Rechnungshof kritisiert „Stolz auf Wien“

Stolz auf Wien

+ Beteiligungs GmbH hielt sich bei Investitionen nicht an eigene Auswahlkriterien

+ Die GmbH beteiligte sich in der Hälfte der Fälle nicht an Wiener Traditionsunternehmen

22. August 2025 – (Presseinformation vom Rechnungshof Österreich) Durch die COVID-19-Pandemie gerieten viele Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten. In der Bundeshauptstadt wollte man Wiener Unternehmen mit einem Modell zur Selbsthilfe finanziell unterstützen. Dafür entwickelten die Stadt Wien und die Wirtschaftskammer Wien gemeinsam mit Expertise aus dem Bankensektor und Wirtschaftsprüfungsunternehmen die „Stolz auf Wien“ Beteiligungs GmbH (SaW). Doch das Interesse an dem Modell war weit weniger groß als erwartet und an manchen Unternehmen beteiligte sich die SaW, obwohl diese nur teilweise den eigenen Auswahlkriterien entsprachen, wie der Rechnungshof in seinem heute veröffentlichten Bericht „Stolz auf Wien‘ Beteiligungs GmbH“ feststellt. Außerdem verweist er darin auf den intransparenten Entscheidungsprozess aufgrund fehlender Protokolle. Zudem empfiehlt er, die Beteiligungsdauern flexibel zu gestalten. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2020 bis 2022.

Öffentliche Gesellschafter und private Investoren

Die „Stolz auf Wien“ Beteiligungs GmbH (SaW) wurde 2020 gegründet, um sich zeitlich befristet an Wiener Unternehmen, die durch die COVID-19-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten waren, zu beteiligen. Gesellschafter der SaW sind die Wien Holding GmbH mit 80 Prozent und die Wirtschaftskammer Wien mit 20 Prozent. Außerdem beteiligten sich Kreditinstitute und andere private Investoren als stille Gesellschafter an der SaW.

Der Rechnungshof sieht hierbei einen potenziellen Interessenkonflikt: Während die öffentlichen Eigentümer vor allem daran interessiert waren, Unternehmen mit dringendem Unterstützungsbedarf zu fördern, waren für die privaten Investoren die am Kapitalmarkt orientierten erwarteten Gewinne vorrangig.

Geringe Nachfrage an Beteiligungsmodell

Trotz zweimaliger Verlängerung der Investitionsphase fanden sich weniger Unternehmen als erwartet, die an diesem Beteiligungsmodell interessiert waren. Insgesamt meldeten sich 162 Unternehmen bei der SaW – davon kamen 30 Beteiligungen zustande.

So wurden von den 38,75 Millionen Euro, die für Beteiligungen verfügbar gewesen wären, bis Ende Mai 2023 28 Millionen Euro von der SaW abgerufen. Auch weitere erleichterte Bedingungen für die Unternehmen halfen nicht, mehr Interessenten für Beteiligungen zu finden. Aus Sicht des Rechnungshofes lag dies auch daran, dass die Investitionsbedingungen für viele Unternehmen wenig attraktiv waren. Dies beruhte auch auf den zahlreichen anderen COVID-19-Förderungen, die zum Gründungszeitpunkt der SaW noch nicht existierten.

Außerdem kam eine Beteiligung Dritter für viele Unternehmen nicht infrage, weil sie nicht bereit waren, Eigentümerrechte abzutreten beziehungsweise umfangreiche Einsichtsrechte zu gewähren. Der Rechnungshof empfiehlt der Wien Holding GmbH daher, bei künftigen Unterstützungsmaßnahmen zeitgerecht Bedarfserhebungen bei Unternehmen durchzuführen.

Von den 30 Beteiligungen der SaW waren bis Anfang November 2023 drei Unternehmen in Konkurs gegangen; bei drei weiteren Unternehmen waren Sanierungsverfahren anhängig. Die drei Konkurse erforderten eine Wertberichtigung von annähernd drei Millionen Euro.

