EU-Kompass Wettbewerbsfähigkeit

Ein EU-Kompass, um wieder wettbewerbsfähig zu werden und nachhaltigen Wohlstand zu sichern

PRESSEMITTEILUNG 29.01.2025 Brüssel -  Heute stellt die Kommission den „Kompass für Wettbewerbsfähigkeit“ vor; dabei handelt es sich um die erste großangelegte Initiative zu Beginn der Amtszeit der neuen Kommission, mit der sie einen klaren strategischen Rahmen für ihre Arbeit definiert. Der Kompass gibt den Weg für Europa vor, damit es sowohl zu dem Ort wird, an dem künftige Technologien, Dienstleistungen und saubere Produkte erfunden, hergestellt und auf den Markt gebracht werden, als auch zum ersten klimaneutralen Kontinent.

In den letzten zwei Jahrzehnten ist Europa aufgrund einer über längere Zeit bestehenden Lücke im Produktivitätswachstum hinter anderen großen Volkswirtschaften zurückgefallen. Mit ihren talentierten und ausgebildeten Arbeitskräften, ihrem Kapital, ihren Rücklagen, dem Binnenmarkt und der einzigartigen sozialen Infrastruktur hat die EU alles, um diesen Trend umzukehren; sie muss jedoch umgehend Maßnahmen ergreifen und die seit Langem bestehenden Hindernisse und strukturellen Schwächen angehen, die sie ausbremsen.

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IG Autoren gegen FPÖ

Gerhard Ruiss IG Autoren

24. Jänner 2025 – die IG Autorinnen Autoren (IGA) informiert die lieben Kolleginnen und Kollegen über Monitoring im Bereich Kunst, Kultur und Medien – Stand der Regierungsverhandlungen – Informationen zur aktuellen Situation:

"Wir möchten mit diesem Rundschreiben über die aktuelle Situation im Zusammenhang mit der geplanten FPÖ-ÖVP-Regierung informieren und auf Initiativen und Aktionen auf unserem Sektor hinweisen, die sich mit ihr auseinandersetzen.

Der Bereich Kunst, Kultur und Medien ist von der möglichen Regierungsvereinbarung zwischen FPÖ und ÖVP in mehrfacher Hinsicht von Änderungen nachteilig betroffen. Generell fixiert wurde der Rahmen zur Budgetsanierung. Seit Anfang dieser Woche werden die Details eines gemeinsamen Programms in Untergruppen verhandelt.

SIEHE AUCH: IG Autoren wollen ORF retten (1. März 2023)

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Bitpanda mischt im deutschen Wahlkampf mit

BitBanda

1,75 Millionen Euro für FDP + SPD + CDU + CSU

Die 2014 in Wien gegründete Bitpanda GmbH hat am 15.1.2025 via bundestag.de Spenden von je 500.000 Euro an FDP, SPD und CDU bekannt gegeben, sowie 250.000 an die CSU. Laut eigener Angaben des Unternehmens will es Investieren für alle Menschen zugänglich machen und zählt „mit 700 Teammitgliedern und 5 Millionen Nutzern zu einem der florierendsten FinTechs Europas“. Ethos.at wollte den CEO und Co-Founder Eric Demuth zu diesen Investments befragen, doch Mail-Adrresse oder Telefonnummer zählen bei einem FinTech anno 2025 offenbar zu den Requisiten antiquierter Büros.

Update 20.2. 2025: Einen Monat nach ethos.at haben die Salzburger Nachrichten die Bitpanda-Manipulation entdeckt: „Österreichische Krypto-Plattform Bitpanda spendet 1,75 Millionen Euro an deutsche Parteien CDU, CSU, SPD und FDP als Unterstützung für starke Wirtschaft.“

Die ethos-Recherche führt auf X.com, wo @eric_demuth via XiGrok zu Fragen anmiert: Ask anything. In der naiven Erwartung einer persönlichen Antwort schreibt der ethos-CR:

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Wien Wahl 2025

+ Die Ergebnisse der Wien-Wahl 2025 als interaktive Grafiken auf Presse.com

+ Amtliches Wahlergebnis: SPÖ erhält 256.517 Stimmen (39,51 Prozent) presse.wien.gv.at

+ Anzahl der Wahlberechtigten: Rund 1,4 Millionen

+ Bevölkerungsstand am 1.1.2024: 2.005.760

+ Resümee: Knapp 13 Prozent der Wiener Bevöllkerung bzw 18,3 Prozent der Wahlberechtigten haben die "Wienpartei" SPÖ gewählt. Das sagt mehr über den Zustand der Demokratie aus, als über den Zustand der SPÖ.

