Traibach: Planung und Wirklichkeit - Amtliche Stellungnahmen

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1. Oktober 2024

Sehr geehrter Herr Mag. Thurnhofer,

Ihr Schreiben an den Herrn Landeshauptmann betreffend den Hochwasserschutz Traibach/Langenwang, wurde zuständigkeitshalber an unser Büro weitergeleitet. Unsere Antworten auf Ihre Fragen finden Sie untenstehend:

1. Die Prämissen für die geplanten Baumaßnahmen sind nicht geklärt. Es gibt Angaben über HQ30 und HQ100, die auf Computersimulationen basieren. Doch weder die Daten (Fixdaten und Variable), noch die Algorithmen wurden in den Unterlagen erklärt. Es wurde nur ein einziges Simulationsergebnis mit entsprechender (furchteinflößender) Grafik präsentiert.

1.1. Weder HQ30 noch HQ100 haben bisher stattgefunden (Quelle Franz Straßberger, verstorben 2019 mit 108 Jahren). Peter Winkler (ehemals Pension Winkler), dzt 86 Jahre alt, erinnert sich an Hochwässer 1948 und 1958, die damals einen Damm, der flussaufwärts von seiner Pension stand, durchbrochen haben. Ich selbst lebe seit 61 zuerst in Schwöbing 39 ab 1972 in Schwöbing 37 und habe vor über 55 Jahren eine kleine Überschwemmung erlebt. Insbesondere in den vergangen vier Jahren waren die Sommer von heftigen Regenfällen geprägt, ohne ernsthafte Gefahren für eine Überflutung des Traibachs.

Antwort: Am Traibach wurde 2008 durch die WERNER CONSULT ZT GmbH im Zuge der „ABU I 2006 Mürz-Traibach“ eine Abflussuntersuchung (ABU) durchgeführt, welche unter anderem die Überflutungsflächen im HQ30 sowie im HQ100 und HQ300 ausweist. Die Untersuchung wurde auf Basis der Leistungsbeschreibung des Landes Steiermark durchgeführt und durch die zuständige Abteilung begleitet und abgenommen. Diese Abflussuntersuchung beinhaltet ebenfalls einen technischen Bericht, der über sämtliche Berechnungen Auskunft gibt. Bei den Berechnungseingangsdaten HQ30 und HQ100 bzw. HQ300 (Abflussmengen) handelt es sich um standardisierte statistische Werte, welche vom Hydrografischen Dienst Steiermark in der jeweilig aktuellen Form zur Verfügung gestellt werden.

2. Das Gutachten bezieht sich lediglich auf 600 Meter von der Mündung des Traibach in die Mürz bis zur Querstraße Haberl Richtung Straßberger. Die Gesamtbetrachtung des gesamten 10 Kilometer langen Traibach fehlt.

2.1. Der Traibach ist nach allen ökologischen Grundsätzen geradezu ein idealer, naturbelassener Bach. Vom Ursprung bis zur Einmündung unverbaut, fließt er nur durch Wiesen und Waldgebiete (mittlerweile kaum noch Monokulturen, sondern schon viele Mischwälder), wo auch die Erde gut aufnahmefähig ist. Zahlreiche naturbelassene Überschwemmgebiete, manche über hundert Meter lang und bis zu 50 Meter breit, können Wasser aufnehmen. Dies beweisen die massiven Regenfälle der vergangenen Wochen. Genaue Beobachtung des Traibach ergaben keine Gefahren von Überflutungen. Im Gegenteil, der Traibach zeigte nach häufigen Regenfällen im Sommer 2024 nur einmal einen stärkeren Anstieg.

Antwort: Das gegenständliche Hochwasserschutzprojekt (Traibach, 1. Bauabschnitt) befindet sich im untersten Abschnitt des Traibaches (Mündung Mürz bis ca. Bach-km 0,630). Das Projekt ist wasserrechtlich und naturschutzrechtlich genehmigt und dient dem Schutz der in diesem Bereich situierten Gebäude - aber auch weiter westlich gelegener Liegenschaft in der Marktgemeinde Krieglach - sowie der Verbesserung der Fischpassierbarkeit. Die geplanten Maßnahmen sind im Wesentlichen die Errichtung eines linksufrigen Dammes im Vorland (ca. 170m vom Bach abgerückt), die Herstellung eines neuen Straßendurchlasses unter der L118 (ca. 200m vom Bach entfernt) inkl. Entwässerungsgraben entlang der Landesstraße, die Hebung eines bestehenden Wirtschaftsweges (inkl. Neuerrichtung einer bestehenden Wirtschaftsbrücke) auf der rechten Uferseite und die Adaptierung von fünf nicht passierbaren Querbauwerken (Stein- und Holzgurte).

