Traibach: Planung und Wirklichkeit

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Der bislang unverbaute, naturbelassene Traibach in Langenwang / Steiermark, soll vor seiner Einmündung in die Mürz durch eine Staumauer die Bewohner von Krieglach vor Überschwemmungen schützen. Dieses Projekt wurde von der Landesregierung bereits bewilligt und soll zwischen Dezember 2024 und Dezember 2025 gebaut werden. Doch viele Fragen sind noch offen!

Beobachtungen von Hubert Thurnhofer, Schwöbing 37 (Juli 2024)

1. Die Prämissen für die geplanten Baumaßnahmen sind nicht geklärt. Es gibt Angaben über HQ30 und HQ100, die auf Computersimulationen basieren. Doch weder die Daten (Fixdaten und Variable), noch die Algorithmen wurden in den Unterlagen erklärt. Es wurde nur ein einziges Simulationsergebnis mit entsprechender (furchteinflößender) Grafik präsentiert.

1.1. Weder HQ30 noch HQ100 haben bisher stattgefunden (Quelle Franz Straßberger, verstorben 2019 mit 108 Jahren). Peter Winkler (ehemals Pension Winkler), dzt 86 Jahre alt, erinnert sich an Hochwässer 1948 und 1958, die damals einen Damm, der flussaufwärts von seiner Pension stand, durchbrochen haben. Ich selbst lebe seit 61 zuerst in Schwöbing 39 ab 1972 in Schwöbing 37 und habe vor über 55 Jahren eine kleine Überschwemmung erlebt. Insbesondere in den vergangen vier Jahren waren die Sommer von heftigen Regenfällen geprägt, ohne ernsthafte Gefahren für eine Überflutung des Traibachs.

2. Das Gutachten bezieht sich lediglich auf 600 Meter von der Mündung des Traibach in die Mürz bis zur Querstraße Haberl Richtung Straßberger. Die Gesamtbetrachtung des gesamten 10 Kilometer langen Traibach fehlt.

2.1. Der Traibach ist nach allen ökologischen Grundsätzen geradezu ein idealer, naturbelassener Bach. Vom Ursprung bis zur Einmündung unverbaut, fließt er nur durch Wiesen und Waldgebiete (mittlerweile kaum noch Monokulturen, sondern schon viele Mischwälder), wo auch die Erde gut aufnahmefähig ist. Zahlreiche naturbelassene Überschwemmgebiete, manche über hundert Meter lang und bis zu 50 Meter breit, können Wasser aufnehmen. Dies beweisen die massiven Regenfälle der vergangenen Wochen. Genaue Beobachtung des Traibach ergaben keine Gefahren von Überflutungen. Im Gegenteil, der Traibach zeigte nach häufigen Regenfällen im Sommer 2024 nur einmal einen stärkeren Anstieg.

3. Sogar die Betrachtungen der 600 Meter Traibach ab Mürz-Mündung haben Mängel.

3.1. Die Angaben über mögliche Überschwemmungen basieren offenbar auf veralteten Daten, denn seit meiner Volksschulzeit (1970er Jahre), als ich entlang des Baches täglich vorbei gegangen bin, hat sich der Bach deutlich eingetieft. Er fließt teilweise gut zwei Meter unter der Ebene des Ufers.

4. Die Mürz-Au wurde in den Betrachtungen nicht berücksichtigt.

4.1. Die Au, so wurde vielfach kommuniziert, ist nicht nur ein ökologisches Naherholungsgebiet, sondern auch Schutz vor Überschwemmungen in Krieglach. Im vorliegenden Plan fehlen jegliche Angaben über das Aufnahmevermögen im Falle einer Überflutung des Traibach.

5. Die nächste Umgebung wurde bei den Untersuchungen nicht berücksichtigt.

5.1. Was passiert, wenn der Platzregen nicht im Bereich Traibach, sondern im Bereich Kurze Illach nieder geht, die 50 Meter vor dem Traibach in die Mürz mündet? Die Gefahr, dass die Illach die Landstraße vor der Autobahn flutet, ist sicher höher, als durch den Traibach. Dieser Sachverhalt wurde nicht untersucht.