3. März 2025: Bei der Gemeinderatswahl in Wien am 27. April 2025 treten an: SPÖ, ÖVP, GRÜNE, NEOS, FPÖ und KPÖ. Diese Parteien treten auch in allen 23 Bezirken Wiens an. Darüber hinaus werden (vorbehaltlich amtlicher Bestätigung) folgende Partein in einzelnen Bezirken zu den  Bezirksvertretungswahlen antreten:

  • Team HC Strache (Bezirke 2, 3, 5 und 9 bis 23)
  • SÖZ - Soziales Österreich der Zukunft (Bezirke 2, 3, 5, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 17, 20 bis 23)
  • Herz-Partei (Bezirke 2, 3, 10, 12, 15 und 16)
  • Liste Madeleine Petrovic (Bezirke 21 und 22)
  • Bestes Wien (1. Bezirk)
  • Freisinnige (3. Bezirk)
  • Volt Österreich (7. Bezirk)
  • DWA (9. Bezirk)
  • Liste Posch (10. Bezirk)
  • Pro Hetzendorf (12. Bezirk)
  • Liste Strache (12. Bezirk)
  • FAIR, Miteinander für Penzing (14. Bezirk) Siehe: NACHSPIEL
  • PDA (15. Bezirk)
  • dbö (17. Bezirk)
  • Wir für Währing (18. Bezirk)
  • WIFF (21. Bezirk)
  • Pro 23 (23. Bezirk)

SIEHE AUCH: Rechnungshof kritisiert Medienschaltungen der Stadt Wien

NACHSPIEL: Update 12.12.2025 - Wie die "Kronen Zeitung" Ende November berichtet hatte, habe der ÖVP-NR-Abgeordnete Wolfgang Gerstl einige Wochen vor der Wien-Wahl verbotenerweise fünf Wähler kontaktiert haben, die Unterstützungserklärungen für die Liste "Fair" abgegeben hatten. Einer Person soll er sogar geraten haben, ein Dokument zu unterzeichnen, wonach die Unterstützung für die Liste "Fair" nicht unter Kenntnis aller Tatsachen erfolgt sei. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Nun wurde bekanntgegeben, dass Gerstl seine parlamentarische Immunität entzogen wurde.

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Rechnungshof kritisiert Medienschaltungen der Stadt Wien

Medienarbeit Propaganda Wien

Vollständige Übersicht zur Medienarbeit fehlte

17. Jänner 2025 – (Mitteilung des Österreichischen Rechnungshofes) - Für transparente und gut koordinierte Medienarbeit braucht es eine Übersicht über alle, für Medienkampagnen sowie -schaltungen, Agenturleistungen und Eigenmedien anfallenden Aufwendungen. Der Rechnungshof vermisste eine derartige Übersicht bei der Medienarbeit der Stadt Wien. Das stellt er unter anderem in seinem heute veröffentlichten Bericht „Kostentransparenz bei der Medienarbeit – Stadt Wien“ fest. Weitere Defizite sehen die Prüferinnen und Prüfer bei den Direktvergaben für Kreativ- und Produktionsleistungen. Sparpotenzial gibt es bei kostenintensiven Medienschaltungen, etwa indem die Stadt Wien die für ihre Bevölkerung relevanten Angebote verstärkt in ihren Eigenmedien veröffentlicht. Besonders begründungsbedürftig sieht der Rechnungshof in diesem Zusammenhang bestimmte Kampagnen, wie etwa jene über eine Bio-Eigenmarke der Stadt Wien mit dafür eingesetzten 1,21 Millionen Euro im Jahr 2022. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2019 bis 2021.

Keine vollständige Übersicht

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Was ist los in unseren Schulen?

Klar Christian Schule

„Was ist los in unseren Schulen?“ ist ein kritischer Schulreport von Christian Klar.

Die nächste Buchpräsentation wird von Susanne Wiesinger moderiert.

Donnerstag, 23. Jänner 2025 um 18:00 Uhr

Im Irish Pub Alsergrund, Alserbachstraße 37, 1090 Wien

Anmeldung via Webseite des Autors

Christian Klar über sein Buch: „Es soll zum einen beschreiben, was in den Schulen los ist, aber vor allem wünsche ich mir, dass es ein Weckruf ist. Wir sind es unseren Kindern schuldig, uns ernsthaft mit der Entwicklung unserer Gesellschaft zu beschäftigen.

