VdB hält Diskussionen für würdelos!
8. August 2022 - Das Volksblatt zitiert VdBs Begründung, warum er jegliche Diskussionen mit anderen BP-Kandidaten ablehnt: „Das Ziel dieser Formate ist es, die Kandidaten und ihre Eignung für das Amt zu erkennen. Die Bürgerinnen und Bürger haben mich in den vergangenen fünfeinhalb Jahren als Bundespräsident kennengelernt. Sie konnten sich einen Eindruck verschaffen, wie ich das Amt ausübe, wie ich denke, handle und agiere. Wozu also Politik-Show? Kein amtierender Bundespräsident hat bei der jeweils neuen Wahl an solchen TV-Duellen teilgenommen, alle haben die Würde des Amtes gewahrt. Ich bin mir sicher, die Österreicherinnen und Österreich begrüßen das.“
Das bedeutet:
1. Jegliche Diskussion hält VdB für "Politik-Show".
2. Mit anderen Kandidaten zu reden hält Vdb für "würdelos".
3. VdB hat gelogen, als er am 23. Mai ankündigte, er werde das Amt und seine Kandidatur strikt voneinander trennen. Zu jeder Kandidatur gehört in einer Demokratie die öffentliche Auseinandersetzung aller Kandidaten. Wenn VdB nun "Die Würde des Amtes" vorschiebt, um seine Diskussionsverweigerung zu begründen, dann vermischt er massiv Amt und Kandidatur!
Nur Eines stimmt: die vergangenen fünf Jahre sind tatsächlich ein Zeugnis dafür, dass man VdB aufgrund seines totalen Versagens in der Corona-Krise nicht mehr wählen kann. Mit dem Impfpflichtgesetz, das er Ende Jänner abgesegnet hat, und das im Juni von der Regierung selbst zurückgezogen wurde, hat er seine Inkompetenz endgültig unter Beweis gestellt. VdB hat keinen einzigen Beitrag zur Lösung unserer bisherigen Probleme (Demontage der Demokratie) geleistet und wird auch zu Lösung der noch viel größeren künftigen Probleme keinen Beitrag leisten!
Nicht zuletzt widerspricht die Selbstgefälligkeit des Kandidaten VdB sogar den Statuten seines eigenen Wahlvereins "Gemeinsam für Van der Bellen. Unabhängige Initiative zur Stärkung der liberalen Demokratie". Hier findet sich folgende Zweckbestimmung: "Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, verfolgt folgende Zwecke: Unterstützung und Ausrichtung von Wahlkämpfen von Dr. Alexander Van der Bellen sowie die Stärkung der liberalen Demokratie in Österreich mit ihren Grundwerten Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, Menschenrechte, Würde und gegenseitiger Respekt."
VdB müsste aus diesem Verein ausgeschlossen werden, denn sein Umgang mit der Demokratie und mit garantiert unabhängigen Kandidaten aus dem Volk hat nicht das Geringst mit "Würde und gegenseitigem Respekt" zu tun!
Der verauchteste Kandidat aller Zeiten
Am Sonntag, 22. Mai 22 hat VdB nun offiziell bekannt gegeben, u.a. in den sozialen Medien wie auf facebook. Dort heißt es: "Es ist für mich selbstverständlich, genau zwischen dem Amt als Bundespräsident und meiner Kandidatur zu trennen. Das bedeutet konkret: Es werden keinerlei Ressourcen der Präsidentschaftskanzlei zu Wahlwerbungszwecken genutzt." Und von wem wird diese FB-Seite verwaltet und folglich finanziert? Laut FB: "Willkommen auf der Facebook-Seite des österreichischen Bundespräsidenten! Ballhausplatz, Hofburg, Wien, Austria, 01 53422318, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!"
