Tausende NATO-Transporte durch Österreich

12. Juli 2025 – (Freiheitlicher Parlamentsklub via APA OTS) – Aktuelle Zahlen belegen: Österreich weiter als NATO-Transitland für den Ukraine-Krieg tätig! Schleichende Aushöhlung der Neutralität beenden – „No-Transport-Zone“ für Militärtransporte in Kriege etablieren

Eine aktuelle Anfragebeantwortung des Verteidigungsministeriums an FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker, MA bestätigt erneut: Österreich verkommt unter der Ägide der Systemparteien immer mehr zum militärischen Transitknoten der NATO – und das mitten im Ukraine-Krieg. Im Jahr 2024 rollten 3.474 Militärtransporte durch unser Land, davon ein Großteil aus NATO-Staaten, allein die USA mit 954. Auch 5.580 militärische Überflüge, größtenteils von NATO-Staaten, wurden von ÖVP-Verteidigungsministerin Tanner genehmigt – die USA führten mit 1.355 Überflügen. Und schon heuer, 2025, droht ein neuer Rekord, wenn die Transporte und militärischen Überflüge in dieser Intensität weitergeführt und vor allem von der Bundesregierung genehmigt werden.

„Das ist ein dauerhafter Anschlag auf unsere Neutralität!“, so FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker, MA, der einen sofortigen Stopp aller Militär- und Waffentransporte durch Österreich in Kriegsgebiete forderte. „Verteidigungsministerin Tanner gesteht sogar offen ein, dass Transporte zur Verstärkung von NATO-Kontingenten in Osteuropa dienen. Damit werden wir indirekt zur Konfliktpartei gemacht. Das ist nicht nur grob fahrlässig, sondern auch unvereinbar mit unserer Verfassung!“

Auch FPÖ-Außenpolitik-, Neutralitäts- und EU-Sprecherin NAbg. Dr. Susanne Fürst kritisierte angesichts dieser Zahlen das systematische Aushöhlen der immerwährenden Neutralität Österreichs, zuletzt offen zugegeben vom Direktor der Diplomatischen Akademie, Emil Brix, der sogar erklärte, Österreich solle militärisch mit der NATO kooperieren und die Neutralität nur noch als Mythos vermarkten. „Solche Aussagen sind nicht nur verantwortungslos, sondern auch rücktrittsreif. Die Neutralität ist kein PR-Mythos, sondern ein Verfassungsprinzip!“, so Fürst, die durch die stetigen Militärtransporte der NATO durch unser Land Befürchtungen bestätigt sieht, wonach Österreich nur mehr auf dem Papier neutral ist. „Österreich muss wieder neutral handeln – keine Waffentransite, keine NATO-Anbiederung, keine Mitwirkung am Krieg!“, so Hafenecker und Fürst abschließend.

Freiheitlicher Parlamentsklub
E-Mail: presse-klub@fpk.at

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VfGH: ORF-Zwangsgebühr nicht verfassungswidrig

Anwalt Scheer gg ORF

01.07.2025 (Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs Österreich)

+ Der ORF-Beitrag verstößt nicht gegen die Verfassung

+ Die Möglichkeit, das ORF-Angebot zu nutzen, rechtfertigt die Vorschreibung des Beitrags

Das ORF-Beitrags-Gesetz 2024 und damit der ORF-Beitrag in seiner aktuellen Ausgestaltung sind verfassungskonform. Der VfGH hat eine Beschwerde abgewiesen, in der u.a. vorgebracht wurde, es sei gleichheitswidrig, dass Haushalte, in denen keine ORF-Inhalte genutzt werden, durch den ORF-Beitrag finanziell genauso belastet werden wie jene, die das Angebot des ORF sehr wohl nutzen.

Nach dem Bundesverfassungsgesetz über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks hat der Gesetzgeber den Rundfunk so zu ordnen, dass die Freiheit des öffentlichen Diskurses im Wege des Rundfunks umfassend gewährleistet ist. Es liegt, stellt der VfGH fest, im gesamtgesellschaftlichen Interesse, dass der Rundfunk seine besondere demokratische und kulturelle Aufgabe wahrnimmt. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe ermöglicht es potenziellen Nutzerinnen und Nutzern, jederzeit und ortsunabhängig – typischerweise am eigenen Wohnsitz – auf das öffentlich zugängliche Angebot des ORF zuzugreifen.