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Realverfassung = Rituale + Usancen

VdB Schallenberg Ernennung

10. Jänner 2025DieZeit.de (10.1.2025), um ein unverdächtiges ausländisches Medium zu zitieren, schreibt: „Österreichs Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat Außenminister Alexander Schallenberg zum geschäftsführenden Bundeskanzler ernannt.“ Schon um 9 Uhr erklärt uns VdB via Twitter/X:

Alexander Van der Bellen @vanderbellen Eine der Aufgaben des Bundespräsidenten ist es, dafür zu sorgen, dass zu jedem Zeitpunkt eine funktionierende Bundesregierung im Amt ist, die die Geschicke der Republik lenken sowie das Land in der Europäischen Union vertreten kann.

Nachdem es bei einer einstweiligen Bundesregierung laut Bundesverfassung keinen Vizekanzler gibt, betraue ich analog zur Verhinderungsregel des Art. 69 B-VG das längstdienende Mitglied der Bundesregierung – @a_schallenberg – mit der Vertretung des Kanzlers.

Er ist somit mit der Fortführung der Verwaltung des @bkagvat und mit dem Vorsitz in der einstweiligen Bundesregierung betraut. Dieses Amt wird er bis zur Ernennung und Angelobung einer neuen Bundesregierung gleichzeitig mit dem Amt des Außenministers innehaben.

Ich danke @a_schallenberg für die Bereitschaft, diese Verantwortung zu übernehmen und sich – einmal mehr – in den Dienst unserer Republik zu stellen. (vdb)“

ethos.at kommentiert: Das komplette Regierungs-Fortführungs- und Kanzler-Ernennungs-Larifari ist ein Beispiel für völlig überflüssige, aber kostspielige Maßnahmen unserer Operettenrepublik, die der Bundespräsident aufgrund mangelnder Verfassungskenntnisse zu verantworten hat.

SIEHE AUCH: Schönheit und Eleganz? BVG B-VG Verfassug Österreich / Bundesverfassungsgesetz

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Bahn frei für Kickl

kickl 2021 08 ruttinger

Wochenrückblick KW 1 2025

1. Jänner – UHBP VdB kann die „Zuckerlhochzeit“ nicht erwarten und postet auf Twitter / X: „Ein Land, das es seit frühen Tagen versteht, Konflikte nicht in Unversöhnlichkeit enden zu lassen, sondern Gegensätze zu verheiraten. In so einem Österreich will ich leben.“ Ob VdB als Vernebler und Verschleierer, oder als Hochzeitsvermittler in die Geschichte eingehen wird, das klärte sich am Freitag, 3.1., nachdem Chefin Meinl-Reisinger die Regierungsverhandlungsbeteiligung der NEOS beendet hatte.

Umgehend treten die SPÖVP-Vorsitzenden – beide für sich, aber vermeintlich für uns – an die Öffentlichkeit mit Durchhalteparolen. Noch-SPÖ-Chef Babler simuliert  „Verantwortungsgefühl“: er will das Budgetdesaster, „das die Vorgängerregierung hinterlassen hat“ sanieren. Mit wem? Mit den Vertretern Vorgängerregierung! 

Parteisoldat Nehammer spielt den staatstragenden Kanzler, und weiß am 3. Jänner am Abend noch nicht, dass er 24 Stunden später zurückgetreten werden wird.

Alexander Van der Bellen @vanderbellen Jan 3 bleibt stur: „Es gilt weiterhin der Auftrag, eine Regierung zu bilden. Sich auf ein Regierungsprogramm zu einigen. Und das Ganze braucht in der liberalen Demokratie eine Mehrheit im Parlament, die die notwendigen Gesetze beschließt." ethos.at fragt nach: Wo genau in der Verfassung steht, dass der Bundespräsident einen "Auftrag zur Regierungsbildung" erteilt?

Am Samstag, 4.1.2025 um 11:33 publiziert ethos-CR folgenden Kommentar auf fischundfleisch.com

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Landtagswahl Burgenland 2025

Update 19. Jänner 2025 - "Die Landtagswahl im Burgenland ist geschlagen. Die SPÖ verlor laut vorläufigem amtlichen Endergebnis zwar die absolute Mehrheit im Landtag, ist aber in der komfortablen Position, aus drei Partnern wählen zu können. Mit FPÖ oder ÖVP hätte sie sogar eine Zweidrittelmehrheit", berichtet ORF.at im Liveticker.

