Diversion: wie man Recht rechtmäßig umgeht

Wöginger August

UPDATE 4. Mai 2026 – Wöginger wurde wegen Anstiftung des Amtsmissbrauchs zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt, sowie zu unbedingten Geldstrafe in der Höhe von 180 Tagessätzen, in Wögingers Fall insgesamt 43.200 Euro. Danach kündigte er an, als Klubobmann zurückzutreten und als Nationalratsabgeordneter der ÖVP bleiben zu wollen. Damit kassiert er die halbe Gage, immer noch fast 10.000. Draufgabe: als Sozialsprecher will er künftig seine soziale Kompetenz einbringen.

9. Oktober 2025 – Es gibt kein Recht auf Gerechtigkeit. Es gibt nur ein Recht auf Rechtsprechung (d.h. Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren). Soweit die Erkenntnisse des Autors des Buches „Moral 4.0“ im Jahre 2017.

Derselbe Autor, heute Chefredakteur von ethos.at, gelangte zu neuen Erkenntnissen: es gibt ein Recht auf Umgehung der Rechtsprechung, sofern der Angeklagte prominent oder mächtig genug ist.

oesterreich.gv.at informiert: „Die Diversion wurde im Jahr 2000 auch für das Erwachsenenstrafrecht eingeführt – bis zu diesem Zeitpunkt fand sie ausschließlich im Jugendstrafrecht Verwendung. Eine Vielzahl von Strafverfahren wird heute mittels Diversion beendet. Wenn ein Betroffener ein derartiges Angebot erhält, sollte er Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen.

Die Diversion ist die Möglichkeit der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts, bei hinreichend geklärtem Sachverhalt auf die Durchführung eines förmlichen Strafverfahrens zu verzichten. Der Beschuldigte bzw. der Angeklagte bekommt im Fall der Diversion das Angebot, sich einer belastenden Maßnahme zu unterwerfen (z.B. gemeinnützige Arbeit).

Die Verhängung einer Geld- oder Freiheitsstrafe ist somit nicht mehr die einzig mögliche Reaktion des Staates auf eine geklärte Straftat. Dank der Diversion muss die Staatsanwaltschaft zwar weiterhin jedem Verdacht der Begehung eines Offizialdeliktes nachgehen, aber nicht mehr jeden Beschuldigten anklagen.

Wenn ein Strafverfahren mittels Diversion beendet wird, erfolgt kein Schuldspruch und keine formelle Verurteilung. Es erfolgt auch keine Eintragung im Strafregister, allerdings wird die Diversion justizintern für zehn Jahre gespeichert.“

Ergänzend dazu muss man wissen, dass rund 90 Prozent der angezeigten „mutmaßlichen“ Straftaten gar nicht bis zur Verhandlung gelangen, weil Staatsanwälte im Vorfeld die Chance auf Verurteilung für sehr gering einschätzen.

(SIEHE: Patrick Burow: Inside Strafjustiz)

Justizgroteske Wöginger

Gegen den nunmehrigen Klubobman der ÖVP, August Wöginger, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) schon im Februar 2022 Untersuchungen aufgenommen. Es stand der Vorwurf im Raum, er habe einen Parteifreund zum Chef des Finanzamts Braunau befördert. In letzter Minute schwenkten Wöginger und zwei Mitangeklagte um und simulierten Reue. „Nicht einmal drei Stunden musste ÖVP-Klubchef August Wöginger als Angeklagter vor Gericht verbringen. Kurz nach Aufruf der Strafsache kam er zu Wort und entschuldigte sich für sein Verhalten. Die Mitangeklagten hatten das schon zuvor schriftlich getan. Das Signal war klar: Man will eine Diversion“, berichtet DerStandard.at (8.10.25)