Der Gesetzgeber verletzt daher den Gleichheitsgrundsatz nicht, wenn er die Möglichkeit, das ORF-Angebot zu nutzen, mit einem Beitrag verbindet, der für Haushalte an einen Hauptwohnsitz in Österreich anknüpft und auch den betrieblichen Bereich erfasst. Der Gleichheitsgrundsatz verlangt auch nicht, dass der Beitrag an den tatsächlichen Konsum des Angebots geknüpft ist; im Rahmen einer teilhabeorientierten gleichmäßigen Lastenverteilung kommt es nur darauf an, dass die Beitragspflichtigen die Möglichkeit haben, die öffentliche Leistung (des ORF) zu nutzen. Diese Möglichkeit hat auch, wer kein Fernseh- oder Radiogerät besitzt, weil das Angebot des ORF im gesamten Bundesgebiet verbreitet wird und die Kommunikationstechnologie so weit entwickelt ist, dass Beitragspflichtige mit wenig Aufwand auf das Angebot zugreifen können.

Die ORF-Beitrags Service GmbH ist – anders als der Beschwerdeführer meinte – dazu berechtigt, Bescheide zur Festsetzung des Beitrags zu erlassen. Werden hoheitliche Aufgaben auf einen ausgegliederten Rechtsträger übertragen, gelten bestimmte verfassungsrechtliche Vorgaben. Diesen Vorgaben wird entsprochen: Die Ausgliederung ist sachlich und effizient, und die Geschäftsführung der ORF-Beitrags Service GmbH ist an die Weisungen des Finanzministers gebunden.

Da eine große Zahl von Beschwerden gegen den ORF-Beitrag zu erwarten war, löste der VfGH in diesem Verfahren im März 2025 den Mechanismus für ein sogenanntes „Massenverfahren“ aus. Damit waren alle Verfahren unterbrochen, die bereits beim Bundesverwaltungsgericht (und noch nicht beim VfGH) anhängig waren. Mit der Kundmachung dieser Entscheidung im Bundesgesetzblatt, die der Bundeskanzler unverzüglich vorzunehmen hat, endet die Unterbrechung, und die beim Bundesverwaltungsgericht anhängigen Verfahren können fortgesetzt werden.

(E 4624/2024)

Das Erkenntnis vom 24. Juni 2025 Erkenntnis vom 24. Juni 2025 im Wortlaut (als pdf)

SIEHE AUCH:

+ Die Bevorzugung des ORF ist verfassungswidrig

+ Lucas Amann zitiert in seinem Artikel den Vertreter der Klage, Anwalt Alexander Scheer: „VfGH hat Tür und Tor für Willkür geöffnet!“

Der ORF darf jubeln: „Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat den ORF-Beitrag als verfassungskonform eingestuft. Für Medienfachleute bringt der Entscheid zum Ausdruck, dass der ORF ein „öffentliches Gut“ ist, der auch Aufgaben übernimmt, die für private Medien nicht finanzierbar seien. ORF-Stiftungsratsvorsitzender Heinz Lederer bezeichnete das Erkenntnis am Mittwoch als „richtungsweisend“, Kritik kam von der FPÖ.“ (ORF.at 2.7.25)

+ Almhütte ohne Strom und Wasser soll ORF-Beitrag zahlen, berichtet oe24.at (13.7.25)

+ Widerstand gegen Öffentlich Rechtlichen Rundfunk ÖRR in Deutschland führt zu einer Klage beim Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig.

Am 1. Oktober 2025 durften die öffentlich rechtlichen über sich selbst als Gegenstand der Verhandlung berichten. Wackelt die GEZ Gebühr? Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verzögert sich auf den 15.10.25. Der größte Saal des Bundesverwaltungsgerichts war zu klein für das Interesse der Öffentlichkeit. Wird das Gericht die einseitige Berichterstattung feststellen können? Und werden die vielen einzelnen Klagen der unzufriedenen Zwangsbeitragszahler mit diesem Verfahren ihr Ende finden?

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Der Bundestrojaner, ein lahmer Esel?

sebö Bundestrojaner

Von Wolfgang Berger

22. Juni 2025 – (Ursprünglich publiziert auf selbstbestimmtes-oesterreich.at, 18.6.25Zum dritten mal versuchte eine österreichische Bundesregierung eine Totalüberwachung von Computern und Handys durchzusetzen, der Gesetzesentwurf zeigt Unvereinbarkeit mit rechtsstaatlichen Grundsätzen.