Der Noch-Bundespräsident Alexander Van der Bellen belügt das Volk also schon mit der ersten Ankündigung seiner Wiederkandidatur. Vermutlich hat er es gar nicht bemerkt. Und seine abehobenen Berater natürlich auch nicht! Wenn er dann endlich aufwacht, wird er es wohl nicht als Kardinalsünde sondern schlimmstenfalls als lässliche Sünde, als kleinen Lapsus betrachten. So wie man beim Heurigen schon mal die Zeit übersehen kann, wenn der Lockdown endlich mal vorbei ist.
Siehe auch: Amtshandlung oder Wahlkampf?
Man kann davon ausgehen, dass VdB seine Kandidatur nicht bekannt gibt ohne vorher mit der Österreichischen Einheitspartei ausgemauschelt zu haben, wann der Wahltermin ist. Doch vor den Wählern und den unabhängigen Kandidaten wird der Termin geheim gehalten - ein weiteres Beispiel für die Demontage unserer Demokratie durch die Herrschaften der Parlamentsparteien. Denn Demokratie bedeutet Offenheit, Transparenz und Gleichbehandlung aller Bürger, in dem Fall Gleichbehandlung aller Kandidaten und Kandidatinnen für das Amt des Bundespräsidenten.
Gemäß Bundespräsidentenwahlgesetz entscheidet die Regierung in Abstimmung mit dem Parlament über den Wahltermin. Warum ist der Termin nicht schon längst bekannt? Wollen sie uns weismachen, dass sie den nicht HIER UND JETZT bekannt geben können? Auch die FPÖ hält sich weiterhin bedeckt - auch in der Nominierung ihres Kandidaten (Kandidatin). In welcher Demokratie leben wir, wo arrivierte Parteien ihre Kandidat(inn)en im Sommer aus de Ärmel schütteln, damit diese dann im Herbst in einen Wahlkampf gehen!! Geht es in der Demokratie wirklich nur noch um den Sturm im Wasserglas - nichts anderes ist ein Wahlkampf - oder geht beim wichtigsten Amt im Staat vielleicht auch einmal um die QUALIFIKATION der Kandidaten?
Unser Kandidat 2022 bereitet sich seit fünf Jahren akribisch und systematisch auf das Amt des Bundespräsidenten vor - ein kleiner Teil seiner Vorbereitung und seine laufenden politischen Kommentare können jederzeit auf ethos.at abgerufen werden. Hubert Thurnhofer ist somit der best vorbereitete und transparenteste Kandidat in der Geschichte der 2. Republik!
Kleine Info, für die kleine österreichische Minderheit, die das BPräsWG noch nicht gelesen hat: erst nach Festlegung des Wahltermins kann der Stichtag für das Sammeln der Unterstützungserklärungen festgelegt werden. Es liegt offensichtlich im Interesse der Österreichischen Einheitspartei, diesen Termin so spät wie möglich anzusetzen, damit die unabhängigen Kandidaten und derzeit eine Kandidatin so wenig Zeit wie möglich haben, ihre Unterstützungserklärungen zu sammeln. Details siehe Transparenz / Meine Stimme hast du.
Gleiches Recht für alle?
Gleichzeitig mit der groß angekündigten Kandidatur von VdB bei der Wahl des Bundespräsidenten 2022 wurde auch seine Webseite vanderbellen.at wieder online gestellt, betrieben vom Verein "Gemeinsam für Van der Bellen - Unabhängige Initiative zur Stärkung der liberalen Demokratie", ZVR 668957898. Der Begriff "unabhängig" ist ein weiterer Betrug der potenziellen Wähler. Im Jahr 2016 hat seine Partei "Die Grünen - Die Grüne Alternative" exakt 4.778.191.69 Euro zu seinem Wahlbudget von 7.856.049,92 beigesteuert, das sind exakt 60,8 Prozent!
