Jubelbericht Digitale Transformation

RTR Webbild Studie FDT 1

Politische Ästhetik und Anästhetik / Ethik / Spaltung der Gesellschaft durch die Regierung

28. Februar 2026 - Völlig unbemerkt von der Öffentlichkeit hat RTR eine „Studie“ präsentiert, die (völlig überraschend!) belegt, dass es sinnvoll, notwendig und natürlich auch EU-konform ist, von 2022 bis 2027 den österreichischen Massenmedien 134 Millionen Euro für „digitale Transformation“ unterzujubeln. Die Überraschung ist groß, weil ethos.at seit Jahren belegt, dass diese "Förderung" einzig und allein der Gleichschaltung der österreichischen Hofberichterstatter dient.

BELEGE SIEHE:

26.11.2025 - 20 Mille für sogenannte digitale Transformation 2026

23.10.2024 Regierungs-Korruption: Digitale Transformation

31.1.2024 Schweigegeld für Regionalsender und Printmedien.. 19,4 Millionen für 2024 vergeben. Das ist offenbar nicht genug: „Zeitungsverband fordert Verdreifachung der Digitalförderung“, berichtet DerStandard.at (29.9.23) Mit FRAGEN an und ANTWORTEN von RTR.

23.11.2022 Regulierungsbehörde RTR schüttet Millionen aus

 

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E-Cars: Schlappe im Polizei-Einsatz

bMIMI eCAR

27. Februar 2026 - „Rekordjahr 2025: Elektromobilität in Europa legt kräftig zu“, berichtet BMIMI, das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur am 17.2.2026. Daneben liefert die Infothek des BMIMI eine Reihe weiterer Erfolgsstorys zur Elektromobilität.

Schlappe im Polizei-Einsatz

Nachrichten-Agenturen melden am 25.2.2026: „Elektrofahrzeuge sind für den operativen Polizeieinsatz nur bedingt geeignet. Das stellte das Innenministerium aufgrund eines Testprojekts namens „Tron“, das im Jänner 2024 gestartet wurde, fest. Gründe dafür lägen insbesondere in der Ladeinfrastruktur sowie im erhöhten Gesamtgewicht durch die einsatztaktische Ausrüstung, hieß es aus dem Innenministerium. Das Projekt werde daher mit Jahresende eingestellt, bestätigte das Innenministerium.“

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Streit um Erbschaftssteuer

SN Erbsteuer

+ Nationalrat lehnt Wiedereinführung von Erbschafts- und Schenkungssteuern für hohe Vermögen mehrheitlich ab

+ Harter Schlagabtausch zwischen den Fraktionen zum Dringlichen Antrag der Grünen

25. Februar 2026 - (Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz via APA OTS) - Mit einem dringlichen Antraginglichen Antrag unter dem Titel "Wachsende Ungerechtigkeit in Österreich beenden: Superreiche fair besteuern - jetzt!" setzten die Grünen die Forderung nach mehr Steuergerechtigkeit auf die Tagesordnung der heutigen Nationalratssitzung. Aus Sicht der Grünen ist die Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Millionenerbschaften sowie einer Erbersatzsteuer für Privatstiftungen unerlässlich.

Der Antrag der Grünen fand keine Mehrheit, da er von keiner der anderen Fraktionen unterstützt wurde. Während die Grünen vehement für ihren Vorstoß plädierten, sprachen sich die Freiheitlichen dezidiert gegen jede Form von neuen Steuern aus. Auch innerhalb der Koalition zeigten sich unterschiedliche Zugänge. ÖVP und NEOS argumentierten unter anderem, dass Substanzsteuern etwa Betriebsübergaben und den Vermögensaufbau erschweren würden. Aus Sicht der SPÖ bleibt es sehr wohl wichtig, dass hohe Vermögen einen adäquaten Beitrag zur Budgetkonsolidierung leisten. Das bedeute, den Steueranteil von Kapital und Vermögen zu erhöhen.