Im Jahr 2016 versuchte die damalige Bundesregierung ein Überwachungsgesetz in zwei Anläufenauf auf die Wege zu bringen, woraus aber nichts wurde, nachdem der Widerstand in der Zivilgesellschaft zu groß war. Nichtsdestotrotz versuchte man es im Jahr 2018 noch einmal im Zuge des sogenannten „Überwachungspakets“ und scheiterte schließlich im Jahr 2019 am Verfassungsgerichtshof. Und so dachte sich wahrscheinlich diese sogenannte Zuckerlkoalition, dass aller guten Dinge drei sind, und brachte einen Gesetzesvorschlag auf die Wege, der in seiner Rechtsstaatlichkeit nicht nur Fragen aufwirft, sondern vielmehr daran zweifeln lässt, ob da noch jemand mit Verstand für Grundrechte am Werk ist

„Hast kein Talent, geh ins Parlament“

Was man über diesen Gesetzesentwurf zur Messenger-Überwachung lesen kann, lässt die Vermutung aufkommen, dass diesen Herrschaften wohl ein wenig Sachkenntnis zur IT fehlt oder, dass man einfach vorgibt nichts zu wissen. Was sich nämlich hinter dem Begriff „Messenger-Überwachung“ verbirgt, ist nichts anderes als eine totale „Onlineüberwachung“ aller IT-Geräte aller Bürger in Österreich, damit hätte die Stasi eine Freude gehabt. Zunächst ist festzuhalten, dass die technischen Voraussetzungen für eine reine Messenger-Überwachung nicht gegeben sind.

Technische Unmöglichkeit ist keine Unmöglichkeit für die Bundesregierung

Die gängigen Messenger-Dienste, wie WhatsApp, Signal, Telegram uva. nutzen für die Sicherheit ihrer User End-to-End-Verschlüsselung. Das heißt, dass die Übertragung von Nachrichten immer verschlüsselt ist und vor dem Senden chiffriert und nach dem Empfang dechiffriert wird. Ein Auslesen dieser Nachrichten auf dem Übertragungsweg ist so gut wie nicht möglich. Das heißt wiederum, dass eine reine Messenger-Überwachung nicht möglich ist, es sei denn, dass z.b. Pawel Durow (Gründer von Telegram) für die Österreichische Bundesregierung ein digitale Hintertür offen lässt, damit alle „vermeintlichen österreichischen Terroristen“ immer durch die Nachrichtendienste überwacht werden können. Aber da ist es wohl wahrscheinlicher, dass Ursula von der Leyen wegen dem Pfizer-Gate ins Gefängnis geht.

Also um die Chiffrierung von Messenger-Diensten zu umgehen, müsste der österreichische Staatsschutz und die Nachrichtendienste die Möglichkeit der Bildschirmüberwachung bekommen und das heißt ganz einfach die totale Überwachung des gesamten Betriebssystems (OS = Operating System).

Die meist genützten Betriebssysteme wie Android, Windows 10 und 11, iOs und Apple Mac OS bestehen aus Millionen Zeilen an Code, welche zum Teil immer auch das Potential von Lücken und Fehlern aufweisen. Professionelle Hacker, IT-Kriminelle und die sogenannte Sicherheits-Dienste machen sich das seit Anbeginn der digitalen Revolution zu ihrem eigenen Vorteil zunutze. Dabei werden persönliche, vertrauliche und intime Daten ausgelesen, manipuliert, kopiert, verkauft und schließlich gegen User eingesetzt. Dass irgendjemand Zugriff auf die eigenen Daten des Computers, Handys & Tablets hat, bleibt für den Betroffenen meist unbemerkt.

Der OS-Hersteller Microsoft hat seine Sicherheitsrichtlinien am 30.09.2023 maßgeblich geändert und schreibt darin, dass die User von MS-Produkten nun offiziell 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr überwacht und kontrolliert werden. Für User kann das auch heißen, sollten sie der KI von Microsoft nicht gefallen, werden sie aus dem Betriebssystem ausgeschlossen

Schön, dass Microsoft so viel Offenheit zeigt und nun dazu steht, alle Nutzer permanent zu überwachen. Seit Edward Snowden wissen Viele, dass die IT-Giganten immer mit den amerikanischen Geheimdiensten zusammengearbeitet haben. Also, im Falle von Microsofts Betriebssystemen könnte der österreichische Staatsschutz und Nachrichtendienst einfach beim großen Bruder NSA (National Security Agency) anfragen, um ein paar Daten rauszugeben, was die NSA natürlich machen wird in Anbetracht der unerschütterlichen Professionalität und Vertrauenswürdigkeit des österreichischen Sicherheitsapparates.

Rechtliche Lücken mit der IT-Lücke

Sicherheitslücken in den gängigen Betriebssystemen und Apps (Applikation = Software) sind normal und bedingt durch die Komplexität der Entwicklung solcher Programme. Software-Updates und Sicherheitsupdates sind genau dazu da, derartige Lücken im Laufe der Zeit zu schließen und die Software sicherer zu machen.

