, hat er versprochen. Er wird allerdings auch noch sehr oft auf jene Versäumnisse zurückschauen müssen, die ihn nun einholen.

5. Februar 2023 – „Es war eine Botschafterbestellung, die in österreichischen Diplomatenkreisen für hochgezogene Augenbrauen sorgte: Der langjährige außenpolitische Kanzlersprecher Etienne Berchtold wurde nach dem Abgang von Sebastian Kurz zum Botschafter in Abu Dhabi ernannt. Ein durchaus wichtiger Posten, gelten die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) ja als mächtiger Handelspartner. Kurz selbst weilt des Öfteren in Dubai; der Staatsfonds Mubadala ist unter anderem an der OMV beteiligt. Vor dem Abschied Berchtolds nach Abu Dhabi soll es ein ausgedehntes Abendessen in einem Restaurant von Martin Ho gegeben haben, organisiert von Sebastian Kurz. Gegen Berchtolds Aufstieg ging ein anderer Bewerber für den Botschafterposten vor. Der sah sich weltanschaulich diskriminiert – und die Gleichbehandlungskommission gab ihm im vergangenen November vollinhaltlich recht“, berichtet DerStandard.at.

Botschafter werden vom Bundespräsidenten ernannt und beim Staatspräsidenten des Empfangsstaates mit einem Beglaubigungsschreiben des Bundespräsidenten eingeführt. Diese Postenbesetzung aus Freunderlwirtschaft im Sommer 2022 richtet sich gegen die Interessen unseres Landes, und ist prinzipiell von UHBP zu verantworten. Ein Grund, warum VdB schon vor seiner Wiederwahl rücktrittsreif war.

1. Februar 2023 – VdB reist nach Kyjiw um den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Zelensky (sic) zu treffen. „Ich habe bei meiner Angelobung klar gesagt, dass ich auch in den kommenden sechs Jahren sehr genau hinsehen werde, wenn es um den Schutz der Demokratie und den Erhalt unserer europäischen Werte geht“, so Bundespräsident Van der Bellen: „In der Ukraine sind diese europäischen Werte und die Demokratie gerade buchstäblich unter Attacke. Als Zeichen der Solidarität und der fortgesetzten Unterstützung, führt mich diese Reise gleich zu Beginn meiner zweiten Amtszeit nach Kiew. Österreich ist militärisch neutral, aber nicht politisch.“

Was das genau bedeuten soll – militärisch aber nicht politisch neutral – auf welcher Verfassungsgrundlage diese Aussage basiert, das hat uns VdB noch nicht erklärt. Und diese Frage hat ihm bislang auch noch kein Journalist der regierungstreuen Massenmedien gestellt. Im Übrigen bin ich der Meinung, SZelenskyj, der Schnorrer, hätte unserem VdB wenigsstens ein paar seiner Flaggen schenken können, damit dieser gewappnet ist, wenn er demnächst bei der Regierungskrise in St. Pölten vermitteln muss.

Hofberichterstattung aus der Präsidentschaftskanzlei bundespraesident.at am 1.2.23:

BP: „Wir stehen euch zur Seite“

VdB sichert der Ukraine weitere Unterstützung zu

Besuch bei Hilfsprojekten in Uschhorod

Weiterlesen

Parteien lehnen Ethik ab!

ParteiAkademien Förderung

Politische Ästhetik: Un-Kultur der Selbstgefälligkeit

2. Februar 2023 – Alle Parteien, die im Österreichischen Nationalrat vertreten sind, leisten sich eigene Partei-Akademien. Warum? Nicht weil Österreich eine Bildungsnation ist, sondern weil es dafür staatliche Mittel gibt. Und weil Österreich ein Rechtsstaat ist, gibt es dafür ein eigenes Bundesgesetz über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik (PubFG). Vollkommen gesetzeskonform fließen demnach laut Transparenzportal 10,5 Millionen Euro an die fünf  „Parteiakademien“ von ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOS und Grüne – jährlich! Die ÖVP erhält davon 3,2 Millionen, die übrigen je nach Anzahl der Mandate entsprechend weniger, siehe Grafik von Statista:

Die „normale“ Parteienförderung ist von 2019 bis 2023 von 30 auf 33.8 Millionen Euro gestiegen, berichtet Johannes Huber auf seinem Blog dieSubstanz.at

Nachdem die damalige NEOS-Abgeordnete Irmgard Griss bei einer politischen Diskussion 2018 im Kunstraum bestätigt hatte, dass 80 Prozent der Abgeordneten keine Ahnung von der Verfassung haben, hat der Autor des Buches „Baustelle Parlament“ Anfang 2019, zum 100-Jahr-Jubiläum der österreichischen Verfassung, alle 183 Mandatare über sein Buch informiert und Schulungen zum Thema Verfassung angeboten. Er berichtet:

„Einer von zwei Abgeordneten, die mich zu einem persönlichen Gespräch eingeladen haben, war Rudolf Silvan von der SPÖ. Nach einer Stunde Wartezeit kam er in das improvisierte Besprechungszimmer im Parlamentskontainer. Er begrüßte mich mit der offenbar gewohnheitsmäßigen Frage: „Was kann ich für Sie tun?“ Nach meiner Antwort blieb ihm kurz der Mund offen: „Für mich können Sie gar nichts tun! Aber ich hoffe, dass wir gemeinsam etwas für eine bessere Demokratie tun können.“ Darauf hin ergab sich ein relativ konstruktives Gespräch, bei dem ich nicht nur Kritik an den Parteien im Allgemeinen, sondern auch an der SPÖ im Besonderen übte.

