Rechnungshof kritisiert Medienschaltungen der Stadt Wien

Medienarbeit Propaganda Wien

Vollständige Übersicht zur Medienarbeit fehlte

17. Jänner 2025 – (Mitteilung des Österreichischen Rechnungshofes) – Für transparente und gut koordinierte Medienarbeit braucht es eine Übersicht über alle, für Medienkampagnen sowie -schaltungen, Agenturleistungen und Eigenmedien anfallenden Aufwendungen. Der Rechnungshof vermisste eine derartige Übersicht bei der Medienarbeit der Stadt Wien. Das stellt er unter anderem in seinem heute veröffentlichten Bericht „Kostentransparenz bei der Medienarbeit – Stadt Wien“ fest. Weitere Defizite sehen die Prüferinnen und Prüfer bei den Direktvergaben für Kreativ- und Produktionsleistungen. Sparpotenzial gibt es bei kostenintensiven Medienschaltungen, etwa indem die Stadt Wien die für ihre Bevölkerung relevanten Angebote verstärkt in ihren Eigenmedien veröffentlicht. Besonders begründungsbedürftig sieht der Rechnungshof in diesem Zusammenhang bestimmte Kampagnen, wie etwa jene über eine Bio-Eigenmarke der Stadt Wien mit dafür eingesetzten 1,21 Millionen Euro im Jahr 2022. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2019 bis 2021.

Keine vollständige Übersicht

Für seine Prüfung ersuchte der Rechnungshof die Stadt Wien um Daten zu ihren Medienschaltungen beziehungsweise entgeltlichen Veröffentlichungen wie Medium, Listenpreis, tatsächlich bezahltem Preis, Meldung an die KommAustria sowie Agenturaufträgen. Eine vollständige Übersicht konnte sie jedoch nicht übermitteln. Die fehlende Übersicht über die für Medienkampagnen beziehungsweise -schaltungen, Agenturleistungen und Eigenmedien der Stadt Wien anfallenden Mittel stellt ein Transparenz- und Steuerungsdefizit dar.

Der Rechnungshof empfiehlt der Stadt Wien daher, die interne Organisation ihrer Medienarbeit so zu gestalten, dass eine Übersicht über die Aufwendungen sämtlicher Dienststellen für Medienarbeit sichergestellt ist. Im Sinne der Transparenz wären diese Informationen auch der Öffentlichkeit mehrere Jahre auf der Website der Stadt Wien zugänglich zu machen.

Medienarbeit dezentral organisiert, zahlreiche Dienststellen involviert

Die Medienarbeit der Stadt Wien ist dezentral organisiert. Neben dem hauptzuständigen Presse- und Informationsdienst – der Magistratsabteilung 53 (PID, heute: „Kommunikation und Medien“) – setzten zahlreiche weitere Dienststellen Ressourcen in diesem Bereich ein.

Von 2019 bis 2022 wandte allein der PID insgesamt 143,41 Millionen Euro für Medienarbeit auf. Davon entfielen 84,53 Millionen Euro (59 Prozent) auf Medienkampagnen und -schaltungen und 58,88 Millionen Euro (41 Prozent) auf Eigenmedien und Publikationen der Stadt Wien. Im selben Zeitraum meldete die Stadt Wien in Summe 92,87 Millionen Euro an Entgelten für Medienschaltungen an die KommAustria. Davon entfielen 67,25 Millionen Euro (72,41 Prozent) auf zehn Medien – die größten Anteile machten dabei Heute, Krone und Österreich aus.

Bedarf an Medienkampagnen vorab klären

Ein Großteil der Medienschaltungen der Stadt Wien erfolgte im Rahmen thematischer Kampagnen. Der Rechnungshof überprüfte insgesamt sieben solcher Kampagnen. Dabei stellte er fest, dass die Stadt Wien in den Jahren 2019 und 2020 die Ziele und Zielgruppen der durchgeführten Kampagnen nicht durchgängig dokumentierte. Inwieweit die im Rahmen der jeweiligen Kampagne getätigten Medienschaltungen einem konkreten Informationsbedürfnis dienten, war in den Akten der Stadt Wien nicht systematisch festgehalten. 2021 wurde erstmalig der Jahresbericht der Stadtkommunikation – und somit eine grundsätzliche Dokumentation – veröffentlicht. Insbesondere die Veröffentlichung von darin festgehaltenen Agenturleistungen und für Außenwerbung ausgegebenen Beträgen sah der Rechnungshof als einen Schritt hin zu mehr Transparenz in der Medienarbeit.

