Die Bundespräsidenten-Wahl beginnt mit Deiner Unterstützungserklärung!
26. April 2022 - Genau ein halbes Jahr ist vergangen, seit Hubert Thurnhofer am letzten Nationalfeiertag seine Kandidatur bei der Wahl des Bundespräsidenten bekannt gegeben hat. Tausendfach hat er bei persönlichen Gesprächen, per Mail und bei öffentlichen Auftritten mittlerweile von souveränen Bürgern den Satz gehört: "Meine Stimme hast du."
DAS IST ZU WENIG !
Deine Stimme braucht unser Kandidat 2022 bereits VOR der Wahl als UNTERSTÜTZUNGS-Erklärung, die DU persönlich bei deinem Gemeindamt / Magistrat abgeben musst. Der Zeitraum für Abgabe der Unterstützungserklärung richtet sich danach, wann die Bundesregierung den Termin für die Bundespräsidentenwahl beschließt. Die Entscheidung und Bekanntgabe des Wahltermins werden natürlich so lange wie möglich hinaus geschoben. Eines der Beispiele, wie die herrschenden Parteien versuchen, alle basisdemokratischen Initiativen und Bewegungen im Keim zu ersticken.
Das Prozedere
Laut § 7 des BPraesWG müssen Wahlvorschläge am 37. Tag vor dem Wahltag der Bundeswahlbehörde vorgelegt werden. Den Wahlvorschlägen sind mindestens 6.000 Unterstützungserklärungen anzuschließen!! Absatz 9: "Gleichzeitig mit der Überreichung des Wahlvorschlages (Abs. 1) hat der zustellungsbevollmächtigte Vertreter des Wahlvorschlages bei der Bundeswahlbehörde einen Beitrag zu den Kosten des Wahlverfahren in der Höhe von 3.600 Euro bar zu erlegen."
Das BPraesWG lässt es völlig offen, wie viele Tage, Wochen oder Monate die KandidatInnen Zeit haben, um Unterstützungserklärungen zu sammeln. Das Gesetzt überlässt es der Willkür der Regierung und Parlamentsparteien, wann der Wahltermin bekannt gegeben wird und wie lange danach die KandidatInnen Zeit haben, ihre Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Dazu kommt, dass
1. alle Unterstützer persönlich auf das Gemeindeamt (in Wien: Magistrat) gehen müssen, um dort ihre Unterschrift zu leisten (elektronische Zeichnung ist laut BPraesWG nicht vorgesehen),
2. die Unterstützungserklärung postalisch an den jeweiligen Wahlwerber senden und
3. dieser sie fristgerecht bei der Wahlbehörde abliefern muss.
Die Sammlung von Unterstützungserklärungen für wahlwerbende Gruppen bei der Gemeindratswahl Graz läuft einfacher - nur als Beispiel, dass es auch anders gehen könnte.
Nach dem Briefwahldesaster bei der letzten Bundespräsidentenwahl wurde der § 5a in das BPraesWG aufgenommen, der in 15 (!) Absätzen erklärt, wie "Wahlberechtigte, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben" haben, obwohl die Briefwahl schon in § 10 Abs. 4 bis 6 geregelt ist. Weitere Details für Wahlkartenwähler wurden §10 a geregelt.