ethos.at fordert Transparenz der Parteiakademien

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30. März 2023 - Gemäß §4 Bundesgesetzes über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik (PubFG) haben die "Bildungsakademien" bzw deren Rechtsträger "bis spätestens 31. März jeden Jahres dem Rechnungshof einen Bericht über die Verwendung der im vergangenen Jahr auf Grund dieses Bundesgesetzes erhaltenen Förderungsmittel vorzulegen." ethos.at wird sich bemühen, diese Berichte zu erhalten. Bislang hat der Rechnungshof die Parteiakademien zwei Mal geprüft, 2014 und 2019. Damals fand der RH bei den Bildungseinrichtungen der FPÖ, der Grünen, des Team Stronach und des BZÖ Anhaltspunkte einer gesetzeswidrigen Verwendung der Fördermittel.

Transparenz

Foto: Transparenzprinzip der Parteiakademien, oder. Warum das BKA den totalen Einblick hat!

Siehe auch: Parteien lehnen Ethik ab

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(Im folgenden: Presseinmitteilung des Rechnungshofes vom Juli 2019)

Rechnungshof Österreich kritisiert Intransparenz und Kontrolldefizite bei Förderung für Parteiakademien

Anhaltspunkte rechtswidriger Verwendung fand er bei den Bildungseinrichtungen von FPÖ, Die Grünen, Team Stronach und BZÖ - Bundeskanzleramt muss Verfahren einleiten und Gelder zurückfordern

In seinem heute veröffentlichten Bericht über die Bildungseinrichtungen der politischen Parteien kritisiert der Rechnungshof Österreich einmal mehr die unklare und mangelhafte Regelung im Umgang mit Fördergeldern für die Parteiakademien. Insgesamt rund 10,5 Millionen Euro erhalten die im Nationalrat vertretenen Fraktionen pro Jahr für ihre Bildungseinrichtungen. Deren gesetzlich festgelegter Zweck ist: Die staatsbürgerliche Bildung zu fördern.

Rechnungshof Österreich kritisierte bereits 2014 mangelnde Kontrollrechte für Fördergeber

Den Umstand, dass die Bundesregierung bzw. das Bundeskanzleramt (BKA) als Fördergeber keine direkten Kontrollrechte – wie zum Beispiel Einsichtsrechte in die Geschäftsgebarung – haben, kritisierte der Rechnungshof Österreich bereits in seinem 2014 veröffentlichten Bericht (abrufbar als PDF) über die Parteiakademien. Zwar verfasste das BKA im Jahr 2015 einen Entwurf zur Änderung des Publizistikförderungsgesetzes, in dem die Förderung der Parteiakademien geregelt ist. Jedoch: Dieser wurde nicht umgesetzt. Aus der heute veröffentlichten Prüfung des Rechnungshofes geht zudem hervor: Das BKA verzichtete auf die Prüfung der von den Parteiakademien jährlich übermittelten Berichte.

Ausgeschiedene Fraktionen behalten Fördermittel

Ungeregelt blieb auch die Frage, wie Parteiakademien, deren Förderwürdigkeit aufgrund des Ausscheidens ihrer Fraktion aus dem Nationalrat endet, mit nicht verbrauchten Fördermitteln umzugehen haben. Gemäß der derzeitigen Gesetzeslage unterliegen diese Parteiakademien nicht mehr der jährlichen Berichtspflicht gegenüber dem Rechnungshof Österreich und der Bundesregierung/BKA. Auch besteht keine Pflicht zur Rückzahlung der übrig geblieben Fördermittel, etwa nach einer gesetzten Frist. Aus dem Parlament schieden im vom Rechnungshof Österreich überprüften Zeitraum 2012 bis 2017 das BZÖ (2013), das Team Stronach (2017) sowie die Grünen (2017) aus. Zusammen verfügten deren Bildungseinrichtungen Ende 2017 über 1,73 Millionen Euro. Der Rechnungshof Österreich empfiehlt, in das Publizistikförderungsgesetz (PubFG) Klarstellungen zum Verbrauch zuerkannter Fördermittel nach letztmaliger Auszahlung und einer etwaigen Rückforderung der Mittel sowie zum Umgang mit Anlagevermögen im Falle des Verlusts der Förderwürdigkeit eines Rechtsträgers aufzunehmen.