6. Nicht verifizierte Angaben über Auswirkungen auf die Siedlungsgebiete der Mürz.

6.1. Bezüglich Hochwasserausweisung Mürz (gemäß ABU Mürz 2008 wernerconsult) wird auf dem Einreichplan explizit festgehalten: „Die dargestellten Überflutungsflächen wurden im Zuge des Generellen Projektes Traibach ermittelt und wurden im Bereich der Mürz nicht verifiziert.

7. Best Practice / Worst Case.

7.1.Die Autobahn (Semmeringschnellstraße) wurde vor dem Freßnitzbaches mit einer gigantischen Staumauer geschützt. Dieser Staudamm konnte beim jüngsten Hochwasser 2024 aber die Ortschaft Freßnitz nicht schützen. Es stellt sich die Frage, wo Fehler in der Planung dieses Projektes waren, wenn am Ende solche Ergebnisse eintreten können. Und es stellt sich die Frage, was man aus diesen Fehlern für das Projekt Traibach lernen kann!

Zusammenfassung

Die Prämissen für die Planung wurden nicht offengelegt. Die historischen Fakten widersprechen den Annahmen von HQ30 und HQ100. Es gibt weder Angaben zu den Regenmengen, die zu den prognostizierten Überschwemmungen führen könnten, noch Angaben über das Fassungsvermögen der natürlichen Überschwemmungsgebiete entlang des Traibachs bis zu seinen Quellen.

Die technischen Angaben sollen offensichtlich die Gefahren als wissenschaftlich erwiesen ausgeben, die Annahmen, die diesen Berechnungen zugrunde liegen, wurden aber nicht offengelegt. Die ökologischen Fakten, die den Traibach in seiner gesamten Länge betrachten, wurden offensichtlich nicht berücksichtigt. Ökologisch verträgliche Befestigungen einiger Straßenstücke auf der Schotterstraße bis zum Almbauer, die bereits drohen einzubrechen, wären jedenfalls notwendiger als das „Jahrhundertprojekt“ Staudamm.

Abschließend stellt sich die Frage, ob das ganze Prozedere wirklich demokratischen Grundsätzen der Bürgerbeteiligung entspricht. Zunächst wurde von den Gemeinden Krieglach und Langenwang entschieden (aufgrund welcher Wahrnehmungen? Aufgrund welcher Interventionen?) eine Planung zu beauftragen. Dann wurden die fertigen Ergebnisse der betroffenen Bevölkerung präsentiert und das Projekt beim Land eingereicht. Nun liegen die Bescheide mit der Baufrist Dezember 2024 bis Dezember 2025 vor, aber keine Angaben darüber, wer diese Investitionen wie finanzieren soll.

Letztlich stellt sich die Frage: cui bono? 

Update 15. September 2024 - Nach vier Tagen Starkregen und Überschwemmungen in ganz Österreich zeigt der Traibach naturgemäß verschmutztes und reißendes Wasser, aber keinen starken Anstieg. Am Sonntag mittags, noch während es regnete, wurden die aktuellen Fotos aufgenommen. (Traibach 2024 09 15 a-c). Die Mürz dagegen war zu dem Zeitpunkt schon an vielen Stellen über die Ufer getreten (siehe Foto).

Ergänzung 26. September 2024 - Hochwasserschutz: Über Investitionen seit 2002 berichtet ORF.at (26.9.24) + + GeoSphere Austria, Bundesanstalt für Geologie, Geophysik, Klimatologie und Meteorologie (ehemals ZAMG) arbeitet an einer nationalen Schadens- und Ereignisdatenbank für Naturgefahren. Die Webseite und erste Ergebnisse des Projekts „Cesare“ sind bereits online.