Auswahlkriterien nicht eingehalten

Die – unbedingt zu erfüllenden – Auswahlkriterien für eine SaW-Beteiligung waren: Standort und Geschäftstätigkeit in Wien, mehr als 75 Prozent der Anteile in der Hand von Personen mit EU-Staatsbürgerschaft beziehungsweise von Gesellschaften mit Sitz in der EU sowie kein eröffnetes Insolvenzverfahren beziehungsweise keine Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren zum Zeitpunkt der Beantragung der Beteiligung durch die SaW.

Die Prüferinnen und Prüfer stellten fest, dass die SaW beispielsweise eine Million Euro in ein Unternehmen investierte, das bereits vor der COVID-19-Pandemie wirtschaftliche Schwierigkeiten hatte. Auch bei weiteren Unternehmen stellte der Rechnungshof fest, dass die SaW Beteiligungen nur deshalb eingehen konnte, weil sie ihre selbst aufgestellten Auswahlkriterien weit auslegte beziehungsweise nur zum Teil anwandte. Die SaW beteiligte sich in der Hälfte der Fälle nicht an Wiener Traditionsunternehmen, sondern an Start-ups beziehungsweise Unternehmen, die zur Vertragsunterzeichnung weniger als zehn Jahre alt waren – dabei war eine starke „Wiener Identität“ im Kriterienkatalog festgehalten.

Drei Unternehmen hatten ihren Standort und die Geschäftstätigkeit zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in Wien oder erst kurz zuvor nach Wien verlegt. Rund ein Drittel der Unternehmen hatte weniger als zehn Beschäftigte – laut Kriterienkatalog sollten es zwischen zehn und 250 Beschäftigte sein.

Mehrere Unternehmen hatten nicht nur einen kurzfristigen Finanzmittelbedarf, sondern derartige wirtschaftliche Probleme, dass sie bereits vor Vertragsunterzeichnung ein Sanierungsverfahren beantragt hatten beziehungsweise kurz nach Vertragsunterfertigung ein Sanierungsverfahren beantragen oder Konkurs anmelden mussten.

Intransparenter Entscheidungsprozess

Den Entscheidungsprozess wie das Investitionskapital verwendet wird, erachtete der Rechnungshof als intransparent, da die Protokolle zu den informellen Investorenversammlungen fehlten. Er empfiehlt der Wien Holding GmbH, bei ihren Mehrheitsbeteiligungen darauf zu achten, diese ebenso in den Stimmrechten der einzelnen Gremien zu verankern. Weiters empfahl er der SaW, informelle Investorenversammlungen zu protokollieren, um die Entscheidungsfindung nachvollziehbar zu gestalten. Diese Empfehlung hat die Beteiligungs GmbH seit dem dritten Quartal 2023 umgesetzt.

Beteiligungsdauern flexibel gestalten

In der Investitionsvereinbarung der SaW war festgelegt, dass die Beteiligungen auf maximal sieben Jahre eingegangen werden konnten. Die Beteiligungen waren regulär spätestens im Laufe des Jahres 2028 beziehungsweise Ende 2028 abzuschichten. Nur jene Beteiligungen, die bereits 2020 eingegangen wurden, waren bis Ende 2027 abzuschichten.

Nur in den vertraglich vereinbarten Ausnahmefällen konnte die SaW eine Beteiligung vor der vereinbarten Laufzeit veräußern und daher ihre Beteiligungen nicht aktiv steuern. Stattdessen musste sie darauf vertrauen, dass sich mit der konjunkturellen Entwicklung auch der Wert ihres Portfolios bis 2027/28 positiv entfalten und erhöhen würde. Im Gegensatz dazu hatten die Beteiligungsunternehmen jederzeit die Möglichkeit, das Beteiligungsverhältnis zu beenden und einen für sie günstige Zeitpunkt zu wählen, um ihre Anteile zurückzukaufen. Im überprüften Zeitraum entstand für die SaW aus zwei vorzeitigen Abschichtungen ein Verlust von bis zu 455.000 Euro.

