Ein Schriftverkehr von Cornelia Divoky
Gesendet: Mittwoch, 17. April 2024 15:04
An: Ministerin Justiz <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>
Betreff: projekt NEUFORMIERTES EUROPA/VERFAHREN 84 P 60/12 k VOR DEM BEZIRKSGERICHT INNERE STADT WIEN
sehr geehrte frau bundesministerin dr.in zadic, ll m,
ich erlaube mir, als attachment meine eingabe an das bezirksgericht innere stadt wien zur GZ 84 P 60/12 k vom 17. april 2024 zu übermitteln. diese eingabe wird von mir persönlich in kürze an das zuständige gericht überreicht.
wie gegenständlicher eingabe zu entnehmen, war/ist die gerichtsbarkeit in der republik österreich/der europäischen union (EU) einer der großen verlierer des projektes NEUFORMIERTES EUROPA/ÖSTERREICH-beitrag vom 2. jänner 2003 bis 17. jänner 2023 und deshalb eine NEUORGANISATION derselben empfehlenswert.
ich darf sie, sehr geehrte frau bundesministerin, als ranghohe österreichische juristin, um eine intervention beim bezirksgericht innere stadt wien hinsichtlich der stattgebung meiner - in gegenständlicher eingabe gestellten - anträge ersuchen.
vielen dank im voraus für ihre bemühungen!
beste grüße
cornelia divoky eh
trainerin für berufsorientierung, kommunikation und wirtschaft - journalistin - autorin – designerin
Bezirksgericht
Innere Stadt Wien
Marxergasse 1A
1030 Wien 84 P 60/12 k
Einschreiterin: Cornelia Divoky
Trainerin für Berufsorientierung, Kommunikation und Wirtschaft – Journalistin – Autorin - Designerin
(Wohnsitz)
I) URKUNDENVORLAGE
II) BEKANNTGABE
III) ANTRÄGE
einfach
Beilagen ./A - ./B
(in Kopie) einfach
I)
In umseits rubrizierter Pflegschaftssache legt die Einschreiterin folgende Dokumente (in Kopie) vor:
Artikel „Ich wurde verpfuscht und dafür auch noch verklagt“/DIE GANZE WOCHE
Nr 43/12, betreffend Rechtsstaatlichkeit in der Republik Österreich/der Europäischen Union (EU), vom 23. Oktober 2012 ./A
International veröffentlichte Projekt-Dokumentation NEUFORMIERTES EUROPA/
ÖSTERREICH-Beitrag vom 2. Jänner 2003 bis 17. Jänner 2023, per Februar 2024 ./B
II)
Die Gerichtsbarkeit in der Republik Österreich/der Europäischen Union (EU) war/ist einer der großen Verlierer des Projektes NEUFORMIERTES EUROPA. Die rechtswirksame Beigebung eines (damals) Sachwalters für die Einschreiterin als gesunde Person per 28. April 2014 wurde/wird in Anbetracht der Fälligkeit der Kontoerstgutschrift für die staatliche Alterspension der Einschreiterin per 30. Juni 2014 als gänzlich absurd zurückgewiesen. Per 13. September 2021 waren/sind ausreichend stichhältige schriftliche Beweise – auch im Zusammenhang mit dem Verlassenschaftsverfahren nach dem leiblichen Vater der Einschreiterin, Walter Divoky sen, zur GZ 55 A 20/21 d des Bezirksgerichtes Wien Leopoldstadt – hinsichtlich einer mangelnden Rechtsstaatlichkeit in der Republik Österreich/der Europäischen Union (EU) für das Projekt NEUFORMIERTES EUROPA gegeben.
III)
Sohin werden gestellt die
A n t r ä g e :
1. Die gesetzeswidrige gerichtliche Erwachsenenvertretung sowie eventuell eine Vorsorge-Vollmacht oder andere Vertretungen gemäß dem Vier-Säulen-Modell für die Einschreiterin endgültig und rechtswirksam per 13. September 2021 zu beenden.
2. Den bezughabenden Beschluss inklusive Rechtskraft-Bestätigung bis längstens
30. April 2024 (einlangend!) an die Wohnadresse der Einschreiterin in 1110 Wien,
Konrad-Thurnher-Gasse 12/1/4, zu übermitteln.