Mitglieder des Vereins laut Webseite: Stephan Götz-Bruha, Vorstandvorsitzender, Nives Šardi, Vorstand, Robert Luschnik, Vorstand, Maria Windhager, Rechnungsprüferin, Philipp Urbas, Rechnungsprüfer. Aus welchem Biotop diese Mitglieder wohl sind, mögen andere prüfen. Lothar Lockl, 2016 Mastermind der Kampagne des "unabhängigen VdB" war zum Stichtag 20.4.2022 noch als Vorstand im Vereinsregister eingetragen. Seit 19. Mai 2022 ist er Vorsitzender des neuen ORF-Stiftungsrates! Lothar Lockl, der nach dem Wahlkampf 2016 mit PR-Aufträgen aus der öffentlichen Hand reichlich versorgt wurde, ist verantwortlich für den Gesetzesbruch, dass das VdB-Wahlkampfbudget 2016 um 856.000 Euro überschritten wurde. Eine wahrhaft grüne "Entschuldigung" dafür könnte sein: Das ist ja lediglich eine Gesetzesübertretung von 12,2 Prozent.
Als Vereinszweck wird angegeben: "Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, verfolgt folgende Zwecke: Unterstützung und Ausrichtung von Wahlkämpfen von Dr. Alexander Van der Bellen sowie die Stärkung der liberalen Demokratie in Österreich mit ihren Grundwerten Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, Menschenrechte, Würde und gegenseitiger Respekt."
Schon im Oktober 2021 hat Hubert Thurnhofer seinen Unterstützungsverein "Unser Kandidat 2022" bei der BH Bruck-Mürzzuschlag angemeldet. Dieser Verein wurde von der BH am 23.11.2021 amtsdeutsch "nicht gestattet", politisch betrachtet: verboten. Die fadenscheinige Begründung: "Da die erste Prüfung der Statuten Anhaltspunkte ergab, dass der Verein im Hinblick auf seine Organisation gesetzwidrig sein könnte, wurde zur Klärung dieser Fragen gemäß § 12 (3) VereinsG mit Bescheid vom 04.11.2021 die Vier-Wochen-Frist auf sechs Wochen verlängert. Innerhalb dieser Frist hat die Behörde die Möglichkeit durch Einholung von Stellungnahmen Informationen über die Zulässigkeit der geplanten Vereinsbildung zu erhalten. Nach Rücksprache mit der Landespolizeidirektion Graz als Oberbehörde wurde festgestellt, dass der Verein nicht gemeinnützig ist, zumal die Tätigkeiten auf Eigennutz und nicht für die Allgemeinheit bezogen sind. Dass kein gemeinsamer ideeller Zweck verfolgt wird und die Statuten so ausgestaltet sind, dass nur ein bestimmter Personenkreis (eine bestimmte Person) gefördert wird und dass der Verein keine auf Dauer bestimmte Verbindung zur Erreichung eines bestimmten gemeinschaftlichen Zwecks durch fortgesetzte gemeinschaftliche Tätigkeiten ist. (Kandidatur 2022 – Auflösung ab 2023)."
All diese Vorhaltungen treffen auf den Vereinszweck von "Gemeinsam für Van der Bellen" zu, der nun seine Aktivitäten wieder aufgenommen hat. Ein Verein muss laut Gesetz in spätestens nach sechs Wochen bewilligt werden. Für die Beantwortung des Einspruchs, den Unser Kandidat 2022 natürlich eingelegt hat, hat das Verwaltungsgericht dann sechs Monate Zeit. Spätestens am 29. Mai sollte "Unser Kandidat 2022" dann den endgültigen Bescheid bekommen. In der Zwischenzeit haben die Unterstützer von Hubert Thurnhofer allerdings schon den Verein "Moral 4.0" ZVR-Zahl 1736362407 angemeldet, der am 24.12.2021 bewilligt wurde.
VdB Wahlbudgtet
Dass VdB bei der Wahl 2016 das Gesetz gebrochen hat, ist amtlich bestätigt und in einem Dokument auf der Webseite des Rechnungshofes abrufbar. neben den Grünen waren die Big-Spender 2016 Hans Peter Haselsteiner (150.000 Euro), SLE-Schuh Gmbh (150.000), Johannes Baillou (100.000), Gerhard Zeiler (60.000), die Sozialdemokratische Partei Österreichs (39.977,00), der Galerist Thaddaeus Ropac (35.000) Nitsch Foundation (25.000) uvm. Auf die Frage, welche rechtlichen Konsequenzen auf die Budgetüberschreitung folgen, hat der Rechnungshof bislang nicht geantwortet.
