Strabag setzt auf Parallel-Justiz

Strabag Stefan Kratochwill

+ Strabag will 241-Millionen-Euro-Schiedsspruch gegen Deutschland in den USA durchsetzen

+ Klage auf Basis des Energiecharta-Vertrages ist EU-rechtswidrig

+ Attac fordert Ende der Paralleljustiz für Konzerne und Ausstieg Österreichs aus dem ECT

16. April 2025 – (Information von Attac Österreich) – Der Baukonzern Strabag will vor einem US-Bezirksgericht in Washington, D.C. einen 241-Millionen-Euro Schiedsspruch gegen Deutschland durchsetzen, der gegen geltendes EU-Recht verstößt. „Diese Klage der Strabag untergräbt nicht nur europäisches Recht, sondern auch den demokratischen Handlungsspielraum von Staaten. Sie zeigt die ganze Absurdität der weltweiten Paralleljustiz für Konzerne. Auch die Strabag nutzt diese Sonderrechte schamlos auf Kosten der Allgemeinheit aus“, kritisiert Max Hollweg von Attac Österreich. Attac fordert weltweites Ende dieser Paralleljustiz, der bereits immer mehr Staaten den Rücken kehren.*

(Foto Strabag) Stefan Kratochwill ist seit Februar 2025 Vorstandsvorsitzender + frei erfundene Bild-Deutung von ethos.at: abgehobene Konzerne tanzen den Gesetzgebern auf der Nase rum.

Ausgangspunkt ist eine Klage der Strabag auf Basis des Energiecharta-Vertrages (ECT). In dieser ISDS-Klage (Investor-state dispute settlement) behauptete die Strabag, dass ihre Investitionen von 122 Millionen Euro in Windkraftanlagen in der Nordsee wegen des neuen deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes an Wert verloren hätten. Ein Schiedsgericht in Washington sprach dabei der Strabag 241 Millionen Euro Schadensersatz plus Zinsen von 92,5 Millionen Euro plus Anwaltskosten zu. Die Summe von knapp 350 Millionen Euro beträgt damit fast das Dreifache dessen, was die Strabag in das Projekt investiert hatte. Zusätzlich zur ISDS-Klage hatte die Strabag bereits vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht eine Entschädigung von drei Millionen Euro erstritten.

Private Schiedsgerichte ignorieren EU-Recht

Doch Schiedsgerichts-Klagen von EU-Unternehmen gegen EU-Mitgliedsstaaten wurden vom Europäischen Gerichtshof bereits 2021 verboten, da sie gegen EU-Recht verstoßen. Die EU Staaten haben daraufhin explizit festgehalten, dass der ECT innerhalb der EU nicht anwendbar ist.

Die Schiedsgerichte wiederum ignorieren in ihren Urteilen den EuGH und verurteilen Staaten trotzdem zu Entschädigungszahlungen. Da Deutschland bisher auf den Schiedsspruch nicht reagiert, will die Strabag diesen nun in den USA durchsetzen und dabei deutsche Vermögenswerte einziehen lassen.

Deutschland ist bereits aus dem ECT ausgestiegen – wann folgt Österreich?

Die EU hat im Mai 2024 den Austritt aus dem ECT beschlossen, da er auch fossilen Konzernen die Macht gibt, Staaten via Paralleljustiz auf Milliarden zu verklagen, wenn Klimaschutzmaßnahmen ihre Profite bedrohen. Zahlreiche EU-Staaten, darunter auch Deutschland, haben diesen Ausstieg bereits umgesetzt. Österreich ist jedoch bis heute nicht aus dem ECT ausgestiegen. Attac fordert die Bundesregierung daher auf, endlich aus dem ECT auszusteigen.