1,21 Millionen Euro für Bio-Eigenmarke „Wiener Gusto“

Als besonders begründungsbedürftig erachtet der Rechnungshof die Durchführung bestimmter Kampagnen, wie der jährlichen Information über Freizeitmöglichkeiten und über eine Bio-Eigenmarke der Stadt Wien. Deren Mitteleinsatz („Sommer in Wien“, 2019 mit 2,35 Millionen Euro und „Wiener Gusto“, 2022 mit 1,21 Millionen Euro) war beträchtlich. Bei der Kampagne „Wiener Gusto“ fehlte eine Kosten-Nutzen-Überlegung. Die zu erwartenden Auswirkungen der Kampagne wären etwa in Form von Umsatzerwartungen zu den Verkaufszahlen im beworbenen Online-Shop vorab relativ leicht darzulegen gewesen.

Weiters empfiehlt der Rechnungshof bei Medienkampagnen sowie -schaltungen, vorab stets den konkreten Bedarf zu klären und die Möglichkeit kostengünstigerer alternativer Formen der Kommunikation mit der Öffentlichkeit zu überprüfen.

Über zentrale Eigenmedien verstärkt informieren

Mit „Mein Wien“ verfügt die Stadt über ein Printmedium, das jedem Wiener Haushalt zugestellt wird und damit potenziell jede in Wien lebende Person erreichen kann. Neben „Mein Wien“ betreibt die Stadt noch weitere Eigenmedien und Kanäle im Internet und auf Social-Media-Plattformen. 2021 wandte die Stadt Wien zumindest 50,59 Millionen Euro auf, um die Bevölkerung zu informieren. Davon entfielen 15,76 Millionen Euro auf Eigenmedien und 34,83 Millionen Euro auf Medienkampagnen und -schaltungen.

Bei Informationen über die für das unmittelbare Lebensumfeld der Wiener Bevölkerung relevanten Angebote sollte die Stadt Wien verstärkt ihre Eigenmedien nutzen. Dadurch könnten kostenintensive Medienschaltungen reduziert werden.

Vergleichsangebote bei der Beauftragung von Kreativagenturen nicht eingeholt

Der PID beauftragte Schaltleistungen mit Auftragswerten bis unter 100.000 Euro stets als Direktvergaben. Im Jahr 2021 vergab er insgesamt 2.580 Schalt- und Agenturaufträge, von denen der Rechnungshof 122 Akten beispielhaft überprüfte. In mehr als einem Drittel war das Angebot des beauftragten Unternehmens nicht dokumentiert und damit schwer nachvollziehbar. Weiters holte der PID keine Vergleichsangebote bei der Beauftragung von Kreativagenturen ein. Der Rechnungshof empfiehlt, einen angemessenen und transparenten Wettbewerb bei der Vergabe von Kreativ- und Produktionsleistungen sicherzustellen.

Presseförderung soll die Meinungsvielfalt und den sachlichen öffentlichen Diskurs ermöglichen

Abschließend erinnert der Rechnungshof – wie schon im Bericht „Kostentransparenz bei der Medienarbeit Bundeskanzleramt, Finanzministerium, Klimaschutzministerium“ – daran, dass den Medien in einer demokratischen Gesellschaft eine zentrale Rolle zukommt: Sie informieren die Bürgerinnen und Bürger unter anderem über das politische Geschehen und sollen so zu einem von Argumenten getragenen öffentlichen Diskurs über gesellschaftlich relevante Themen beitragen. Zugleich schaffen sie – gleichsam im Sinne einer kontrollierenden vierten Staatsgewalt – Transparenz und Nachvollziehbarkeit im staatlichen Handeln.

Das System der Presseförderung hat daher vor allem eine qualitative und auf journalistischer Sorgfalt beruhende Berichterstattung in den Mittelpunkt zu stellen, die die Meinungsvielfalt und den sachlichen öffentlichen Diskurs ermöglicht. Medienkampagnen und -schaltungen dürfen keine Instrumente der Medienfinanzierung oder Politikwerbung sein. Medienkampagnen und -schaltungen der öffentlichen Hand sind nur bei entsprechendem Bedarf durchzuführen; Inhalt, Umfang und die Wahl des Mediums sind ausschließlich an der für die Zielgruppe gebotenen Information zu orientieren.

Bericht: Kostentransparenz bei der Medienarbeit – Stadt Wien

Der Rechnungshof überprüfte die Kostentransparenz bei der Medienarbeit in der Stadt Wien. Prüfungsziel war insbesondere die Beurteilung der Organisation, Planung und Durchführung von Medienkampagnen, –schaltungen und -kooperationen, der Hinzuziehung von Medienagenturen für Schalt- und Kreativleistungen sowie der Einhaltung des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes (in der Folge: Medientransparenzgesetz). Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2019 bis 2021; soweit im Kontext zweckmäßig bzw. zum Verständnis erforderlich, bezog der Rechnungshof auch Sachverhalte außerhalb dieses Zeitraums mit ein, zum Beispiel bei der Darstellung der Aufwendungen des Presse- und Informationdienstes der Stadt Wien bis inklusive 2022.

