Rechnungshof kritisiert OeNB-Veranlagung

Rechnungshof Nationalbank OeNB

+ Rechnungshof veröffentlicht Bericht zu Veranlagungen der Oesterreichischen Nationalbank

+ Grundlegende Überarbeitung des Veranlagungs- und Risikomanagementkonzepts erforderlich

05. Dezember 2025 – (Mitteilung des Rechnungshofes) Der Rechnungshof prüfte die nicht-geldpolitischen Veranlagungen der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) auf Verlangen von Abgeordneten des Nationalrates. Thema der umfassenden Prüfung waren unter anderem die hohen negativen Veranlagungsergebnisse des Jahres 2022 bei den Eigenveranlagungen. Auch das veranlagungsbezogene Risikomanagement war Gegenstand der Prüfung.

Hier zeigt der Rechnungshof Verbesserungsbedarf auf. So hat die OeNB 2021 ein neues Veranlagungs- und Risikomanagementkonzept umgesetzt, obwohl die IT-Systemlandschaft dafür notwendige Anforderungen in mehreren Bereichen nicht erfüllte. Insgesamt ist eine grundlegende Überarbeitung des Veranlagungs- und Risikomanagementkonzepts erforderlich. Die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes kritisieren zudem, dass die OeNB erst spät auf die veränderten Marktbedingungen mit Steuerungsmaßnahmen reagierte. Geprüft wurden die Jahre 2019 bis 2023.

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Keine Bilanzverluste trotz stark negativer Veranlagungsergebnisse im Jahr 2022

Im Jahr 2023 lag der Wert der Eigenveranlagungen der OeNB bei 24,294 Milliarden Euro, wobei sie 2022 stark negative Veranlagungsergebnisse in der Höhe von insgesamt 2,271 Milliarden Euro verzeichnet hatte. Diese stammen überwiegend aus der direkten Veranlagung in Staatsanleihen. Obwohl Staatsanleihen grundsätzlich als sicher galten, führten im Jahr 2022 hohe Inflationsraten und der Anstieg der Leitzinsen zu massiven Kursverlusten in dieser Veranlagungskategorie. Aber auch die Aktienmärkte verzeichneten im Jahr 2022 eine negative Entwicklung. Denn die Unternehmen waren mit den Auswirkungen verschiedener Krisen (COVID-19-Pandemie, russischer Angriffskrieg in der Ukraine) und mit einer Verteuerung ihrer Finanzierungen konfrontiert.

Trotz der negativen Veranlagungsergebnisse kam es zu keinen Bilanzverlusten der OeNB – unter anderem deshalb, weil vor allem für Verluste aus Staatsanleihen eine Risikorückstellung in Höhe von 1,934 Milliarden Euro aufgelöst wurde. Die Veranlagungsverluste aus Aktien blieben ebenfalls erfolgsneutral, weil die OeNB in Aktien nur über Fonds (indirekt) veranlagte und diese Verluste durch Reserven der Fonds abgedeckt wurden.

Steuerungsmaßnahmen gegen veränderte Marktbedingungen

Der Rechnungshof kritisiert, dass die OeNB erst im März 2023 Steuerungsmaßnahmen gegen die veränderten Marktbedingungen einleitete. Er hält fest, dass auch Mitglieder des Generalrates der OeNB die späte Einleitung von Maßnahmen kritisch sahen und Überprüfungen in kürzeren Abständen forderten, um aktuelle Entwicklungen berücksichtigen zu können.

Er empfiehlt der OeNB, bei Veränderung der Marktbedingungen, insbesondere wenn diese Auswirkungen auf die Risikodeckung haben, ehestmöglich eine Überprüfung des Veranlagungs- und Risikomanagementkonzepts und in der Folge Maßnahmen zur Veranlagungssteuerung einzuleiten, um die Einhaltung der Risikovorgaben jederzeit sicherstellen zu können.

Mängel im Veranlagungs- und Risikomanagementkonzept

Weiters kritisiert der Rechnungshof, dass die OeNB im Jänner 2024 ihre erst seit März 2023 geltende strategische Asset Allocation (SAA) grundlegend verändern musste, weil keine ausreichende Risikodeckung mehr vorlag. Dies führte zu einer massiven Reduktion des SAA-Volumens von 23,200 Milliarden Euro auf 12,500 Milliarden Euro. Unter SAA ist die angestrebte Aufteilung der veranlagten Mittel zu verstehen – im Fall der OeNB vor allem in Staatsanleihen, Unternehmensanleihen und Aktien.

Für den Rechnungshof war diese Reduktion des SAA-Volumens um 10,700 Milliarden Euro ein deutliches Anzeichen dafür, dass bei der Struktur der grundsätzlich mehrjährigen strategischen Asset Allocation und auch bei dem ihr zugrunde liegenden Veranlagungs- und Risikomanagement konzeptionelle Mängel vorlagen: zum Beispiel eine unzureichende Abstimmung von geplanter Veranlagungstätigkeit und anzuwendendem Risikomanagement und eine nicht angemessene Berücksichtigung von möglichen Veränderungen der Rahmenbedingungen – etwa der Entwicklung des Zinsniveaus.

Der Rechnungshof empfahl der OeNB, ihr Veranlagungs- und Risikomanagementkonzept grundlegend zu überarbeiten – unter Abstimmung der geplanten Veranlagungstätigkeit und des anzuwendenden Risikomanagementkonzepts.

Veranlagungs- und Risikomanagementkonzept ohne geeignetes IT-System

Der Rechnungshof kritisiert, dass die OeNB ein neues Veranlagungs- und Risikomanagementkonzept im Jahr 2021 umsetzte, obwohl ihre IT-Systemlandschaft die dafür notwendigen Anforderungen in mehreren Bereichen nicht erfüllte. Somit lag keine geeignete technische Infrastruktur vor, um die Veranlagungen entsprechend diesem Konzept gesamthaft abbilden und steuern zu können. Dadurch setzte sich die OeNB operationellen Risiken (Gefahr von Verlusten wegen Unangemessenheit/Versagen interner Prozesse, von Systemen oder Menschen) aus beziehungsweise akzeptierte diese bewusst.

Der voraussichtliche Abschluss des Treasury Implementierungsprojekts (TRIP) verzögerte sich um rund zweieinhalb Jahre auf Ende 2026. Die unzutreffenden Annahmen der OeNB bezüglich der technischen Umsetzbarkeit ihrer ursprünglichen Anforderungen und des Abschlusses des Projekts TRIP zeigen, wie wichtig es ist, grundlegende Reformen beziehungsweise Änderungen erst dann umzusetzen, wenn auch die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind.

In diesem Zusammenhang weist der Rechnungshof darauf hin, dass die OeNB auskunftsgemäß nicht dazu in der Lage war, bei ihren Masterfonds das Veranlagungsergebnis auf die einzelnen Veranlagungskategorien (zum Beispiel Staatsanleihen und Aktien) betragsmäßig aufzuteilen. Die technische Infrastruktur wäre entsprechend anzupassen.

Bericht: Veranlagungen der Oesterreichischen Nationalbank

Der RH überprüfte auf Verlangen von Abgeordneten des Nationalrates gemäß § 99 Abs. 2 in Verbindung mit § 26 Geschäftsordnungsgesetz 19751 die Gebarung der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) und des Bundesministeriums für Finanzen hinsichtlich der Veranlagungen der OeNB.

Prüfungsziel war es, insbesondere die Grundlagen und Rahmenbedingungen der Veranlagungen der OeNB, das jeweils angewandte Veranlagungskonzept, die Veran­lagungssegmente der Eigenveranlagungen und der „zusätzlichen“ Veranlagungen, das Veranlagungsergebnis des Jahres 2022, die Grundlagen und die Durchführung des veranlagungsbezogenen Risikomanagements sowie die Wahrnehmung der Eigentümer- und Aufsichtsrechte des Bundesministeriums für Finanzen darzustellen und soweit möglich zu beurteilen. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2019 bis 2023.

Heini Staudinger gegen China

Heini Staudiniger

Update 13. März 2026 - Die Bundeswettbewerbsbehörde BWB erhielt eine Beschwerde vom Handelsverband gegen die Online Shoppingplattform www.temu.com (iF „TEMU“) wegen irreführenden Geschäftspraktiken. Nun veröffentlicht die BWB den Fallbericht zu TEMU. Temu kooperierte mit der BWB. Die BWB erhielt 2025 insgesamt 229 Beschwerden wegen aggressiven oder irreführenden Geschäftspraktiken, was knapp einer Verdoppelung zu 2024 entspricht.

