Altersteilzeit: Teures Instrument mit fraglichem Nutzen

Rechnungshof Altersteilzeit 10 24

Potenzial älterer Personen nicht optimal genutzt

28. November 2025 – (Mitteilung des Rechnungshofs Österreich) Die Altersteilzeit trägt nicht dazu bei, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger im Arbeitsleben zu halten und ist zudem teuer; zu diesem Schluss kommt der Rechnungshof in seinem heute veröffentlichten Bericht „Altersteilzeit“. Die Altersteilzeit ist ein Instrument, das es älteren Personen erlaubt, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, wobei die damit verbundenen finanziellen Nachteile abgefedert werden. Sie wird aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung finanziert. Im Jahr 2024 zahlte das Arbeitsmarktservice (AMS) fast 600 Millionen Euro an Altersteilzeit-Geld aus. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer begannen die Altersteilzeit zum frühestmöglichen Zeitpunkt – Frauen mit 57,5 Jahren, Männer mit 60 Jahren – und beendeten sie mit dem frühestmöglichen Pensionsantrittsalter. Der Rechnungshof empfiehlt eine umfassende Reform der Altersteilzeit, die sich am Bedarf am Arbeitsmarkt und einem effizienten Mitteleinsatz orientieren sollte. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2021 bis 2024. Der Nationalrat beschloss im Juli 2025 das Teilpensionsgesetz, das den Empfehlungen und Anregungen des Rechnungshofes in Ansätzen Rechnung trug.

Reduktion von „teurem“ Personal mittels Altersteilzeit

Die Altersteilzeit, im Jahr 2000 eingeführt, hatte sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber Vorteile: Auch eine erhebliche Reduktion der Arbeitszeit war mit relativ geringen Einbußen des Nettoentgelts verbunden und beeinträchtigte die pensionsrechtliche Absicherung nicht. So führte eine Stundenreduktion von 40 Prozent bis 60 Prozent in Altersteilzeit zu Gehaltseinbußen von in der Regel etwa 16 Prozent beziehungsweise 26 Prozent. Für Arbeitgeber brachte die Altersteilzeit den Vorteil, dass sie mit vergleichsweise geringem Mitteleinsatz Personal reduzieren konnten, insbesondere „teurere“ ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Wenige Personen in Altersteilzeit waren älter als 62 Jahre

Im Jahr 2023 waren rund 35.000 Personen in Altersteilzeit. Frauen nahmen die Altersteilzeit stärker – beziehungsweise über eine längere Dauer – in Anspruch als Männer; im Jahr 2023 waren 62 Prozent der Personen in Altersteilzeit Frauen und 38 Prozent Männer. Die Auszahlungen des AMS betrugen im Jahr 2024 594,01 Millionen Euro.

87 Prozent der Personen in Altersteilzeit waren zwischen 57 und 61 Jahre alt; nur 13 Prozent waren 62 Jahre oder älter. Der Grund dafür: Das Regelpensionsalter für Frauen lag im Jahr 2023 noch bei 60 Jahren. Aber auch Männer in Altersteilzeit waren nur zu 33 Prozent 62 Jahre oder älter. 56 Prozent der Männer beendeten die Altersteilzeit mit 62 Jahren, dem Alter, in dem bei langen Versicherungszeiten der Eintritt in die Korridor- oder Langzeitversicherungspension („Hacklerregelung“) möglich war.

Eine Auswertung nach Branchen zeigt, dass die Altersteilzeit in den Branchen „öffentliche Verwaltung“, „Gesundheits- und Sozialwesen“ und „Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ deutlich stärker in Anspruch genommen wurde, als es dem Anteil der älteren Beschäftigten in diesen Branchen entsprach.

Potenzial älterer Personen nicht optimal genutzt

Für den Rechnungshof ergaben sich keine Hinweise darauf, dass die Altersteilzeit dazu beitrug, Personen länger im Arbeitsleben zu halten. Eher war davon auszugehen, dass die Reduzierung der Arbeitszeit, die mit der Altersteilzeit unterstützt wurde, den Effekt hatte, das Leistungspotenzial älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht optimal zu nutzen. Gleichzeitig verursachte die Altersteilzeit hohe Kosten. Je Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in Altersteilzeit wurden über die gesamte Bezugsdauer im Schnitt rund 43.300 Euro ausgezahlt; in elf Prozent der Fälle auch über 80.000 Euro.

