Johannn Peter Schutte war einer der Kandidaten, die das Licht der ORF-Welt nie erblickt haben. Nun organisiert er österreichweit Veranstaltungen mit Daniele Ganser. Eine geplante Veranstaltung in Innsbruck hat die Obrigkeit verboten; wie Christian Mayerhofer, Direktor des Congress Innsbruck, dem Veranstalter am 10.1.2023 mitteilte: "Ich darf Sie darüber informieren, dass von Seiten der Gesellschafter der Congress und Messe Innsbruck GmbH die Weisung an mich als Geschäftsführer ergangen ist, einen entsprechenden Vertrag nicht abzuschließen oder diesen zu stornieren. Entsprechend muss ich Ihnen hiermit mitteilen, dass die Veranstaltung an den Standorten der Congress Messe Innsbruck nicht stattfinden kann."Ich darf Sie darüber informieren, dass von Seiten der Gesellschafter der Congress und Messe Innsbruck GmbH die Weisung an mich als Geschäftsführer ergangen ist, einen entsprechenden Vertrag nicht abzuschließen oder diesen zu stornieren. Entsprechend muss ich Ihnen hiermit mitteilen, dass die Veranstaltung an den Standorten der Congress Messe Innsbruck nicht stattfinden kann."
Bernd Stracke hat dazu am 12. Jänner 2023 einen offenen Brief verfasst.
Pro forma sei an der Stelle daran erinnert, dass Zensur in Österreich bereits seit 1867 verboten ist. Der entsprechende Artikel 13 im Staatsgrundgesetz StGG (das bis heute Bestandteil der österreichischen Verfassung ist), lautet: "Jedermann hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck oder durch bildliche Darstellung seine Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern. Die Presse darf weder unter Censur gestellt, noch durch das Concessions-System beschränkt werden. Administrative Postverbote finden auf inländische Druckschriften keine Anwendung."
Weiters gilt nach wie vor der Beschluss der Provisorischen Nationalversammlung vom 30. Oktober 1918: "1. Jede Zensur ist als dem Grundrecht der Staatsbürger widersprechend als rechtsungültig aufgehoben."
In Zeiten wie diesen wird man nicht lange warten müssen, bis sich Verfassungsexperten finden, die im Verbot eines Vortrages keinen Widerspruch zum Wortlaut der Verfassung finden und solche Verbote im Interesse der herrschenden Klasse sogar verteidigen werden. ethos.at wird dazu laufend berichten.
Nachsatz: der geplante Vortrag von Daniele Ganser am 26. Jänner 2023 findet statt, allerdings nicht in Innsbruck, sondern in Seefeld. Weitere Vorträge siehe menschenfamilie.at
Offener Brief von Bernd Stracke
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann Mattle, sehr geehrter Herr Bürgermeister Willi, sehr geehrte Damen und Herrn politisch verantwortliche Amtsträger, Funktionäre, Aufsichtsräte etc. des Landes Tirol, der Stadt Innsbruck, des Kongresshauses (CMI), der Tiroler Wirtschaftskammer und des Tourismusverbandes!
Als Innsbrucker Bürger und Steuerzahler erfuhr ich aus diversen Medien, dass der Innsbrucker Bürgermeister Georg Willi an den Geschäftsführer der Congress und Messe Innsbruck (CMI) GmbH, Christian Mayerhofer, die Weisung erteilte, eine für den 26. Jänner 2023 angesetzte Informationsveranstaltung des renommierten Schweizer Historikers und Friedensforschers Dr. Daniele Ganser am 26. Jänner im Innsbrucker Kongresshaus nicht stattfinden zu lassen. Der grüne Bürgermeister Willi habe dabei in Rücksprache mit den Eigentümervertretern des Landes und der Wirtschaftskammer gehandelt. Die CMI gehört zu 58 Prozent der Stadt Innsbruck. 25,5 Prozent hat das Land inne, 13,5 Prozent die Tiroler Wirtschaftskammer und drei Prozent der Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer.
Sofern die Medienzitate korrekt wiedergegeben wurden, argumentiert Willi damit, dass zum einen „die bekannten Positionen des Herrn Ganser nicht für diesen Ort, der von öffentlichen Geldern finanziert werde, geeignet“ sei. Zum anderen entspreche die Entscheidung auch der 2014 im Gemeinderat festgelegten Linie, wonach „keine Vermietung von öffentlichen Räumen an rechtsextreme oder rassistische Vereine (…) und/oder terroristische Bewegungen“ erfolgen dürfe.