3. Dezember 2025 – Heini Staudinger steigt wieder mal auf die Barrikaden und kommt dabei in Höchstform. Nachdem er vor zehn Jahren gegen die Interessen der Banken in Österreich maßgeblich zur Einführung des Crowd-Funding Gesetzes beigetragen hat, steigt er nun gegen einen noch größeren Gegner in den Ring: China und die EU.

Aus China kommen heuer mindestens fünf Milliarden Pakete in die EU, ein Großteil davon vor Weihnachten. Die EU weiß, dass zwei Drittel der Pakete falsch deklariert werden (mit einem Wert unter 150 Euro und somit zollfrei bleibt) und schenkt damit den chinesischen Exporteuren wöchentlich rund zwei Milliarden Euro.

Selbst bei Strafzöllen, wie sie Trump eingeführt hat, steigen die chinesischen Exporteure billig aus, wie der Waldviertler Schuhproduzent vorrechnet: „Schuhe von Herstellern wie Nike oder Adidas kommen um zehn bis 20 Euro aus China raus. Dann nehmen Sie beispielsweise einen Zoll von 145 Prozent, wie ihn sich Trump einfallen hat lassen, dann wären das bei zehn Euro 14,50 Euro Zoll. Da lachen ja die Hühner. In Österreich haben wir bei einem Schuh, der 180 Euro kostet, eine Abgabenquote von 80 Euro – in Form von Mehrwertsteuer, Lohnsteuer, Sozialversicherung, Pensionsversicherung und Kommunalsteuer. Und das in der Erzeugung, in der Verwaltung und im Verkauf.“

Die Brandrede von Staudinger endet mit einer einfachen Frage: „Warum hilft der Staat nicht zu uns?“ ethos.at prophezeit: Von den österreichischen Regierungspolitikern wird er darauf keine Antwort erhalten!

UPDATE: GEA Waldviertler is at GEA Waldviertler.

Heini Staudinger am 18. März 2026 via FB

3.- Euro pro Packerl, - diese Maßnahme (ab Juli 2026) ist ein Witz.

Die chinesischen Online-Plattformen (Temu, alibaba, aliexpress, shein usw.) liefern 5 Milliarden Packerl im Jahr. Laut einer Untersuchung der EU sind 65 % falsch deklariert (um Abgaben zu vermeiden oder zu vermindern). Dh. mehr als 3 Milliarden Packerl kopmmen mit falscher Deklaration in die EU.

Ich kann gut verstehen, dass die Kontrolle von 20 Millionen Paketen pro Tag (das ist tatsächlich der Durchschnitt der täglichen Lieferungen) mühsam und schwierig ist.

Wenn auf der Ringstraße in Wien zuviele Autos daherkommen, dann entsteht ein Stau, und es dauert mehr oder weniger lang, bis man da durch ist.

Bei diesen 20 Millionen Packerl pro Tag will die EU offenbar keinen Stau. Also winkt sie diese gigantische Packerlmengen (5 Milliarden Pakete im Jahr 2025) nahezu unkontrolliert durch. Doch nun will die EU doch "etwas haben" und beschließt eine Abgabe von 3.- Euro pro Paket. So entsteht kein Stau, sie sparen sich das Kontrollieren und kassieren doch a bissl.

Nun? ... hierzulande kontrollieren und schikanieren die Finanzämter selbst Kleinstbetriebe, während sie Milliarden von Paketen unkontrolliert hereinlassen.

Liebe Freunde vom Finanzamt,

- genau das wollen wir auch: eine Pauschalabgabe von 3.- Euro pro Paar Waldviertler-Schuh und fertig (wir wollen nicht besser, aber auch nicht schlechter behandelt werden als chinesischen Online-Plattformen)!

Sobald unsere Regierung(en) mit uns auch so großzügig umgehen wie mit der gigantischen Packerlflut, beginnen wir umgehend wieder zu blühen.

Und nicht nur wir, - mit uns werden tausende Kleinbetriebe neu erblühen, und die Arbeitslosenrate wird nicht wachsen, sondern fallen. Das meint im Ernst, Dein/Euer Heini

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Altersteilzeit: Teures Instrument mit fraglichem Nutzen

Rechnungshof Altersteilzeit 10 24

Potenzial älterer Personen nicht optimal genutzt

28. November 2025 – (Mitteilung des Rechnungshofs Österreich) Die Altersteilzeit trägt nicht dazu bei, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger im Arbeitsleben zu halten und ist zudem teuer; zu diesem Schluss kommt der Rechnungshof in seinem heute veröffentlichten Bericht „Altersteilzeit“. Die Altersteilzeit ist ein Instrument, das es älteren Personen erlaubt, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, wobei die damit verbundenen finanziellen Nachteile abgefedert werden. Sie wird aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung finanziert. Im Jahr 2024 zahlte das Arbeitsmarktservice (AMS) fast 600 Millionen Euro an Altersteilzeit-Geld aus. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer begannen die Altersteilzeit zum frühestmöglichen Zeitpunkt – Frauen mit 57,5 Jahren, Männer mit 60 Jahren – und beendeten sie mit dem frühestmöglichen Pensionsantrittsalter. Der Rechnungshof empfiehlt eine umfassende Reform der Altersteilzeit, die sich am Bedarf am Arbeitsmarkt und einem effizienten Mitteleinsatz orientieren sollte. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2021 bis 2024. Der Nationalrat beschloss im Juli 2025 das Teilpensionsgesetz, das den Empfehlungen und Anregungen des Rechnungshofes in Ansätzen Rechnung trug.

Reduktion von „teurem“ Personal mittels Altersteilzeit

Die Altersteilzeit, im Jahr 2000 eingeführt, hatte sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber Vorteile: Auch eine erhebliche Reduktion der Arbeitszeit war mit relativ geringen Einbußen des Nettoentgelts verbunden und beeinträchtigte die pensionsrechtliche Absicherung nicht. So führte eine Stundenreduktion von 40 Prozent bis 60 Prozent in Altersteilzeit zu Gehaltseinbußen von in der Regel etwa 16 Prozent beziehungsweise 26 Prozent. Für Arbeitgeber brachte die Altersteilzeit den Vorteil, dass sie mit vergleichsweise geringem Mitteleinsatz Personal reduzieren konnten, insbesondere „teurere“ ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Wenige Personen in Altersteilzeit waren älter als 62 Jahre

Im Jahr 2023 waren rund 35.000 Personen in Altersteilzeit. Frauen nahmen die Altersteilzeit stärker – beziehungsweise über eine längere Dauer – in Anspruch als Männer; im Jahr 2023 waren 62 Prozent der Personen in Altersteilzeit Frauen und 38 Prozent Männer. Die Auszahlungen des AMS betrugen im Jahr 2024 594,01 Millionen Euro.

87 Prozent der Personen in Altersteilzeit waren zwischen 57 und 61 Jahre alt; nur 13 Prozent waren 62 Jahre oder älter. Der Grund dafür: Das Regelpensionsalter für Frauen lag im Jahr 2023 noch bei 60 Jahren. Aber auch Männer in Altersteilzeit waren nur zu 33 Prozent 62 Jahre oder älter. 56 Prozent der Männer beendeten die Altersteilzeit mit 62 Jahren, dem Alter, in dem bei langen Versicherungszeiten der Eintritt in die Korridor- oder Langzeitversicherungspension („Hacklerregelung“) möglich war.

Eine Auswertung nach Branchen zeigt, dass die Altersteilzeit in den Branchen „öffentliche Verwaltung“, „Gesundheits- und Sozialwesen“ und „Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ deutlich stärker in Anspruch genommen wurde, als es dem Anteil der älteren Beschäftigten in diesen Branchen entsprach.