Die Inanspruchnahme der Altersteilzeit stieg von 2010 bis 2019 fast auf das Zweieinhalbfache an. Sie erreichte im Jahr 2019 mit Auszahlungen von insgesamt 618,21 Millionen Euro und rund 45.000 Personen in Altersteilzeit einen Höhepunkt. Ab 2020 ging die Inanspruchnahme vorübergehend zurück, die Auszahlungen stiegen im Jahr 2024 aber auf 594,01 Millionen Euro und lagen damit bei mehr als dem Doppelten der Auszahlungen von 2010.

Weitreichende Reform notwendig

Der Rechnungshof empfiehlt dem Arbeitsministerium daher, eine umfassende Reform der Altersteilzeit vorzuschlagen. Diese sollte sich am Potenzial älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dem Bedarf am Arbeitsmarkt und an einem effizienten Mitteleinsatz orientieren. In diesem Rahmen ist auch der potenzielle arbeitsmarktpolitische Nutzen des Instruments in Verbindung mit den pensionsrechtlichen Rahmenbedingungen zu klären. Der Rechnungshof hält fest, dass eine weniger großzügige und treffsichere Ausgestaltung der Altersteilzeit auch deren Kosten deutlich senken würde.

Gesetzliche Rahmenbedingungen waren einfach zu erfüllen

Insgesamt waren die gesetzlichen Voraussetzungen, die Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen, vergleichsweise einfach zu erfüllen und die Ausgestaltung der Leistung großzügig: Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mussten 15 Versicherungsjahre haben; sie konnten die Altersteilzeit fünf Jahre vor dem Regelpensionsalter antreten und die Arbeitszeit um bis zu 60 Prozent reduzieren. Sie hatten eine sehr gute Gehaltsabsicherung und die volle Pensionsabsicherung trotz Reduktion der Arbeitszeit.

Sie konnten die kontinuierliche Variante oder die Blockvariante wählen. Bei der kontinuierlichen Variante arbeitet die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer über die gesamte Dauer der Altersteilzeit hinweg mit einer reduzierten Arbeitszeit. Der Arbeitgeber erhält in der Regel 90 Prozent seines Aufwands ersetzt. Bei der Blockvariante folgt einer Phase der Vollbeschäftigung eine Freizeitphase. Der Arbeitgeber erhält 42,5 Prozent seines Altersteilzeit-bedingten Aufwands ersetzt. Die Blockvariante läuft 2029 aus; 85 Prozent der Auszahlungen entfielen im Jahr 2024 auf die kontinuierliche Variante.

Das Instrument war auch für Höherverdienende attraktiv, da auch Entgeltteile in die Lohnausgleichsberechnung miteinbezogen wurden, die über der Höchstbeitragsgrundlage lagen.

Berechnung der Altersteilzeit komplex – Risiko von zu hohen Auszahlungen

Die Berechnung des Altersteilzeit-Geldes war komplex und kleinteilig und beruhte in der Praxis auf Angaben des Arbeitgebers im Antragsformular. Die beiden Parameter, die für die Höhe des Altersteilzeit-Geldes maßgeblich waren – das Bruttoentgelt vor der Altersteilzeit und das Ausmaß der Arbeitszeitreduktion – wurden vom AMS nicht standardmäßig kontrolliert. Dadurch bestand das Risiko für zu hohe Auszahlungen. Auch hier empfiehlt der Rechnungshof eine Reform, die die Berechnung des Altersteilzeit-Geldes vereinfacht und es dem AMS als Genehmigungsbehörde ermöglicht, die Berechnungsgrundlage selbst zu ermitteln.

Bericht: Altersteilzeit

Der Rechnungshof überprüfte von Juli bis Dezember 2024 die Altersteilzeit. Ziel der Prüfung war es, zu beurteilen, ob die Voraussetzungen und die Abwicklung der Altersteilzeit geeignet waren, einen zieladäquaten, treffsicheren Einsatz der finanziellen Mittel zu gewährleisten. Überprüfte Stellen waren das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft sowie das Arbeitsmarktservice. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2021 bis 2024; um längerfristige Entwicklungen aufzuzeigen, zog der Rechnungshof zusätzlich Daten ab 2010 heran.