Anhaltspunkte rechtswidriger Verwendung

Das Publizistikförderungsgesetz (PubFG) enthält Vorgaben über die widmungsgemäße Verwendung der Fördermittel, nähere Regelungen finden sich in den Richtlinien, die der im BKA eingerichtete Beirat erstellt hat. Werden Fördermittel gesetzes- oder satzungswidrig verwendet, müssen Parteiakademien diese an den Bund zurückzahlen. Das BKA hat ein entsprechendes Verfahren einzuleiten und die Gelder zurückzufordern. Anhaltspunkte einer gesetzeswidrigen Verwendung der Fördermittel fanden die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes Österreich bei den Bildungseinrichtungen der FPÖ, der Grünen, des Team Stronach und des BZÖ. Der Rechnungshof Österreich empfiehlt der Bundesregierung/dem BKA daher, eine Rückforderung zu prüfen und gegebenenfalls die Mittel zurückzufordern.

Unter anderem kritisieren sie folgende Punkte:

- Das FPÖ-Bildungsinstitut (FBI) schloss 2015 einen Vertrag für Beratungsleistungen ab. Teil der vereinbarten Leistung war die Beratung der FPÖ im Bereich Europa- und Außenpolitik sowie in parteipolitischen Grundsatzfragen. Die Bezahlung von Beratungsleistungen für die Partei ist widmungswidrig.

- Beim FBI fielen bei Veranstaltungen internationaler Bildungsarbeit umfangreiche Spesen an, die in keinem direkten Zusammenhang mit der Veranstaltung standen.

- Die Grüne Bildungswerkstatt finanzierte Projekte Dritter – etwa der Jungen Grünen – denen keine Kooperation zugrunde lag. Außerdem finanzierte sie in sechs von 80 überprüften Fällen Veranstaltungen, deren gesetzlich vorgeschriebene Federführung sie nicht inne hatte.

- Bei vielen Veranstaltungen der Team Stronach Akademie fielen umfangreiche Spesen und Bewirtungskosten an, die nicht – wie in den Richtlinien gefordert – in unmittelbarem Zusammenhang mit der Bildungsarbeit standen.

- Im Vorfeld der Nationalratswahlen 2013 finanzierte die Zukunftsakademie Österreich (BZÖ) mit den Fördermitteln 16.000 orange Schreibblöcke und 1.000 Kartenspiele. Diese waren mit BZÖ-Wahlslogans bzw. mit dem Foto des BZÖ-Spitzenkandidaten versehen und kamen im Wahlkampf zum Einsatz.

- Einer Mitarbeiterin gewährte die Zukunftsakademie eine rechtswidrige Urlaubsablöse in der Höhe von rund 8.300 Euro.

- Die Zukunftsakademie beauftragte im Vorfeld von Wahlen Umfragen und Kandidatenanalysen um rund 101.000 EUR. Diese wurden nicht veröffentlicht und waren daher nicht richtlinienkonform.

Förderungsempfänger

Im Prüfungszeitraum 2012 bis 2017 erhielten das Dr.-Karl-Renner-Institut (SPÖ), die Politische Akademie der ÖVP, das Bildungsinstitut der Freiheitlichen Partei Österreichs, die Grüne Bildungswerkstatt, das NEOS Lab – das Liberale Forum sowie die Team Stronach Akademie und die Zukunftsakademie Österreich (BZÖ) Fördermittel für die staatsbürgerliche Bildungsarbeit. Die Bildungseinrichtung der Partei „Jetzt – Liste Pilz“ erhielt im besagten Zeitraum keine entsprechende Förderung und konnte daher bei dieser Prüfung nicht berücksichtigt werden.