 

1. Oktober 2024

Sehr geehrter Herr Mag. Thurnhofer,

Ihr Schreiben an den Herrn Landeshauptmann betreffend den Hochwasserschutz Traibach/Langenwang, wurde zuständigkeitshalber an unser Büro weitergeleitet. Unsere Antworten auf Ihre Fragen finden Sie untenstehend:

1. Die Prämissen für die geplanten Baumaßnahmen sind nicht geklärt. Es gibt Angaben über HQ30 und HQ100, die auf Computersimulationen basieren. Doch weder die Daten (Fixdaten und Variable), noch die Algorithmen wurden in den Unterlagen erklärt. Es wurde nur ein einziges Simulationsergebnis mit entsprechender (furchteinflößender) Grafik präsentiert.

1.1. Weder HQ30 noch HQ100 haben bisher stattgefunden (Quelle Franz Straßberger, verstorben 2019 mit 108 Jahren). Peter Winkler (ehemals Pension Winkler), dzt 86 Jahre alt, erinnert sich an Hochwässer 1948 und 1958, die damals einen Damm, der flussaufwärts von seiner Pension stand, durchbrochen haben. Ich selbst lebe seit 61 zuerst in Schwöbing 39 ab 1972 in Schwöbing 37 und habe vor über 55 Jahren eine kleine Überschwemmung erlebt. Insbesondere in den vergangen vier Jahren waren die Sommer von heftigen Regenfällen geprägt, ohne ernsthafte Gefahren für eine Überflutung des Traibachs.

Antwort: Am Traibach wurde 2008 durch die WERNER CONSULT ZT GmbH im Zuge der „ABU I 2006 Mürz-Traibach“ eine Abflussuntersuchung (ABU) durchgeführt, welche unter anderem die Überflutungsflächen im HQ30 sowie im HQ100 und HQ300 ausweist. Die Untersuchung wurde auf Basis der Leistungsbeschreibung des Landes Steiermark durchgeführt und durch die zuständige Abteilung begleitet und abgenommen. Diese Abflussuntersuchung beinhaltet ebenfalls einen technischen Bericht, der über sämtliche Berechnungen Auskunft gibt. Bei den Berechnungseingangsdaten HQ30 und HQ100 bzw. HQ300 (Abflussmengen) handelt es sich um standardisierte statistische Werte, welche vom Hydrografischen Dienst Steiermark in der jeweilig aktuellen Form zur Verfügung gestellt werden.

2. Das Gutachten bezieht sich lediglich auf 600 Meter von der Mündung des Traibach in die Mürz bis zur Querstraße Haberl Richtung Straßberger. Die Gesamtbetrachtung des gesamten 10 Kilometer langen Traibach fehlt.

2.1. Der Traibach ist nach allen ökologischen Grundsätzen geradezu ein idealer, naturbelassener Bach. Vom Ursprung bis zur Einmündung unverbaut, fließt er nur durch Wiesen und Waldgebiete (mittlerweile kaum noch Monokulturen, sondern schon viele Mischwälder), wo auch die Erde gut aufnahmefähig ist. Zahlreiche naturbelassene Überschwemmgebiete, manche über hundert Meter lang und bis zu 50 Meter breit, können Wasser aufnehmen. Dies beweisen die massiven Regenfälle der vergangenen Wochen. Genaue Beobachtung des Traibach ergaben keine Gefahren von Überflutungen. Im Gegenteil, der Traibach zeigte nach häufigen Regenfällen im Sommer 2024 nur einmal einen stärkeren Anstieg.

