Antisemitismus 2022: Studie unwissenschaftlich und manipulativ - An die Parlamentspräsidenten

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ethos.at hat an die Parlamenspräsidenten Sobotka / Hofer / Bures Fragen gestellt, über die Journalisten von Massenmedien normaler Weise nicht nachdenken:

1. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde dieser Auftrag erteilt?

2. ethos.at beschäftigt sich als einziges Medium Österreichs mit dem Zeitgeist. Zum Verständnis der Antisemitismus-Problematik bitten wir um die Einstufung folgender Gefahren für die Demokratie unseres Landes (1 unproblematisch/irrelevant - 10 sehr problematisch / hohes Risiko für unsere Demokratie)

- Antisemitismus

- Diffamierung Andersdenkender

- Diskriminierung von Minderheiten

- Einschränkungen der Freiheits- und Grundrechte

- Gleichschaltung der Medien

- Klimawandel

- Korruption

- Machtmissbrauch

- Migration

- Rassismus

3. Wie viel hat die Erstellung der Antisemitismusstudien 2022 / 2020 / 2018 gekostet und wie wurden diese finanziert?

4. Haben Ausschreibung vor der Vergabe der Studien stattgefunden?

5. Welche Studien, Untersuchungen, Gutachten und sonstigen externen Aufträge hat das Parlament in diesem Jahr bereits vergeben und welche sollen noch vergeben werden? Wie hoch ist das Auftragsvolumen? Wie hoch ist das Budget des Parlaments für externe Aufträge?

REPLY Am 24. April 2023

Sehr geehrter Herr Mag. Thurnhofer,

danke für Ihre Anfrage. Da die Studie seitens der Parlamentsdirektion in Auftrag gegeben wurde, erhalten Sie Antworten darauf von der Parlamentsdirektion:

1. Rechtsgrundlage des Handelns der Parlamentsdirektion bildet der Artikel 30 Bundes-Verfassungsgesetz.

2. Ich darf auf die Studie selbst verweisen (https://www.parlament.gv.at/fachinfos/rlw/Antisemitismus-2022)

3. Aus dem Budget der Parlamentsdirektion wurden für die Antisemitismusstudie 2022 insgesamt 189.900 Euro bezahlt, für die Studie 2020 178.000 Euro und für die Studie 2018 191.295 Euro.

4. Der Betrag setzt sich aus einer Beauftragung an das IFES-Institut und Braintrust zusammen. Beim Auftrag an das IFES-Institut handelt es sich um den Ausnahmetatbestand einer "Forschungs- und Entwicklungsdienstleistung". Solche Aufträge sind gem. § 9 Z 12 BVergG vom Geltungsbereich des Bundesvergabegesetzes ausgenommen. Der Auftragswert von Braintrust liegt unterhalb der Direktvergabeschwelle von 100.000 Euro. Somit erging der Auftrag an Braintrust als Direktvergabe.

5. Der Parlamentsdirektion steht für Studien, Gutachten und Beratungsleistungen ein grundlegendes Budget von bis zu 500.000 Euro jährlich zur Verfügung. Abruf, Verausgabung/Vergabe erfolgen nach Notwendigkeit und Bedarf

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gerhard Brenner

Parlamentsdirektion

Leiter der Abteilung 4.1

Pressedienst & Crossmedia-Redaktion