Potenzial älterer Personen nicht optimal genutzt

Für den Rechnungshof ergaben sich keine Hinweise darauf, dass die Altersteilzeit dazu beitrug, Personen länger im Arbeitsleben zu halten. Eher war davon auszugehen, dass die Reduzierung der Arbeitszeit, die mit der Altersteilzeit unterstützt wurde, den Effekt hatte, das Leistungspotenzial älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht optimal zu nutzen. Gleichzeitig verursachte die Altersteilzeit hohe Kosten. Je Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in Altersteilzeit wurden über die gesamte Bezugsdauer im Schnitt rund 43.300 Euro ausgezahlt; in elf Prozent der Fälle auch über 80.000 Euro.

Die Inanspruchnahme der Altersteilzeit stieg von 2010 bis 2019 fast auf das Zweieinhalbfache an. Sie erreichte im Jahr 2019 mit Auszahlungen von insgesamt 618,21 Millionen Euro und rund 45.000 Personen in Altersteilzeit einen Höhepunkt. Ab 2020 ging die Inanspruchnahme vorübergehend zurück, die Auszahlungen stiegen im Jahr 2024 aber auf 594,01 Millionen Euro und lagen damit bei mehr als dem Doppelten der Auszahlungen von 2010.

Weitreichende Reform notwendig

Der Rechnungshof empfiehlt dem Arbeitsministerium daher, eine umfassende Reform der Altersteilzeit vorzuschlagen. Diese sollte sich am Potenzial älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dem Bedarf am Arbeitsmarkt und an einem effizienten Mitteleinsatz orientieren. In diesem Rahmen ist auch der potenzielle arbeitsmarktpolitische Nutzen des Instruments in Verbindung mit den pensionsrechtlichen Rahmenbedingungen zu klären. Der Rechnungshof hält fest, dass eine weniger großzügige und treffsichere Ausgestaltung der Altersteilzeit auch deren Kosten deutlich senken würde.

Gesetzliche Rahmenbedingungen waren einfach zu erfüllen

Insgesamt waren die gesetzlichen Voraussetzungen, die Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen, vergleichsweise einfach zu erfüllen und die Ausgestaltung der Leistung großzügig: Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mussten 15 Versicherungsjahre haben; sie konnten die Altersteilzeit fünf Jahre vor dem Regelpensionsalter antreten und die Arbeitszeit um bis zu 60 Prozent reduzieren. Sie hatten eine sehr gute Gehaltsabsicherung und die volle Pensionsabsicherung trotz Reduktion der Arbeitszeit.

Sie konnten die kontinuierliche Variante oder die Blockvariante wählen. Bei der kontinuierlichen Variante arbeitet die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer über die gesamte Dauer der Altersteilzeit hinweg mit einer reduzierten Arbeitszeit. Der Arbeitgeber erhält in der Regel 90 Prozent seines Aufwands ersetzt. Bei der Blockvariante folgt einer Phase der Vollbeschäftigung eine Freizeitphase. Der Arbeitgeber erhält 42,5 Prozent seines Altersteilzeit-bedingten Aufwands ersetzt. Die Blockvariante läuft 2029 aus; 85 Prozent der Auszahlungen entfielen im Jahr 2024 auf die kontinuierliche Variante.

Das Instrument war auch für Höherverdienende attraktiv, da auch Entgeltteile in die Lohnausgleichsberechnung miteinbezogen wurden, die über der Höchstbeitragsgrundlage lagen.

Berechnung der Altersteilzeit komplex – Risiko von zu hohen Auszahlungen

Die Berechnung des Altersteilzeit-Geldes war komplex und kleinteilig und beruhte in der Praxis auf Angaben des Arbeitgebers im Antragsformular. Die beiden Parameter, die für die Höhe des Altersteilzeit-Geldes maßgeblich waren – das Bruttoentgelt vor der Altersteilzeit und das Ausmaß der Arbeitszeitreduktion – wurden vom AMS nicht standardmäßig kontrolliert. Dadurch bestand das Risiko für zu hohe Auszahlungen. Auch hier empfiehlt der Rechnungshof eine Reform, die die Berechnung des Altersteilzeit-Geldes vereinfacht und es dem AMS als Genehmigungsbehörde ermöglicht, die Berechnungsgrundlage selbst zu ermitteln.

Bericht: Altersteilzeit

Der Rechnungshof überprüfte von Juli bis Dezember 2024 die Altersteilzeit. Ziel der Prüfung war es, zu beurteilen, ob die Voraussetzungen und die Abwicklung der Altersteilzeit geeignet waren, einen zieladäquaten, treffsicheren Einsatz der finanziellen Mittel zu gewährleisten. Überprüfte Stellen waren das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft sowie das Arbeitsmarktservice. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2021 bis 2024; um längerfristige Entwicklungen aufzuzeigen, zog der Rechnungshof zusätzlich Daten ab 2010 heran.

20 Mille für sogenannte digitale Transformation 2026

ChatGPT QjF quer

26. November 2025 – Kaum hat der Medienminister eine Studie in Auftrag gegeben, wie man die Millionen-Förderungen für die Massenmedien effizienter verteilen könnte (von Kürzungen war dabei nicht die Rede), veröffentlicht RTR die Förderzusagen für 2026 aus dem Fonds für digitale Transformation der Medien. Ein Grund zum Jubeln – nicht nur für die gleichgeschalteten Medien, sondern auch für die so genannte Medienkontrollbehörde, die – einzigartig weltweit – auch gleich die Fördertöpfe für die Massenmedien verwalten darf.

Begeistert ist die Behörde über die „Vielfalt der 100 Digitalisierungsprojekte privater Medienunternehmen, denen der Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) eine Förderzusage aus den Mitteln des „Fonds zur Förderung der digitalen Transformation“ für das Jahr 2026 erteilt.“ Man muss immer wieder daran erinnern:

25 Jahren nach dem Höhepunkt der New Economy, nachdem alle, wirklich alle Medien verstanden haben, dass sie eine Digital-Strategie entwickeln und umsetzen müssen (und dies auch getan haben!) ist unsere Regierung der Überzeugung (von wem eigentlich überzeugt?) , diese Medien brauchen im Jahr 2025 immer noch einen Hilflosenzuschuss zur „digitalen Transformation“.

HTH, Onlinepionier und Chefredakteur von ethos.at, war 1999-2002 Chefredakteur der 1998 gegründeten Online-Nachrichtenagentur pressetext.com. Die Webseite ethos.at hat er im Oktober 2021 innerhalb von 10 Tagen konzipiert, aufgesetzt und online gestellt. HTH ist demnach imstande, Förderanträge zu evaluieren: handelt es sich um laufende Anpassungen oder um echte Innovationen? Sind die angegebenen Kosten „marktkonform“ oder frei erfundene Fantasy-Beträge?

Zehn zufällig gewählte Förderungen zeigen: bei den bewilligten Projekten geht es bestenfalls um laufende Investitionen, die jeder Betrieb in jedem Bereich sowieso durchführen muss. Schlimmstenfalls – und die meisten Fälle sind die schlimmsten – geht es um frei erfundene Projekttitel, denen überhaupt keine Innovation und kaum eine Leistung gegenüber steht. Man kann von der Regel ausgehen: je länger der Projekttitel, umso heißer die Luft, die von RTR gefördert wird. So stellt sich die Frage: cui bono? Die Antwort: Es geht bei all diesen Projekten nur um ein Körberlgeld für die Massenmedien zur Absicherung der laufenden Hofberichterstattung, getarnt als Investitions- und Innovationsförderung! Frei nach dem Motto: ich weiß, dass du weißt, dass ich weiß. 

Ein Autor, der die Methoden der Sowjetunion von innen kennen gelernt hat, schrieb: „Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter.“ (Alexander Solschenizyn)

Hier eine Auswahl, wobei nicht 100 Medien, sondern 100 Projekte gefördert werden, und die großen Medien in der Regel mehrere Projekte vortäuschen und von RTR bewilligt bekommen.