Wien, 17. April 2024 ------------------------------------------
Cornelia Divoky eh
Gleichlautende Kopie (ohne Beilagen) ergeht an: Bundesministerin Dr.in Alma ZadIc, LL M
REPLY Gesendet: Mittwoch, 17. April 2024 um 15:36 Uhr
Von: III1_BK, Bundesministerium für Justiz Kompetenzstelle III PKRS
RECHTSSCHUTZSTELLE
Sehr geehrte Frau Divoky!
Das Bundesministerium für Justiz ist eine Verwaltungsbehörde des Bundes, die die Unabhängigkeit der Rechtsprechung in der Organisation und eine die Rechtsschutzinteressen der Bevölkerung wahrende Rechtspflege sicherzustellen hat, sich aber in konkrete Verfahren aufgrund des Prinzips der Unabhängigkeit der Rechtsprechung nicht einmischen darf, auch die Frau Bundesministerin nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Justiz
Kompetenzstelle III PKRS
www.bmj.gv.at
REPLY von Cornela Divoky
sehr geehrte damen und herren,
vielen dank für ihre - nicht ganz unerwartete - fachspezifische antwort, die abermals die mangelnde rechtsstaatlichkeit in der republik österreich/der europäischen union (EU) sowie eine erforderliche neuorganisation derselben bestätigte/bestätigt.
das (österreichische) bundesministerium für justiz/die derzeit amtierende (österreichische) justizministerin garantierte/garantiert keinesfalls eine - die rechtsschutzinteressen der bevölkerung wahrende rechtspflege - ohne intervention seinerseits/ihrerseits in konkrete verfahren. falls bei konkreten verfahren seitens des zuständigen ministeriums/der zuständigen ministerin nicht eingegriffen wurde/wird, war/ist eben keine unabhängigkeit der rechtsprechung gewährleistet!!
bereits die gerichte erster instanz in der republik österreich/der europäischen union (EU) hatten/haben sodann eine "monopol-stellung" inne und waren/sind in der lage, willkürlich (!) anhand gefälschter medizinischer gutachten sowie inkorrekter angaben dritter über gesunde menschen ein GESETZESWIDRIGES PFLEGSCHAFTSVERFAHREN zu verhängen. in weiterer folge wurde/wird dadurch ein betrug hinsichtlich der staatlichen alterspension der betreffenden person gewährleistet.
weiterführend gingen/gehen dann - selbst bei bekämpfung dieses GESETZESWIDRIGEN PFLEGSCHAFTSVERFAHRENS durch einen ausgewiesenen rechtsanwalt/eine ausgewiesene rechtsanwältin - die übergeordneten gerichtsinstanzen in der republik österreich/der europäischen union (EU) vorwiegend von einer richtigkeit des vorbringens des gerichtes erster instanz aus.
in meinem konkreten fall/im zuge des projektes NEUFORMIERTES EUROPA war/ist folgende sach- und rechtslage vorherrschend:
AMS-trainer-kollegen und -kolleginnen sowie meine person deckten zu jahresbeginn 2009 - in kooperation mit abg zNR karl öllinger (DIE GRÜNEN) - den betrugsskandal betreffend des AMS-träger-institutes VENETIA (veruntreuung von rund 60 millionen euro laut diverser medien-berichte) auf. in weiterer folge wurde ich im september 2009 vom AMS-träger-institut murad & murad gmbh im september 2009 unberechtigt "fristlos" im krankenstand entlassen. es folgten weitere juristische malversationen im zusammenhang mit meiner person.
zumal per 30. juni 2014 die kontoerstgutschrift für meine staatliche alterspension fällig war, wurde mir per 28. april 2014 gesetzeswidrig - vom bezirksgericht innere stadt wien - ein (damals) sachwalter beigegeben, welcher für meine person eine berufsunfähigkeits-pension beantragte und bewilligt erhielt. sohin kamen/kommen die republik österreich/die europäische union (EU) seit vielen jahren in den genuss der einvernahme einer berufsunfähigkeits-pension inkl
pflegegeld (!) für eine gesunde person.