SIEHE AUCH: Reiche fordern Reichensteuer

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RTR-Rundfunkfonds 2026

RTR TV u Radiio 2026

+ RTR-Rundfunkfonds fördern 2026 Vielfalt und Ausbau des Informationsangebotes in TV und Radio deutlich

+ Schwerpunkte Regionalität und Lokales

+ Entscheidungen zum 1. Einreichtermin 2026 für Privatrundfunkfonds und Nichtkommerziellen Rundfunkfonds

12. Februar 2025 - (RTR Presseinformation) - Im Juli 2024 hatte der Gesetzgeber die Mittel des Privatrundfunkfonds um 5 Millionen Euro auf jährlich 25 Millionen Euro und die Mittel des Nichtkommerziellen Rundfunkfonds für freie Radio- und TV-Angebote um 1,25 Millionen Euro auf 6,25 Millionen Euro angehoben. Die Erhöhungen standen jedoch erst zum 2. Fördertermin 2024 zur Verfügung und konnten daher im betreffenden Jahr nicht mehr ausgeschöpft werden. Insbesondere der erste der jährlich zwei Einreichtermine ist für die Jahresplanung der Programmveranstalter von besonderer Bedeutung. So wurden 2024 rund 3,4 Millionen Euro im Privatrundfunkfonds und knapp 1,1 Millionen Euro im Nichtkommerziellen Rundfunkfonds in das Budget 2025 vorgetragen.

Die Anhebung der Bundes-Fördermittel für den Privatrundfunkfonds und für den Nichtkommerziellen Rundfunkfonds im Sommer 2024 zeigt eine klar erkennbare Wirkung auf die Produktion von Informationsangeboten bei Österreichs privaten Fernseh- und Radioprogrammen.

Der für die Fördervergabe zuständige Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) meldet für den ersten Einreichtermin 2026 des Privatrundfunkfonds eine Zunahme geförderter TV-Projekte um knapp 26 % und eine Anhebung der Gesamtfördersumme im Bereich TV um rund 29 % im Vergleich zum ersten Einreichtermin im Jahr 2024 vor Erhöhung der Mittel. Im Fokus der Fördermittelvergabe stehen regionale und lokale Programmanbieter, deren Gesamtförderung für 2026 gegenüber 2024 um 43 % erhöht werden konnte. Das Gesamtfördervolumen im Bereich Hörfunk stieg um knapp 17 %, für Nichtkommerzielle Rundfunkveranstalter um insgesamt knapp 29 %.

„Im direkten Vergleich der Förderergebnisse aus den jeweils ersten Einreichterminen der Jahre 2024 und 2026 können wir erstmals einen realistischen, bereinigten Effekt der Fonds-Erhöhungen aus dem Jahr 2024 darstellen“, erläutert Wolfgang Struber, Geschäftsführer der RTR Medien. „Da ein Großteil der Erhöhung 2024 nicht mehr in das Verfahren zur Vergabe der Rundfunkförderung des betreffenden Jahres einfließen konnte und daher in das Budget des Folgejahres eingestellt wurde, stellte das Förderjahr 2025 eine Ausnahmesituation mit einem einmalig besonders hoch ausgestatteten Fördertopf, mehr Projektförderungen und besonders hohen Förderquoten dar. Aber auch die Förderergebnisse 2026 zeigen einen deutlichen Zuwachs an Inhalteförderung im Privatfunk“, so Struber.

Mit einer Anhebung der Gesamtfördersumme für Projekte bundesweiter Privatfernsehveranstalter um knapp 22 % und für regionale TV-Anbieter um 43 % im Vergleich zum ersten Einreichtermin 2024, folgt der Privatrundfunkfonds auch 2026 dem Kurs einer bedarfsgerechten Stärkung von Inhalts-, Medien- und Meinungsvielfalt. Der Abfluss von Werbegeld zu den großen Tech‑Plattformen verschärft den wirtschaftlichen Druck auf österreichische Medien immer mehr – und trifft regionale und lokale Anbieter besonders.

