Landtagswahl Steiermark 2024 - Volksrechtsgesetz

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Steiermärkisches Volksrechtegesetz

Im Steiermärkischen Volksrechtegesetz sind die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in der Gesetzgebung und Vollziehung des Landes sowie in einer Gemeinde geregelt.

Im Paragraf 180a ist speziell die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen festgehalten. So heißt es in diesem Paragrafen: „Die Gemeinden sollen Kinder und Jugendliche, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, über sie betreffende Projekte und Planungsvorhaben in ortsüblicher Weise (z. B. über die Gemeindezeitung, die Gemeindehomepage) informieren und an der Meinungsbildung beteiligen. Und was noch wichtiger ist: die Gemeinde soll die Überlegungen, Vorschläge und Beratungsergebnisse der Kinder und Jugendlichen in ihre Überlegungen auch miteinbeziehen.

Anton Edler / Pari~Archat kommentiert: Gesetz regelt die BürgerInnenrechte bezugnehmend auf die steirische Verfassung. Besonders aufgefallen ist mir § 185, welcher jedem/r Gemeindebürger/in eine Beschwerde bzgl. der Entscheidungen der Gemeinde bzw. des Gemeinderates ermöglicht. Hinsichtlich der BügerInnen-Initiativen finde ich § 130 spannend, welcher die Abhaltung einer Volksabstimmung nach Gemeinderatsbeschlüssen regelt. Die meisten BürgerInnen-Initiativen wären nicht notwendig, wenn die Gemeinde für z.B. Windräder, Photovoltaikanlagen auf Grünflächen, Chalets etc. die Flächen nicht umwidmen würde. Gegen diesen Gemeindebeschluss der Flächenumwidmung kann aber Beschwerde und eine Volksabstimmung eingebracht werden. Leider ist mir nicht ganz klar, wer die Einhaltung dieses Gesetzes garantiert. Weiß das jemand von uns?

Gesamte Rechtsvorschrift