In diesem Zusammenhang erlaube ich mir, darauf hinzuweisen, dass es dem Bürgermeister nicht zukommt, geltende Beschlüsse des Gemeinderates derart aus dem Zusammenhang zu reißen und diesen auf Herrn Dr. Ganser anzuwenden, sodass der Eindruck entsteht, der Innsbrucker Gemeinderat wolle zusammen mit Bürgermeister Willi Herrn Dr. Ganser übel nachreden und ihn in seinem Kredit schädigen. Die Richtigkeit des Zitates von Willi vorausgesetzt, handelt es sich nämlich um eine üble Nachrede und eine Kreditschädigung, die strafrechtlich qualifiziert öffentlich begangen wurde zum Nachteil von Herrn Dr. Ganser. Es wäre an Herrn Dr. Ganser gelegen, sich gerichtlich zur Wehr zu setzen, aber es ist auch gerechtfertigt, vom Bürgermeister öffentlich zu verlangen, dass er sich dafür bei Herrn Dr. Ganser entschuldigt.
Im konkreten Fall handelt es sich wohl um einen öffentlich angeordneten Boykott sowie um einen Missbrauch staatlicher privatwirtschaftlicher Einrichtungen zu verbotenen politischen Zwecken.
Die Congress und Messe Innsbruck GmbH ist eine juristische Person des Zivilrechts, die allerdings unter der wirtschaftlichen Kontrolle von Körperschaften öffentlichen Rechts steht. Unter dem Blickwinkel des EU-Rechts wird diese zivilrechtliche Organisation dem Staat und dem Staatshandeln zugerechnet. Die Gesellschaft betreibt Einrichtungen am Standort in Innsbruck, die keine vergleichbare privatwirtschaftliche Konkurrenz auf dem lokalen Markt haben, folgerichtig hat sie die Stellung eines Quasi-Monopolisten. Sie steht als solche unter der besonders strengen Anforderung der sogenannten „Fiskalgeltung der Grund- und Freiheitsrechte“ im Sinne der ständigen Rechtssprechung des OGH. Es gilt für diese Gesellschaft und selbstverständlich für die dahinterstehenden Eigentümer ein strenges Missbrauchsverbot, wobei im konkreten Fall nicht nur das Recht auf Meinungsfreiheit verletzt wäre,sondern auch das Recht auf die Freiheit der Wissenschaft und Kunst, das Recht auf Gewerbefreiheit, das Recht auf Eigentum und das Recht auf Gleichheit.
Unter EU-rechtlichen Aspekten wäre das Recht der Dienstleistungsfreiheit und die durch die GRC garantierten EU-Grundrechte verletzt, zumal sich Herr Dr. Ganser auch als Schweizer Staatsangehöriger aufgrund der geltenden sieben bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und Österreich bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen auf diese Unionsrechte berufen kann.
Die Maßnahme des Herrn Bürgermeisters Willi und der weiteren Verantwortlichen stellt sich unter diesem Blickwinkel als fatales Signal auf den Europäischen Markt und auf den Schweizer Markt dar, weil ein geeigneter Rechtfertigungsgrund fehlt, wie beispielsweise eine kurze Nachfrage bei Universitätsprofessor Dr. Walter Obwexer von der Universität Innsbruck (Institut für Europarecht) jederzeit geben würde.
Zur völlig abstrusen Einstufung von Gansers Positionen als „für eine Vermietung nicht geeignet“ wurden offenbar Ausführungen des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes“ (DÖW) herangezogen. Dabei stellt sich die Frage, inwiefern einem demokratisch nicht legitimierten Verein (der übrigens gemäß einer Entscheidung des OLG Wien aus 1998 straffrei als „antifaschistischer Denunziantenstadel“, eine „kommunistische Tarnorganisation“ und „eine Art Privat-Stasi“ bezeichnet werden darf) die Funktion einer Veranstaltungs- und Sicherheitsbehörde eingeräumt werden kann.