„Für die demokratiepolitische Information und Bildung in Österreich braucht es journalistische Inhalte aus heimischer, regionaler und lokaler Kompetenz. Allerdings schwindet jährlich die Finanzierungsgrundlage in Form von Werbung an die großen, internationalen Online-Konzerne, die ihr Informationsangebot und ihren Erfolg auch aus den Produkten österreichischer Medienhäuser generieren, was im Zusammenhang mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz nochmals verschärft wird. Unsere Förderungen tragen entscheidend dazu bei, um die daraus resultierenden massiven Herausforderungen für Österreichs Medienvielfalt abzumildern“, sagt Wolfgang Struber.

Nach Prüfung der Förderansuchen zum ersten Einreichtermin 2026 durch die Förderabteilung der RTR auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Kriterienerfüllung sowie nach ausführlicher Beratung und Zustimmung durch alle Fachbeiratsmitglieder, erhalten insgesamt 341 Projekte eine Förderzusage mit einem Gesamtfördervolumen von rund 23 Millionen Euro aus dem Privatrundfunkfonds. Darunter sind 224 Hörfunkprojekte, 112 TV-Projekte und 5 Projekte von Ausbildungseinrichtungen.

Aus dem Nichtkommerziellen Rundfunkfonds wurden Förderungen in Höhe von gut 6 Millionen Euro für 87 Projekte zugesagt, darunter 73 Hörfunk- und 12 TV-Projekte sowie 2 Projekte von Ausbildungseinrichtungen.

Restmittel aus beiden Fonds bleiben einer Vergabe für kurzfristig geplante Projekte in einem zweiten Einreichtermin von Mitte April bis Mitte Mai 2026 vorbehalten.

Die geförderten Projekte und Medienunternehmen und die einzelnen Fördersummen sind umfassend auf der Website der RTR unter https://www.rtr.at/Entscheidungen_PRRF (Privatrundfunkfonds) und unter https://www.rtr.at/Entscheidungen_NKRF (Nichtkommerzieller Rundfunkfonds).

Über die RTR Medien

Der Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) ist Österreichs größte Förderstelle für Medienunternehmen (Radio, Fernsehen, Print, Audio-Podcast) und unterstützt mit dem Fernsehfonds Austria Fernsehfilm-Produktionen und damit internationale Investitionen in den heimischen Filmstandort. Als Kompetenzzentrum dieser Märkte, teilt die RTR Medien ihr Wissen in Studien, Berichten oder Veranstaltungen. Die RTR mit ihren Fachbereichen Medien sowie Telekommunikation und Post ist Geschäftsstelle der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), der Telekom Control Kommission (TKK) und der Post Control Kommission (PCK). Geschäftsführer des Fachbereichs Medien ist Mag. Wolfgang Struber, Geschäftsführer des Fachbereichs Telekommunikation und Post ist Dr. Klaus M. Steinmaurer. rtr.at.

Rechnungshof sieht Steuerausfall durch Versandhandel

RH Versandhandel

16. Februar 2026 - Vor Weihnachten stieg der Waldviertler Schuhfabrikant Heini Staudinger auf die Barrikaden und kämpfte allein gegen die Massenimporte aus China. Allein? Nicht ganz. Nun hat der Rechnungshof einen Bericht über das hohe Steuerausfallrisiko bei grenzüberschreitendem Versandhandel vorgelegt.

+ Hohes Steuerausfallrisiko bei grenzüberschreitendem Versandhandel

+ Unternehmen sollen steuerlich gleichbehandelt werden

13. Februar 2026 –(Presseinformation des Rechnungshofs) - Der grenzüberschreitende Versandhandel, insbesondere der Onlinehandel, wächst rasant. Laut Studien stiegen die jährlichen Ausgaben der österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten im Onlinehandel im Jahr 2024 auf rund elf Milliarden Euro. Davon flossen 54 Prozent – mehr als sechs Milliarden Euro – an ausländische Unternehmen. Damit nimmt auch die steuerliche Bedeutung der Umsätze ausländischer Versandhandelsunternehmen in Österreich zu.