So funktioniert Freunderlwirtschaft bzw Postenschacher wie’s in Österreich „gute alte Tradition“ ist. Das bestätigt sogar Wöginger mit seiner Ausrede: „Er sprach davon, dass sich das Politikverständnis seit seinem Einzug in den Nationalrat vor mehr als zwanzig Jahren geändert habe. Es tue ihm ‚ehrlich Leid‘, was der unterlegenen Bewerberin Christa Scharf passiert sei.“ (Quelle: DerStandard.at)

Das Ergebnis: „Sowohl für das Schöffengericht als auch für die WKStA kam die Diversion „gerade noch“ infrage. Konkret muss der Erstangeklagte 17.000 Euro zahlen, der Zweitangeklagte 22.000 Euro und Wöginger 44.000 Euro. Zudem soll jeder einen symbolischen Betrag von 500 Euro an eine benachteiligte Bewerberin um den Chefposten im Finanzamt Braunau überweisen. Die Angeklagten nahmen das Angebot des Gerichts an“, so OÖN / nachrichten.at (7.10.25)

Und weitere Konsequenzen? Die ÖVP-Granden jubeln! „Dass August Wöginger den Gerichtssaal heute als unbescholtener Mann verlässt und das Strafverfahren damit beendet ist, freut mich nicht nur als sein Freund, sondern auch als Bundesparteiobmann der Volkspartei sehr“, so Parteichef Christian Stocker, nebstbei Bundeskanzler der Republik.

Bleibt die Frage offen, ob sich Wöginger die Strafe von seinem kärglichen Klubobmanns-Salär abzwacken wird, oder ob der Betrag aus der Klubkassa beglichen wird. Man fragt sich ohnehin, wozu eigentlich die üppigen Klubfördermillionen sonst noch gebraucht werden.

Update 31. Oktober 2025 „Wieder alles anders: Nachdem das Landesgericht Linz die Gewährung einer Diversion für August Wöginger geradezu gepriesen hatte, legt die WKStA nun – auf Weisung – Beschwerde ein.“ (DiePresse.com 30.10.25)

Update 26. Februar 2026 – „Nach Aufhebung der Diversion geht heute der Postenschacher-Prozess gegen ÖVP-Klubchef August Wöginger und zwei Finanzbeamte weiter. Am Wort ist heute der erstangeklagte Siegfried M.“, berichtet Kurier.at (26.2.26)

Justizgroteske Thurnhofer

Weil ethos-Chefredakteur HTH am Tag der NR-Wahl 2024, bei der er als Kandidat der LMP „passiv“ teilgenommen hat, über einen Bahnsteig der Wiener Linien gegangen ist, ohne einen Fahrschein zu lösen (weil er keine Bahn benutzt hatte und nicht die Absicht hegte, das zu tun), kam es im Mai 2025 zur Verhandlung am Bezirksgericht Mürzzuschlag.

Details: Wie Wien (h)intrum gegen uns vorgeht.

Diplomaten-Entschädigung

13. Oktober 2025 – „Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) spricht einem Diplomaten 15.000 Euro als Entschädigung im Fall der Besetzung des Botschafterpostens in Abu Dhabi mit dem früheren Pressesprecher von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Etienne Berchtold, zu.“ (ORF.at 15.10.25)

KPÖ kritisiert indessen die Drehtüre von der Politik in die Privatwirtschaft. Auch eine Form von Postenschacher.

KPÖ über Drexler

SIEHE AUCH:

Norbert Häring, Endspiel des Kapitalismus

Thilo Bode, Die Diktatur der Konzerne

BVG und Nationalrat in Theorie und PraxisAnalyse des 2. Hauptstücks des Bundesverfassungsgesetzes B-VG, die Gesetzgebung aus der Sicht eines Philosophen, der immer die Frage stellt: warum ist etwas so und nicht anders?

+ BVG B-VG Verfassung Österreichs: Schönheit und Eleganz? Anmerkungen zum gleichnamigen Buches erschienen bei MANZ, 2025

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80 Jahre Pressefreiheit

ChatGPT QjF quer

Österreich begeht 80. Jubiläum der Wiederherstellung der Pressefreiheit

Update 15. Februar 2026 – oe24/ Fellner schießt sich auf Babler ein und die Wahrheit über die Lüge Fellners, er habe „von der Regierung im letzten Jahr (2025) Null Euro bekommen“.

