In fünf Schritten zur Unterstützungs-Erklärung - Die Form-ular-Frage

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Nach Hürden und Barrieren zuletzt noch Prügel vor die Füße

Ergänzung 4. August 2022: Das amtliche FORMULAR ist online.

1. Juli 2022 - Eine bloße "Formfrage", nämlich das Formular für die Unterstützungserklärung, das vom BPräsWG vorgegeben wird (Druckvorlage ist Teil des Gesetzes!), wird nun zu einem weiteren Stolperstein für unabhängige Kandidaten. Ist das BPräsWG schon voller Hürden nnd Barrieren, die ohne Parteiapparat kaum zu überwinden sind, so kann es die selbstherrliche Regierung nicht lassen, den Unabhängigen auf den letzten Metern auch noch Prügel vor die Füße zu werfen. Details dazu hat Robert Marschall, Kandidat bei der Wahl des Ö. Bundespräsidenten, aufgedeckt. Hier seine seine Mail an die Wahlbehörde und ihre Antwort.

Gesendet: Donnerstag, 30. Juni 2022 14:12

An: *BMI III/6 <mailto:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!;

Betreff: Bundespräsidentenwahl 2022

S.g. Damen und Herren

Hiermit gebe ich Ihnen bekannt, dass ich mich für das Amt des Bundespräsidenten bei der Wahl 2022 bewerben möchte.

Bei der Bundespräsidentenwahl werden bei den Gemeinden Blanko-Formulare oder von den Proponenten eines Wahlvorschlags bereitgestellte Formulare (diese müssen jedoch auch dem im Gesetz vorgegebenen Muster entsprechen) aufliegen.

=> https://www.bmi.gv.at/412/Bundespraesidentenwahlen/Kandidatur.aspx

Bitte mir ein dem im Gesetz vorgegebenen Muster entsprechendes Unterstützungserklärungsformular für die Bundespräsidentenwahl 2022 zu senden.

Kann man schon Unterstützungserklärungen am Amt vor dem Stichtag bestätigen lassen? Wenn nein, ab wann wird das möglich sein?

§ 1. BPräsWG (1) Die Wahl des Bundespräsidenten ist von der Bundesregierung durch Verordnung im Bundesgesetzblatt auszuschreiben. Die Verordnung hat den Wahltag zu enthalten, der von der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag festzusetzen ist. Die Verordnung hat weiters den Tag zu bestimmen, der als Stichtag gilt. Dieser darf jedoch nicht vor dem Tag der Wahlausschreibung liegen.

Frage: Ist das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates schon erfolgt bzw wann wir das Einvernehmen erfolgen? Ist die Wahl schon ausgeschrieben? Wenn nein, wann wird die Wahl ausgeschrieben werden?

Wieso findet man nichts zum Stand der Dinge auf

=> https://www.bmi.gv.at/412/Bundespraesidentenwahlen/ ?

Mit freundlichen Grüßen, Mag. Robert Marschall

----- Original-Nachricht --------

Betreff: AW: Bundespräsidentenwahl 2022

Datum: Thu, 30 Jun 2022 20:32:06 +0000

Von: <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!;

An: Mag. Robert Marschall

CC: <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!;

Sehr geehrter Herr Mag. Marschall!

Die Übermittlung eines aktuellen Formulars „Unterstützungserklärung“ ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider noch nicht möglich. Der Gesetzgeber wird das Formular für die Unterstützungserklärung durch Gesetzesänderung Mitte Juli noch anpassen, so dass ein herunterladbares Formular auch dann, wenn die Verordnung der Bundesregierung betreffend die Ausschreibung der Wahl schon in Kraft getreten sein sollte, erst nach Veröffentlichung des Basisdokuments im Bundesgesetzblatt angeboten werden kann.

Eine Sitzung des Hauptausschuss des Nationalrats zum Zweck der Behandlung der Verordnung der Bundesregierung betreffend die Ausschreibung der Wahl ist laut Parlaments-Homepage noch nicht anberaumt worden.

Unterstützungserklärungen für Wahlwerberinnen und Wahlwerber können zwischen dem (laut Ministerratsbeschluss) 61. Tag vor dem Wahltag (Stichtag, 9. August 2022) und dem 37. Tag vor dem Wahltag (2. September 2022) unterschrieben und durch die Gemeinden beglaubigt werden (die Gemeinden bestätigen hierbei, dass eine unterstützungswillige Person am Stichtag oder danach in der Wählerevidenz der Gemeinde eingetragen war oder ist). Somit ist eine Bestätigung durch eine Gemeinde vor dem Stichtag nicht möglich.

Sobald eine rechtsgültige Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl in Kraft getreten ist, wird das Bundesministerium für Inneres mit den entsprechenden Informationen zur bevorstehenden Wahl via Internet an die Öffentlichkeit treten.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Stein, Bundesministerium für Inneres

Sektion III – Recht, Abteilung III/6 – Wahlangelegenheiten