Für künftige Gründungen einer ähnlichen Beteiligungsgesellschaft empfiehlt der Rechnungshof der Wien Holding GmbH, die Beteiligungsdauern flexibel zu gestalten und nach Abschichtung der letzten Beteiligung die Gesellschaft wieder aufzulösen.

Der Rechnungshofbericht als PDF

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Skandalöse AGB bei 123 Transporter

20250718 Übersiedlungsbeginn

30. Oktober 2025 – „Die 123 Shared Mobility GmbH aus Ternitz (Bezirk Neunkirchen), Betreiberin der Transportervermietung 123-Transporter, wird auf Beschluss des Landesgerichts Wiener Neustadt geschlossen. … Laut Creditreform sind durch die Insolvenz rund 70 Gläubiger, „eine Vielzahl von Kunden“ sowie fünf Dienstnehmer betroffen. Die Schulden betragen 4,7 Millionen Euro, der Großteil davon resultiert aus Ansprüchen auf Rückzahlung von Kautionen.“ (ORF.at 30.10.2025)

6. Oktober 2025 – „Millionenpleite des Autoverleihs 123-Transporter. 123 Shared Mobility GmbH gab den Rückzug des Flottenpartners als Begründung an. Es gibt ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beim Landesgericht Wiener Neustadt.“ (Kurier.at 6.10.25)

25. September 2025 – „Nachdem schwere Vorwürfe gegen den Transporterverleih 123-Transporter mit Sitz in Ternitz (Bezirk Neunkirchen) bekanntgeworden sind, beenden nun zwei Kooperationspartner [Obi und Hornbach] die Zusammenarbeit. Zudem habe es Hunderte Beschwerden beim VKI gegeben.“ (ORF.at 25.925)

19. September 2025 – „Seit Monaten sorgt der Vermieter für 123-Kleintransporter, mit Sitz in der Steiermark [Anm. HTH: richtig ist Sitz in NÖ, siehe oben], für Aufregung. Immer häufiger wird den Kundinnen und Kunden die Kaution nicht zurücküberwiesen oder es werden zusätzlich hohe Gebühren verrechnet. Auch im Burgenland sind zahlreiche Kundinnen und Kunden betroffen.“ (ORF.at 12.9.25)

21. August 2025 – (Sachverhaltsdarstellung von HTH) 

Für Übersiedlungsmaßnahmen (SIEHE: Der Philosoph als Baumeister) buchte ich am 18. Juli und am 24. Juli einen Transporter, der in der Waldgasse, 8665 Langenwang abgestellt ist. Da sich der Stellplatz nur wenige Kilometer von den Übersiedlungsorten befindet und mit günstigen Preisen geworben wird, habe ich dieses Angebot natürlich angenommen. Außerdem heißt es in der Werbung, dass 500 Euro Kaution umgehend refundiert werden. Tatsache ist, dass umgehend kein Cent refundiert wurde.

Am 18. August 2025 sandte ich an an support@123-transporter.at je eine Reply an beide Auftragsbestätigungen mit der Forderung nach Rückzahlung der Kaution. Darauf kam keine Antwort.

Bei weiteren Recherchen am 21.8.25 fand ich folgende Info:

Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Diese kannst Du nach Ablauf von 28 Kalendertagen nach Mietende eigenständig über Ihr Kundenkonto auf der Webseite in Auftrag geben: Logge Dich hierfür zunächst in Dein Kundenkonto ein (in der App ist dies derzeit nicht möglich). Wähle unter „Meine Buchungen“ die entsprechende Buchung aus und klicke anschließend auf „Rückzahlung anfordern“. Bitte beachte: Die Schaltfläche erscheint erst nach Ablauf der genannten 28 Kalendertage. Wie in unseren AGB beschrieben, kann es bis zu 28 Tage dauern, bis der Zahlungsdienstleister die Rückzahlung an Sie vornimmt.“

Ich folgte den Anweisungen und erhielt 2x folgende Antwort:

„Hallo Hubert,

vielen Dank für Deine Anfrage.

Wir prüfen Deine Rückzahlung und geben diese in Auftrag, sobald die Prüfung abgeschlossen ist.