1. Oktober 2025 – (Pressemitteilung des BMWKMS)

Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler: „Pressefreiheit ist Grundvoraussetzung für wehrhafte Demokratie“ 

Am 1. Oktober 2025 begeht Österreich das Jubiläum „80 Jahre Pressefreiheit“. Die durch „Ständestaat“ und „Drittes Reich“ zerstörte Pressefreiheit wurde am 1. Oktober 1945 durch den Alliierten Rat ermöglicht. Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler erinnerte anlässlich des Jubiläums daran, dass Pressefreiheit nicht selbstverständlich ist.

Foto ChatGPT

Der Druck auf Medienhäuser und Journalist:innen steigt auch in Österreich. Um Medien nachhaltig zu stärken und weniger abhängig von Förderungen zu machen plant das Medienministerium eine Studie, die Grundlage für eine Neuaufstellung der Medienförderung sein soll.

Medienminister und Vizekanzler Andreas Babler: „Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut, um sie wurde und wird jeden Tag gekämpft. Freie Medien sind die Basis einer pluralistischen Gesellschaft, einer freien, einer wehrhaften Demokratie. Der heutige Tag mahnt uns, sie hochzuhalten, sie zu schützen und zu stärken.

Wie schnell Journalist:innen auch in demokratischen Ländern unter Druck geraten sehen wir aktuell auch in westlichen Ländern. Einschüchterungsmaßnahmen, populistische Stimmungsmache, steigende Gewalt gegenüber Pressevertreterinnen und Pressevertretern.“

ethos.at fragt nach: 

Sehr geehrter Herr Vizekanzler!

Am 1. Oktober 2025 begeht Österreich das Jubiläum „80 Jahre Pressefreiheit“, doch ethos.at beobachtet seit 2020 Einschränkungen und sogar massive Behinderungen der Pressefreiheit in Österreich.

1. Kritische Berichte über die Corona-Maßnahmen fehlten, denn die Medien wurden mit Millionen Euro für Corona-Propaganda gleichgeschaltet.

2. Die Regierung erfindet immer wieder neue Maßnahmen, um die Medien gefügig zu machen:

a) Haushaltsabgabe für den ORF

b) Millionen an Medien für „digitale Transformation“

c) Millionen an Medien für Qualitätsjournalismusförderung für Boulevard-Blätte wie Krone, Kurier & Co.. Damit werden angepasste Medien belohnt, anstatt sie altmodisch mit Zensur zu bestrafen.

3. Die Bevorzugung des ORF ist verfassungswidrig. Diese Aussage, seit 2020 hundertfach publiziert, wurde vom ORF, von der Bundesregierung und vom VfGH bislang nicht kritisiert und somit auch nicht widerlegt. In einer echten Demokratie (laut Karl Popper: in einer offenen Gesellschaft) würde ein derartiger, wohl begründeter Vorhalt zu einer breiten Diskussion führen. Doch in Österreich zählt „Ned amoi ignorieren“, Neudeutsch „Cancel Culture“, zum guten politischen Ton.

Mit Bitte um Stellungnahme!

Mag. Hubert Thurnhofer, Chefredakteur

UPDATE 5. November 2025 – Nach zwei höflichen Erinnerungsmails an die Presseabteilung des Vizekanzlers besteht keine Hoffnung mehr, dass vom „Medienminister“ oder in dessen Namen die Fragen von ethos.at beantwortet werden. Babler macht sich damit einmal mehr als Diskurs-Verweigerer bemerkbar. SIEHE AUCH: EMRK-Diskursverweigerung / DiskussionsUNkultur in Österreich

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Erster österreichischer Littering-Report

Littering Report C VKS Christian Husar 01.10.2025

+ Neuer Bericht belegt erstmals das Ausmaß von „Littering“ in Österreich

+ Für 66 Prozent der Bevölkerung wird nicht genug gegen das achtlose Wegwerfen von Müll unternommen.