VdB kopiert und hackt HTH
Auf TikTok hat VdB den ständigen Slogan von HTH kopiert: „Mein Name ist Alexander Van der Bellen, ich kandidiere für das Amt des österreichischen Bundespräsidenten und bitte um Ihre Unterstützung und Ihre Stimme.“ Das Original: "Hubert Thurnhofer, ich bin Dein Kandidat bei der Wahl des Österreichischen Bundespräsidenten". Und auf youtube hat er den Slogan "Unser Kandidat 2022" gehackt, so dass sein Bewerbungs-Video derzeit über den Videos von HTH platziert wird.
BEGRÜNDUNG des Antrags
den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck Mürzzuschlag Betrifft: GZ: BHMZ 2.1.Vr-490/2021 ZVR-Zahl: 1021364782, dass die Gründung des Vereins "Unser Kandidat 2022" nicht gestattet wird, aufzuheben.
Begründung der Behörde: Gemäß § 12 (1) VereinsG hat die Vereinsbehörde bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 11 Abs. 2 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, BGBl.Nr. 210/1958, mit Bescheid zu erklären, dass die Gründung eines Vereins nicht gestattet wird, wenn der Verein nach seinem Zweck, seinem Namen oder seiner Organisation gesetzwidrig wäre.
ERWIDERUNG: Der Verein verfolgt gemäß §2 seiner Statuten ausschließlich demokratiepolitische Zwecke. Der Zweck besteht darin, die Basis dafür zu bilden, einem unbescholtenen Bürger dieses Landes die Teilnahme an einer demokratischen Wahl zu ermöglichen. Es entspricht somit dem Transparenzgebot (Vereinsgesetz § 4.1), dass die Unterstützung eines von einer Gruppe unbescholtener Bürger dieses Landes präferierten Kandidaten nicht verschleiert wird, weshalb der Name "Unser Kandidat 2022" diesen Zweck auch offenlegt. Wenn so eine Organisation gemäß EMRK Artikel 11 Absatz 2 zu unterlassen ist, und diesbezüglich die Landespolizeidirektion zu einer Beurteilung herangezogen wurde, so erwarten die Gründer eine vollständige Offenlegung der Verdachtsmomente und Anschuldigungen gemäß Artikel 11(2) EMRK.
Soll der Verein "Unserer Kandidat 2022" nicht gestattet werden im Interesse
- der nationalen und öffentlichen Sicherheit,
- der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verbrechensverhütung,
- des Schutzes der Gesundheit und der Moral
- oder des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer.
Das allein sind die Punkte, die laut EMRK eine Staatsgefährdung darstellen und die Untersagung eines entsprechenden Vereins rechtfertigen würden.
Begründung der Behörde: Der Verein, ... entspricht nicht einem ideellen Ziel und einer Gemeinnützigkeit, zumal kein gemeinsamer ideeller Zweck verfolgt wird und die Tätigkeiten auf Eigennutz und nicht auf die Allgemeinheit bezogen sind.
ERWIDERUNG: Ein Verein kann, muss aber nicht gemeinnützig sein. Eine Bestimmung, die Gemeinnützigkeit vorschreibt, sieht das Vereinsgesetz nicht vor. Dass der Verein "Unser Kandidat 2022" auf "Eigennutz" gerichtet sei, ist hingegen ein völlig unbegründeter Umkehrschluss. Willkürlich unterstellt wird damit jedem Kandidaten für ein demokratisch wählbares Amt, dieses aus reinem "Eigennutz" anzustreben. Diese Unterstellung ist demokratiepolitisch höchst bedenklich und überschreitet die Befugnisse der Behörde.
