In fünf Schritten zur Unterstützungs-Erklärung - Fehler vermeiden

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Mögliche Fehler

Unser Kandidat 2022 hat sieben Fragen an Wahlbehörde geschickt, um mögliche Fehler zu vermeiden. Mag. Robert Stein, MR, Leiter der Abteilung III/6 – Wahlangelegenheiten im Bunesministerium für Inneres (BMI), hat geantwortet:

1. Melden sich unterstützungswillige Personen beim Innenministerium an, so dass die Gemeinden entsprechende vorgefertigte Formulare mit Vorname, Familienname oder Nachmame des Wahlwerbers (der Wahlwerberin) ausdrucken oder ist das entsprechende Feld immer von den unterstützenden Bürgern persönlich auszufüllen?

BMI: Eine solche Anmeldung ist nicht vorgesehen, Wahlwerberinnen und Wahlwerber werden im Bundesministerium für Inneres erst bei Einbringung eines auf sie lautenden Wahlvorschlags aktenkundig.

1. a. Was passiert bei Tippfehlern des Namens, z.B. Turnhofer statt Thurnhofer.

BMI: Für den Fall einer zweifelsfreien Zuordenbarkeit wird ein solcher Fehler keine Rolle spielen.

1.b. Was passiert bei Namensgleichheit von Kandidaten (mehrere Norbert Hofer wäre leicht möglich)

BMI: Bei den Unterstützungserklärungen spielt dies keine Rolle, es wird davon ausgegangen, dass unterstützungswillige Personen die Unterstützungserklärung an die „richtige“ Person übermitteln werden. Für den amtlichen Stimmzettel wird die Bundeswahlbehörde ein entsprechendes Unterscheidungsmerkmal festzulegen haben.

1.c Was passiert bei ergänzenden Infos (z.B. Geburtsdatum im Feld Vorname, Nachname)

BMI: Sofern eine Gemeinde eine solche Unterstützungserklärung, obwohl in der beschriebenen Form nicht vorgesehen, mit einer Bestätigung versieht, wird die Bundeswahlbehörde eine entsprechende Urkunde akzeptieren.

2. Dürfen unterstützungswillige Personen vorgefertigte Formulare mit vorgedrucktem Namen des Wahlwerbers drucken und an Menschen verteilen?

BMI: Dies ist gängige Praxis.

3. Darf so ein Formular grafisch oder inhaltlich von der im BPräsWG publizierten Vorlage formal (z.B. abweichende Feldgröße, die zu Problemen bei digitaler Einlesung führen könnte) oder inhaltlich ( z.B. Ergänzung von Titel und Geburtstatum der unterstützungswilligen Personen) abweichen?

BMI: Damit eine Gemeinde ein entsprechendes Formular mit einer Bestätigung versieht, sollte dieses so wenig wie möglich von der gesetzlichen Vorgabe abweichen.

4. Wo erfahren die Unterstützer die Adresse des Unterstützungsvereins der unterstützungswilligen Person? Darf diese Adresse und weitere Informationen (z.B. ein Foto der unterstützungswilligen Person) auf der Rückseite des Formulars gedruckt werden?

BMI: Die Weitergabe entsprechender Informationen auf der Rückseite des Formulars entspricht einer gängigen Praxis.

5. Welches Format muss die Unterstützungserklärung haben? Sind Abweichungen von A4 erlaubt?

BMI: Eine solche Abweichung wäre nicht zulässig.

6. Welche Schritte sind erforderlich, um beim BMI als "Bevollmächtigter" zu gelten?

BMI: Eine zustellungsbevollmächtigte Vertreterin oder ein zustellungsbevollmächtigter Vertreter einer Wahlvorschlags muss über das passive Wahlrecht zur Nationalratswahl verfügen.

7. Welche Fehler sind bislang bei Unterstützungserklärungen passiert, die dazu führten, dass sie für ungültig erklärt wurden?

BMI: Typische Fehler, ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Unterschrift fehlt / Unterschrift der Organwalterin oder des Organwalters der Gemeinde fehlt / Stampiglie der Gemeinde fehlt / Angabe des Geburtsdatums der unterstützungswilligen Person fehlt / Unterstützungswillige Person ist laut Geburtsdatum noch nicht wahlberechtigt.

QUELLE: Email, am 13.06.2022 um 12:39 von Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

BMI, Sektion III, Mag. Robert Stein, Leiter Abteilung III/6