Gegen Ende lenkte ich das Gespräch in die Richtung, dass ich Kurse über die Verfassung im Renner Institut anbieten könne: Nebenbei fragte ich, ob dort noch Josef Cap Direktor sei. Bei seiner Antwort blieb mir kurz der Mund offen: „Ich weiß nicht, wer dort Direktor ist und welche Schulungen derzeit angeboten werden.“ Ein Nationalratsabgeordneter, also ein Top-Funktionär der SPÖ, der größtes Interesse haben müsste, dass er, seine Mitarbeiter und die SPÖ-Mitglieder seines Wahlkreises immer mit den besten Schulungen und Trainings versorgt werden, weiß nicht, was die Bildungsakademie seiner Partei anzubieten hat! Aber immerhin hat er versprochen, meine Inputs an die Justizsprecherin seiner Partei weiter zu leiten. SPÖ-Justizsprecherin die Innsbrucker Abgeordnete Selma Yildirim, offenbar die Mails von ihrem Parteigenossen Silvan ebenso ignoriert, wie bislang 10 Mails von hubert@ethos.at.

Über das zweite Gespräch mit dem NEOS-Abgeordneten Helmut Brandstätter gibt es nichts zu berichten, außer dass er mich abgespeist hat mit der Feststellung, ER habe keinen Einfluss auf die Programmplanung im NEOS LAB“.

Nebenbei erwähnt: wikipedia schreibt über Josef Cap: „Neben seiner Tätigkeit als Abgeordneter zum Nationalrat war Cap vom 1. Jänner 2014 bis 1. Dezember 2017 geschäftsführender Präsident des Renner-Instituts, der Parteiakademie der Sozialdemokratie. In der Zeitung Falter wurde kritisiert, diese Funktion wäre für ihn neu geschaffen und mit 6000 Euro Bruttogehalt dotiert worden, damit gegenüber seiner bisherigen Tätigkeit als Klubobmann keine Gehaltseinbußen entstünden.“

Damit sind wir mitten im Thema Moral, Ethik und Korruption. Korruption beginnt nicht bei der Annahme von Schmiergeldern, Korruption beginnt bei Verantwortungslosigkeit. Und Verantwortungslosigkeit beginnt bei Antwortungslosigkeit, die 95 Prozent der „Volksvertreter“ üben, in der Überzeugung, Anfragen von Bürgern dieses Landes könne man einfach ignorieren.

Korruption beginnt nicht bei Mandatskauf, sondern bei den Sesselklebern, die glauben, einen Rechtsanspruch auf ein Mandat oder eine einmal gewohnte Verdiensthöhe auf Lebenszeit zu haben.

Korruption beginnt bei der Geisteshaltung aller Mitglieder der etablierten Parteien, dass sie das Recht dazu haben, unseren Staat wie einen Selbstbedienungsladen zu benutzen.

Korruption beginnt bei der moralisch verantwortungslosen und rechtlich laschen Auslegung von Unvereinbarkeitsregeln (wie zuletzt der Gipfel der Unvereinbarkeit: Finanzminister Gernot Blümel, der 2020 nicht die geringsten Bedenken hatte, im Jahr der größten Krise so ganz nebenbei noch für das Amt des Wiener Bürgermeisters zu kandidieren.)

Anlässlich der geplanten Novelle des Korruptions-Strafrechtes sowie des ethisch bedenklichen Entwurfes des Krisensicherheitsgesetzes B-KSG hat ethos.at am 15.1.23 folgende Mail an 183 Abgeordnete des Nationalrates geschickt:

Sehr geehrte/r (Name des/der Abgeordneten)!

Das Korruptionsstrafgesetz, das es seit 2013 gibt, und offenbar nichts bewirkt hat, soll in diesem Jahr reformiert werden. Transparency International meint: „ Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung, wenn er noch angepasst wird.“ Ein Moralphilosoph stellt sich jedoch die Frage, ob weitere Paragrafen die Bereitschaft zur Korruption, die ja von einem grundsätzlichen moralischen Defekt zeugt, verhindern können, denn Korruption beginnt nicht beim Mandatskauf, sondern

– bei der Zustimmung zu einem Gesetz, das man nicht geprüft hat,

– bei der Ausübung mehrerer Funktionen, die unvereinbar sind,

– nicht zuletzt bei Versprechen, die man nicht halten kann oder gar nicht halten will.

Um solche Missstände abzustellen, wäre es angebracht, in den hoch subventionierten Partei-Akademien Ethikunterricht als Pflichtfach einzuführen.

Bitte um Feedback: + Sind Sie persönlich FÜR oder GEGEN die Einführung von Ethikunterricht in IHRER Parteiakademie? Wenn ja, ab wann? ++ Wenn nein, warum nicht?

Mit besten Grüßen, Mag. Hubert Thurnhofer

Philosophische Praxis (ethos.at)

Die absolute Mehrheit der Volksvertreter hat nicht geantwortet, „naturgemäß“ würde Thomas Bernhard schreiben, aber immerhin fanden Vertreter von vier Parteien Zeit für eine Antwort. Im folgenden die Antworten von:

ÖVP

Grüne

NEOS

FPÖ

Von SPÖ-Abgeordneten sind bis dato (2.2.2023) keine Antworten eingetroffen.

Weiterlesen