Bahn frei für Kickl

kickl 2021 08 ruttinger

Wochenrückblick KW 1 2025

1. Jänner – UHBP VdB kann die „Zuckerlhochzeit“ nicht erwarten und postet auf Twitter / X: „Ein Land, das es seit frühen Tagen versteht, Konflikte nicht in Unversöhnlichkeit enden zu lassen, sondern Gegensätze zu verheiraten. In so einem Österreich will ich leben.“ Ob VdB als Vernebler und Verschleierer, oder als Hochzeitsvermittler in die Geschichte eingehen wird, das klärte sich am Freitag, 3.1., nachdem Chefin Meinl-Reisinger die Regierungsverhandlungsbeteiligung der NEOS beendet hatte.

Umgehend treten die SPÖVP-Vorsitzenden – beide für sich, aber vermeintlich für uns – an die Öffentlichkeit mit Durchhalteparolen. Noch-SPÖ-Chef Babler simuliert  „Verantwortungsgefühl“: er will das Budgetdesaster, „das die Vorgängerregierung hinterlassen hat“ sanieren. Mit wem? Mit den Vertretern Vorgängerregierung! 

Parteisoldat Nehammer spielt den staatstragenden Kanzler, und weiß am 3. Jänner am Abend noch nicht, dass er 24 Stunden später zurückgetreten werden wird.

Alexander Van der Bellen @vanderbellen Jan 3 bleibt stur: „Es gilt weiterhin der Auftrag, eine Regierung zu bilden. Sich auf ein Regierungsprogramm zu einigen. Und das Ganze braucht in der liberalen Demokratie eine Mehrheit im Parlament, die die notwendigen Gesetze beschließt." ethos.at fragt nach: Wo genau in der Verfassung steht, dass der Bundespräsident einen "Auftrag zur Regierungsbildung" erteilt?

Am Samstag, 4.1.2025 um 11:33 publiziert ethos-CR folgenden Kommentar auf fischundfleisch.com

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Landtagswahl Burgenland 2025

Update 19. Jänner 2025 - "Die Landtagswahl im Burgenland ist geschlagen. Die SPÖ verlor laut vorläufigem amtlichen Endergebnis zwar die absolute Mehrheit im Landtag, ist aber in der komfortablen Position, aus drei Partnern wählen zu können. Mit FPÖ oder ÖVP hätte sie sogar eine Zweidrittelmehrheit", berichtet ORF.at im Liveticker.

Ergebnis (Hochrechnung 18:26 Uhr)

SPÖ 46,4%     -3,6%
ÖVP 22,0%     -8,6%
FPÖ 23,1%    +13,3%
GRÜNE 5,7%  -1,1%
NEOS 2,1%    +0,4%
HAUS 0,8%

(Amtliche Mitteilungen burgenland.at) Die Burgenländische Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 07. Oktober 2024 die Verordnung über die Ausschreibung der Landtagswahl 2025 beschlossen. Danach ist der Wahltag der 19. Jänner 2025. Als Stichtag wurde der 29. Oktober 2024 festgelegt. Die Verordnung über die Wahlausschreibung wurde im LGBl. Nr. 75/2024 vom 29. Oktober 2024 kundgemacht.

Der Burgenländische Landtag besteht aus 36 Mitgliedern. Die Aufteilung dieser Mandate auf die einzelnen Wahlkreise erfolgte durch die Kundmachung des Landeshauptmannes vom 31. Mai 2023, LGBl. Nr. 43/2023.

Das Land Burgenland wird zum Zwecke der Wahl in 7 Wahlkreise eingeteilt. Hierbei bildet jeder politische Bezirk einen Wahlkreis; die Städte mit eigenem Statut Eisenstadt und Rust sowie der politische Bezirk Eisenstadt-Umgebung sind in einem Wahlkreis, dem Wahlkreis 2, zusammengefasst.

Laut ORF.at (23.12.2024) treten sechs Parteien an: „Liste Doskozil – SPÖ Burgenland (SPÖ), die Österreichische Volkspartei (ÖVP), die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ), Die Grünen – Die Grüne Alternative (GRÜNE), NEOS – Die Kontrollkraft für dein Burgenland (NEOS) sowie die Liste Hausverstand (HAUS). Alle wahlwerbenden Parteien treten in den sieben Wahlkreisen an und haben auch einen Landeswahlvorschlag eingebracht.“

ORF-Landesstudio Burgenland bringt Interviews mit allen Spitzenkandiaten:

Donnerstag, 2. Jänner 2025: Gezá Molnár (Liste HAUSverstand)

Freitag, 3. Jänner 2025: Christoph Schneider (NEOS)

Samstag, 4. Jänner 2025: Anja Haider-Wallner (GRÜNE)