Titelgebendes Thema des angekündigten Ganser-Vortrages ist der Krieg in der Ukraine. Bereits bei einfacher Überprüfung von Gansers nicht nur strafrechtlich einwandfreier, sondern auch ungewöhnlich ehrenhafter und vorbildlicher wissenschaftlicher Laufbahn hätte sich Bürgermeister Willi mühelos davon überzeugen können, dass der Referent nicht nur millionenfacher Bestsellerautor, sondern unter anderem auch Inhaber folgender ehrenhafter Auszeichnungen ist:
Den Torch-Bearer Award erhielt Ganser 2022 in Wien für sein „unermüdliches Engagement für Frieden, Wahrheit und gewaltfreie Konfliktlösung“, was ihn „zu einem wahren 'Lichtträger' unserer Zeit“ mache. Mit seinen Vorträgen, Videos und Büchern helfe er den Menschen, in Achtsamkeit und innerer Gelassenheit medial inszenierte Trennung zu durchschauen, und zu selbstbestimmter, auf Respekt, Liebe und Freundschaft basierender Kommunikation zurückzufinden. Der Preis wurde vergeben im Rahmen des Sri Chinmoy Oneness-Home Peace Run. Dieser Friedenslauf ist ein alljährlicher, weltumspannender Fackellauf für Frieden, Harmonie und Freundschaft. Der Lauf findet seit 1987 statt und hat Millionen von Menschen in über 150 Ländern inspiriert, selbst einen Schritt für eine bessere Welt zu tun. Info: www.peacerun.org.
Den Prosperity Award, bestehend aus einem 16 Millionen Jahre alten Bergkristall, erhielt Ganser 2020 in Zug (Schweiz). Laut Ehrenurkunde lautet die Begründung: „In dieser schwierigen Zeit flutet der Preisträger Dr. Daniele Ganser Licht in die Dunkelheit. Er deckt in seinen Büchern und Vorträgen Lügen und Kriegspropaganda auf. Damit regt der Historiker viele Menschen an, jenseits von Kriegspropaganda und vorgegebenem Meinungskorridor eigenständig nachzudenken.“
Den YouTube Silver Creator Award erhielt Ganser 2020, weil sein Kanal mehr als 100'000 friedensbewegte Abonnenten hat.
Den Bautzner Friedenspreis mit symbolischer Überreichung einer Friedenstaube erhielt Ganser 2020 in Deutschland für sein Engagement für Frieden und Völkerverständigung.
Anlässlich der Verleihung des 2019 an Ganser verliehenen Deutschen Mind Award stellte Laudator Dr. Ruediger Dahlke fest: „Der Preisträger steht in kompromissloser und beeindruckender Weise für die Wahrheit in Politik, Wirtschaft und Informationswesen ein. Ohne Rücksicht auf persönliche Nachteile geht er seinen Weg der Aufklärung“.
2016 erhielt Ganser in Bonn von Mensa, dem Verein für Hochbegabte, den Deutschen IQ-Preis in der Kategorie „Intelligente Vermittlung von Wissen“. Begründung: Ganser rege durch seine kritischen und teils kontroversen Veröffentlichungen die breite Öffentlichkeit dazu an, die Welt um sich herum zu hinterfragen. Mensa würdigte Gansers Arbeit als Publizist und kritischer Mahner, die eigene Intelligenz zum Wohle der Allgemeinheit einzusetzen.
Wer einem internationalen Friedenskämpfer wie Ganser das Wort verbietet, muss sich dem Vorwurf aussetzen, selbst keineswegs Interesse an einem friedlichen Miteinander aller Menschen zu haben. Ganz abgesehen davon, dass es einer Universitätsstadt wie Innsbruck unwürdig ist, dass ausgerechnet ein politisch schwerst angeschlagenes Stadtoberhaupt, das selbst über keinerlei akademischen Hintergrund verfügt, sondern nur auf eine bescheidene Karriere als regionaler Chorleiter zurückblicken kann, sich selbstherrlich erdreistet, einen so exzellenten Geist wie Ganser vor die Tür zu weisen. Nicht zuletzt schädigt ein dermaßen unreflektiert dekretierter Boykott durch den zu erwartenden enormen Einnahmenentfall die ohnehin hoch verschuldete Tiroler Landeshauptstadt.
Wenn sich schon Bürgermeister Willi als Kongresshaus-Eigentümervertreter zu einer dermaßen kapitalen Fehlentscheidung hinreißen ließ, muss es zutiefst verwundern, dass sich nicht nur seine unmittelbare politische Entourage diesem fatalen Irrweg anschließt, sondern dass sich offenbar auch weitere Vertreter im Land Tirol, in der Wirtschaftskammer, im Tourismusverband und im Kongresshaus-Management betreffend der ihnen anvertrauten öffentlichen Einrichtungen einer beispiellosen Verantwortungslosigkeit mitschuldig machen. Aufgerufen wären die Kontrolleinrichtungen wie das städtische Kontrollamt und der Bundesrechnungshof, außerdem wäre die politische Kontrolle einzufordern (z.B. Aufsichtsbeschwerde über den Bürgermeister der Stadt Innsbruck), die sich aus den diversen öffentlichen Normen ergibt.
2023-01-12 Bernd Stracke, Innsbruck