das gegenständliche gesetzeswidrige pflegschaftsverfahren wurde durch meinen ausgewiesenen rechtsanwalt, dr heinz edelmann, wien, im zeitraum von 2019 - 2021 ohne erfolg, auch in übergeordneten gerichtsinstanzen bis zum obersten gerichtshof (OGH), bekämpft. zu jahresbeginn 2021 verstarb mein leiblicher vater, walter divoky sen. trotz zahlreicher schriftlicher und fristgerechter interventionen meinerseits beim zuständigen notar/zuständigen verlassenschaftsgericht wurde ich - als gesetzliche erbin zu 50 prozent nach meinem leiblichen vater - vom verlassenschaftsverfahren nach walter divoky sen ausgeschlossen. durch das gesetzeswidrige wirken des - mir gesetzeswidrig beigegebenen - erwachsenenvertreters (vormals sachwalters) wurde ich sodann um gesetzliche pflichtteile nach meinem leiblichen vater zugunsten meines onkels, horst divoky (ebenfalls im gegenständlichen verlassenschaftsverfahren involviert), betrogen.
der guten ordnung halber halte ich fest, dass ich fristgerecht und schriftlich inkl aller erforderlicher unterlagen - knapp vor erreichung meines 60. lebensjahres - im jahre 2020 bei der pensionsversicherungsanstalt (PVA), landesstelle wien, einen antrag auf staatliche alterspension gestellt habe.
aus vorgenannten gründen war/ist die gerichtsbarkeit in der republik österreich/der europäischen union (EU) einer der großen verlierer des projektes NEUFORMIERTES EUROPA/ÖSTERREICH-beitrag vom 2. jänner 2003 bis 17. jänner 2023.
ich sehe einer weiteren fachspezifischen rückantwort ihrerseits mit interesse entgegen!
beste grüße
cornelia divoky eh
trainerin für berufsorientierung, kommunikation und wirtschaft - journalistin - autorin - designerin
Update 10.9.2024 - Nach einer Anhörung (10.9.2024 11:45 Uhr bis ca 12:00 Uhr) zur GZ 84 P 60/12 k vor dem Bezirksgericht innere Stadt Wien berichtet Cornelia Divoky wie folgt:
frau rat mmag.a dr.in ilse koza "entpuppte" sich als junge (und sohin eher unerfahrenere richterin). laut ihrer persönlichen eigenangabe hätte sie die betreffende abteilung beim bezirksgericht innere stadt wien erst im juli 2024 übernommen. gleich zu beginn unseres persönlichen gespräches (ohne beisein dritter) stießen wir auf unterschiedliche rechtsmeinungen.
frau rat koza gab mir sinngemäß zu verstehen:
"ich vertrat/vertrete den bund."
versteckte botschaft ihrerseits: "sohin war/bin ich daran interessiert, dass sich der staat weiterhin gesetzeswidrig eine berufsunfähigkeits-pension für ihre person mit derzeit nachweislich ausgeübten drei berufen (investigative journalistin, autorin und bildende künstlerin) und nachweislichen bewerbungs-aktivitäten hinsichtlich eines "brotberufes" in voll- oder teilzeit sowie pflegegeld für keinesfalls erbrachte pflegeleistungen udgl ausbezahlte/ausbezahle."
im zuge des gespräches erläuterten wir details des projektes NEUFORMIERTES EUROPA (bereits vor dem projekt-start am 2. jänner 2003 stand eine mangelnde unabhängigkeit der österreichischen justiz/der justiz in der europäischen union (EU) fest, nachweisliche projekt-spezifische beendigung des gesetzeswidrigen pflegschaftsverfahren betreffend meiner person per 13. september 2021 etc). wir gingen auch näher auf die massiven juristischen malversationen betreffend der verlassenschaft nach meinem leiblichen vater, walter divoky sen, ein.
weiters wies ich frau rat koza auf den - ihr bereits übermittelten - artikel von der GANZEN WOCHE, Nr 43/12, vom 23. oktober 2012, "ich wurde verpfuscht und dafür auch noch verklagt" (über den leidensweg der burgenländerin erika gruber) sowie auf details des aktuellen untersuchungsberichtes in der causa des verstorbenen, ehemaligen sektionschefs und generalsekretärs im österreichischen justizministerium, mag. christian pilnacek, hin.