Bitte beachte: Wenn während Deiner Miete ein Unfall, Diebstahl oder Schaden stattgefunden hat, kann die Bearbeitung Deiner Rückzahlung unter Umständen länger dauern.

Wie in unseren AGBs beschrieben, können nach erfolgreicher Prüfung weitere 28 Tage vergehen, bis die Kaution durch den Zahlungsdienstleister an Dich ausgezahlt wird. Dieser Prozess bei dem Zahlungsdienstleister kann nicht beschleunigt werden. Nach erfolgter Rückzahlung erhältst Du eine E-Mail Benachrichtigung.

Liebe Grüße

Julia

123-Transporter

Impressum: 123 Shared Mobility GmbH, Schöllergasse 5, 2630 Ternitz, Österreich

Unternehmensgegenstand: Vermietung von beweglichen Sachen ausgenommen Waffen, Medizinprodukte und Luftfahrzeuge, eingeschränkt auf den Kraftfahrzeugverleih

UID-Nummer: ATU76500118,  Firmenbuchnummer: FN 549862x, Firmenbuchgericht: Wiener Neustadt

Firmensitz: Ternitz

Geschäftsführer: Ing. Matthias Pajek“

RESÜMEE:  Von anderen Autovermietern bin ich gewohnt, dass die Kaution bei der Rückgabe des Autos tatsächlich umgehend refundiert wird. Dass 123 Transporter die Bringschuld des Unternehmens in eine Holschuld des Kunden verwandelt, ist untragbar. Dass für die Rückforderung eine Frist von 28 Tagen gestellt wird und die Rückforderung ausschließlich über Online-Formular möglich ist, ist untragbar. Dass danach die Zahlung nochmals um 28 Tage hinausgeschoben wird, ist ein Skandal!

Offenbar spekuliert 123 Transporter damit, dass viele Kunden auf die Rückforderung vergessen oder nach Fristen (von denen in FAQ keine Rede ist, die aber bei diesen Geschäftsmethoden durchaus möglich wären) keinen Anspruch mehr haben. Welche Spekulationen 123 Transporter innerhalb von zwei Monaten, in denen Kundengelder zinsenlos einbehalten werden, noch verübt, darüber findet man keine Auskunft.

Ich fahre mehrmals wöchentlich an zwei Standplätzen mit insgesamt drei 123-Transportern vorbei. Meine Beobachtung: die Autos werden kaum genutzt. Angesichts dieser Beobachtungen, sowie der Beschwerden, die nicht beantwortet werden, und die sich – wie Medienberichte zeigen – häufen, muss ich davon ausgehen, dass sich die Betreibergesellschaft 123 Shared Mobility GmbH in gröberen wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet.

ethos.at hat Geschäftsführer Matthias Pajek um Stellnungnahme gebeten.

UPDATE 1. Oktober 2025: Meine Kaution wurde bis dato nicht refundiert. Ich musste deshalb eine Anzeige wegen Verdacht auf Veruntreuung nach § 133 StGB einbringen. Gleichzeitig musste ich feststellen, dass ich keinen Zugriff mehr habe auf meinen  Account auf der 123-Transporter-App. Die App selbst zeigt keine Vertriebsstellen in Österreich mehr an. Ungarn und Slowakei scheinen noch aktiv zu sein.

SIEHE AUCH:

+ Ärger über „123-Transporter“: Beschwerden häufen sich (noen.at 20.8.2025)

+ Hohe Kaution bei 123-Transporter (help.orf.at 8.4.2025)

+ Verbraucherfalle bei 123-Transporter (AK Steiermark via ots.at 28.3.25)

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Soziales Engagement für mehr Wohlbefinden

Marketagent Social Friday

Wie Gutes tun gut tut

12. August 2025 (Presseinformation von Marketagent.com) – Wer sich für andere einsetzt, stärkt damit auch sich selbst. Menschen, die sich aktiv sozial engagieren, berichten von besserer psychischer sowie körperlicher Gesundheit und einem erfüllteren Leben als der Durchschnitt der Bevölkerung. Wie eng Gutes tun mit dem eigenen Wohlbefinden verknüpft ist, zeigt eine aktuelle repräsentative Studie von Marketagent mit 3.143 Befragten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Zentrale Erkenntnisse:

• Hohe Lebenszufriedenheit: 78% der sozial engagierten Personen sind mit ihrem Leben zufrieden, womit sie deutlich über dem Bevölkerungsdurchschnitt von 65% liegen.