* Bereits beschlossen ist, dass die USA in künftigen Verträgen keine Paralleljustiz mehr verhandeln werden. Sie wurde zudem weitgehend aus dem NAFTA-Abkommen zwischen den USA, Mexiko und Kanada gestrichen. Südafrika hat sich ab 2013 aus Investitionsabkommen mit ISDS-Klauseln zurückgezogen. Brasilien unterzeichnet keine Verträge mit ISDS-Klauseln. Indien erwägt den Rückzug aus entsprechenden Verträgen. Indonesien plant, Verträge mit ISDS-Klauseln auslaufen zu lassen, wenn sie erneuert werden müssen. Auch der Handelsblock Mercosur, dem Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay angehören, hat ISDS ausgeschlossen.

Die EU hingegen hält – trotz des Ausstieg aus dem Energiecharta-Vertrag – weiter an der Paralleljustiz fest. Sie wird auch in neuen EU-Handelsabkommen enthalten sein – etwa in den Abkommen mit Chile, Mexiko, Vietnam oder Singapur

Update 24. April 2025 – Vom Kläger zum Angeklagten ist es oft nicht weit – geografisch kann es schon etwas weiter sein. So wurde die Strabag im Jänner in Kaliningrad zur Zahlung von zwei Milliarden Euro verurteilt – man vermutet indirekt an Ex-Strabag-Aktionär Deripaska. Das 13. Handelsberufungsgericht in St. Petersburg hat die erstinstanzliche Gerichtsentscheidung nun bestätigt. Geklagt wurde auch die Raiffeisenbank Russland, weil sie via Raiffeisen Niederösterreich in einem „Verwandschaftsverhältnis“ zur Strabag steht, denn die Strabag selbst ist in Russland nicht mehr präsent. „ Für die STRABAG und acht beklagte österreichische Aktionäre des Baukonzerns haben russische Richtersprüche lediglich symbolische Bedeutung, da sie in Österreich nicht bindend sind“, berichtet ORF.at (24.4.25)

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Werbung der Öffentlichen Hand! Wozu eigentlich?

50 Mrd Geld

15. April 2025 – (Pressemitteilung der RTR Medien und KommAustria) – 1.463 öffentliche Rechtsträger haben der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) für das zweite Halbjahr 2024 Ausgaben für Werbe- und Informations-Schaltungen in Medien oder Förderleistungen für Medieninhaber mit einem Gesamtvolumen von knapp 307,5 Millionen Euro (EUR 307.471.870) gemeldet. Auf Werbe- und Informationsschaltungen entfallen davon knapp 221,4 Millionen Euro (EUR 221.383.565). Die Gesamtzahl der gemeldeten Einzelpositionen summiert sich auf 79.134 Werbemaßnahmen und Förderungen. 5.337 Rechtsträger fielen im zweiten Halbjahr 2024 unter die Meldepflichten nach dem Medientransparenzgesetz, 3.874 davon meldeten keine Ausgaben. Dies geht aus den heute von der Medienbehörde veröffentlichten Medientransparenzdaten für den Zeitraum Juli bis Dezember 2024 hervor.

Die umfangreichen Daten für das erste und zweite Halbjahr 2024 sind seit dem 15. April 2025, 10:00 Uhr unter data.rtr.at auf der Website der RTR-GmbH abrufbar und stehen dort als Open Data in Formaten zur Verfügung, die elektronisch weiterverarbeitet werden können. Vorangegangene Meldezeiträume können unter rtr.at Rubrik „Medien, Datenbekanntgabe – bis 2023“ eingesehen werden.

SIEHE AUCH: Regierungspropaganda 1. Halbjahr 2024 und 1. Halbjahr 2025

Nach einer Novelle des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“), haben öffentliche Rechtsträger seit dem Jahr 2024 ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie von Förderungen für Medieninhaber halbjährlich, statt zuvor vierteljährlich zu melden. Bei zusätzlicher Berücksichtigung der im Oktober des vergangenen Jahres veröffentlichten Daten für das erste Halbjahr 2024, ist nun erstmals eine Ganzjahresauswertung unter den Vorzeichen der neuen gesetzlichen Regelungen möglich. Anders als zuvor, sind die Aufwendungen seit 2024 ab dem ersten Euro bekanntzugeben. Damit wurde eine sogenannte Bagatellgrenze abgeschafft, nach der Werbeschaltungen von weniger als 5.000 Euro pro Medium und Quartal nicht meldepflichtig waren. Auch Außenwerbemaßnahmen auf beispielsweise Plakatwänden oder öffentlichen Verkehrsmitteln und Inserate in Print-Publikationen, die seltener als vier Mal im Jahr erscheinen, gehören nun zu den meldepflichtigen Kommunikationsmaßnahmen. Die Erfassung und Veröffentlichung der Medientransparenzdaten obliegt seit Inkrafttreten der Erstfassung des Gesetzes im Jahr 2012 der KommAustria.