Medium + Projekt + Fördersumme

1. Kronen Zeitung + KRONE26: Dig. Journalistische Zukunft + infrastrukturelle Modernisierung: Räume, Technik, DOOH + 935.432,00 €

2. KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. + KI-gestützte Workflow-Optimierung zur Effizienzsteigerung und Individualisierung der Angebote + 366.268,00 €

3. HEUTE + Heute x KI + 327.751,00 €

4. KURIER Medienverbund + KURIER 26: Digitale Regionaloffensive: OST + 369.365,00 €

5. OE24 TV + Einführung eines zentralen Digital Asset Managements für alle Bewegtbildinhalte + 482.340,00 €

6. Salzburger Nachrichten + Implementierung einer zentralen Middleware bei den SN + 258.974,00 €

7. Tiroler Tageszeitung + KI Einsatz bei der Tiroler Tageszeitung 2.0 + 477.817,00 €

8. Wiener Bezirksblatt GmbH +Digitales Redaktionssystem zur Layoutautomatisierung +232,036.00 €

9. Falstaff Magazin, Falstaff PRO - Servicepoint 2.0: Digitale B2B-Plattform + 295.730,00 €

10. GEWINN + Modernisierung GEWINN HP 2026 +100.714,00 €

Sapere aude!

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Neuer EU-Haushalt forciert Aufrüstung

ChatGPT Panzer Geld 800

800 Organisationen fordern Ablehnung im EU-Parlament

Attac und Versöhnungsbund: „Wir brauchen Sicherheit, die den Menschen dient – nicht den Rüstungskonzernen.“

25. November 2025 (Information von Attac Österreich) - Der Europäische Rat und das EU-Parlament präsentieren heute den EU-Haushalt 2026. Darin sind erneut massive Aufstockungen der Militärausgaben vorgesehen. Sie sollen auf 2,8 Milliarden Euro steigen, was eine Verdopplung gegenüber 2023 bedeutet. Das geht auf Kosten von ziviler Forschung, Kohäsionspolitik sowie Mobilitäts- und Umweltprogrammen. Das ist nur ein Puzzlestein - zusätzlich gibt es viele weitere EU-Aufrüstungs-Programme - wie etwa das 800 Mrd Euro Programm Rearm Europe, und Programme wie Security Action for Europe (SAFE), der European Defence Fund (EDF), das Act in Support of Ammunition Production (ASAP) sowie das European Defence Industry Programme (EDIP)

Foto: ChatGPT

“Der EU-Haushalt wird immer stärker auf die Interessen der Rüstungsindustrie zugeschnitten. Doch mehr Waffen schaffen Krisen, keinen Frieden. Wir brauchen Sicherheit, die den Menschen dient – nicht den Rüstungskonzernen“, kritisiert Max Hollweg von Attac Österreich. Auch der Vorschlag für den EU-Finanzrahmen 2028 -2034 sowie die geplanten Förderungen und Deregulierungen im Bereich Aufrüstung treiben das Wettrüsten weiter voran.

Europaweites Bündnis „StopReArm Europe“

Mehr als 800 Organisationen haben daher das europaweite Bündnis „StopReArm Europe“ gegründet. Sie fordern die EU-Abgeordneten in einem offenen Brief auf, den EU-Haushalt 2026 bei der morgigen Abstimmung im EU-Parlament zurückzuweisen und für Neuverhandlungen einzutreten. In Österreich richten sich sowohl Attac als auch der Internationale Versöhnungsbund an die EU-Abgeordneten.

„Statt weiter der Logik des Wettrüstens zu folgen, sollte die EU auf eine zukunftsfähige Friedenspolitik setzen, die ökologische, soziale und politische Sicherheit ins Zentrum stellt. Statt mehr Geld für Waffen benötigen wir mehr Mittel für Diplomatie, Klimaschutz, Armutsbekämpfung, Menschenrechte und friedliche Konfliktlösung“, erklärt Irmgard Ehrenberger vom Internationalen Versöhnungsbund.

Das europaweite Bündnis „StopReArm Europe“ fordert unter anderem:

1. Ablehnung des EU-Haushalts und Neuverhandlungen

Der EU-Haushalt soll keine Subventionen für die Rüstungsindustrie, sondern mehr Mittel für Diplomatie, Prävention und friedliche Konfliktlösung beinhalten. Zudem sollen alle Ausnahmeregelungen aufgehoben werden, welche die parlamentarische Kontrolle aktueller Aufrüstungs-Programme wie „ReArmEurope“ schwächen.

2. Keine Deregulierung durch den Rüstungs-Omnibus

Keine Lockerung von Waffenexporten, die im Widerspruch zum Völkerrecht stehen. Keine weiteren Ausnahmen für die Rüstungsindustrie bei Arbeits-, Umwelt- und Chemikalienstandards sowie bei Transparenz- und Berichtspflichten. Keine militärischen Testaktivitäten außerhalb Europas.

3. Keine weitere Militarisierung durch den EU-Finanzrahmen 2028–2034

Der „Wettbewerbsfonds“ über 130 Milliarden Euro für Waffen und militarisierte Raumfahrt muss zurückgenommen werden. Die Gelder ziviler Programme für Forschung und Innovation, Digitales, Mobilität oder Kohäsion dürfen nicht in militärische Zwecke umgeleitet werden.

Hintergrund: Der Einfluss der Rüstungslobby steigt

Ein aktueller Attac-Bericht zeigt, wie massiv die Rüstungslobby in den vergangenen Jahren ihren Einfluss auf die europäische Politik ausgebaut hat. Die Auswertung und

Analyse des EU-Lobbyregisters zeigt, dass die Kontakte mit

EU-Politiker*innen ein Rekordniveau erreicht haben. Zudem sind die Ausgaben und Anzahl der Lobbyist*innen massiv gestiegen.

DDR 4.0 Kunstvernichtung in Deutschland

DE Artikel 20 GG

Darf der Staat Artikel 20 GG vernichten? + Politische Ästhetik

Update 8. März 2026 - Der Berliner Künstler und Bürgerrechtler Ralph Boes teilt mit, dass seine Verfassungbeschwerde gegen die Vernichtung seines Kunstwerkes "Artikel 20 GG in Gold auf Buche" vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden ist. Damit ist die staatliche Vernichtung des Artikels 20 nicht mehr abzuwenden.

Boes spricht von einem Vorgang, der den Kern der Demokratie berührt. "Kunst nimmt ja oft vorweg, was später in der Wirklichkeit geschieht. Denken wir nur an Orwells 1984. Wenn jetzt der Artikel 20 GG vernichtet wird, handelt es sich um ein Realbild zum Zustand unserer Republik", sagt Boes.

Forderung der Herausgabe der Überreste:

Die Polizei teilt mit, dass sie die Stele "ab dem 09.03.2026" vernichten wird. Als Eigentümer der Stele hat der "Verein zur Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen e.V." bei ihr die Herausgabe der Überreste des Kunstwerks – gleich ob Holzsplitter, Fragmente oder Asche – eingefordert.

Es handelt sich bei den Überresten nicht um Müll, sondern um die ins Bild gebrachte und mit hoher Aussagekraft versehene Weitergestaltung des Kunstwerks "Artikel 20 GG in Gold auf Buche" durch den Staat.

Die Überreste sind Bestandteil des künstlerischen Gesamtwerks und dokumentieren den Vollzug der Vernichtung seiner eigenen Ideale durch den Staat. Sie sind dafür vor gesehen - anstelle der Stele - mit einer Dokumentation über das ganze Kunstwerk in einem Kulturhaus in Basel ausgestellt zu werden. Boes und der Verein sind gespannt auf die Reaktion der Behörde.

21. November 2025Information des Vereins zur Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen e.V - Der Berliner Künstler und Bürgerrechtler Ralph Boes hat beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der Grund: Behörden wollen sein Kunstwerk, eine Buchenstele mit dem per Hand eingeschnitzten und vergoldeten Artikel 20 des Grundgesetzes, vernichten. Boes spricht von einem Vorgang, der den Kern der Demokratie berührt.

"Kunst nimmt ja oft vorweg, was später in der Wirklichkeit geschieht. Denken wir nur an Orwells 1984. Wenn jetzt der Artikel 20 GG vernichtet wird, handelt es sich um ein Realbild zum Zustand unserer Republik", sagt Boes.

