Jahresbericht der Volksanwaltschaft

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4. Mai 2022 - Die Volksanwälte Walter Rosenkranz, Werner Amon und Bernhard Achitz haben die wichtigsten Prüfergebnisse des Jahres 2021 vorgestellt. Viele Bürgerinnen und Bürger kontaktierten im Jahr 2021 die Volksanwaltschaft nicht nur mit konkreten Beschwerden über die Verwaltung in Österreich, zahlreiche Fragen und Unsicherheiten ergaben sich aus den sich immer wieder ändernden COVID-19-Regelungen. Insgesamt wandten sich mehr als 23.600 Menschen mit einem Anliegen an die Volksanwaltschaft, was einen Anstieg der Beschwerden um 32 % gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Der Jahresbericht erscheint in zwei Bänden:

Band 1 – Kontrolle der öffentlichen Verwaltung

Band 2 – Präventive Menschenrechtskontrolle

Volksanwälte

Band 1 und 2 beziehen sich jeweils auf die zwei wichtigsten Aufgaben der Volksanwaltschaft: Erstens Bürgerinnen und Bürgern bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu helfen, Defizite in der öffentlichen Verwaltung aufzuzeigen und nach Möglichkeit zu korrigieren. Zweitens ist die Volksanwaltschaft für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in Österreich zuständig. Sie hat den gesetzlichen Auftrag öffentliche und private Einrichtungen zu überprüfen, in denen Menschen in ihrer Freiheit beschränkt werden.

Der vorliegende Bericht wird an das Parlament übermittelt und im Ausschuss im Juni mit den Nationalratsabgeordneten auch persönlich debattiert werden. Im Jahr 2021 wandten sich 23.633 Menschen mit einem Anliegen an die VA. Pro Arbeitstag langten somit im Schnitt 95 Beschwerden bei der VA ein. In rund 49 % der Beschwerden (11.516 Fälle) leitete die VA ein formelles Prüfverfahren ein.

Die Volksanwaltschaft hat den verfassungsgesetzlichen Auftrag, die Einhaltung von Menschenrechten zu schützen und zu fördern. Gegenstand des Mandats ist die Kontrolle von öffentlichen und privaten Einrichtungen, in denen Menschen in ihrer Freiheit beschränkt sind. Dazu zählen Justizanstalten, Polizeianhaltezentren, Alten- und Pflegeheime, psychiatrische Abteilungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Darüber hinaus kontrolliert die Volksanwaltschaft Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und überprüft die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch die Exekutive, etwa bei Demonstrationen, Großveranstaltungen, Versammlungen oder Abschiebungen.

Die Kontrollen werden von insgesamt sieben Experten-Kommissionen der VA durchgeführt. Neben den schon bestehenden sechs Regionalkommissionen wurde mit 1. Juli 2021 eine eigene bundesweite Kommission für den Straf- und Maßnahmenvollzug eingerichtet. Diese führten im Berichtsjahr insgesamt 570 Kontrollen durch. 541 Kontrollen fanden in Einrichtungen statt, in denen Menschen angehalten werden. 29-mal wurden Polizeieinsätze begleitet.

Um einen möglichst unverfälschten Eindruck zu erhalten, erfolgten die Kontrollen in der Regel unangekündigt. In 63 % der präventiven Kontrollen sahen sich die Kommissionen veranlasst, die menschenrechtliche Situation zu beanstanden. Zu allen 570 Kontrollen liegen Ergebnisse in Form von umfassenden Protokollen der Kommissionen vor. Bei 351 Einrichtungsbesuchen sahen sich die Kommissionen veranlasst, die menschenrechtliche Situation zu beanstanden. Bei 210 Kontrollen (190 Einrichtungen und 20 von 29 Polizeieinsätzen) gab es hingegen keinerlei Beanstandungen.

Die Volksanwaltschaft prüft diese Fälle auf Grundlage der Wahrnehmungen der Kommissionen und setzt sich mit den zuständigen Ministerien und Aufsichtsbehörden in Verbindung, um auf Verbesserungen hinzuwirken. Ergebnis dieser Prüftätigkeit sind zahlreiche Empfehlungen der Volksanwaltschaft, die menschenrechtliche Standards in den Einrichtungen gewährleisten sollen.

Alle Berichte sind als PDF auf der Seite der Volksanwaltschaft abrufbar.