Österreich erhielt mit 1,26 Milliarden Euro oder 3,3 Prozent des Umsatzsteueraufkommens im Jahr 2023 EU-weit die fünfthöchsten Umsatzsteuerzahlungen für Einkäufe „seiner“ Konsumentinnen und Konsumenten im Ausland.

Für das Steueraufkommen in Österreich gewinnt es deshalb zunehmend an Bedeutung, dass die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemeldeten Umsätze überprüft werden, beziehungsweise, dass Unternehmen, die ihre Umsätze nicht melden, ausgeforscht werden. Jedoch blieben Umsätze aus dem One-Stop-Shop-System (OSS-System) und damit aus dem grenzüberschreitenden Versandhandel nahezu ungeprüft. Das stellt der Rechnungshof in seinem heute veröffentlichten Bericht „E-Commerce: Umsatzsteuer bei grenzüberschreitendem Versandhandel“ fest. Er prüfte das Finanzministerium, die Finanzämter und das Zollamt. Der Rechnungshof mahnt ein, sicherzustellen, dass alle Unternehmen steuerlich gleichbehandelt werden. Dazu sollen vor allem risikoadäquate Kontrollen durchgeführt und angemessene Ressourcen dafür bereitgestellt werden. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2021 bis 2024.

Fehlende Transparenz bei Veranlagung der Umsatzsteuer

Im herkömmlichen System der Umsatzsteuerveranlagung müssen Unternehmen, die Umsätze aus dem Versandhandel in einem anderen als ihrem Sitzstaat erzielen, in jedem dieser anderen Staaten die Umsatzsteuer erklären und zahlen. Seit 1. Juli 2021 können sie stattdessen das EU-weite OSS-System nutzen. Das heißt, sie können in einem einzigen EU-Mitgliedstaat ihren steuerlichen Verpflichtungen gegenüber allen EU-Mitgliedstaaten nachkommen. Der EU-Mitgliedstaat, in dem sich ein Unternehmen im OSS-System registriert („Registrierungsstaat“), hat die Funktion als „Postkasten und Zahlstelle“. Er leitet geleistete Zahlungen an den jeweiligen EU-Mitgliedstaat des Verbrauchs („Verbraucherstaat“) weiter.

Die Teilnahme am OSS-System ist freiwillig und die herkömmliche Veranlagung ist weiterhin möglich – was zu Transparenzdefiziten führt. Es ist EU-weit nicht transparent, ob und in welchem System – im herkömmlichen System oder im EU-weiten OSS-System – ausländische Unternehmen ihre Umsätze erklären. Dadurch fehlt die Basis für eine umfassende Besteuerung. Aufgabe der österreichischen Finanzverwaltung ist es, sicherzustellen, dass Österreich die ihm zustehenden Abgaben einnimmt, unabhängig davon, welches System die ausländischen Unternehmen wählen.

Steuerausfallrisiko: Empfehlungen des Rechnungshofes großteils nicht umgesetzt

Der Rechnungshof hatte bereits in seinem Bericht „Umsatzsteuer bei internationalen digitalen B2C-Dienstleistungen“ (pdf) aus 2021 auf eine Vielzahl von Risikopotenzialen und Herausforderungen hingewiesen, die durch den zunehmenden Versandhandel und die Erweiterung des OSS-Systems entstanden. Obwohl das Finanzministerium selbst die Defizite und zunehmenden Risiken erkannte, setzte es die Empfehlungen zur Beseitigung der Defizite zum Großteil nicht um. Die Defizite bestanden weiter, weil dem grenzüberschreitenden Versandhandel nicht ausreichend Bedeutung beigemessen wurde.

