Politische Ästhetik: Über die Bedeutung von zwei Stricherl
23. Mai 2023 - Es ist müßig daran zu erinnern, dass der Österreichische Regierungsfunk ORF seit Ausbruch der Corona-Herrschaft unzählige Falschinformationen der Regierung und der von ihr ernannten Experten verbreitet hat. Laut ORF-Gesetz ist der ORF zur kritischen Berichterstattung und nicht zur Hofberichterstattung verpflichtet, aber das ist ein anderes Thema. Hier geht es darum, dass der ORF über Sucharit Bhakdi schreibt: "In seinen Bestsellerbüchern zur Pandemie, in Interviews und Reden verbreitete er mehrfach Falschinformationen."
Der Titel des Berichtes, in dem diese Falschinformation des ORF verbreitet wird, lautet: "Volksverhetzung: Deutscher CoV-Kritiker freigesprochen". Beachtenswert an der ORF-Propaganda sind zwei kleine Stricherl, die den großen Unterschied machen: Anführungszeichen oder nicht! Erst kürzlich lautete eine ORF-Headline: "Fahrplan für 'Aufarbeitung' vorgestellt".
Es ging um die von Kanzler Nehammer groß angekündigte "Versöhnnung", die damit zur "Aufarbeitung" mutierte, wobei der ORF "Aufarbeitung" wohl nicht zufällig unter Anführungszeichen setzte. Heißt soviel wie: Wir ORF-Insider wissen wohl, dass es nur um eine Show geht. Die Anführungszeichen an der Stelle sind demnach zwar richtig, aber gleichzeitig Ausdruck der Verlogenheit der ORF-Journalisten, die das Spiel der Regierung grundsätzlich unkritisch mitspielen.
Dass bei der Klarstellung, dass Bhakdi nicht wegen "Volksverhetzung" verurteilt wurde, die Anführungszeichen fehlen, ist eine massive Manipulation und Falschinformation. Diese Darstellung impliziert nämlich, dass der ORF immer noch von Volksverhetzung als Tatbestand ausgeht, nicht von der Unterstellung des Tatbestandes "Volksverhetzung"; eine hysterische Unterstellung von Feinden einer offenen Gesellschaft, die keine Kritik ertragen, von Feinden der Aufklärung, die mit der Antisemitismuskeule von den Fakten ablenken, auf die Bhakdi vielfach hingewiesen hat.
Als Begründung, dass Bhakdi "Falschinformationen" verbreitet habe, muss folgende Aussage herhalten: "Die Universitäten in Mainz und Kiel, an denen er früher arbeitete, haben sich von Bhakdis Äußerungen distanziert." Dass sich Universitäten von Äußerungen "distanzieren", sagt absolut nichts darüber aus, ob die entsprechende Aussage wahr oder falsch ist. Es sagt aber sehr viel darüber aus, dass sich die Universitäten nach Ausbruch der Corona-Herrschaft tragischer Weise von der grundgesetzlich gewährten Freiheit der Wissenschaften verabschiedet haben, und dass sie sich so wie die gleichgeschalteten Medien nur noch Erfüllungsgehilfen der Herrschaften in Politik und Wirtschaft sehen.
Es ist ein schwacher Trost, dass nicht nur der ORF, sondern auch die deutschen Staatssender im gleichen tendenziösen Tonfall berichten, beispielsweise ARD tagesschau-de, die dem Wissenschafter trotz Freispruch antisemitsche Äußrungen (ohne Anführungszeichen) unterstellt!
Die ARD-Berichterstattung ist jedoch noch harmlos im Vergleich zu dem, was taz.de an Hasspropaganda vom Stapel lässt (Übertitel, Titel, Untertitel wie folgt - beachte, wo Anführungszeichen stehen und wo nicht):
Prozess gegen Coronaleugner Bhakdi
Im Zweifel für den Schwurbler
"Querdenken"-Ikone Sucharit Bhakdi war wegen Volksverhetzung angeklagt. Davon hat ihn das Gericht am Dienstag freigesprochen.
Anmerkung ethos.at: Es ist kaum zu glauben, dass nun, da sogar schon die letzten Corona-Herrscher ihren Glaubenskrieg offiziell oder inoffiziell beendet haben, immer noch so manche Jouraille, die sich im Besitze der absoluten Corona-Glaubenswahrheit wähnt, Kritiker als "Corona-Leugner" bezeichnet. Offenbar fällt diesen Glaubenskriegern nicht auf, dass sie damit nicht die Kritiker diffamieren, sondern sich selbst bloßstellen. Im Übrigen bin ich (HTH) der Meinung: Die Bevorzugung des ORF ist verfassungswidrig.
Zugabe: Die infame Behauptung von "Ankermann" Armin Wolf (rein privat?!), Bhakdi sei ein "völlig offener Antisemit". Dieser Kommentar beweist nur eines: Wolf ist ein völlig offenes Arschloch, er lässt tiefer blicken, als wir jemals reinschauen wollten! Auch der zweite Teil dieses Blogs lässt tief blicken:
"Wie kann irgendwer diesen Mann ernst nehmen..." Selbstverständlich kann man das von einem Journalisten, der unvoreingenommen recherchiert und objektiv berichtet, nicht verlangen.
".... und ihm in einem seriösen Medium eine Bühne bieten wollen?" Seriöses Medium - meint er etwa den ORF? Eine Bühne bieten - das also ist das ZIB2-Studio: eine Bühne, auf der die Delinquenten zur öffentlichen Hinrichtung durch den Wolf antreten, wenn er denn will. Wenn nicht, werden sich die Hyänen den Fraß holen. "Ist mir schleierhaft". Das liegt wohl daran, dass der Wolf ständig einen ziemlich dicken Schleier vor Augen hat, gestrickt aus reiner ORFwolle.