Antwort: Das gegenständliche Hochwasserschutzprojekt (Traibach, 1. Bauabschnitt) befindet sich im untersten Abschnitt des Traibaches (Mündung Mürz bis ca. Bach-km 0,630). Das Projekt ist wasserrechtlich und naturschutzrechtlich genehmigt und dient dem Schutz der in diesem Bereich situierten Gebäude - aber auch weiter westlich gelegener Liegenschaft in der Marktgemeinde Krieglach - sowie der Verbesserung der Fischpassierbarkeit. Die geplanten Maßnahmen sind im Wesentlichen die Errichtung eines linksufrigen Dammes im Vorland (ca. 170m vom Bach abgerückt), die Herstellung eines neuen Straßendurchlasses unter der L118 (ca. 200m vom Bach entfernt) inkl. Entwässerungsgraben entlang der Landesstraße, die Hebung eines bestehenden Wirtschaftsweges (inkl. Neuerrichtung einer bestehenden Wirtschaftsbrücke) auf der rechten Uferseite und die Adaptierung von fünf nicht passierbaren Querbauwerken (Stein- und Holzgurte).

3. Sogar die Betrachtungen der 600 Meter Traibach ab Mürz-Mündung haben Mängel.

3.1. Die Angaben über mögliche Überschwemmungen basieren offenbar auf veralteten Daten, denn seit meiner Volksschulzeit (1970er Jahre), als ich entlang des Baches täglich vorbei gegangen bin, hat sich der Bach deutlich eingetieft. Er fließt teilweise gut zwei Meter unter der Ebene des Ufers.

Antwort: Im Zuge der Erstellung des generellen Hochwasserschutzprojektes als Vorstufe zum vorliegenden Detailprojekt zum Hochwasserschutz wurde der Traibach im November 2020 erneut vermessen.

4. Die Mürz-Au wurde in den Betrachtungen nicht berücksichtigt.

4.1. Die Au, so wurde vielfach kommuniziert, ist nicht nur ein ökologisches Naherholungsgebiet, sondern auch Schutz vor Überschwemmungen in Krieglach. Im vorliegenden Plan fehlen jegliche Angaben über das Aufnahmevermögen im Falle einer Überflutung des Traibach.

Antwort: Fließwiderstände (Rauigkeit) der vorhandenen Zonen (Auwald, Wiese, Bachbett, usw.) wurden im Zuge der ABU dem Stand der Technik entsprechend angesetzt.

5. Die nächste Umgebung wurde bei den Untersuchungen nicht berücksichtigt.

5.1. Was passiert, wenn der Platzregen nicht im Bereich Traibach, sondern im Bereich Kurze Illach nieder geht, die 50 Meter vor dem Traibach in die Mürz mündet? Die Gefahr, dass die Illach die Landstraße vor der Autobahn flutet, ist sicher höher, als durch den Traibach. Dieser Sachverhalt wurde nicht untersucht.

Antwort: Das gegenständliche Hochwasserschutzprojekt ermöglicht den Schutz gegen Hochwasser aus dem Traibach. Die Maßnahmen wurden derart gewählt, dass es zu keinen hydraulischen Verschlechterungen kommt. Die Kurze Illach liegt im Zuständigkeitsbereich der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) und ist nicht Gegenstand dieses Projektes.

6. Nicht verifizierte Angaben über Auswirkungen auf die Siedlungsgebiete der Mürz.

6.1. Bezüglich Hochwasserausweisung Mürz (gemäß ABU Mürz 2008 wernerconsult) wird auf dem Einreichplan explizit festgehalten: „Die dargestellten Überflutungsflächen wurden im Zuge des Generellen Projektes Traibach ermittelt und wurden im Bereich der Mürz nicht verifiziert.

Antwort: Die ausgewiesenen Überflutungsflächen wurden anhand der zum Zeitpunkt des Generellen Hochwasserschutzprojektes durchgeführten Vermessung ermittelt. Es handelt sich somit um einen aktuelleren Stand als bei der ABU 2008. Bezogen auf den Traibach wurden diese Flächen in der Natur verifiziert. Alle weiteren Flächen (Überflutungsflächen Mürz) wurden nicht weiterführend verifiziert, da sie nicht Gegenstand des Hochwasserschutzprojektes Traibach sind.