Steueraufkommen soll gesichert, Unternehmen sollen steuerlich gleichbehandelt werden

Um das Steueraufkommen zu sichern beziehungsweise für eine gleichmäßige Besteuerung braucht es laut Rechnungshof: gezielte Risikoanalysen, ausreichende Kontrollen, angemessene Personalressourcen und klare Zielvorgaben sowie die transparente steuerliche Erfassung von Versandhandelsunternehmen. Beispielsweise prüften die Finanzämter Umsätze im OSS-System mangels ausreichender Personal- und IT-Ressourcen nahezu nicht. Aufgrund der fehlenden Kontrollen besteht das Risiko, dass Versandhandelsunternehmen die Umsatzsteuer in zu geringer Höhe oder gar nicht erklären. Die Vielzahl der noch nicht umgesetzten Maßnahmen in Verbindung mit dem rasanten Wachstum des (Online-)Versandhandels führte dazu, dass die Gleichmäßigkeit der Besteuerung beziehungsweise die Sicherung des Steueraufkommens der grenzüberschreitenden Versandhandelsumsätze nicht gewährleistet waren und es zu Wettbewerbsverzerrungen kommen konnte.

Versandhandel aus Drittländern im IOSS kaum kontrollierbar

Der rasche Anstieg von Versandhandelslieferungen aus Drittländern stellt die Finanz- und Zollverwaltungen vor neue Herausforderungen. Für Sendungen von Waren von geringem Wert (maximal 150 Euro) wurde im Rahmen des OSS-Systems der Import-One-Stop-Shop (IOSS) als vereinfachtes Umsatzsteuerverfahren eingeführt. 2024 gelangten 4,6 Milliarden Sendungen mit geringem Wert aus Drittländern in die EU – dreimal so viele wie 2022. Es zeigte sich: Der Versandhandel aus Drittländern im IOSS ist kaum kontrollierbar. Die Zollfreigrenze von 150 Euro birgt überdies Missbrauchspotenzial und führt zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen. Im November 2025 wurde der Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze beschlossen. Der Rechnungshof erachtet den Wegfall und die zeitnahe Einführung von Zöllen auf Waren mit einem Wert von unter 150 Euro als dringend geboten.

Ausreichende Kontrollmöglichkeiten dringend nötig

Es braucht EU-weite Maßnahmen wie verstärkte Zusammenarbeit, Vernetzung und Kontrollen, um Mehrwertsteuerbetrug und den Missbrauch der vereinfachenden Regelungen zu verhindern. Auch der Europäische Rechnungshof hielt in seinem Bericht vom März 2025 fest, dass die bestehenden Maßnahmen nicht ausreichten, um Mehrwertsteuerbetrug bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern wirksam zu verhindern.

RECHNUNGSHOFBERICHT 2026 download pdf

E-Commerce: Umsatzsteuer bei grenzüberschreitendem Versandhandel

Der Rechnungshof überprüfte im Bundes­ ministerium für Finanzen die Gebarung im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer beim E-Commerce im grenzüberschreitenden B2C-Versandhandel. Beim grenzüberschreitenden B2C-Versandhandel (B2C = business to consumer) werden Waren, die überwiegend online gekauft werden, grenzüberschreitend von Unternehmen an Nichtunternehmen (Konsumentinnen und Konsumenten) geliefert. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2021 bis 2024.

Geheime aber teure Gaslieferungen

GasWege und Gaspreise

Der vermutlich größte Gasskandal der Zweiten Republik

16. Februar 2026 – energie.gv.at (eine Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus) beantwortet die Frage: Woher kommt Österreichs Gas? "Die Gasversorgung Österreichs hat sich grundlegend verändert. Seit Beginn der Lieferungen im Jahr 1968 war Russland der bedeutendste Lieferant von Erdgas für Österreich. Infolge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine kam es ab 2022 zu Umbrüchen, die schlussendlich auch Österreich betroffen haben. Mit Ende des Jahres 2024 wurde der Transit von russischem Erdgas via Ukraine eingestellt und es gibt keine Importe mehr über diese Route nach Österreich.“ Dazu die folgende Infografik:

Die Infogrrafik informiert über die Transportwege des importierten Gases nach Österreich, nicht jedoch über die Herkunftsländer. Außer Norwegen lässt sich kein Ursprungsland erkennen. ethos.at hat am 25.1.2026 nachgefragt:

1. Woher bezieht Österreich seit 2025 Gas und zwar direkt und indirekt (viele Quellen berichten über Import von russischem Erdgas als LNG via Indien und China).