Neu ist seit 2024 auch eine erweiterte Visualisierung der gemeldeten Daten in interaktiv nutzbaren Diagrammen und Grafiken sowie eine Veranschaulichung von geschalteten Werbe-Sujets von Rechtsträgern, die für derartige Maßnahmen im jeweiligen Halbjahr insgesamt mehr als 10.000 Euro ausgegeben haben. So kann unter https://visualisierung.medientransparenz.rtr.at beispielsweise dargestellt werden, was und in welchem Umfang ein einzelnes Ministerium, die ganze Bundesregierung, eine Gemeinde oder ein Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand bei Medien inseriert hat oder welche Medien von welchen öffentlichen Rechtsträgern Werbeaufträge erhalten haben. Außerdem wurden für das zweite Halbjahr 2024 nun 39.144 Werbe-Sujets, also beispielsweise Annoncen, Werbefilme oder Hörfunkspots, in die Datenbank der KommAustria aufgenommen.

Ausführliche Informationen zu den Bekanntgabepflichten nach dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) unter medientransparenz.at.

Über KommAustria und RTR

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sorgt mit Regulierungs-, Verwaltungs- und Fördertätigkeiten für einen fairen Wettbewerb und für Vielfalt am österreichischen Medienmarkt für Radio, Fernsehen und vergleichbare Online-Mediendienste sowie im Bereich digitaler Plattformen. Geschäftsstelle der KommAustria ist die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Die RTR ist eine Einrichtung des Bundes und in die zwei Fachbereiche Medien (RTR Medien) sowie Telekommunikation und Post (RTR.Telekom.Post) gegliedert. www.rtr.at

ethos.at hat gecheckt, wie viel folgende Organisationen im Gesamtjahr 2024 Angaben in Euro an Werbung in allen Medien ausgegeben haben. Nicht eingerechnet sind eigene Medien, die u.a. Wiener Linien oder die Wirtschaftskammer (wöchentlich!) produzieren.

Wiener Linien GmbH 2,85 Mio

Salzburger Linien Verkersbetriebe GmbH 102.000

Holding Graz 2,68 Mio

Wirtschaftskammer Österrreich 5,1 Mio

Wirtschaftskammern aller 9 Länder gemeinsam 14,3 Mio

Der Gesamtapparat der Wirtschaftskammern steht damit unter den Big Spendern der „öffentlichen Hände“, die aus dem Vollen schöpfen um die eigenen Leistungen ins Rampenlicht zu stellen, an dritter Stelle, hinter der Bundesregierung. Alle Landesregierungen zusammen nehmen in dieser Zweifelhaften Erfolgsmeldung den ersten Platz ein, wobei Wien allein mehr ausgibt, als alle anderen Bundesländer zusammengenommen.

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Bedenkliche WK2 Gedenken anno 2025

Maria Sacharova

5. April 2025 – (Mitteilung der Russischen Botschaft Wien / Посольство России в Австрии) + Stellungnahme von Maria Sacharowa (Leiterin der Abteilung für Information und Presse des Außenministeriums der Russischen Föderation)

Das deutsche Außenministerium, das nach wie vor von der revanchistischen und neonazistischen Annalena Baerbock geleitet wird, die es sich zudem erlaubt, für das Amt der Vorsitzenden der UN-Generalversammlung im Jahr des 80. Jahrestages des Sieges zu kandidieren, hat empfohlen, offizielle Vertreter von Russland und Belarus nicht zu den Gedenkveranstaltungen anlässlich des 80. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkriegs einzuladen.