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20 Mille für sogenannte digitale Transformation 2026

ChatGPT QjF quer

26. November 2025 – Kaum hat der Medienminister eine Studie in Auftrag gegeben, wie man die Millionen-Förderungen für die Massenmedien effizienter verteilen könnte (von Kürzungen war dabei nicht die Rede), veröffentlicht RTR die Förderzusagen für 2026 aus dem Fonds für digitale Transformation der Medien. Ein Grund zum Jubeln – nicht nur für die gleichgeschalteten Medien, sondern auch für die so genannte Medienkontrollbehörde, die – einzigartig weltweit – auch gleich die Fördertöpfe für die Massenmedien verwalten darf.

Begeistert ist die Behörde über die „Vielfalt der 100 Digitalisierungsprojekte privater Medienunternehmen, denen der Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) eine Förderzusage aus den Mitteln des „Fonds zur Förderung der digitalen Transformation“ für das Jahr 2026 erteilt.“ Man muss immer wieder daran erinnern:

25 Jahren nach dem Höhepunkt der New Economy, nachdem alle, wirklich alle Medien verstanden haben, dass sie eine Digital-Strategie entwickeln und umsetzen müssen (und dies auch getan haben!) ist unsere Regierung der Überzeugung (von wem eigentlich überzeugt?) , diese Medien brauchen im Jahr 2025 immer noch einen Hilflosenzuschuss zur „digitalen Transformation“.

HTH, Onlinepionier und Chefredakteur von ethos.at, war 1999-2002 Chefredakteur der 1998 gegründeten Online-Nachrichtenagentur pressetext.com. Die Webseite ethos.at hat er im Oktober 2021 innerhalb von 10 Tagen konzipiert, aufgesetzt und online gestellt. HTH ist demnach imstande, Förderanträge zu evaluieren: handelt es sich um laufende Anpassungen oder um echte Innovationen? Sind die angegebenen Kosten „marktkonform“ oder frei erfundene Fantasy-Beträge?

Zehn zufällig gewählte Förderungen zeigen: bei den bewilligten Projekten geht es bestenfalls um laufende Investitionen, die jeder Betrieb in jedem Bereich sowieso durchführen muss. Schlimmstenfalls – und die meisten Fälle sind die schlimmsten – geht es um frei erfundene Projekttitel, denen überhaupt keine Innovation und kaum eine Leistung gegenüber steht. Man kann von der Regel ausgehen: je länger der Projekttitel, umso heißer die Luft, die von RTR gefördert wird. So stellt sich die Frage: cui bono? Die Antwort: Es geht bei all diesen Projekten nur um ein Körberlgeld für die Massenmedien zur Absicherung der laufenden Hofberichterstattung, getarnt als Investitions- und Innovationsförderung! Frei nach dem Motto: ich weiß, dass du weißt, dass ich weiß. 

Ein Autor, der die Methoden der Sowjetunion von innen kennen gelernt hat, schrieb: „Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter.“ (Alexander Solschenizyn)

Hier eine Auswahl, wobei nicht 100 Medien, sondern 100 Projekte gefördert werden, und die großen Medien in der Regel mehrere Projekte vortäuschen und von RTR bewilligt bekommen.

Medium + Projekt + Fördersumme

1. Kronen Zeitung + KRONE26: Dig. Journalistische Zukunft + infrastrukturelle Modernisierung: Räume, Technik, DOOH + 935.432,00 €

2. KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. + KI-gestützte Workflow-Optimierung zur Effizienzsteigerung und Individualisierung der Angebote + 366.268,00 €

3. HEUTE + Heute x KI + 327.751,00 €

4. KURIER Medienverbund + KURIER 26: Digitale Regionaloffensive: OST + 369.365,00 €

5. OE24 TV + Einführung eines zentralen Digital Asset Managements für alle Bewegtbildinhalte + 482.340,00 €

6. Salzburger Nachrichten + Implementierung einer zentralen Middleware bei den SN + 258.974,00 €

7. Tiroler Tageszeitung + KI Einsatz bei der Tiroler Tageszeitung 2.0 + 477.817,00 €

8. Wiener Bezirksblatt GmbH +Digitales Redaktionssystem zur Layoutautomatisierung +232,036.00 €

9. Falstaff Magazin, Falstaff PRO – Servicepoint 2.0: Digitale B2B-Plattform + 295.730,00 €

10. GEWINN + Modernisierung GEWINN HP 2026 +100.714,00 €

Sapere aude!

SIEHE AUCH: Qualitätsjournalismus-Förderung für Boulevard-Blätter!