Unter "Zweck des Vereins" finden sich in den Statuten folgende Angaben:
"Der Kandidat wird als Präsident:
- die Präsidentschaftskanzlei als "Ideenreich Österreich" positionieren,
- den Menschen dieses Landes eine Stimme geben,
- Vereine, die innovative gesellschaftspolitische Ideen entwickeln, unterstützen.
Dies ist nicht nur sein Wahlprogramm, sondern Maxime seines Handelns im Sinne des kategorischen Imperativs von Immanuel Kant."
Es ist eindeutig, dass es sich dabei um ausschließlich ideelle Zwecke handelt, die der Demokratie dieses Landes dienen, und nicht im geringsten um materielle Zwecke, die dem "Eigennutz" des Kandidaten dienen könnten.
Den Zweck, einen parteiunabhängigen Kandidaten bei einer demokratischen Wahl zu unterstützen, so auszulegen, dass "ein bestimmter Personenkreis (eine bestimmte Person) gefördert" werde, ist demokratiepolitisch höchst bedenklich und überschreitet die Befugnisse der zuständigen Behörde!
Begründung der Behörde: ... dass der Verein keine auf Dauer bestimmte Verbindung zur Erreichung eines bestimmten gemeinschaftlichen Zwecks durch fortgesetzte gemeinschaftliche Tätigkeiten ist. (Kandidatur 2022 –Auflösung ab 2023)
ERWIDERUNG: Die Aussage "Unser Kandidat 2022" sei "keine auf Dauer bestimmte Verbindung" ist willkürlich, da im Vereinsgesetz §27 und §28 lediglich die formalen Richtlinien zur Beendigung des Vereins bzw dessen freiwillige Auflösung geregelt wird. Das Gesetz sieht jedoch keine Mindestlaufzeit vor.
Der Artikel 10.1. der Statuten (gemäß Vereinsgesetz § 3.2.11) besagt eindeutig: "Die freiwillige Auflösung des Vereins kann frühestens in der ordentlichen Generalversammlung des Jahres 2023 erfolgen." Frühestens! Dies ist eine kann-Bestimmung, keine muss-Bestimmung. Es ist völlig klar, dass der Zweck des Vereins dann erreicht wurde, wenn Unser Kandidat 2022 die Mehrheit bei der Präsidentschaftswahl 2022 erlangt. Falls das nicht der Fall sein sollte, ist 2028 die nächst Wahl zum Bundespräsidenten und eine Weiterführung des Vereins im Interesse der angeführten ideellen Zwecke höchst wahrscheinlich.
Ebenso willkürlich ist die Behauptung des zweiten Teiles dieses Absatzes, dass keine "bestimmte Verbindung zur Erreichung eines bestimmten gemeinschaftlichen Zwecks durch fortgesetzte gemeinschaftliche Tätigkeiten" vorliege. Der Begriff "gemeinschaftlicher Zweck" ist im Vereinsgesetz nicht definiert. Mehr noch: so eine Anforderung ist im Vereinsgesetz nicht festgeschrieben, die Begründung deshalb willkürlich. Der § 1.1 Vereinsgesetzes spricht von der "Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks." Diese Definition trifft exakt auf die in Artikel 2 der Statuten deklarierte Anliegen des Vereins zu, die alle Vereinsmitglieder gemeinsam erreichen wollen.
Begründung der Behörde: Aufgrund der behördlichen Entscheidungsfrist bis 24.11.2021 wurde den beiden Gründern mit E-Mail vom 16.11.2021 die Gelegenheit gegeben, sich zur geplanten Nichtgestattung bis zum 19.11.2021 zu äußern.
ERWIDERUNG: Die Möglichkeit zur Äußerung wurde fristgerecht genutzt. Die eingebrachten Angaben wurden vollständig ignoriert!