2. Wie hoch waren die Importkosten 2025 im Vergleich zu den Vorjahren?

3. Wie hoch ist der Anteil an LNG?

Die Antwort des BMWET (Team Bürgerservice) erfolgte am 16.2.2026:

Über die Herkunftsländer des nach Österreich importierten Erdgases liegen uns keine detaillierten Informationen vor. In der Energiebilanz der Statistik Austria wird dazu mitgeteilt, dass die Erdgasimporte „wegen Geheimhaltung nicht nach Staaten aufgetrennt“ sind (siehe statistik.at/statistiken/energie-und-umwelt; Tabellenblatt „Erdgas“, Zeile 599).

Grund für diese Geheimhaltung ist der § 19 Abs. 2 Bundesstatistikgesetz („Die Statistiken sind in solcher Weise zu veröffentlichen, dass ein Rückschluss auf Angaben über bestimmte oder bestimmbare Betroffene (§ 3 Z 14) ausgeschlossen werden kann.“). Die einzige, uns bekannte Statistik, die Aufschluss darüber gibt, aus/nach welchen Nachbarstaaten Gas nach/aus Österreich fließt, ist die Betriebsstatistik der E-Control (monatliche Erdgasbilanz, Tabellenblätter „ImEx_GWh“ und „ImEx_MioNm3“).

Sehr zeitnah verfügbar sind die physikalischen Gasflüsse aus/nach den Nachbarstaaten nach/aus Österreich im Data Monitor der AGGM Austrian Gas Grid Management AG.

Im Jahre 2025 bezog Österreich über die Pipeline via die Ukraine und die Slowakei kein Gas mehr aus Russland. Eine belastbare Aussage über die Herkunft des über Deutschland und Italien nach Österreich fließenden Gases und über den Anteil von Gas, das in Form von LNG in die EU gelangt, ist aufgrund der oben beschriebenen Datenlage nicht möglich. (ENDE Mitteilung BMWET)

Am 13. Februar publizierten Agenturen und Medien folgenden Bericht:

„Die EU hat im vergangenen Jahr Flüssigerdgas aus Russland im Wert von rund 7,4 Milliarden Euro importiert. Das sind rund 3 Prozent weniger als 2024 (rund 7,6 Milliarden), wie aus Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat hervorgeht. Insgesamt wurde 2025 Flüssigerdgas (LNG; liquefied natural gas) im Wert von rund 46,0 Milliarden Euro importiert. Das meiste – für rund 24,2 Milliarden Euro – kam aus den USA.

Während die EU für fossile Energieträger wie Öl und Kohle schnell nach der russischen Invasion der Ukraine weitgehende Einfuhrverbote auf den Weg brachte, gab es wegen Abhängigkeiten lange keine Gassanktionen. Der Brennstoff kommt derzeit noch als Flüssigerdgas und durch die Pipeline „Turkstream“ aus Russland in die Staatengemeinschaft. Ab 2027 gilt aber ein vollständiges Importverbot für LNG aus Russland. Die Strafmaßnahme ist Teil eines im Oktober beschlossenen Sanktionspakets gegen Moskau.“ (ORF.at/Agenturen 13.2.2026)

ethos.at kommentiert: Demnach ist es der Behörde Eurostat nicht verboten, genaue Angaben über die Lieferanten von Flüssigas LNG zu machen, das – extrem teuer und umweltschädlich – nach Europa verschifft wird. Indessen darf das BMWET von der untergeordneten Behörde Statistik Austria nicht verlangen offenzulegen, wer die Lieferanten des Gases sind, das nach Österreich fließt. Die Geheimhaltung gemäß § 19 Abs. 2 Bundesstatistikgesetz ist nicht nachvollziehbar. Es handelt sich schließlich um keine personenbezogenen Daten, sondern um Fakten im öffentlichen und politischen Interesse.