• Mehr Glück, mehr Selbstwert: 77% der Ehrenamtlichen bezeichnen sich selbst als glücklich, 71% sprechen von einem guten Selbstwertgefühl. Niedriger liegen die Werte in der Gesamtbevölkerung: 63% sind glücklich, 58% verfügen über einen positiven Selbstwert.

• Fitter durch Freiwilligkeit: Die Hälfte (53%) der sozial Engagierten führt einen aktiven Lebensstil – signifikant mehr als der Durchschnitt (40%).

• Resilienter und sinnerfüllter: Freiwillig Engagierte sind resilienter im Umgang mit schwierigen Situationen (69%; Gesamtbevölkerung: 55%) und empfinden ihr Leben als sinnvoller und erfüllender (70%; Gesamtbevölkerung: 57%).

• Soziales Engagement während der Arbeitszeit? Ja, bitte! 8 von 10 erwerbstätigen Ehrenamtlichen bewerten die Möglichkeit, sich (auch) in ihrer Arbeitszeit freiwillig zu betätigen, positiv. Die Mehrheit aller unselbstständig Erwerbstätigen sieht einen mentalen Nutzen durch soziales Engagement im Job (57%).

Wer gibt, gewinnt – an Lebensqualität

„Jeder ist seines Glückes Schmied“, lautet ein bekanntes Sprichwort und soziales Engagement scheint dabei ein besonders effektives Werkzeug zu sein. Das legt eine aktuelle Studie von Marketagent nahe, die in Deutschland, Österreich und der Schweiz den Zusammenhang zwischen ehrenamtlichen Tätigkeiten und mentalem Wohlbefinden untersucht hat. Ein Blick auf die allgemeine Lebenszufriedenheit zeigt eklatante Unterschiede: Während 65% der Gesamtbevölkerung mit ihrem Leben zufrieden sind, liegt der Wert bei Personen, die ein aktives Ehrenamt (z.B. Vereinsarbeit oder Freiwilligenarbeit in Hilfsorganisationen) ausüben, mit 78% bedeutend höher. Auch mit sich selbst sind aktiv Engagierte grundlegend zufriedener (79%) als der Durchschnitt (69%).

Höhere Lebenszufriedenheit wird von stärkeren Glücksgefühlen begleitet. Knapp 8 von 10 (77%) Ehrenamtlichen bezeichnen sich selbst im Allgemeinen als glücklich – im Vergleich zu 6 von 10 (63%) in der gesamten Bevölkerung. Ein Blick auf die positiven Einflüsse sozialen Engagements lässt die Gründe dafür erkennen: Knapp zwei Drittel aller ehrenamtlich Aktiven haben im Zuge ihrer Tätigkeiten neue Freundschaften geknüpft (65%), 60% haben dadurch neue Fähigkeiten entwickelt und 58% fühlen sich insgesamt emotional ausgeglichener.

Sozial Engagierte sind optimistischer, aktiver und selbstbewusster

Neben der besseren mentalen Gesundheit teilen sich sozial engagierte Menschen eine Reihe weiterer Eigenschaften. So finden sich unter ihnen besonders viele Optimist*innen (72%; Gesamtbevölkerung: 57%) und extrovertierte Personen (44%, Gesamtbevölkerung 30%). Auffällige Unterschiede werden zudem hinsichtlich des Selbstwertgefühls deutlich: Während der Großteil der sozial Engagierten dieses als gut bis sehr gut einstuft (71%), berichtet nur etwas mehr als die Hälfte (58%) der Gesamtbevölkerung von einem ebenso positiven Selbstbewusstsein.