Montag, 6. Jänner 2025: Norbert Hofer (FPÖ)

Dienstag, 7. Jänner 2025: Christian Sagartz (ÖVP)

Mittwoch, 8. Jänner 2025: Hans Peter Doskozil (SPÖ)

Ausgangslage: Ergebnisse 2020 und 2015

KommAustria gegen Auf1

Auf Anti WEF

+ KommAustria verhängt Verwaltungsstrafen über Verantwortliche von zwei Mediendiensteanbietern

+ Strafgründe „Senden ohne Zulassung“ und „Nicht genehmigte, wesentliche Programmänderungen“

18. Dezember 2024 - (Pressemitteilung RTR Medien)

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Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat Verwaltungsstrafen über zwei strafrechtlich Verantwortliche eines Audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf sowie über einen strafrechtlich Verantwortlichen eines Fernsehveranstalters verhängt. Die Fälle stehen in einem engen Zusammenhang. Die Strafen ahnden Verstöße gegen Verwaltungsbestimmungen des „Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes“ (AMD-G).

Im Fall des audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf, richten sich die Straferkenntnisse gegen den Obmann und den ehemals stellvertretenden Obmann des „Vereins für basisgetragene, selbstbestimmte, pluralistische und unabhängige Medienvielfalt“ (kurz: der Verein), der den bei der KommAustria angezeigten Online-Mediendienst www. auf1. tv betreibt. Die Straferkenntnisse der Medienbehörde stellen fest, dass der Verein im Jahr 2022 über einen Zeitraum von mehr als acht Monaten im Rahmen des auf den RTV Regionalfernsehen e.U. zugelassenen und über Antenne im Großraum Linz verbreiteten Programms „RTV“ täglich und an den Wochentagen mehrmals ein Fensterprogramm ausgestrahlt hat, ohne dafür über eine Zulassung zu verfügen. Die Ausstrahlung von Programmen über Antenne oder über Satellit erfordert nach österreichischer Rechtslage eine Zulassung. Wegen dieser Verwaltungsübertretung verhängt die KommAustria gegen den Obmann des Vereins eine Geldstrafe von 5.000,00 Euro zuzüglich 500,00 Euro als Beitrag zu den Verfahrenskosten. Gegen den ehemaligen Obmann-Stellvertreter wird eine Geldstrafe von 2.000,00 Euro zuzüglich 200,00 Euro Verfahrenskostenbeitrag verhängt.

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Die Krone der Macht

Krone Au Hainburg

Politische Ästhetik / Politischer Anstand / Gewaltenteilung / Unvereinbarkeit / Ethik

27. November 2024 - Es gab Zeiten, da bezeichnete der wichtigste Mann im Land sein Massenblatt als „Vorhof der Macht“. So der Titel der Memoiren von Hans Dichand, der dem Boulevardjournalismus in Österreich die Krone aufgesetzt hat. Der „Zeitungszar“ hat seine Krone nach dem Zweiten Weltkrieg in wenigen Jahren zu einem finanziell erfolgreichen und unabhängigen Blatt gemacht.

Der Vorhof war im Verhältnis zu den Hinterzimmern der Macht immer ein relativ transparenter Raum. Was dem Zaren gefällt, das unterstützt er offensichtlich und offensiv. Beispielsweise die Verhinderung des Donaukraftwerks Hainburg. Zum 40-Jahr-Jubiläum dieses Konfliktes titelt die Krone (24.11.2024) selbstgefällig: „Als die ‚Krone‘ die Au rettete“. Der Redakteur hatte wohl Tränen in den Augen, als er im Krone-Archiv saß und folgende Zeilen dichtete: „Es war sibirisch kalt. … Drinnen im Dickicht loderten erste Lagerfeuer, an denen die beherzten Besetzer – zunächst nur Dutzende, dann Hunderte und schließlich Zehntausende vor allem ihre Herzen und Hoffnungen wärmten. Doch das Schicksal des unberührten Augebietes mit all seiner wundersamen Wildnis schien längst besiegelt.“

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Wie Wien (h)intrum gegen uns vorgeht

Fahrschein Nötigung

Wiener Linien / Wienerlinien / Verkehrsbetriebe / Beförderungsbedingungen / Vorschriften

27. November 2024 - Die Stadt Wien verfolgt all jene, die „illegaler“ Weise einen Fuß auf ihre U-Bahn-Durchgänge setzen, von hintrum – genauer gesagt über die in Hamburg angesiedelte „Full-Service-Inkasso“-Agentur „intrum“. So flatterte dem Autor dieser Zeilen heute eine „Inkassomahnung“ mit der „Forderung“ über einen Betrag von 265,22 Euro ins Haus. Das waren noch Zeiten, würde Tante Jolesch sagen, als man von Beamten der Stadt Wien gemahnt wurde und das Recht auf Einspruch hatte! Update 5.2.2025: intrum hat die Forderung Anfang November auf 291,86 Euro erhöht. Es wohl der Postversand aus Deutschland, der 25 Euro pro Mahnung ausmacht. Letzte Intrum-Forderung vom 2.1.2025: 399,18 Euro. Danach haben die Geldeintreiber aufgegeben. Am 5.2.205 erhielt ich den gerichtlichen "Zahlungsbefehl" von schlanken 334,29 Euro.