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Was ist los in unseren Schulen?

Klar Christian Schule

„Was ist los in unseren Schulen?“ ist ein kritischer Schulreport von Christian Klar.

Die nächste Buchpräsentation wird von Susanne Wiesinger moderiert.

Donnerstag, 23. Jänner 2025 um 18:00 Uhr

Im Irish Pub Alsergrund, Alserbachstraße 37, 1090 Wien

Anmeldung via Webseite des Autors

Christian Klar über sein Buch: „Es soll zum einen beschreiben, was in den Schulen los ist, aber vor allem wünsche ich mir, dass es ein Weckruf ist. Wir sind es unseren Kindern schuldig, uns ernsthaft mit der Entwicklung unserer Gesellschaft zu beschäftigen.

Die Geschichten aus dem realen Schulleben lassen erkennen, welch große Herausforderungen sich im Bildungsbereich auftun. Besonders in Ballungszentren gibt es Schulen mit hohem Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund, sogenannte Brennpunkt-Schulen. Kann hier Integration noch gelingen oder ist die Schule damit überfordert? Wie verändert sich die Gesellschaft, und wie beeinflusst das die Schule? Welche Rolle spielen Kultur und Religion? Fragen, mit denen wir uns meiner Ansicht nach befassen müssen. Denn aus dem „Wir schaffen das!“ ist längst ein „Schaffen wir das?“ geworden.

Die Schule ist ein Spiegel der Gesellschaft, aber auch ein Ort, an dem man noch steuern kann, wenn man den Mut hat, für seine Haltung einzutreten, statt verzweifelt aufzugeben.“

Update 10. Februar 2026 – DDR 4.0 verbietet einem Wiener ÖVP-Mitglied, noch dazu Vizeparteichef von Floridsdorf, mit einem russischen TV-Sender zu sprechen. Es geht um den Mittelschuldirektor Christian Klar, der mit kritischen Büchern über den Schulalltag bekannt geworden ist. Die Schulbehörde äußert sich diplomatisch: „Der betreffende Fall wird derzeit sorgfältig von uns geprüft“, teilte Leonie Duty-Knez, Sprecherin der Bildungsdirektion, auf STANDARD-Anfrage mit.

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Realverfassung = Rituale + Usancen

VdB Schallenberg Ernennung

10. Jänner 2025DieZeit.de (10.1.2025), um ein unverdächtiges ausländisches Medium zu zitieren, schreibt: „Österreichs Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat Außenminister Alexander Schallenberg zum geschäftsführenden Bundeskanzler ernannt.“ Schon um 9 Uhr erklärt uns VdB via Twitter/X:

Alexander Van der Bellen @vanderbellen Eine der Aufgaben des Bundespräsidenten ist es, dafür zu sorgen, dass zu jedem Zeitpunkt eine funktionierende Bundesregierung im Amt ist, die die Geschicke der Republik lenken sowie das Land in der Europäischen Union vertreten kann.

Nachdem es bei einer einstweiligen Bundesregierung laut Bundesverfassung keinen Vizekanzler gibt, betraue ich analog zur Verhinderungsregel des Art. 69 B-VG das längstdienende Mitglied der Bundesregierung – @a_schallenberg – mit der Vertretung des Kanzlers.

Er ist somit mit der Fortführung der Verwaltung des @bkagvat und mit dem Vorsitz in der einstweiligen Bundesregierung betraut. Dieses Amt wird er bis zur Ernennung und Angelobung einer neuen Bundesregierung gleichzeitig mit dem Amt des Außenministers innehaben.

Ich danke @a_schallenberg für die Bereitschaft, diese Verantwortung zu übernehmen und sich – einmal mehr – in den Dienst unserer Republik zu stellen. (vdb)“

ethos.at kommentiert: Das komplette Regierungs-Fortführungs- und Kanzler-Ernennungs-Larifari ist ein Beispiel für völlig überflüssige, aber kostspielige Maßnahmen unserer Operettenrepublik, die der Bundespräsident aufgrund mangelnder Verfassungskenntnisse zu verantworten hat.