Ein Kunstwerk zur Verfassung soll vernichtet werden.Die Stele entstand 2018/19 auf dem Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin und wurde gemeinsam mit hunderten Bürgerinnen und Bürgern geschnitzt. Zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes und zum 30. Jubiläum des Mauerfalls (jeweils 2019) wurde sie an der Uferpromenade am Bundestag neben dem berühmten Kunstwerk "Grundgesetz '49" von Dani Karavan aufgestellt, das die Artikel 1 bis 19 zeigt. Artikel 1 bis 19 enthalten die sogenannten Grund- und Menschenrechte. Doch erst Artikel 20 beinhaltet die Prinzipien der Staatsstruktur. Der Wortlaut:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Ausgerechnet Artikel 20, der die demokratische, rechts- und sozialstaatliche Grundordnung unserer Republik enthält, den Politikern den erlaubten Rahmen für ihr Wirken setzt, dem Volk die volle Souveränität ("Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus") und allen Deutschen ein Recht zum Widerstand zuspricht, fehlt am Bundestag. Boes wollte diese Lücke schließen. Der Bundestag lehnte das immer wieder ab. Nach dem Grundsatz: "Wenn die Politik sich nicht kümmert, ist es die AUFGABE DER BÜRGER, für die Wiedererrichtung des Grundgesetzes einzutreten, auch – UND GERADE ! - wenn es den Politikern nicht passt!" hat Boes den Artikel 20 am Bundestag dann ohne Genehmigung des Bundestags errichtet.

Neben der Staatstruktur (Artikel 20) war so die Selbstermächtigung der Bürger gegenüber einer immer mehr grundgesetzfernen Politik mit ins Bild zu bringen. Für den Bundestag stellt die Aufrichtung der Stele damit allerdings eine "Gefährdung der öffentlichen Ordnung" dar. Und die Stele soll jetzt als Tatwerkzeug vernichtet werden. Kunstvernichtung in Deutschland - die Vernichtung des Ideales unserer Republik - ein wahrhaft großes Thema. Und zugleich ein treffendstes Bild für die Wirklichkeit. Die Sache ist jetzt zum Bundesverfassungsgericht gebracht.- Siehe https://deine-verfassung.de/akt13/BVerfG.pdf Der Verein ist gespannt auf die Entscheidung.

US-Kurzfilmfestival prämiert Florentin Groll

Als "Bester Schauspieler" auf Fort Lauderdale International Film Festival ausgezeichnet

(pts017/13.11.2025) - Der Wiener Theater- und Filmschauspieler Florentin Groll (80) wurde am vergangenen Wochenende beim Fort Lauderdale International Film Festival in der Kategorie Savoir-faire Shorts für seine Rolle im austro-amerikanischen Kurzfilm "Fundbox – A Love Story" als bester Schauspieler ausgezeichnet. Der Kurzfilm des US-Regieteams Gail Kempler & Miles Merritt mit der Stadt Wien als Hauptschauplatz ist damit der erste österreichische Beitrag, der bei diesem Festival in Florida prämiert wurde. 

https://www.youtube.com/watch?v=G61PcyfIKkc

Florentin Groll überzeugte die US-Jury mit seiner emotionalen Rolle im Wiener Kurzfilmbeitrag, und gewann damit den "BEST PERFORMANCE Award" auf dem Festival. Der Charakterschauspieler, Sprecher und Theaterregisseur Florentin Groll begann seine Karriere in den 1960er Jahren mit ernsten Rollen und Gastspielen an deutschen Theatern, auf den Wiener Bühnen war er ab den 1970er Jahren vielfach im Einsatz, viele Jahre davon am Burgtheater. Dann folgten ab 1981 TV-Auftritte im "Ringstraßenpalais" (als Dr. Paul Ender) und im "Schlosshotel Orth" ab 1996, wo er zehn Jahre lang die Rolle des Josef "Sepp" Thallinger verkörperte.

Als Regisseur inszenierte er am Burgtheater und bei den Festspielen Reichenau, in der NeuenBühneVillach war er zuletzt in Peter Turrinis "Bis nächsten Freitag" zu sehen. Vielbeschäftigt ist Groll auch als Sprecher von Hörspielen, Dokumentationen und Werbespots, oder als Erzähler – z.B. im bekannten Kinofilm "Ein Schweinchen namens Babe". Aktuell wirkt er an zwei neuen Spielfilmen mit mit.

Der 2024 abgedrehte Kurzfilm "Fundbox" hat schon in den ersten Wochen nach der Vorpremiere positive Rückmeldungen aus aller Welt erhalten – so wurde das Filmteam mittlerweile von einem halben Dutzend Filmfestivals eingeladen, u.a. vom Marbella International Film Festival nach Spanien, vom Cannes Indie Shorts Festival nach Frankreich, vom iFest International Film Festival in Kalabrien/Italien, vom Heart of Gold International Short Film Festival nach Australien und vom San Francisco Frozen Film Festival.

Der Kurzfilm selbst zeigt die Stadt Wien samt ihren Eigenheiten von einer ganz neuen Seite, ein emotionales Menschenbild, das zuletzt verloren gegangen scheint und appelliert zu mehr Vertrauen in seine Nachbarn. Zur grundlegenden Filmidee kam es nach einem Wien-Besuch im Spätherbst 2023, bei dem der US-Filmregisseur Miles Merritt seine Brieftasche verloren hat. Die Verzweiflung war groß, die örtliche Polizei hilfsbereit. So kam es, dass der in Wien gut organisierte Fundservice zur Hauptattraktion des daraufhin kreierten Drehbuchs wurde.

Mit Unterstützung der Vienna Film Commission und in Zusammenarbeit mit dem Wiener Studio Bischof Produktion stellten die Amerikaner eine rein österreichische Besetzung und Crew zusammen und engagierten Musiker, die sich in die Lovestory verliebten. Das Ergebnis ist ein etwas anderer Beitrag zum Klischee vom grantelnden Wiener, ein Blick auf die positiven Seiten der menschlichen Natur, die Zuschauer jeden Alters und jeder Herkunft anspricht. "Die Idee entstand aus der Kunst, die das Leben imitiert", so Merritt in einer Stellungnahme zu seinem Film.

Erfahrung mit Kurzfilmen sammelte Groll bereits 1983-84 in der Fernsehserie "Waldheimat", in der Geschichten des "Waldbauernbuben" Peter Rosegger verfilmt wurden.

Über das Fort Lauderdale International Film Festival

Das 1986 gegründete Fort Lauderdale International Film Festival (FLIFF) präsentiert jährlich im November über 150 amerikanische und internationale Independent-Filme, in Anwesenheit von prominenten Gästen und Filmemachern aus aller Welt. Die gemeinnützige Organisation ist eine von fünf bedeutenden Kulturinstitutionen (Broward Cultural Council) und zählt zu den anerkannten Filmfestivals in den USA (Florida Arts Council). Das 40. FLIFF fand vom 7. bis 10. November 2025 in Broward County statt. https://fliff.com/shorts/

Konvergente Tagung der RTR

RTR Konvergenz Gruppe

11. November 2025 – Presseinformation der RTR-GmbH [Hervorhebungen und Anmerkungen von ethos.at] - Digitale Medien und Zugangsinfrastrukturen stehen in einer untrennbaren Beziehung zueinander und benötigen Ausbau und Weiterentwicklung. Dabei sind heimische Anbieter beider Branchen mit einem ungleichen Wettbewerb mit finanzstarken, global agierenden Großkonzernen konfrontiert, die nationale Investitionen in Netze und Medieninhalte nutzen, um eigene Vermarktungsmodelle darauf aufzusetzen. Dem daraus resultierenden Spannungsfeld zwischen Zukunftsaussichten, Finanzierung und Regulierung digitaler Medien und Infrastrukturen auf nationaler und europäischer Ebene widmete sich unter dem Titel „Alte Stärken – neue Mächte: Zukunft der Konvergenz von Medien, Telekom und Plattformen" am 11. November eine konvergente Tagung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) in der Wiener Donau-City.

Foto © RTR/Thomas Meyer/Johannes Brunnbauer, v.l.: Klaus Steinmaurer, Florian Tursky, Elke Rock, Alexander Scheuer, Andreas Gall, Cara Schwarz-Schilling, Christian Schalt, Claus Grewenig, Anna Pirhofer, Wolfgang Struber 

Auf gemeinsame Einladung der beiden RTR-Fachbereiche ‚Medien‘ sowie ‚Telekommunikation und Post‘ nahmen High-Level-Expert:innen [Anm. ethos: Experten allein reichen heute offenbar nicht mehr aus, um eine Tagung und die damit verbundenen Kosten zu legitimieren.] aus Österreich, Deutschland und der Schweiz als Vortragende und Podiumsgäste an der Veranstaltung teil. Die Geschäftsführer der zwei RTR-Fachbereiche adressierten in ihren Begrüßungen zentrale Problemstellungen der Branchen.