Eine Erklärung der Herkunft dieser „Forderung“ muss mit einer Richtigstellung beginnen: nicht die „Stadt Wien“, sondern ihre 100-Prozent-Tochter, Mitarbeiter der Wiener Linien GmbH haben mich am Sonntag der Nationalratswahl (29.9.2024) zum Erwerb eines Fahrscheins genötigt. Die Eintreibung der nicht beglichene Rechnung passiert nun hintrum.

De jure also eine Angelegenheit zwischen zwei Geschäftspartnern, de facto aber eine Amtshandlung – nur deshalb ist diese an sich nebensächliche Geschichte relevant für einen Moralphilosophen, der sich schon lange mit dem Unterschied zwischen Legalitätsprinzip und Moralitätsprinzip beschäftigt.

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Wie Bill Gates das Klima rettet

Chemtrails Kreuzung

UPDATE 22. Oktober 2025 Keine Verschwörungstheorie: Offenbar stellt niemand mehr in Frage, dass Geoengineering "zur Rettung des Klimas" betrieben wird. Es gibt nur noch vereinzelt Wissenschafter, die den Mut aufbringen, auf die Gefahren dieses weltweiten Experiments hinzuweisen, wie das Mainstreamjournal focus.de (22.10.25) berichtet: "Einmal die Sonne dimmen – klingt nach der ultimativen Notlösung gegen den Klimawandel. Doch eine neue Studie der Columbia University zeigt, wie unbeherrschbar dieser Eingriff in das Klimasystem wäre. Das Team um die Atmosphärenchemikerin V. Faye McNeill warnt: Selbst modernste Modelle unterschätzen, wie viele technische, wirtschaftliche und politische Hürden das Vorhaben tatsächlich hat."

25. November 2024 Eine Verschwörungstheorie 

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Kulturhauptstadt Salzkammergut KHST 2024

KHST Salzkammergut

Zwei Kommentare von Michael Benaglio

DER „KULTURHAUPTSTADT SALZKAMMERGUT“ FEHLT DAS SALZ

Als das Salzkammergut das O.k. für eine „Kulturhauptstadt“ erhielt, herrschte großer Jubel, auch wenn der Begriff „Stadt“ für eine weit verzweigte ländliche Region seltsam anmutet. Von Gegenkultur und Widerstand war die Rede. Es gibt im Salzkammergut literarische und musikalische Initiativen und Gruppen, die „anders“ sind, kritisch, gegen den Strom schwimmend, manche auch alternativ und spirituell ausgerichtet. Sie sollten gefördert, bekannt gemacht werden.

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Kika/Leiner-Insolvenz und der Möbelhandel

ServiceMore

Abgesang 29.1.2025: „Nach 115 Jahren endet die Firmengeschichte des Möbelhändlers Leiner. Kika/Leiner sperrt heute nach Geschäftsschluss die zuletzt verbliebenen 17 Standorte zu. Rund 1.350 Beschäftigte verlieren ihren Job“, berichtet ORF.at

14. November 2024 - „Sensation: Planungsküchen“ ist der Titel des letzten „Presseartikels“ auf der Webseite von kika/Leiner vom 31.10.2024 Wer eine Planungsküche bei kika/Leiner in Auftrag gegeben hat, muss nun zittern, dass diese auch ausgeliefert wird.

Nicht auf der Webseite des Unternehmens, aber in allen Medien kursiert seit 13.11.24 der Titel „Kika/Leiner meldet erneut Insolvenz an“. Industriemagazin.at berichtet über den einstigen Familienbetrieb, den zuvor schon Rene Benko mit seiner SIGNA sanieren wollte: „Nach der Insolvenz im Juni 2023 hat das Unternehmen am Donnerstag ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beim Landesgericht St. Pölten beantragt, welches bereits eröffnet wurde. Nach Angaben der Gläubigerschutzverbände AKV, Creditreform und KSV belaufen sich die unbesicherten Verbindlichkeiten (Passiva) auf 113 Millionen Euro – im Liquidationsfall sogar auf 139 Millionen Euro.“