3. Sogar die Betrachtungen der 600 Meter Traibach ab Mürz-Mündung haben Mängel.

3.1. Die Angaben über mögliche Überschwemmungen basieren offenbar auf veralteten Daten, denn seit meiner Volksschulzeit (1970er Jahre), als ich entlang des Baches täglich vorbei gegangen bin, hat sich der Bach deutlich eingetieft. Er fließt teilweise gut zwei Meter unter der Ebene des Ufers.

Antwort: Im Zuge der Erstellung des generellen Hochwasserschutzprojektes als Vorstufe zum vorliegenden Detailprojekt zum Hochwasserschutz wurde der Traibach im November 2020 erneut vermessen.

4. Die Mürz-Au wurde in den Betrachtungen nicht berücksichtigt.

4.1. Die Au, so wurde vielfach kommuniziert, ist nicht nur ein ökologisches Naherholungsgebiet, sondern auch Schutz vor Überschwemmungen in Krieglach. Im vorliegenden Plan fehlen jegliche Angaben über das Aufnahmevermögen im Falle einer Überflutung des Traibach.

Antwort: Fließwiderstände (Rauigkeit) der vorhandenen Zonen (Auwald, Wiese, Bachbett, usw.) wurden im Zuge der ABU dem Stand der Technik entsprechend angesetzt.

5. Die nächste Umgebung wurde bei den Untersuchungen nicht berücksichtigt.

5.1. Was passiert, wenn der Platzregen nicht im Bereich Traibach, sondern im Bereich Kurze Illach nieder geht, die 50 Meter vor dem Traibach in die Mürz mündet? Die Gefahr, dass die Illach die Landstraße vor der Autobahn flutet, ist sicher höher, als durch den Traibach. Dieser Sachverhalt wurde nicht untersucht.

Antwort: Das gegenständliche Hochwasserschutzprojekt ermöglicht den Schutz gegen Hochwasser aus dem Traibach. Die Maßnahmen wurden derart gewählt, dass es zu keinen hydraulischen Verschlechterungen kommt. Die Kurze Illach liegt im Zuständigkeitsbereich der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) und ist nicht Gegenstand dieses Projektes.

6. Nicht verifizierte Angaben über Auswirkungen auf die Siedlungsgebiete der Mürz.

6.1. Bezüglich Hochwasserausweisung Mürz (gemäß ABU Mürz 2008 wernerconsult) wird auf dem Einreichplan explizit festgehalten: „Die dargestellten Überflutungsflächen wurden im Zuge des Generellen Projektes Traibach ermittelt und wurden im Bereich der Mürz nicht verifiziert.

Antwort: Die ausgewiesenen Überflutungsflächen wurden anhand der zum Zeitpunkt des Generellen Hochwasserschutzprojektes durchgeführten Vermessung ermittelt. Es handelt sich somit um einen aktuelleren Stand als bei der ABU 2008. Bezogen auf den Traibach wurden diese Flächen in der Natur verifiziert. Alle weiteren Flächen (Überflutungsflächen Mürz) wurden nicht weiterführend verifiziert, da sie nicht Gegenstand des Hochwasserschutzprojektes Traibach sind.

7. Best Practice / Worst Case.

7.1.Die Autobahn (Semmeringschnellstraße) wurde vor dem Freßnitzbaches mit einer gigantischen Staumauer geschützt. Dieser Staudamm konnte beim jüngsten Hochwasser 2024 aber die Ortschaft Freßnitz nicht schützen. Es stellt sich die Frage, wo Fehler in der Planung dieses Projektes waren, wenn am Ende solche Ergebnisse eintreten können. Und es stellt sich die Frage, was man aus diesen Fehlern für das Projekt Traibach lernen kann!

Antwort: Bei der obgenannten Staumauer handelt es sich um ein Hochwasserrückhaltebecken, welches in den 1990er Jahren auf Basis der damaligen verfügbaren Daten errichtet wurde. Dieses Becken wird derzeit dem Stand der Technik entsprechend adaptiert. Im genannten Ortsteil Freßnitz wird derzeit ein linearer Hochwasserschutz errichtet, so dass nach Abschluss der Arbeiten ein durchgängiger HQ100-Schutz gewährleistet ist.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen A.F.M.

Wasserwirtschaft, Katastrophenfonds

Büro Landesrätin Simone Schmiedtbauer

Herrengasse 16, A-8010 Graz-Landhaus