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Neuer EU-Haushalt forciert Aufrüstung

ChatGPT Panzer Geld 800

800 Organisationen fordern Ablehnung im EU-Parlament

Attac und Versöhnungsbund: „Wir brauchen Sicherheit, die den Menschen dient – nicht den Rüstungskonzernen.“

25. November 2025 (Information von Attac Österreich) – Der Europäische Rat und das EU-Parlament präsentieren heute den EU-Haushalt 2026. Darin sind erneut massive Aufstockungen der Militärausgaben vorgesehen. Sie sollen auf 2,8 Milliarden Euro steigen, was eine Verdopplung gegenüber 2023 bedeutet. Das geht auf Kosten von ziviler Forschung, Kohäsionspolitik sowie Mobilitäts- und Umweltprogrammen. Das ist nur ein Puzzlestein – zusätzlich gibt es viele weitere EU-Aufrüstungs-Programme – wie etwa das 800 Mrd Euro Programm Rearm Europe, und Programme wie Security Action for Europe (SAFE), der European Defence Fund (EDF), das Act in Support of Ammunition Production (ASAP) sowie das European Defence Industry Programme (EDIP)

Foto: ChatGPT

“Der EU-Haushalt wird immer stärker auf die Interessen der Rüstungsindustrie zugeschnitten. Doch mehr Waffen schaffen Krisen, keinen Frieden. Wir brauchen Sicherheit, die den Menschen dient – nicht den Rüstungskonzernen“, kritisiert Max Hollweg von Attac Österreich. Auch der Vorschlag für den EU-Finanzrahmen 2028 -2034 sowie die geplanten Förderungen und Deregulierungen im Bereich Aufrüstung treiben das Wettrüsten weiter voran.

Europaweites Bündnis „StopReArm Europe“

Mehr als 800 Organisationen haben daher das europaweite Bündnis „StopReArm Europe“ gegründet. Sie fordern die EU-Abgeordneten in einem offenen Brief auf, den EU-Haushalt 2026 bei der morgigen Abstimmung im EU-Parlament zurückzuweisen und für Neuverhandlungen einzutreten. In Österreich richten sich sowohl Attac als auch der Internationale Versöhnungsbund an die EU-Abgeordneten.

„Statt weiter der Logik des Wettrüstens zu folgen, sollte die EU auf eine zukunftsfähige Friedenspolitik setzen, die ökologische, soziale und politische Sicherheit ins Zentrum stellt. Statt mehr Geld für Waffen benötigen wir mehr Mittel für Diplomatie, Klimaschutz, Armutsbekämpfung, Menschenrechte und friedliche Konfliktlösung“, erklärt Irmgard Ehrenberger vom Internationalen Versöhnungsbund.

Das europaweite Bündnis „StopReArm Europe“ fordert unter anderem:

1. Ablehnung des EU-Haushalts und Neuverhandlungen

Der EU-Haushalt soll keine Subventionen für die Rüstungsindustrie, sondern mehr Mittel für Diplomatie, Prävention und friedliche Konfliktlösung beinhalten. Zudem sollen alle Ausnahmeregelungen aufgehoben werden, welche die parlamentarische Kontrolle aktueller Aufrüstungs-Programme wie „ReArmEurope“ schwächen.

2. Keine Deregulierung durch den Rüstungs-Omnibus

Keine Lockerung von Waffenexporten, die im Widerspruch zum Völkerrecht stehen. Keine weiteren Ausnahmen für die Rüstungsindustrie bei Arbeits-, Umwelt- und Chemikalienstandards sowie bei Transparenz- und Berichtspflichten. Keine militärischen Testaktivitäten außerhalb Europas.

3. Keine weitere Militarisierung durch den EU-Finanzrahmen 2028–2034

Der „Wettbewerbsfonds“ über 130 Milliarden Euro für Waffen und militarisierte Raumfahrt muss zurückgenommen werden. Die Gelder ziviler Programme für Forschung und Innovation, Digitales, Mobilität oder Kohäsion dürfen nicht in militärische Zwecke umgeleitet werden.

Hintergrund: Der Einfluss der Rüstungslobby steigt

Ein aktueller Attac-Bericht zeigt, wie massiv die Rüstungslobby in den vergangenen Jahren ihren Einfluss auf die europäische Politik ausgebaut hat. Die Auswertung und

Analyse des EU-Lobbyregisters zeigt, dass die Kontakte mit

EU-Politiker*innen ein Rekordniveau erreicht haben. Zudem sind die Ausgaben und Anzahl der Lobbyist*innen massiv gestiegen.

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