„Wir müssen die Begriffe ‚Kommunikation und Infrastruktur‘ in ihrer ganzen Komplexität denken!“, so Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer des RTR-Fachbereichs Telekommunikation und Post. „Der wichtige Teilbereich Telekommunikationsinfrastruktur ist das Rückgrat der Digitalisierung. Ohne Breitbandinfrastruktur wären Google, Meta, Spotify und viele andere bloß eine Idee, wenn überhaupt“, so Steinmaurer.

„Werbegelder aus Österreich fließen in Milliardenhöhe an die transatlantischen Big Tech-Konzerne ab, die sich wie Medienanbieter verhalten, während die österreichischen Medienhäuser in diesem Wettbewerb alles daran setzen, mit großer Innovationskraft und mit Förderungen den digitalen Wandel meistern zu müssen“, erklärte Mag. Wolfgang Struber, Geschäftsführer des RTR-Fachbereichs Medien. „Wir befinden uns in einer gefährlichen Schieflage, die unsere Medien- und Meinungsvielfalt und damit auch unsere Demokratie bedroht“, so Struber. [Anm. ethos.at: damit rechtfertigt Stuber die Millionen-Geschenke an die Massenmedien für „Digitale Transformation“ ohne diese explizit zu erwähnten.]

Dr. Cara Schwarz-Schilling, Direktorin am Wissenschaftlichen Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste in Deutschland, und der Top [!]-Experte für digitale Medien Andreas Gall, (Chief Digital Officer, d&b Audiotechnik und CEO Human-Centric-Innovators GmbH), führten mit Keynotes in die Themen der Tagung ein.

In ihrem Vortrag zur ‚Zukunftsperspektive der Internetwirtschaft‘ zeigte Cara Schwarz-Schilling auf, dass die Nutzung von Künstlicher Intelligenz mit über 60% in Österreich im Kommunikations- und Informationssektor besonders weit fortgeschritten ist, gefolgt von 37% der Nutzung im Immobilienbereich sowie dem freiberuflichen Bereich.

In seiner Präsentation zu ‚Medien im Wandel – von Content zu Community, von Linearität zur Datenökonomie‘ mahnte Andreas Gall im Hinblick auf Social Media und den Einfluss großer Online-Plattformen: „Zukunftsrelevant zu bleiben, wird nicht nur davon abhängen, wie und wo wir Medieninformationen mit den modernsten Technologien verbreiten, sondern vor allem davon, wie wir Menschen durch Innovation wirksam vor dem Missbrauch und der Manipulation von Medieninformationen schützen.

In einer hochrangig [!] besetzten Podiums-Diskussion unter der Leitung von Moderatorin Elke Rock verdeutlichten Claus Grewenig (Vorstandsvorsitzender, Verband Privater Medien „VAUNET“, Deutschland), Corinna Milborn (Info-Chefin, Pro7Sat1Puls4), Anna Pirhofer (Managing Director Technologie, Medien und Telekommunikation, Boston Consulting Group), Christian Schalt (Chief Digital Officer, RTL Radio Deutschland), Alexander Scheuer (Leiter Medienpolitik und Medienregulierung, Deutsche Telekom) und Florian Tursky (Acting Chairman, Vodafone Institut) die gesamteuropäische Dimension der aufgezeigten Probleme.

Schwerwiegende Verluste bei Werbeeinnahmen und die KI-gesteuerte Ausbeutung nationaler Medienprodukte durch die großen Online-Konzerne seien besorgniserregend. Wir müssten uns aber auch im Bereich der Infrastruktur mit neuen Entwicklungen, insbesondere satellitengestützten Netzen auseinandersetzen, die von globalen, nichteuropäischen Anbietern betrieben werden. Das alles bedeute ein nicht zu unterschätzendes Risiko für die Souveränität von Netzen, Meinungs- und Medienvielfalt und für die digitale Wettbewerbsfähigkeit insgesamt in Europa. Die Vereinbarung und Durchsetzung fairer, gesamteuropäischer Lösungen und Regeln sei daher wesentlich, so die Expert:innen.

Misslungene Kommunikation

ORF WKO MissKommunikation

Ein Beitrag zum Zeitgeist 2025 + Politische Ästhetik

Update 13.11.25 Und zuletzt war die Kommunikation sogar unglücklich

10. November 2025 - ORF.at (10.11.25) berichtet: „Seit vergangener Woche steht die Wirtschaftskammer (WKO) aufgrund ihrer geplanten Gehaltserhöhung und der damit verbundenen misslungenen Kommunikation in der Kritik. WKO-Präsident Harald Mahrer bemühte sich in mehreren Interviews, den Schaden zu begrenzen, und gestand Fehler ein. Am Montag teilte er in einer Pressekonferenz mit, sein Amt als Präsident des Generalrats der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) niederzulegen.“

Durch seinen Rücktritt muss Mahrer auf 8.000 Peanuts pro Monat von der Nationalbank verzichten. Mahrer hat schon in jungen Jahren mit Studien und später mit dem Verkauf seiner PR-Agenturen gezeigt, wie man heiße Luft zu Geld macht. Dieses Talent hat er als WKO-Kapo natürlich immer noch. So hat es nicht mehr als eine „Krisensitzung“ lang gedauert, bis ihm seine treuen Funktionäre die Bezüge um 21% erhöhten.

Es ist für den ORF eine beachtliche Rechercheleistung, dass er in seinem Bericht umgehend eine Tabelle mit allen Bezügen der WK-Präsidenten und Erhöhungen des kommenden Jahres präsentiert. Der Kärntner Präsident hat offenbar den (Be)Zug versäumt und (bislang) keine Erhöhung beantragt. Der Vorarlberger WK-Kopf bezieht laut ORF origineller Weise +- 15 Prozent. Das sind angeblich 6.977 Euro pro Monat. Die naheliegende Erklärung für diese wundersame Formel: Kopf soll plus 15 Prozent bekommen (demnach demnächst 8.023 Euro), der ORF-Grafiker hat aber den Betrag in Zahlen nicht rechtzeitig vor Publikation erhalten.

Der steirische WK-Kapo Herk wird von Steiermark.ORF.at (10.11.25) in einem eigenen Beitrag gewürdigt: „Seit vergangener Woche steht die Wirtschaftskammer (WKO) aufgrund ihrer geplanten Gehaltserhöhung und der damit verbundenen misslungenen Kommunikation in der Kritik. Am Montag nahm nun auch der steirische Wirtschaftskammer-Präsident Josef Herk Stellung“. 

Update 11.11.2025 (Eine Karneval-Einlage) - Herk zu eigenem Verdienstplus: „Macht aus heutiger Sicht keinen schlanken Fuß“, berichtet kleinezeitung.at (11.11.25) Aus der Post-Corona-Epoche kennen wir die Phrase „mit dem Wissen von heute…“ Ohne Wissen von morgen lässt sich jederzeit moralisch feststellen: Wo immer sich Herk zur Schau stellt, ist Herk drinnen. Philosophisch formuliert: die unerschütterliche Haltung des WK Steiermark Spitzenfunktionärs lässt sich nicht kaschieren. Zu Jahresbeginn hat er gepredigt: "Wir brauchen eine neue Haltung". ethos.at hat damals angeboten, entsprechende Programme auszuarbeiten. Herk und seine WK Steiermark haben dieses Angebot ignoriert.

Es ist geradezu rührend, wie der Hofberichterstatter ORF über die WKO (den erweiterten Hofstaat) berichtet, und dabei das Beschwichtigungsvokabular aller Propaganda-Abteilungen benutzt. Es handelt sich bei den Tatschen nicht um Fehlverhalten der Spitzenfunktionäre im Selbstbedienungsladen Österreich, sondern lediglich um „misslungene Kommunikation“. Naturgemäß, würde Thomas Bernhard sagen.