2. Oktober 2025 (Presseinformation des Österreichischen Städtebundes) – Das Problem des „Littering“ – also des achtlosen Wegwerfens von Abfällen – ist in Österreich größer als bisher belegt. Der heute vorgestellte 1. Österreichische Littering-Report kombiniert erstmals repräsentative Umfrageergebnisse mit einer landesweiten Datenerhebung und zeigt: Jährlich landen rund 15.000 Tonnen Abfälle auf Straßen, öffentlichen Plätzen und in der Natur und müssen von Gemeinden und Freiwilligen eingesammelt werden. „Der neue Bericht enthält solide Handlungsempfehlungen und soll es Entscheidungsträger:innen ermöglichen, evidenzbasierte Maßnahmen gegen Littering zu setzen“, sagte ÖSTERREICH SAMMELT-Sprecher Andreas Pertl bei der Präsentation in Wien.

Der 1. Österreichische Littering-Report ist die erste Publikation, die das Ausmaß des achtlosen Wegwerfens von Abfällen in Österreich systematisch dokumentiert.

Er verbindet die Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage mit einer umfassenden Datenerhebung bei den Gemeinden zu Art und Menge der gelitterten Abfälle im öffentlichen Raum. Damit liegt eine fundierte Basis vor, auf die Gemeinden, Politik und Wirtschaft bei der Planung von Maßnahmen zurückgreifen können. Konkret wurde dokumentiert, dass jährlich rund 15.000 Tonnen Abfälle per Hand eingesammelt werden – überwiegend durch kommunale Reinigungen, ergänzt durch ehrenamtliche Flurreinigungsaktionen. Diese Menge entspricht dem jährlichen Abfallaufkommen einer 30.000-Personen-Gemeinde. Am häufigsten betroffen sind Städte, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, Veranstaltungen stattfinden und öffentliche Flächen intensiv genutzt werden.

„Die Entleerung öffentlicher Restmüllbehälter und die manuelle Straßenreinigung – also das Aufsammeln von gelittertem Abfall – kostet den Städten und Gemeinden jedes Jahr rund 200 Millionen Euro“, berichtet Ferdinand Koch, Geschäftsführer der VÖA – Vereinigung öffentlicher Abfallwirtschaftsbetriebe. „Das sind Mittel, die wir eigentlich sehr gut an anderer Stelle einsetzen könnten.“

Michael Bartmann, Bundeskoordinator der ARGE Österreichischer Abfallwirtschaftsverbände, betont: „Der Report belegt nun erstmals in Zahlen, dass Littering ein ernstzunehmendes Problem ist. Klar ist: Für ein sauberes und lebenswertes Umfeld unserer Bevölkerung müssen bestehende Maßnahmen weitergeführt, aber auch neue Ansätze gesucht werden, um Littering so weit wie möglich zu reduzieren.“

Wie häufig bestimmte Produkte gelittert werden

Von den untersuchten Produkten landen Zigarettenstummel am häufigsten in der Umwelt – laut Datenerhebung werden rund 183 Millionen Stück pro Jahr weggeräumt. Dahinter folgen Sackerl und Folien (ca. 62 Mio.), Getränkebecher (13 Mio.) und Lebensmittelverpackungen (11 Mio.). Es handelt sich um Hochrechnungen aus den dokumentierten Littering-Mengen – die Dunkelziffern sind weitaus höher. Eine Schätzung des Umweltbundesamts geht davon aus, dass jährlich mindestens drei Milliarden Zigarettenstummel unsachgemäß entsorgt werden.

