Rekord-Zuspruch mit über 11.300 Unterstützern erntete laut Krone.at der Langenwanger FPÖ-Gemeinderat Oiver Brunnhofer. Hauptpunkte seiner Kritik: "Es ist völlig Unklar wie viele Auffrischungen mit dieser gesetzlichen Verpflichtung einhergehen werden, weshalb diese Maßnahme nicht nur die so viel verachteten „Ungeimpften“ betrifft, sondern die gesamte Bevölkerung. Der Gesundheitsminister kann per Verordnung die Intervalle und Zahl der Auffrischungen jederzeit neu festlegen (§ 3 Abs. 6). In diesem Zusammenhang sei auf die Ausführungen – Stichworte „schwache Impfung“ und „alle Monate“ – von Prim. Univ.-Doz. Dr. Wenisch verwiesen. Es mussten bereits bis jetzt zahlreiche Ankündigungen/Versprechungen hinsichtlich der Wirksamkeit und Sicherheit der aktuell angewendeten Arzneimittel als sogenannter „Gamechanger“ revidiert werden. Welche neuen Erkenntnisse werden die nächsten Monate noch bringen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorliegenden Impfpflicht noch nicht bekannt sind oder zurückgehalten wurden? Es herrscht überhaupt keine glaubwürdige Transparenz hinsichtlich Nebenwirkungen und Impfschäden." (Die gesamte Stellungnahme auf parlament.gv.at)
Die beiden Salzburger Verfassungsjuristen und Professoren an der UNI Salzburg, Reinhard Klaushofer und Benjamin Kneihs, haben sich intensiv mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung auseinander gesetzt. Darüber hat sogar salzburg.ORF.at berichtet!
Auch der Dachverband der Verwaltungsrichter hat zum vorliegenden Entwurf eines COVID-19-Impfpflichtgesetzes folgende, auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit fokussierende Stellungnahme abgegeben: "Der Entwurf schätzt in seinen Erläuterungen, dass sich die Impfpflicht im Jahr 2022 in 1,400.000, im Jahr 2023 in 400.000 und im Jahr 2024 in 40.000 Verwaltungsstrafverfahren niederschlagen wird, in denen im Jahr 2022 in 100.000 Fällen und in den Jahren 2023 und 2024 in 30.000 bzw. 3.000 Fällen die Verwaltungsgerichte (der Länder) mit Beschwerde angerufen werden; der Zeitaufwand pro verwaltungsrechtlichem Verfahren wird vom Entwurf mit 3 Stunden veranschlagt. Aus rechtspolitischer Sicht ist zu erwarten, dass Impfpflichtige, die bislang noch nicht vom Impfangebot Gebrauch gemacht haben, ihre bisher eingenommenen Standpunkte wohl konsequent zu verteidigen versuchen werden, indem sie vom Rechtsschutz Gebrauch machen, und zwar in höherem Ausmaß als vom Entwurf erwartet. Vor dem Hintergrund des gegenwärtigen gesellschaftlichen Diskurses über die Impfpflicht ist nicht nur eine Rechtsmittelquote von unter 10 Prozent optimistisch gering geschätzt, sondern auch der Zeitaufwand pro Fall unrealistisch niedrig veranschlagt, weil in zahlreichen Fällen Beschwerdevorbringen zu erwarten ist, das auf die Beziehung von Sachverständigen durch die Verwaltungsgerichte hinauslaufen wird, wie dies die zahlreichen Verwaltungsstrafverfahren auf Grund des COVID-19-Maßnahmengesetzes zeigen. Selbst wenn man das Zahlengerüst des Entwurfes heranzieht, würde dies allein im Jahr 2022 zumindest eine Verdoppelung der Zahl der RichterInnen an den Landesverwaltungsgerichten erfordern, wofür keinerlei Vorsorge getroffen wird. (Die gesamte Stellungnahme auf parlament.gv.at als pdf)
Eine umfangreiche Eingabe an die Abgeordneten des Österreichischen Nationalrats hat die Rechtsanwältin Daniela Ehrlich gemacht. Darin verweist sie auf mehrfachen Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot und legt den Abgeordneten nahe, im Auftrag der Wähler folgende Fragen zu beantworten: 1. Können Sie darlegen, dass eine Verabreichung von mindestens 3 „Impfungen“ pro Jahr (lt. § 4) zur gänzlichen Eindämmung bzw. zum Verschwinden von Covid erforderlich sei? 2. Haben die bisher verabreichten Dosen der 1., 2., und 3. Einimpfung, insgesamt rd. 16,6 Mio Dosen, zu einer Eindämmung der Epidemie in Ö. beigetragen? Können Sie einen Erfolg diesbezüglich nachweisen? 3. Wenn es auch an evidenzbasierten Nachweisen fehlt, dass –lt. Entwurf– die auf den 3-jährigen Geltungszeitraum des Gesetzesvorhabens angelegte Impfserie zu je 3 Impfungen jährlich (insgesamt 9 Impfungen in drei Jahren) für den Gesundheitsschutz der Bürger unbedingt notwendig sei, welchem Zweck soll das Gesetzesvorhaben dann dienen? Diese Stellungnahme im Wortlaut.
Eine weitere 18 Seiten umfassende Begutachtung stammt von der Arbeitsgemeinschaft "Impfpflicht", an der die Initiative Soziales Österreich (Reinhard Fellner), das Institut für Angewandte Politische Ökonomie (Christian Zeitz), sowie der Verein zur Förderung der Völkerverständigung (Gebhard Fiedler) beteiligt sind. Die Begutachtung im Wortlaut.