Es ist geradezu rührend, wie der Polit-Berater Fußi Fussi, der als selbsternannter SPÖ-Spitzekandidat so manche Sauereien „seiner“ Partei schonungslos aufgedeckt hat, in Sachen WKÖ zu deren Pflichtverteidiger wird. Schnell und vom Thema ablenkend, wie es einem Politpropaganda-Profi zusteht: Rudi Fußi @rudifussi via X.com (10.11.25) „Aufregung der Politik über Mahrers Kammerentschädigung ist eigentlich ziemlich lächerlich. Jeder Bezirksvorsteher in Wien (ja, alle 23!) verdient brutto im Jahr mehr. Jeder amtsführende Stadtrat in Wien kriegt pro Jahr 105.000 Euro pro Jahr mehr, Landbauer sogar 108.000 EUR mehr! + Funfact: im ORF verdienen 54 (!) Angestellte mehr als Harald Mahrer Kammerentschädigung kriegt. In Worten: vierundfünfzig. Aber über Politiker regt man sich halt viel lieber auf.“

Fussis Moral: Man regt sich nicht auf über eine Organisation, die schon gute Honorare an Fussi bezahlt hat. Am 11./12. November 2023 berichtet "Der Standard" über "Rudi pfeift sich nix", den PR-Berater Rudolf Fußi. In dem Artikel brüstet sich der Selbstdarsteller: "Er sagt, er arbeite rund um die Uhr - gegen Geld nur für Unternehmen, Vereine, Kammern. Er berät etwa die Wiener Wirtschaftskammer, Teile der Ärztekammer, die Taxi-Innung. ... Durch seine gut bezahlte Arbeit als Chef einer PR-Agentur könne er sich ... sonstige Blödheiten leisten."

+ Funfact: Bei den Präsidenten der WKO, WKW bis WKV geht es gar nicht um Gehälter, sondern um Aufwandsentschädigungen. Diesen Hinweis findet man im noe.ORF.at (6.11.25): „Nach Kritik an den Gehaltsanpassungen in der Wirtschaftskammer wird die Erhöhung bei den Mitarbeitenden um sechs Monate verzögert. Unklar ist, wie es mit den Entschädigungen für die Funktionäre weitergeht. WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker zählt zu den Spitzenverdienern.“ Entschädigung – das klingt nach Schmerzensgeld für erlittene Schäden, nicht nach leistungsorientierten Bezügen – die fordern WKO-Funktionäre nur von Funktionären in anderen Organisationen wie dem Nationalrat.

+ Funfact: Eine Nachschulung für Tiroler ORF-Mitarbeiter wäre dringend nötig, die können nämlich Lohn und sonstige Bezüge nicht unterscheiden: „Saftiges Lohn-Plus für Kammerpräsidentin. Nach heftiger Kritik über die geplante Gehaltserhöhung von 4,2 Prozent in der Wirtschaftskammer hat WK-Präsident Harald Mahrer am Mittwoch zurückgerudert. Er kündigte eine Halbierung an. Ein saftiges Plus gibt es aber trotzdem für einige Kammerfunktionäre, auch das Gehalt der Tiroler WK-Präsidentin Thaler steigt deutlich – um 49 Prozent.“ Tirol.ORF.at (5.11.25)

SIEHE AUCH: „Wirtschaftskammer gönnt sich Luxus-Gehälter, während Unternehmer ums Überleben kämpfen!“ (Presseaussendung der FPÖ Steiermark, 10.11.25 via APA / OTS)

+ So finanziert sich die Wirtschaftskammer (NEWS.at 17.11.25)

+ Fakten und Mythen aus Sicht der Wirtschaftskammer (21.11.25) ad Funktionsentschädigungen: Die Wirtschaftskammer Österreich und alle 9 Landeskammern setzen für die Spitzenfunktionär:innen die seit Juni 2025 beschlossenen Erhöhungen der Funktionärsentschädigungen aus. Das bedeutet, dass die Entschädigungen auf das Niveau der alten Regelung zurückgeführt werden. Den eigenständigen Fachorganisationen wird dringend empfohlen, dieser Vorgehensweise zu folgen.

UPDATE 13.11.2025: Noch mehr "schlechte Kommunikation" - das isses, was laut APA (12.11.25) zählt, nicht etwas die bekannten Tatsachen, für die die Funktionäre alle zusammen (nicht nur der Mahrer) die Verantwortung übernehmen sollten. "In der Wirtschaftskammer gärt es. Auslöser waren Gehaltserhöhungen um 4,2 Prozent für die Mitarbeitenden, inzwischen richtet sich der Zorn mehr auf die Entlohnung der Spitzenfunktionäre bzw. die jüngsten starken Erhöhungen dieser Gagen. Im Zentrum der Kritik steht WKÖ-Präsident Harald Mahrer (ÖVP), der mit schlechter Kommunikation [sic!] die Lawine losgetreten hat." 

UPDATE 13.11.20205: Und zuletzt war die Kommunikation sogar unglücklich: „Harald Mahrer hat bestätigt, dass er als Präsident der Wirtschaftskammer zurücktritt – und damit endgültig ab. Nach wachsender Kritik, schwindendem Rückhalt und unglücklicher Kommunikation endet nun seine Ära als einer der letzten Vertreter der Kurz-ÖVP.“ (NEWs.at 13.11.25)

UPDATE 14. November 2025 - „Die Tiroler Unternehmerin Martha Schultz (ÖVP) übernimmt mit Samstag geschäftsführend die Agenden des zurückgetretenen Harald Mahrer in der Wirtschaftskammer (WKO) und im ÖVP-Wirtschaftsbund (WB). … Forderungen der Industriellen Vereinigung IV sehen vor, dass alle Beiträge sofort eingefroren werden und bis 2029 gegenüber dem aktuellen Stand um 30 Prozent (ab 2027 jährlich je minus zehn Prozent bei den Kammerumlagen 1 und 2) sinken. Ein Anhäufen von Rücklagen gehöre beendet, nach einer Analyse könnten Teile der Rücklagen auch der Beitragssenkung bzw. der Kammerarbeit dienen. Es werde sich zeigen, ob Teile der über zwei Milliarden Euro schweren Rücklagen verwendbar seien." (ORF.at 14.11.2025)

Update 18. November 2025 - "WKO drückt Pauseknopf bei Funktionärsgeld" (ORF.at 18.11.25)

Update 19. November 2025 - „Heftige Debatte über WKO-Turbulenzen“ (ORF.at 19.11.25)

Rückblick 6. November 2025 - So kam der Stein ins Rollen: Rechnungshof kündigt Prüfung von Mahrers Doppelbezug an (ORF.at 6.11.25) Das hat sich dann wohl erübrigt.

Rückblick 13. Mai 2025 - Die Wirtschafskammer feiert die Eröffnung eines "Hauses der Wirtschaft" in Brüssel, das um 22. Millionen Euro (aus Kammerbeiträgen, what else?) gebaut wurde. Die abgehobenen Worte des Herrn Mahrer dazumal: "Wir starten mit AT60 eine neue Ära der Interessenvertretung. Unser Anspruch: mehr wirtschaftliche Schlagkraft durch eine starke Präsenz vor Ort“. Ich kann mich nicht erinnern, dass die Mitglieder der WKÖ befragt wurden, ob sie ein derartiges "Begegnungszentrum" benötigen. Bei genauerer sprachphilosophischer Untersuchung von Mahrers Wortspende hätte man schon damals manche Mängel seiner Führungsqualitäten erkennen können: "Europa ist Heimat und Heim-Markt für Österreichs Wirtschaft. 7 von 10 rot-weiß-roten Export-Euro werden in der EU verdient. Ein wesentlicher Teil unserer Wirtschaftsgesetze wird in Brüssel gestaltet. Und gerade in geopolitisch fordernden Zeiten ist Europa das starke Fundament für unseren Wohlstand. 30 Jahre nach dem EU-Beitritt Österreichs schreiben wir mit AT60 nun das nächste Kapitel dieser Erfolgsgeschichte." Die etwas konfuse Replik, mit der Mahrer Business as usual zu einer epochalen Entwicklung umdeutet und die Errichtung eines neuen Gebäudes als Anbruch einer "eine neue Ära" feiert, hat das Ziel "Networking und Wissensaustausch zu fördern und der Stimme der österreichischen Wirtschaft auf EU-Ebene noch mehr Gehör zu verschaffen." Dank WWW, KI und dem Wiener Opernball erreichten Österreichs Unternehmen dieses Ziel bislang auch ohne AT60 in Brüssel, das nicht nur 22 Millionen Errichtungskosten, sondern mit Sicherheit auch einen Millionenbetrag jährlicher Betriebskosten verschlingt. 