Im Bereich der Kunststoffflaschen wurde mit 1. Jänner 2025 ein Pfandsystem eingeführt, um Littering zu reduzieren, denn diese Gebinde zählten bislang ebenfalls zu den am häufigsten gelitterten Kunststoffverpackungen. „Die Österreichischen Gemeinden, aber auch die Wirtschaft engagieren sich schon seit Jahren, Littering zu reduzieren und die Bevölkerung dahingehend zu sensibilisieren. Der neue Report zeigt aber deutlich, dass es weiterhin großen Handlungsbedarf gibt, um Vermüllung noch weiter zu reduzieren und unser aller Umfeld sauber und lebenswert zu halten“, sagt Andreas Pertl, Geschäftsführer der Verpackungskoordinierungsstelle und Sprecher der Initiative von ÖSTERREICH SAMMELT.

Wie die Bevölkerung Littering sieht

Eine repräsentative Befragung von 2.096 Personen durch das Market Institut im Auftrag von ÖSTERREICH SAMMELT verdeutlicht zugleich, dass Littering auch für die Bevölkerung keineswegs ein Randthema ist. Mehr als acht von zehn Menschen in Österreich (84 Prozent) ärgern sich „sehr“ oder „etwas“ über Müll auf Straßen oder in der Natur. Knapp ein Drittel (31 Prozent) hat den Eindruck, dass die Vermüllung in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Gleichzeitig geben 49 Prozent an, selbst schon einmal Abfälle achtlos entsorgt zu haben – meist Kaugummis (46 Prozent), Zigarettenstummel (39 Prozent) oder Essensreste (35 Prozent). Während für das eigene Littering-Verhalten vorwiegend praktische Gründe und Unachtsamkeit genannt werden, wird über andere vor allem gesagt, sie seien zu faul oder gleichgültig (je 72 Prozent) und entsorgen deshalb ihre Abfälle nicht ordnungsgemäß. Zwei Drittel (66 Prozent) der Bevölkerung finden, dass nicht genügend gegen Littering unternommen wird. Wirksame Maßnahmen sind aus ihrer Sicht insbesondere mehr Aufklärung, höhere Geldstrafen und die Verpflichtung, dass Verursacher:innen selbst bei der Reinigung mithelfen müssen.

Handlungsempfehlungen

Die Ergebnisse von Datenerhebung und Umfrage machen deutlich, an welchen Stellen Maßnahmen ansetzen sollten. Auf dieser Basis formuliert der Report vier konkrete Empfehlungen, wie Gemeinden, Politik und Gesellschaft dem Littering-Problem begegnen können. „Aufklärung bleibt der wichtigste Hebel – besonders bei jungen Zielgruppen, die früh für richtige Entsorgung sensibilisiert werden müssen. Ebenso braucht es attraktive Mehrwegalternativen, eine konsequente Optimierung der Entsorgungsinfrastruktur und die Ausschöpfung bestehender Strafmöglichkeiten. All diese Maßnahmen zusammen können das Littering-Problem wirksam eindämmen“, so Andreas Pertl.

Johannes Pressl, Präsident des Österreichischen Gemeindebundes: „Für die Gemeinden ist der Littering-Report eine wertvolle Grundlage. Er zeigt erstmals in Zahlen, welche Mengen an Abfällen wir Jahr für Jahr beseitigen müssen und welche Kosten dadurch entstehen. Diese Daten helfen uns, das Problem sichtbar zu machen und gemeinsam mit Bund, Ländern und der Bevölkerung gezielt Lösungen zu entwickeln. Klar ist: Saubere Orte sind ein zentrales Anliegen der Gemeinden – und dafür braucht es verlässliche Fakten und die Unterstützung aller.“

Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes: „Die Städte sind besonders betroffen: Wo viele Menschen leben und öffentlicher Raum intensiv genutzt wird, entstehen auch mehr Abfälle. Der Littering-Report liefert uns erstmals eine fundierte Datengrundlage, um diese Belastung auch belegbar zu machen. Für die Städte ist das ein wichtiger Schritt, um Maßnahmen gezielt zu planen und die öffentliche Diskussion auf eine sachliche Basis zu stellen.“

Den gesamten Bericht finden Sie im Download-Bereich.

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