Ergebnis (Hochrechnung 18:26 Uhr)

SPÖ 46,4%     -3,6%
ÖVP 22,0%     -8,6%
FPÖ 23,1%    +13,3%
GRÜNE 5,7%  -1,1%
NEOS 2,1%    +0,4%
HAUS 0,8%

(Amtliche Mitteilungen burgenland.at) Die Burgenländische Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 07. Oktober 2024 die Verordnung über die Ausschreibung der Landtagswahl 2025 beschlossen. Danach ist der Wahltag der 19. Jänner 2025. Als Stichtag wurde der 29. Oktober 2024 festgelegt. Die Verordnung über die Wahlausschreibung wurde im LGBl. Nr. 75/2024 vom 29. Oktober 2024 kundgemacht.

Der Burgenländische Landtag besteht aus 36 Mitgliedern. Die Aufteilung dieser Mandate auf die einzelnen Wahlkreise erfolgte durch die Kundmachung des Landeshauptmannes vom 31. Mai 2023, LGBl. Nr. 43/2023.

Das Land Burgenland wird zum Zwecke der Wahl in 7 Wahlkreise eingeteilt. Hierbei bildet jeder politische Bezirk einen Wahlkreis; die Städte mit eigenem Statut Eisenstadt und Rust sowie der politische Bezirk Eisenstadt-Umgebung sind in einem Wahlkreis, dem Wahlkreis 2, zusammengefasst.

Laut ORF.at (23.12.2024) treten sechs Parteien an: „Liste Doskozil – SPÖ Burgenland (SPÖ), die Österreichische Volkspartei (ÖVP), die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ), Die Grünen – Die Grüne Alternative (GRÜNE), NEOS – Die Kontrollkraft für dein Burgenland (NEOS) sowie die Liste Hausverstand (HAUS). Alle wahlwerbenden Parteien treten in den sieben Wahlkreisen an und haben auch einen Landeswahlvorschlag eingebracht.“

ORF-Landesstudio Burgenland bringt Interviews mit allen Spitzenkandiaten:

Donnerstag, 2. Jänner 2025: Gezá Molnár (Liste HAUSverstand)

Freitag, 3. Jänner 2025: Christoph Schneider (NEOS)

Samstag, 4. Jänner 2025: Anja Haider-Wallner (GRÜNE)

Montag, 6. Jänner 2025: Norbert Hofer (FPÖ)

Dienstag, 7. Jänner 2025: Christian Sagartz (ÖVP)

Mittwoch, 8. Jänner 2025: Hans Peter Doskozil (SPÖ)

Ausgangslage: Ergebnisse 2020 und 2015

KommAustria gegen Auf1

Auf Anti WEF

+ KommAustria verhängt Verwaltungsstrafen über Verantwortliche von zwei Mediendiensteanbietern

+ Strafgründe „Senden ohne Zulassung“ und „Nicht genehmigte, wesentliche Programmänderungen“

18. Dezember 2024 - (Pressemitteilung RTR Medien)

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Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat Verwaltungsstrafen über zwei strafrechtlich Verantwortliche eines Audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf sowie über einen strafrechtlich Verantwortlichen eines Fernsehveranstalters verhängt. Die Fälle stehen in einem engen Zusammenhang. Die Strafen ahnden Verstöße gegen Verwaltungsbestimmungen des „Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes“ (AMD-G).

Im Fall des audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf, richten sich die Straferkenntnisse gegen den Obmann und den ehemals stellvertretenden Obmann des „Vereins für basisgetragene, selbstbestimmte, pluralistische und unabhängige Medienvielfalt“ (kurz: der Verein), der den bei der KommAustria angezeigten Online-Mediendienst www. auf1. tv betreibt. Die Straferkenntnisse der Medienbehörde stellen fest, dass der Verein im Jahr 2022 über einen Zeitraum von mehr als acht Monaten im Rahmen des auf den RTV Regionalfernsehen e.U. zugelassenen und über Antenne im Großraum Linz verbreiteten Programms „RTV“ täglich und an den Wochentagen mehrmals ein Fensterprogramm ausgestrahlt hat, ohne dafür über eine Zulassung zu verfügen. Die Ausstrahlung von Programmen über Antenne oder über Satellit erfordert nach österreichischer Rechtslage eine Zulassung. Wegen dieser Verwaltungsübertretung verhängt die KommAustria gegen den Obmann des Vereins eine Geldstrafe von 5.000,00 Euro zuzüglich 500,00 Euro als Beitrag zu den Verfahrenskosten. Gegen den ehemaligen Obmann-Stellvertreter wird eine Geldstrafe von 2.000,00 Euro zuzüglich 200,00 Euro Verfahrenskostenbeitrag verhängt.

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