Die Österreichische Regierung hat in Bezug auf ihre Überwachung also nicht viele Möglichkeiten. Entweder kauft man die Erkenntnisse über Sicherheitslücken am Schwarzmarkt oder man verlässt sich auf das Wissen ausländischer Geheimdienste, die diese Sicherheitslücken bereits verwenden. Beide Möglichkeiten stellen rechtliche Schwierigkeiten dar – denn dies würde bedeuten, Millionen an Steuergeld für Hacker-Informationen am Schwarzmarkt auszugeben oder den Verlust von Souveränität in Bezug auf die Sicherheit durch die Abhängigkeit von ausländischen Diensten in Kauf zu nehmen, wobei vulnerable Daten aller Bürger an diese Dienste gingen.

Eine weitere, sehr unwahrscheinliche Möglichkeit wäre, dass man die IT-Giganten dazu zwingt, IT-Sicherheitslücken einzubauen und diese auch bestehen zu lassen. Was wiederum bedeutet, dass auch IT-Terroristen, Hacker, Kriminelle und andere Geheim-Dienste darauf Zugriff hätten. Das würde faktisch auch bedeuten, dass der österreichische Gesetzgeber IT-Unsicherheiten rechtlich einfordert und somit auch das Grundrecht auf Privatsphäre aller Bürger massiv unterminiert. So oder so befindet sich die Legislative auf dem Graupfad der Legalität.

Fazit

Hier wurde an einem Gesetz gebastelt, welches kundtut, dass man hinter dem Begriff „Messenger-Überwachung“ alle Bürger Österreichs lückenlos digital überwachen möchte. Dieser Entwurf ist nach derzeitigem Wissensstand auch nicht mit der österreichischen Verfassung konform, da das Recht auf Privatsphäre komplett negiert wird. Jenseits jeder Verdachtslage würde jeder User von digitalen Produkten in Österreich von den Nachrichten-Diensten überwacht werden. Im Gesetzes-Vorschlag gibt es derzeit nicht einmal einen Passus zum effizienten Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Rechtsanwälten oder Journalisten – konnte man davon etwas in den Mainstreammedien lesen? Nein.

Wo die Reise hingeht, ist aber ganz klar. Diese Regierung – genauso wie die vorangegangene Regierungen – braucht für ihren autokratischen Machtexzess totalitäre Werkzeuge, um Oppositionelle, Aktivisten, Widerständige, Journalisten, Anwälte und widerständige Organisationen zu bekämpfen und zu neutralisieren. Und dabei ist auch die Lüge recht, dass man nur gegen Terrorismus oder Kinderpornografie vorgehen möchte.

Es geht um die totale digitale Überwachung und den totalen Verlust an Privatsphäre im digitalen Raum. Genauer gesagt: Wir sind bereits im Jahr 1984 angelangt, aber niemand will das wissen.

Genau genommen muss man sich fragen, wer soll hier eigentlich vor wem geschützt werden, wenn über 9 Millionen österreichische Bürger von 21 Regierungsmitgliedern unter Generalverdacht gestellt werden? Da werden wohl eher die amtlichen Teletubbies vor den Bürgern geschützt und nicht der Bürger vor Bedrohungen – das bedeutet die totale Perversion von Demokratie und die Etablierung eines totalitären Regimes.

Am 18. Juni 2025 hat sich der Ministerrat der Bundesregierung auf einen Gesetzesentwurf geeinigt; das Gesetz soll noch vor dem Sommer vom Parlament abgesegnet werden und ab 1. Jänner 2027 in Kraft treten!

Dank an Epicenter.Works für das ausführliche Dokument zum Bundestrojaner

Auf dieser Seite von Epicenter.Works kann man auch noch eine Stellungnahme abgeben: https://bundestrojaner.at/

SIEHE AUCH:

Parlamentskorrespondenz Nr. 362 vom 08.05.2025Diskussion über Messenger-Überwachung im Verfassungsausschuss.

inside-politicsat (14.4.2025): Messenger-Überwachung – Gesetzesentwurf wirft viele Fragen auf

Update 2. Juli 2025 – „Die gesetzliche Grundlage für die Messengerüberwachung hat gestern mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS den Innenausschuss passiert. Damit soll künftig der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) erlaubt werden, sowohl unverschlüsselte als auch verschlüsselte Nachrichten von Gefährdern zu überwachen“, berichtet ORF.at (2.7.25)

+ Udo Jürgens: Der gläserne Mensch. Das letzte Konzert Zürich 2014.

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