ich betonte vehement, dass die einrichtung einer UNABHÄNGIGEN GENERALANWALTSCHAFT in der republik österreich/der europäischen union (EU) dringend erforderlich war/ist!
abschließend vermeinte frau rat koza sinngemäß, dass sie sich meine causa/mein heutiges vorbringen noch überlegen werde, sie werde sodann einen beschluss fassen, welcher schriftlich ergehe. ich solle jedoch nicht enttäuscht sein, wenn dieser nicht zu MEINER ZUFRIEDENHEIT ausfalle ... .
sohin werde vermutlich noch bis zum 29. september 2024 (und hoffentlich nicht länger) in der republik österreich/der europäischen union (EU) von bestimten kreisen intensiv "tango korrupti" getanzt (quelle: rainhard fendrich), bis die füße mit zahlreichen blasen übersät seien.
sonnige grüße
kornelia diwoki/cornelia divoky - vienna - austria - europe
KORRUPTE GERICHTSBARKEIT IN DEN REPUBLIK ÖSTERREICH/
DER EUROPÄISCHEN UNION (EU)
OFFENSICHTLICHER BETRUG BETREFFEND MEINER STAATLICHEN ALTERSPENSION
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von der neuen, zuständigen richterin des - bereits aus projekt-spezifischen gründen - rechtswirksam beendeten verfahrens 84 P 60/12 k vor dem bezirksgericht innere stadt wien fand ich heute (24. september 2024) eine "verständigung über die hinterlegung eines behördlichen dokuments", 84 P 60/12 k-208, mit dem zusatz "zustellung trotz allfälliger beeinträchtigung und bestehender erwachsenenvertretung", vom 24. september 2024 vor.
das bezughabende gerichtliche dokument wird von mir aus folgenden gründen nicht behoben:
1. das gegenständliche, gesetzeswidrige pflegschaftsverfahren wurde/wird nachweislich im zuge des projektes NEUFORMIERTES EUROPA per 13. september 2021 rechtswirksam beendet.
2. ein nachweislich gefälschtes medizinisches gutachten betreffend meiner person aus dem jahre 2020 war/ist ausreichend. ich war/bin nicht bereit, als protagonistin für ein weiteres gefälschtes medizinisches gutachten hinsichtlich meiner person zur verfügung zu stehen.
abschließend verweise ich nochmals auf mein e-mail vor einigen jahren betreffend mir von diversen informanten/diversen informantinnen seit längerem bekannte - vermutlich ebenfalls gesetzeswidrige -pflegschaftsverfahren des bezirksgerichtes WIEN-HERNALS unter dem wirken von herrn rat STICH (?).
in einem konkreten fall war die betroffene eine kinderlose rechtsanwalts-witwe mit einem zinshaus in der nachlass-masse ihres gatten. hier war/ist laut persönlicher angaben der betroffenen ebenfalls eine mangelnde unabhängigkeit der österreichischen gerichtsbarkeit/der EU-gerichtsbarkeit im zusammenhang mit einem pflegschaftsverfahren und einem verlassenschaftsverfahren - genauso wie bei mir - gegeben.
sohin waren/sind alleinstehende frauen, ohne ehemann und ohne kinder in einem fortgeschrittenen alter, die aufgrund einer diskriminierung ihres alters auf dem OFFENEN ARBEITSMARKT in der republik österrreich/der europäischen union (EU) keinen "brotberuf" mehr ausüben können, die bevorzugten "opfer" der korrupten österreichischen gerichtsbarkeit/der korrupten EU-gerichtsbarkeit.
herr rat STICH (?) solle sich laut auskunft einer informantin zwischenzeitig bereits in pension befinden ... . auf wunsch bin ich gerne bereit, mein seinerzeitiges, vorgenanntes e-mail nachzureichen.
mögen am 29. september 2024 in österreich die zeichen für zahlreiche reformen zugunsten des volkes in der republik österreich/der europäischen union (EU) stehen - glück auf!
freiheitliche grüße
kornelia diwoki/cornelia divoky - vienna - austria - europe