7. Best Practice / Worst Case.

7.1.Die Autobahn (Semmeringschnellstraße) wurde vor dem Freßnitzbaches mit einer gigantischen Staumauer geschützt. Dieser Staudamm konnte beim jüngsten Hochwasser 2024 aber die Ortschaft Freßnitz nicht schützen. Es stellt sich die Frage, wo Fehler in der Planung dieses Projektes waren, wenn am Ende solche Ergebnisse eintreten können. Und es stellt sich die Frage, was man aus diesen Fehlern für das Projekt Traibach lernen kann!

Antwort: Bei der obgenannten Staumauer handelt es sich um ein Hochwasserrückhaltebecken, welches in den 1990er Jahren auf Basis der damaligen verfügbaren Daten errichtet wurde. Dieses Becken wird derzeit dem Stand der Technik entsprechend adaptiert. Im genannten Ortsteil Freßnitz wird derzeit ein linearer Hochwasserschutz errichtet, so dass nach Abschluss der Arbeiten ein durchgängiger HQ100-Schutz gewährleistet ist.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen A.F.M.

Wasserwirtschaft, Katastrophenfonds

Büro Landesrätin Simone Schmiedtbauer

Herrengasse 16, A-8010 Graz-Landhaus


2. Oktober 2024

Sehr geehrter Herr Dr. A.F.M.

sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

vielen Dank für Ihre ausführlichen Antworten auf alle Punkte meiner Betrachtungen! Die letzte und wesentliche Frage bleibt jedoch unbeantwortet: cui bono?

Dafür bestätigen Ihre Ausführungen über den „1. Bauabschnitt“ das Gerücht, wonach es einen 2. Bauabschnitt geben soll. Ich ersuche umgehend um Bekanntgabe aller bisherigen Annahmen und Planungen zu diesem Bauabschnitt. Die Gemeinde Langenwang hat mir Pläne nur über Bauabschnitt 1 vorgelegt.

Mit allen Informationen, die Sie angeführt haben, bestätigen sie lediglich, dass die Behörden gemäß Vorgaben gearbeitet und somit rechtmäßig entschieden haben. Diese Tatsache wurde nie in Zweifel gezogen. Die Inhalte meiner Ausführungen, insbesondere die Problematik möglicherweise falscher Prämissen, wurden damit an keiner Stelle widerlegt.

Auf Punkt 2.1 – die ökologische Gesamtbetrachtung des Traibach – antworten Sie mit der Auflistung der Maßnahmen im geplanten Bauabschnitt. Ein scheinbar unbedeutender Teil davon steht exemplarisch (pars pro toto) für die Unsinnigkeit des gesamten Projektes: „die Hebung eines bestehenden Wirtschaftsweges (inkl. Neuerrichtung einer bestehenden Wirtschaftsbrücke) auf der rechten Uferseite“. Die sogenannte „Wirtschaftsbrücke“, die neu errichtet werden soll, ist eine morsche, mittlerweile zugewachsene Holzbrücke (siehe Foto), die wirtschaftlich seit mindestens drei Jahrzehnten nicht mehr genutzt wird! Das ist auch überflüssig, da der einzige Benutzer der „Wirtschaftsbrücke“ ca 300 Meter weiter in unmittelbarer Nähe zu seinem Hof eine neue Brücke anlässlich der Errichtung der Semmeringschnellstraße erhalten hat. Hier aber wurde offenbar weder hingeschaut, noch nachgedacht über die „banale“ Frage: Wozu soll diese Brücke neu errichtet werden, anstatt sie ersatzlos zu entfernen?

Traibach sog Wirtschaftsbrücke

Foto von HTH, 2.10.2024 die "Wirtschaftsbrücke"

Ähnlich unsinnig „die Adaptierung von fünf nicht passierbaren Querbauwerken (Stein- und Holzgurte)“ zur „Verbesserung der Fischpassierbarkeit“. Keine dieser Wasserschwellen ist höher als einen halben Meter. Diese Höhe überspringt jede gesunde Forelle ohne „Verbesserung der Fischpassierbarkeit“.