Das ist an sich nichts Neues. Die folgende Anweisung jedoch stellt eindeutig eine Neuerung dar.

Nach Angaben der „Berliner Zeitung“ (.4.4.2025), der ein internes Dokument des deutschen Auswärtigen Amtes vorliegt, wird Russen und Belarussen nicht nur die Teilnahme, sondern sogar die Anwesenheit bei den Feierlichkeiten untersagt. Mehr noch, sie sollen dann gewaltsam weggeschickt werden. Journalistenzitieren das Dokument mit folgendem Wortlaut: „…Keine Einladung an russische und belarussische Vertreter zu Gedenken von Bund, Ländern und Kommunen. Sollten Vertreter von Russland oder Belarus bei Veranstaltungen im Inland unangekündigt erscheinen, können Einrichtungen in eigenem Ermessen und mit Augenmaß von ihrem Hausrecht Gebrauch machen“.

Allein die Tatsache, dass ideologische Erben und direkte Nachkommen der Hitler-Henker heute Russen von Gedenkveranstaltungen zur Feier des Sieges „wegschicken“ wollen, ist bereits eine ungeheure Beleidigung. Doch selbst hier sind Baerbock und ihr Einsatzkommando nicht originell, sondern übernehmen nahezu wortwörtlich die Praxis ihrer Vorgänger. Wollen wir daran erinnern:

Am 21. September 1939, genau drei Wochen nach Beginn des Zweiten Weltkriegs, unterzeichnete der Gestapo-Chef Reinhard Heydrich eine Anordnung zur Errichtung von Ghettos im Westen Polens: „Als erste Vorausnahme für das Endziel gilt zunächst die Konzentrierung der Juden vom Lande in die größeren Städte“. Die Deutschen wollten unerwünschte Juden aus ihrem Territorium entfernen und Orte für deren konzentriertes Zusammenleben schaffen. Das „Endziel“, über das Heydrich schrieb, wurde damals noch nicht offen ausgesprochen. Bis zur Wannseekonferenz, die die Wege und Methoden der „Endlösung der Judenfrage“ konkret definierte, vergingen noch drei Jahre.

Die Einsatzgruppen der Polizei und ihrer Kollaborateure begannen, wie übrigens auch in den Dokumenten von Heydrich und Baerbock vorgesehen, mit der „Abschiebung“ von Zivilisten nach ethnisch-nationalen Kriterien.

Zwischen 1939 und 1944 errichteten die Deutschen über 1300 Ghettos auf dem gesamten vom Dritten Reich kontrollierten Gebiet, auch in den besetzten Ländern. Die Ghettos dienten für die Deutschen als „vorübergehende Aufenthaltsorte“ für Juden, das Endziel war ihre Vernichtung in Konzentrationslagern.

Im Jahr des 80. Jahrestages des Sieges beleben Annalena Baerbock und ihr Apparat weiterhin die von den Naziseingeführten unmenschlichen Praktiken wieder. Wenn deutsche Sicherheitskräfte tatsächlich Russen, Belarussen, ehemalige Sowjetbürger, darunter auch Juden, der Feierlichkeiten verweisensollten, dann kann man dies nur als Wiederbelebung des Nazismus bezeichnen. Ein „Triumph des Willens“ von Baerbock.

Update 18. April 2025 – Wien. „Zum 80. Jahrestag der Befreiung Wiens von den Nazis fand am 13. April 2025 am Heldendenkmal der Roten Armee am Schwarzenbergplatz in Wien eine Kranzniederlegung statt. An dieser nahmen neben dem russischen Botschafter Dmitrij Ljubinskij auch zahlreiche Botschafter der ehemaligen Sowjetrepubliken teil. Die österreichische Regierung schickte keinen offiziellen Vertreter, um der Befreiung Wiens vom Nationalsozialismus gemeinsam zu gedenken“, berichtet report24 (18.4.2025)

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