SCHLUSS-BEMERKUNG
Die Wahl des Österreichischen Bundespräsidenten ist die einzige Persönlichkeits-Wahl dieser Republik. Bei allen anderen Wahlen (Gemeinde, Land, Nationalrat) stehen Parteien zur Wahl. Es entspricht somit dem Transparenzgebot (Vereinsgesetz § 4.1), dass die Unterstützung eines von einer Gruppe unbescholtener Bürger dieses Landes präferierten Kandidaten nicht verschleiert wird. Die Unterstellung, dass "das Sammeln von notwendigen Unterstützungserklärungen, die Finanzierung es Wahlkampfes usw." keinen "ideellen Zwecken" entsprechen würde, setzt offenbar die Existenz einer "rein ideellen Parallelwelt" voraus, in der ein Kandidat für die Wahl des Bundespräsidenten ohne organisatorische Struktur, ohne persönliche Unterstützer und ohne jegliche Finanzmittel auskommt.
Coronatagebuch eines Querdenkers
Unser Kandidat 2022, hat vor exakt zwei Jahren, am 24. Mai 2020 in seinem Corona-Tagebuch eines Querdenkers geschrieben:
Unser Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat in der Nacht von Samstag auf Sonntag beim Wirten die Sperrstunde übersehen und ist um halb eins in der früh von der Polizei aufgegriffen worden. Wie die APA berichtet drohen nun bis zu 30.000 Euro Strafe – nicht für Van der Bellen, sondern für den Wirten, der den Präsidenten und seine Freunde nicht rechtzeitig raus geschmissen hat. Ein willkommener Anlass für alle Oppositionellen, sich auf den Präsidenten einzuschießen. Doch alle, die nun auf VDB zielen, schießen am Ziel vorbei.
Es ist ok, wenn man Schanigärten um 22.00 Uhr schließt, damit die Nachbarschaft in Ruhe schlafen kann. Doch so zu tun, als wäre die Corona-Ansteckungsgefahr nach 23.00 Uhr größer als vor 23.00 Uhr ist gesundheitspolitischer Schwachsinn. Schlimmer jedoch ist der gesellschaftspolitische Wahnsinn, den Wirten haftbar zu machen für seine Gäste! Solche Einfälle - nein; Ausfälle! - kannte ich bislang nur aus Staaten, die ihre Bevölkerung mit Stasi-Methoden unter Kontrolle halten mussten. Und nur ein Stasi-Staat kann sich für Bagatelle-Vergehen maßlos hohe Strafen ausdenken.
Darüber kann ich mich aufregen, und nicht weil manche Menschen wieder gemütlich zusammen sitzen ohne dabei ständig auf die Uhr zu schauen.Kern des Skandals ist nicht VdB, obwohl verschärfend gilt, dass er das entsprechende Gesetz unterzeichnet hat. Kern des Problems ist die Gesetzgebung zur angeblichen Bekämpfung von Corona.
Also sprach Van der Bellen
Unser Kandidat 2022 hat das Buch des Autors VdB gelesen und dem Präsidenten VdB dazu einige Fragen gestellt. Und VdB hat geantwortet. Der Beitrag wurde erstmals am 31. Mai 2020 auf fischunfleisch veröffentlicht
Dass unser Bundes-Präsident Alexander van der Bellen die Sperrstunde übersehen hat, habe ich heute vor einer Woche kommentiert (siehe: Corona Tagebuch eines Querdenkers). Natürlich häuften sich seither Kommentare von Kritikern und selbst ernannten Pflichtverteidigern. Was mich daran interessiert ist aber nicht das Vergehen eines Einzelnen, sondern das System, insbesondere die Maßlosigkeit der Corona-Gesetzgebung, die für ein Bagatelle-Vergehen, das so schlimm wie Falschparken ist, bis zu 30.000 Euro Strafe vorsieht. Und darüber hinaus interessiert mich die Willkür der Corona-Gesetzgebung: just nach dem Fauxpas des Präsidenten wird die Sperrstund von 23 Uhr auf 1 Uhr verschoben.