Über alle anderen Fakten kann man aus wissenschaftlicher Sicht genauso streiten. (Laut Konrad Lorenz ist Wissenschaft ein ständiges Pendeln zwischen Pro und Contra.) Unbestreitbar ist jedoch die Tatsache, dass hier aufgrund von 100-jährigen Prognosen ein Bauwerk errichtet werden soll. Prognosen, die in den vergangenen 100 Jahren nicht eingetreten sind und die bei genauer Beobachtung auch in den regenstarken Sommermonaten der vergangenen Jahre nicht eingetreten sind. Prognosen, die das natürliche Verhalten des gesamten Flusses ignorieren oder (bewusst?) ausklammern.

Daher nochmals die Frage: cui bono? Dies ist – mit Verlaub – eine politische Frage, die auf politischer Ebene zu diskutieren ist, nicht durch Delegierung auf einen Fachbereiche! Ergänzend zu bisherigen Zusammenfassung (die zu Recht von der Abteilung Wasserwirtschaft, Katastrophenfonds nicht beantwortet wurde) daher meine philosophischen Einwände:

1. Das natürliche Verhalten des Flusses Traibach vom Ursprung bis zur Einmündung in die Mürz wird ignoriert.

2. Die Interessen der Menschen werden ignoriert (fünf Häuser hinter der Staumauer werden geschützt, während fünf Häuser vor der Staumauer im von den Planern angenommen Worst Case erst recht geflutet werden.)

3. Die nicht geprüften Annahmen werden weiterhin nicht geprüft.

4. Die ausgeklammerten, potenziellen Probleme werden weiterhin ausgeklammert.

5. Die weiteren Bauabschnitte bleiben im Dunkeln.

Aus demokratiepolitischer Sicht sind alle diese Fakten höchst bedenklich! Sehr viel ist in den vergangenen Jahren von der „Spaltung der Gesellschaft“ die Rede. Aus philosophisch-ganzheitlicher Sicht gibt es keine Spaltung der Gesellschaft, sondern eine Spaltung zwischen Gesellschaft und Staat. Das vorliegende Projekt ist ein Beispiel dafür.

Bei meinen Recherchen konnte ich nicht herausfinden, wer, wann, warum und wozu die Entscheidung für den Staudamm Traibach getroffen hat. Feststellen lässt sich nur noch, dass sich das Projekt verselbstständigt hat.

Das System (der Apparat und seine Mitarbeiter) geht nach Vorschriften vor, die, wie die Ausführungen des Büros der Landesrätin Simone Schmiedtbauer beweisen, einen bestimmten Rahmen nie überschreiten dürfen. Alle einzelnen Organe des Systems haben quasi ihren eigenen Hochwasserschutz und können daher die gesamtheitliche Betrachtung, die hier vorgenommen wurde, nicht berücksichtigen. Alle einzelnen Organe des Systems haben für sich selbstverständlich richtig und rechtmäßig gehandelt.

Wissenschaftlich betrachtet besteht zumindest theoretisch die Möglichkeit, dass das Gesamtergebnis trotzdem falsch ist. Das System aber erlaubt es nicht, diese Möglichkeit zu prüfen oder die Möglichkeit ins Auge zu fassen, ein Projekt, das auf Schiene ist, zu stoppen. Dieses System erinnert stark an Planwirtschaft aus Zeiten der DDR: Wen kümmern die Einwände von einem „einfachen Bürger“ dieses Landes, der schon oft als Querdenker (aus Sicht der Behörde vermutlich ein „krankhafter Querulant“) aufgefallen ist.

Mein Appell daher nochmals an den Landeshauptmann persönlich, nicht als oberstes Organ der Vollziehung (BV-G Artikel 19) , sondern als Politiker, der massives Interesse haben muss, die Spaltung zwischen Staat und Gesellschaft zu überwinden. Bitte um Prüfung, ob angesichts notwendiger Renaturierungsmaßnahmen für dieses Neubauprojekt (und viele weitere, die ich aus eigener Ansicht nicht kenne) Millionen an Steuermitteln verschwendet werden sollen!