SIEHE AUCH: Schönheit und Eleganz? BVG B-VG Verfassug Österreich / Bundesverfassungsgesetz

1. Am 3. Oktober berichtet das Bundeskanzleramt: „Die amtierende Bundesregierung hat am Mittwoch, 3 Tage nach der Nationalratswahl, bei der Ministerratssitzung ihre Demission beschlossen und anschließend Bundespräsident Alexander Van der Bellen den Rücktritt angeboten. Der Bundespräsident hat daraufhin die Bundesregierung des Amtes enthoben und sogleich mit der Fortführung der Verwaltung sowie Bundeskanzler Karl Nehammer erneut mit dem Vorsitz der Regierung betraut. Dieser Vorgang entspricht den üblichen politischen Usancen nach einer Wahl.“

Auf Deutsch: es geht um Usancen, nicht um Verfassungsgesetze. In der Verfassung steht kein Wort davon, dass die Regierung nach einer NR-Wahl abtreten muss. MERKE: Es wurde der NATIONALRAT gewählt, NICHT die REGIERUNG ABGEWÄHLT. Jede Usance kann man ändern, vorausgesetzt man will die Effizienz erhöhen – aber welcher BP hat schon jemals an Effizienz in seiner Amtsperiode gedacht?

2. VdB bezieht sich nach dem Rücktritt von Nehammer und der Neubesetzung des Kanzlers mit Schallenberg auf den Artikel 69 B-VG. Er meint wohl den Absatz 2, der lautet: (2) Der Vizekanzler ist zur Vertretung des Bundeskanzlers in dessen gesamtem Wirkungsbereich berufen. Sind der Bundeskanzler und der Vizekanzler gleichzeitig verhindert, so wird der Bundeskanzler durch das dienstälteste, bei gleichem Dienstalter durch das an Jahren älteste, nicht verhinderte Mitglied der Bundesregierung vertreten.

ethos.at kommentiert: Wenn das der relevante Artikel ist, so beweist VdB einmal mehr, dass er ihn nicht gelesen hat, bevor er zur Tat schritt! Denn wer diesen Artikel liest, der müsste zum Schluss kommen, dass eine BETRAUUNG eines Kurzzeitkanzlers (und die damit verbundene Bürokratie) überhaupt nicht nötig ist, weil die VERTRETUNG des Kanzlers laut Verfassung eindeutig geklärt ist.

3. Sogar die ORF-Quoten-Bringer „Professor und der Wolf“ haben versucht, den Österreichern unsere Verfassung (im Unterschied zur Realverfassung) zu erklären. Trotz Massenpublikum vergeblich, wie Filzmaier jüngst eingestehen musste: „Zunächst sind auch wir gescheitert, Armin, du und ich. Denn wir haben bei unserem Podcast vor der Wahl sehr sorgsam uns bemüht zu erklären und damit auch zu vermitteln, dass es den Regierungsbildungsauftrag formell gar nicht gibt. Das steht weder in der Verfassung, noch in sonst irgendeinem Gesetz, er ist eine Usance.“ Was Wunder, wenn ein „Moralapostel“, der schon lange predigt, dass viele Sitten und Gewohnheiten, die der Realverfassung entspringen, nichts mit der geschriebenen Verfassung zu tun haben, die Menschen unseres Landes nicht erreicht.

In aller Deutlichkeit: Die weihvollen Rituale der Interrimsregierung sowie der Regierungsbildung (VdB: „Ich danke Schallenberg für die Bereitschaft, diese Verantwortung zu übernehmen …“) können ersatzlos gestrichen werden. Der Bundespräsident kann zu jeder Tages- und Nachtzeit gemäß Artikel vorgehen: „Artikel 70. (1) Der Bundeskanzler und auf seinen Vorschlag die übrigen Mitglieder der Bundesregierung werden vom Bundespräsidenten ernannt. Zur Entlassung des Bundeskanzlers oder der gesamten Bundesregierung ist ein Vorschlag nicht erforderlich;

Angesichts hunderter, kasuistischer Kompetenzartikel mag es verwundern, doch Tatsache ist: Der Artikel 70 ist im B-VG und im gesamten BVG die einzige Aussage über die Regierungsbildung der Republik Österreich. VdB hat 2019 gemäß diesem Artikel ein Exempel statuiert um Innenminister Kickl los zu werden und den GRÜNEN mit Neuwahlen die Türen für den Wiedereinzug ins Parlament zu öffnen. VdB, seit 2020 Bundespräsident von Gnaden der neosgrünen SPÖVP dürfte heute diese Option nicht mehr unter „Schönheit und Eleganz unserer Verfassung“ subsumieren, sondern als Alptraum erleben, wenn er darin nicht gar den Untergang der Alpenrepublik sieht. Die gängige Verfassungs-Ignoranz des Landes geht von VdB aus, zieht sich durch alle Massenmedien und landet damit zwangsweise in den Köpfen der Masse. Das Recht geht vom Volk aus, die Verfassungs-Ignoranz vom Bundespräsidenten.

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