Ethos.at bietet an, alle "Ansprüche" von Wirktschaftskammerfunktionären künftig sprachphilosophisch zu untersuchen. Allein mit diesem kostengünstigen Service könnten Millionen eingespart werden. Doch bislang waren solche Services von der Wirtschaftskammer nicht erwünscht.

Rechnungshof prüft Klimaticket

+ Viele Klimatickets verkauft, aber Auswirkungen auf Umwelt eher gering

+ Volkswirtschaftlichen Auswirkungen durch geänderte Verkehrsmittelwahl bleiben unbekannt

(31. Oktober 2025 – Presseinformation des Rechnungshofs Österreich) Mit 26. Oktober 2021 war das KlimaTicket Österreich für fast alle öffentlichen Verkehrsmittel in Österreich gültig. Schrittweise waren auch zusätzlich in allen Bundesländern regionale Klimatickets erhältlich. Das Verkehrsministerium sowie die Verkehrsverbünde führten diese Tickets ein, um mit drei unterschiedlichen verkehrspolitischen Maßnahmen den öffentlichen Verkehr zu attraktivieren: ein Ticket für alle öffentlichen Verkehrsmittel, zusätzliches Geld für neues Verkehrsangebot und Senkung der Kosten für Jahresnetzkarten. Die Budgetzuschüsse lagen dafür im Jahr 2024 bei 396 Millionen Euro. Im Jahr 2023 wurden doppelt so viele KlimaTickets Österreich verkauft wie prognostiziert. Auf welche Kundengruppe die hohe Nachfrage zurückzuführen ist, war dem Ministerium nicht bekannt. Um die volkswirtschaftlichen Auswirkungen umfassend abschätzen zu können, bedarf es solcher Daten, wie der Rechnungshof in seinem heute veröffentlichten Bericht „KlimaTicket“ feststellt. Auch zu erheben wäre das Nutzerverhalten bestimmter Altersgruppen – speziell bevor ein Ticket für diese Gruppe gefördert wird. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2019 bis 2023.

Doppelt so viele Tickets verkauft wie prognostiziert

Im November 2020 beauftragte das Verkehrsministerium ein externes Beratungsunternehmen mit der Prognose zu den Fragen: Wie viele KlimaTickets Österreich werden zum vorgegebenen Tarif voraussichtlich verkauft und welcher Erlösentgang ist dadurch bei den Verkehrsverbünden beziehungsweise Verkehrsunternehmen zu erwarten?

Im Jahr 2023 wurden etwa doppelt so viele KlimaTickets Österreich – 243.754 – verkauft wie prognostiziert – 124.000.

In diesem Zusammenhang kritisiert der Rechnungshof: Nur das externe Beratungsunternehmen hatte einen Einblick in die zugrunde liegenden Daten und die exakte Modellierung der Nachfrage-Prognose. Die stark zusammengefassten Ergebnisse der Prognose waren nicht voll nachvollziehbar, obwohl diese Werte die Basis für hohe Zahlungsflüsse darstellten.

Von Oktober 2021 bis Ende 2024 waren Budgetzuschüsse in der Höhe von 520 Millionen Euro für das KlimaTicket Österreich notwendig. Die Zuschüsse für regionale Klimatickets beliefen sich im selben Zeitraum auf weitere 610 Millionen Euro.

Angesichts dieses Mitteleinsatzes sollten die volkswirtschaftlichen Auswirkungen des KlimaTickets Österreich abgeschätzt werden.

Volkswirtschaftliche Auswirkungen durch das KlimaTicket

Geringere Luftschadstoffemissionen und Fahrzeugbetriebskosten, weniger Unfälle mit Personenschäden, weniger Lärmbelastung sowie geringeres Stauaufkommen – die Liste der möglichen volkswirtschaftlichen Auswirkungen durch eine geänderte Verkehrsmittelwahl ist vielfältig. Das Verkehrsministerium schätzte jedoch nur die Auswirkung durch die reduzierten Treibhausgasemissionen ab.

Es ging von einer Reduktion um 0,11 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2024 allein durch Verlagerungen von Pkw-Fahrten auf den Schienenpersonenverkehr aus. Die gesamten Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors betrugen im Jahr 2023 rund 20 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente – mit dem KlimaTicket sollten diese um 0,2 Prozent gesenkt werden.

In Anbetracht der Gesamtemissionen des Verkehrssektors sieht der Rechnungshof diese erwartete Reduktion als eher gering. Ein vergleichbares Ziel durch Verlagerung von Pkw-Fahrten auf den Busverkehr definierte das Ministerium nicht.

Förderung bestimmter Altersgruppen

Im Jahr 2024 führte das Verkehrsministerium das Gratis-KlimaTicket Österreich für 18-Jährige ein. Eine nachvollziehbare Abwägung zwischen den für dieses Gratis-Angebot erforderlichen finanziellen Mitteln und einem alternativen Mitteleinsatz für Infrastrukturausbau oder Angebotsausweitung im öffentlichen Verkehr gab es nicht. Dem Ministerium war auch nicht bekannt, wie viele junge Erwachsene zuvor bereits Stammkundinnen und Stammkunden im öffentlichen Verkehr waren.

Außerdem gab es keine Analysen zur längerfristigen Nutzung des öffentlichen Verkehrs nach der Inanspruchnahme der Gratis-KlimaTickets und keine darauf aufbauenden Ziele. Weiters untersuchte das Ministerium auch nicht, ob und inwieweit ein preislich gestaffelter Übergang von günstigen Jugendtickets zum KlimaTicket Österreich Jugend junge Erwachsene zur Stammkundschaft im öffentlichen Verkehr heranführen könnte.

Vor allem junge Erwachsene nutzten KlimaTicket Österreich

Die Marktdurchdringung des KlimaTickets Österreich war bei jungen Erwachsenen – 18 bis 25 Jahre – mit Abstand am höchsten. Der Ansatz des Verkehrsministeriums, dass es sich bei den jungen Erwachsenen um eine unterrepräsentierte Kundengruppe handelte, war für den Rechnungshof folglich nicht nachvollziehbar.

Das Ministerium ging bei seiner Schätzung zu den Auswirkungen des Gratis-KlimaTickets Österreich für 18-Jährige von unrealistischen Annahmen über deren Mobilitätsverhalten aus. Angenommen wurde etwa, dass sämtliche Nutzerinnen und Nutzer ihre Wege – ohne Gratis-Ticket – mit dem Auto zurückgelegt hätten.

Welche Faktoren die Nutzung des öffentlichen Verkehrs beeinflussten, wurde nicht untersucht. Ebenso wenig wie die Frage, ob der Preis des Tickets entscheidend für eine verstärkte Nutzung des öffentlichen Verkehrs ist oder andere Faktoren – wie etwa ein zu geringes Angebot in ländlichen Regionen.

Das Gratis-KlimaTicket Österreich für 18-Jährige wurde mit 19. April 2025 eingestellt.

Attraktivität des öffentlichen Verkehrs entscheidend

Für das Jahr 2025 plante das Verkehrsministerium eine umfassende Evaluierung des KlimaTickets Österreich und der damit verbundenen Ziele.

Der Rechnungshof empfiehlt zu unterscheiden: zwischen Veränderungen des Mobilitätsverhaltens aufgrund nicht beeinflussbarer Rahmenbedingungen – wie Bevölkerungswachstum – und solchen Veränderungen, die auf den reduzierten Jahresnetzkartentarif zurückzuführen sind. Laut Evaluierung des Wiener Modells kann die Nachfrage im öffentlichen Verkehr am effektivsten erhöht werden, wenn dieser attraktiver wird und gleichzeitig der motorisierte Individualverkehr weniger attraktiv gestaltet ist.

Der Bericht des Rechnungshofs zum dowonload als PDF

Der Rechnungshof überprüfte von Juni bis Oktober 2024 die Gebarung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, des Landes Oberösterreich, des Landes Salzburg, der OÖ Verkehrsverbund-Organisations GmbH Nfg. & Co KG sowie der Salzburger Verkehrsverbund Gesellschaft m.b.H. Er beurteilte die Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit der Aufgabenerfüllung im Zusammenhang mit den verkehrspolitischen Maßnahmen, die bei der Einführung des Klima­ Tickets Österreich und der regionalen Klimatickets gesetzt wurden. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2019 bis 2023.