Van der Bellen sei Dank gibt es Wichtigeres als die Diskussion über Sperrstunden. Und zwar die Diskussion über „Die Kunst der Freiheit“. Das nämlich ist der Titel des Buches, das Van der Bellen im 2015, also ein Jahr vor der Präsidentschaftswahl veröffentlicht hat.
FRAGE 1: Auf Seite 135 schreibt Van der Bellen – ein Jahr vor seiner Wahl zum Bundespräsidenten: „Ein merkwürdiges Phänomen ist die Uniformierung von Meinungen, obwohl es eine lange Tradition der Pressefreiheit gibt. Das Muster: Wenn vier wichtige Journalisten einer Meinung sind, meinen in der Regel auch die anderen, dass es so ungefähr schon stimmen wird. Gegenargumente werden entweder nicht gehört, nicht mehr vorgebracht oder dämonisiert. Am Ende gibt es so etwas wie eine Einheitsmeinung, gegen die anzukämpfen es zusehends schwerer wird. Diese freiwillige Gleichschaltung der Medien betrifft Sachfragen ebenso wie schwierige, komplexe Konstellationen der Weltpolitik.“ Ich habe den Präsidenten gefragt: Wie beurteilen Sie diese Aussage in Hinblick auf die Gleichschaltung der Medien in Folge der Corona-Politik in Österreich und weltweit?
Und ich erhielt eine Antwort: Also sprach Van der Bellen: „In der ersten Phase des Lockdowns, unter dem Eindruck der Bilder aus der Lombardei, haben die meisten Medien die Maßnahmen der Regierung unterstützt – wie im übrigen auch die Opposition. Aber es gab auch kritische Stimmen. Nachdem absehbar war, dass Österreich in der Pandemie relativ glimpflich davongekommen war, setzte auch die öffentliche Diskussion, der normale demokratische Diskurs wieder ein, der sich auch in den Medien seither widerspiegelt.“
FRAGE 2: Auf den Seiten 136 bis 138 Van der Bellen – ein Jahr vor seiner Wahl zum Bundespräsidenten: „ich bezweifle stark, ob die westlichen Demokratien das Ur-Meter der Demokratie- und Freiheitsentwicklung sein sollten. […] Vorgestanzte Demokratiemodelle kann man nicht eins zu eins in andere Weltregionen übertragen. Ebenso wie es verhältnismäßig liberale Autokratien gibt, gibt es illiberale Demokratien.“ Ich habe den Präsidenten gefragt: Welche der beiden Bezeichnungen „liberale Autokratie“ oder „il-liberale Demokratie“ trifft auf Österreich im Mai 2020 zu?
Und ich erhielt eine Antwort: Also sprach Van der Bellen: Österreich ist eine liberale Demokratie. Daran besteht kein Zweifel. Ich habe nicht die Sorge, dass wir in ein autoritäres System abgleiten. In der Situation einer Pandemie haben wir laufend abzuwägen, wie viel wir von einem Grundrecht hergeben, um ein anderes zu schützen. Wir haben laufend die Frage zu stellen, wie viel Freiheit wir bereit sind aufzugeben, um unsere Gesundheit zu schützen.
FRAGE 3: Auf Seite 154 schreibt Van der Bellen – ein Jahr vor seiner Wahl zum Bundespräsidenten: „Verschweigen, vernebeln oder gegen die eigene Überzeugung reden kann im politischen Kontext manchmal sogar vernünftig und strategisch zielführend sein.“ Ich habe den Präsidenten gefragt: Haben Sie diese Maxime seit 11. März dieses Jahres selbst angewendet? Und haben Sie die Anwendung dieser Maxime nach dem Shutdown dem Bundeskanzler oder anderen Regierungsmitgliedern empfohlen?