Abgesehen von psychischen Aspekten, korreliert soziales Engagement auch mit der körperlichen Verfassung. Die Hälfte aller Ehrenamtlichen fühlt sich durch ihre Tätigkeiten körperlich aktiver (50%) und bezeichnet sich insgesamt als fitter (47%, Gesamtbevölkerung: 35%). 53% der sozial Engagierten führen alles in allem einen aktiven Lebensstil mit viel Bewegung und Sport, während der Durchschnittswert bei 40% liegt.

Ehrenamt als Wellbeing-Workout für Resilienz und Erfüllung

Die altbekannte Frage nach dem Sinn des Lebens dürften sozial Engagierte zumindest teilweise für sich zu beantworten wissen. Während nur rund die Hälfte (57%) der Gesamtbevölkerung ihr Leben als sinnvoll und erfüllend empfindet, liegt der Wert bei den ehrenamtlich Aktiven mit 70% auffallend höher. Das Gros der sozial Engagierten (62%) bestätigt, dass ihre sozialen Aktivitäten ihrem Leben einen tieferen Sinn verleihen. Doch nicht nur Sinn und Erfüllung zeichnet Menschen aus, die sich sozial engagieren, sondern auch ihre Fähigkeit, mit Stress und schwierigen Lebenssituationen umzugehen. Knapp 7 von 10 (69%) bezeichnen sich selbst als resilient, während es im Bevölkerungsdurchschnitt 5 von 10 (55%) sind.

„Es ist Zeit, freiwilliges Engagement neu zu denken. Nicht als Wohltätigkeit, sondern als mentales Wellbeing-Workout. Ein proaktiver Weg, um Resilienz zu stärken, Burnout vorzubeugen und sowohl die Gesellschaft als auch die Wirtschaft gesünder und widerstandsfähiger zu machen. Diese Studie bestätigt nicht nur diesen Ansatz, sie belegt ihn eindrucksvoll“, so Fikret Zendeli, Gründer von Social Friday.

Dieser proaktive Weg führt auch im Rückblick zu Zufriedenheit: 80% aller freiwillig Engagierten sind der Überzeugung auf dem richtigen Lebensweg zu sein. In der Gesamtbevölkerung sehen 67% ihren Weg im Rückblick als den richtigen an.

Soziales Engagement statt unproduktiver Arbeitszeit

Soziales Engagement ist nicht nur in der Freizeit Balsam für Seele und Wohlbefinden, sondern kann zudem im Job positive Effekte mit sich bringen. Von den unselbstständig Erwerbstätigen, die sich ehrenamtlich engagieren, nehmen 40% auch während der Arbeitszeit an sozialen Aktivitäten teil – insofern diese vom Arbeitgeber ermöglicht werden. Solch eine Möglichkeit stößt auf große Zustimmung: 82% empfinden diese Initiative als positiv. Auch bei jenen, denen diese Option derzeit nicht geboten wird, zeigt sich Potenzial: Der überwiegende Teil aller unselbstständig Erwerbstätigen nimmt eine Verbesserung des mentalen Wohlbefindens durch soziale Aktivitäten während der Arbeitszeit an (57%). Vieles spricht demnach dafür, die unproduktivste Zeit der Arbeitswoche für soziales Engagement in der Gesellschaft zu nutzen – mehr als die Hälfte (51%) erachtet eine solche Neugestaltung der Arbeitswoche als sinnvoll.

„Wenn Unternehmen ihren Mitarbeitenden ermöglichen, während der Arbeitszeit Gutes zu tun, profitieren am Ende alle: Die Beschäftigten tanken Energie und Zufriedenheit – und der Arbeitgeber gewinnt motivierte, ausgeglichene Teams“, so Thomas Schwabl, Gründer und Geschäftsführer von Marketagent, der mit seinen Mitarbeiter*innen selbst bereits zahlreiche Freitage in soziales Engagement investiert hat.

Die Marketagent-Studie zeigt deutlich: Wer sich freiwillig engagiert, ist zufriedener, optimistischer und resilienter als der Durchschnitt. Soziales Engagement ist somit nicht nur ein Gewinn für das Gemeinwohl, sondern auch für das individuelle Wohlbefinden.

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