293 Mitgliedsbetriebe des Einkaufsverbandes SERVICE&MORE haben auf die Insolvenzmeldungmit einer Presseinformation reagiert:

Österreichischer Einrichtungsfachhandel bietet Verlässlichkeit und Stabilität

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Fußi Fussi der Saubermann

ORF fussi 2024 10 09

2. Frebruar 2025: Was ist eigentlich aus der Fussi-Partei geworden? Hat die einen Einstellplatz auf dem Ponyhof bekommen? Diese Frage an @rudifussi blieb leider unbeantwortet. Auf seinem x-Account, wo er noch bis Ende 2024 mehrmals täglich Kritiken und gute Ratschläge verteilte, findet sich seit Jahresbeginn nix mehr über Politik, sondern nur noch Reposts anderer X-Teilnehmer. Auf bei bussifussi gibt es keine zweckdienlichen Hinweise.

22. Dezember 2024 - „Fußi hat 46.000 Unterschriften: Babler wird Geschichte sein" berichtet oe24.at über die letzte großspurige Ansage des Politprofis, der sich auch mit Politkabarett den einen oder anderen Euro verdient. Am gleichen Tag lässt er über die Presse.com eine andere Bombe platzen: „Rudi Fußi will mit eigener Partei bei Wahlen antreten.“ Dann kam Weihnachten, dann kam Silvester und dann kam nichts mehr. ethos.at erinnert an „Die Kanzlerrede“, die Bussi Fussi am 2. Dezember 2021 inszeniert hat.

29. Oktober 2024 - Als junger Revoluzzer konnte Rudolf Fußi 2002 mit dem Volksbegehren gegen Abfangjäger exakt 624.807 Unterstützer mobilisieren. Das war der Höhepunkt seiner politischen Karriere, darauf folgten nur noch Tiefpunkte. Nach seiner Hetzjagd gegen Corona-Impfkritiker (Im Nov. 21 empfahl er via twitter; „Impfverweigerer müssen bei Arzt unterschreiben, dass sie auf Spitalsbehandlung im Falle einer Infektion verzichten. Und schon würden die Nadeln glühen“), dann sein Kampf für Österreichs NATO-Beitritt an forderster Front, folgt nun seit 9. Oktober als Dauerbrenner sein Programm „ICH kandidiere für den Vorsitz der SPÖ, um diese von Grund auf zu erneuern!" Den geplanten Solo-Auftritt am 9.10. hat ihm niemand Geringerer als VdB versaut, der akkurat zur gleichen Zeit kurzfristig mit eine Ansage zur Regierungsbildung alle verfügbaren Kanäle blockierte. Fußi Fussi informierte via OTS, „dass die Persönliche Erklärung Rudolf Fußis erst nach der Rede des Bundespräsidenten abgegeben wird. Das gebietet die Höflichkeit und der Respekt vor unserem Staatsoberhaupt.“

ORF.at hat den artigen SPÖ-Zögling dafür belohnt und schenkte ihm 52 Minuten und 45 Sekunden Sendezeit seinen Auftritt. Die Rede war gut vorbereitet und exzellent vorgetragen. Sie wäre nur besser bei den Staatskünstlern Ster&Grissemann in „Willkommen Österreich“ aufgehoben gewesen.

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Kartellgericht verurteilt Post AG

Postkasten Vertrauen 800

Verstoß gegen Datenschutz

Ergänzung 7.3.2025 – „ Mehr als sechs Jahre nach dem Auffliegen von Datenschutzverstößen durch die Post bei der Verarbeitung von parteipolitischen Präferenzen einzelner Kunden bestätigte das Bundesverwaltungsgericht nun die Strafe - sie wurde mit 16 Millionen Euro auch etwas reduziert. Ganz abgeschlossen ist der Fall aber noch immer nicht, denn die Post lässt den Fall beim Verwaltungsgerichtshof überprüfen“, berichtet SN.at (6.3.25)

Kartellgericht verhängte Geldbuße iHv EUR 9,2 Mio gegen die Österreichische Post Aktiengesellschaft wegen Marktmachtmissbrauch

29. Oktober 2024 (Pressemitteilung der Bundeswettbewerbsbehörde)

Die Bundeswettbewerbsbehörde stellte in dem Verfahren einen Antrag auf angemessene Geldbuße. Das Kartellgericht verhängte eine Geldbuße iHv EUR 9,2 Mio gegen die Österreichische Post Aktiengesellschaft (iF „Post“) wegen des Missbrauchs ihrer marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt für die Beförderung von persönlich adressierten Massendrucksachen (sog „Info.Mail“). Der Beschluss ist rechtskräftig.

Foto: ethos.at / thurnhofer.cc + SIEHE AUCH: Wahlkampf-Frontbericht: Die Post

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