Und ich erhielt eine Antwort. Also sprach Van der Bellen: „Was Sie hier zitieren ist eine Analyse, keine Handlungsanleitung. Und ich denke, angesichts der gesundheitlichen Bedrohung durch die Pandemie, musste niemand gegen seine Überzeugung handeln. Dass vereinzelt Fehler in der Kommunikation passiert sind, ist in der Nachbetrachtung evident. Doch wir wissen heute viel mehr als in damaligen Situation des Handelns. Politik muss aufgrund oft unvollständigen Wissens, unvollständiger Informationen handeln. Sie MUSS handeln, denn auch ein Nicht-Handeln, ein bloßes Zuschauen, ist ein Handeln.“
Soweit der Autor Van der Bellen und die Antworten des Präsidenten. Im Vorwort seines Buches betont der Autor, es sei „nicht das Programm eines allfälligen Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten“ (S. 9) und sogar am Ende des Buches wollte er sich noch nicht festlegen: „Nun ist die Entscheidung, vor der ich beim Abschluss dieses Buches stehe, kein Heldenplatz-Drama. Aber wichtig genug ist sie: Soll ich für das Amt des österreichischen Bundespräsidenten kandidieren? Politische Freunde raten mir zu, private Freunde ab. Und ich muss Sie, verehrte Leserin, verehrter Leser, enttäuschen: Eine endgültige Entscheidung wird vermutlich auch beim Erscheinen dieses Buches noch nicht gefallen sein.“ (S. 161)
Ist es nicht sonderbar, dass Van der Bellen so lange gezögert hat? Ich muss gestehen, dass mich die Ausführungen des Autors mehr überzeugt haben, als die Antworten des Präsidenten. Denn die Aussagen des Autors waren kritisch, oft selbstironisch und manchmal sogar polarisierend, wie das Vernebelungs-Zitat. Es hat übrigens einen Vorspann: „Auch wenn ich mich damit nicht beliebt mache: Verschweigen, vernebeln oder gegen die eigene Überzeugung reden kann im politischen Kontext manchmal sogar vernünftig und strategisch zielführend sein.“ Dieser Vorsatz ist Vorsatz, also Bekenntnis, nicht Analyse. Dass Van der Bellen so lange getan hat, als ob er gar nicht wirklich ins Amt des Bundespräsidenten wolle, kann deshalb als Wählertäuschung gesehen werden. Zumindest als Täuschung der eigenen Parteimitglieder - denn einer Urabstimmung in seiner Partei hat er sich mit seinem Unabhängigkeits-Trick entzogen. Das ist Schade, denn er wär ja sonst ein netter Mensch, mit dem ich gerne einmal über „Die Kunst der Freiheit“ diskutieren würde. Insbesondere darüber, ob die Freiheitsrechte in unserer Verfassung ausreichend geschützt werden.
Big Spender
Über 7,8 Millionen Euro hat VdB beim Wahlkampf 2016 verpulvert, dazu haben die GRÜNEN alleine 4,8 Millionen Euro beigesteuert. Ein beachtlicher Betrag für einen "unabhängigen" Kandidaten. Obwohl er 2022 auf Staatskosten durch die Lande tourt und von Bregenz bis Salzburg Festspiele eröffnet, schnorrt der Spitzenkandidat der neosgrünen SPÖVP Einheitspartei um private Spenden: "Die unabhängige Wahlbewegung von Alexander Van der Bellen finanziert sich aus Spenden. Ihr Beitrag hilft den Frieden, unsere Demokratie und Werte zu bewahren", heißt es auf der Webseite des "Kandidaten VdB". Naturgemäß waren die GRÜNEN die ersten, die auch diesmal wieder für die "unabhängige Wahlwerbung" 500.000 Euro springen liesen. Natürlich ist auch Hans Peter Haselsteiner, einer der reichsten Österreicher, dessen STRABAG viel Geld mit Staatsaufträgen verdient hat, bei den Big Spendern. 2016 hat er seinem persönlichen Freund über verschiedene Stiftungen über 160.000 Euro gespendet.
Haselsteiner: wie viel ist ihm die Freundschaft mit VdB diesmal wert?