11 Milliarden Mehrkosten für Gasimporte

Diese Problematik ist in Hinsicht auf das Transparenzgesetz von Interesse. Wesentlich spannender aber ist der vermutlich größte Gasskandal der Zweiten Republik, zu verantworten von der Energie-Umwelt-Klimaglückministerin Leonore Gewessler. Das BMWET überlieferte ethos.at die Statistik der Kosten für die Gas-Importe von 2014 bis 2024. Demnach lagen die Preise bei jährlich durchschnittlich 2,5 Milliarden Euro. 2021 sprang der Preis auf 4,1 Milliarden, und schaffte 2022 mehr als eine Verdoppelung auf 9,3 Milliarden! 2023 lag er immer noch bei 5 Milliarden Euro und normalisierte sich 2024 bei 2,8 Milliarden. Gerechnet auf den Durchschnittspreis 2014-2020 hat die Energie-Umwelt-Klimaglückpolitik der zuständigen Ministerin somit in nur drei Jahren Mehrkosten von rund 11 Milliarden Euro (in Worten: elf Milliarden Euro!!) verursacht.

Wenn man der Chronologie von ChatGPT folgt, so waren die Presisteigerungen eine Folge der Marktentwicklung (Energiepreis-Explosion 2022 infolge der globalen Energiekrise). Diese banale Erklärung kann einen Teil der Preissprünge bei den Stromkosten erklären (Merit Order, siehe wikipedia), nicht aber die Explosion der Gaspreise, denn: Österreich hat 2006 einen langfristigen Liefervertrag mit Russland abgeschlossen mit einer Laufzeit bis 2040 (!) Es wäre die Pflicht der damaligen Regierung (Kanzler Nehammer, Energieministerin Gewessler) gewesen, alles zu unternehmen, um auf Basis dieses Vertrages die Marktentwicklung in Österreich abzufedern. Genau das Gegenteil wurde damals unternommen. Im März 2022 jetteten Nehammer/Gewessler in die Vereinigten Arabischen Emirate und nach Kuwait, um „mittel- bis langfristig die Abhängigkeit von russischem Erdgas zu verringern“, so der Wortlaut der Regierungspropaganda, der verschweigt, dass damit die Abhängigkeit von Frackinggas und umweltschädlichen LNG-Lieferungen massiv erhöht wurde.

Und dafür benötigte die Ministerin externe Berater, die nochmals Kosten von rund 6 Millionen Euro verschlungen haben. (Quelle: oe24.at 25.9.2022)

Österreich hatte langfristige Gaslieferverträge mit Russland. Genauer Inhalt dieser Verträge laut ChatGPT:
Die langfristigen Erdgas-Lieferverträge zwischen Österreich (über die OMV) und Russland (über Gazprom Export) waren klassische langfristige Rohstoff-Lieferverträge mit klaren Bestimmungen zu Mengen, Laufzeit, Preisen und Pflichten, die einen Zeitraum von Jahrzehnten umspannen sollten. Sie sind aber nicht öffentlich vollständig einsehbar – viele Details sind vertraulich –, weshalb wir nur die bekannten und berichteten Inhalte zusammenfassen können.
Grundlegende Merkmale des Vertrags
1. Laufzeit und Verlängerung
Der ursprüngliche Vertrag zwischen der österreichischen OMV und Gazprom Export wurde 2006 abgeschlossen und sollte bis 2040 gelten.
In 2018 wurde er angepasst bzw. verlängert – nach Medienberichten hätte er ohne rechtzeitige Kündigung sogar bis 2045 laufen können.
2. Liefermengen
Vertragsgemäß sollte Russland jährlich rund 6 Milliarden Kubikmeter Erdgas nach Österreich liefern (das entspricht ca. 60 TWh pro Jahr).
Das waren insgesamt etwa 0,5 Mrd. m³ pro Monat – geliefert an der Grenze zwischen Österreich und der Slowakei.
3. Preisgestaltung
Details zu den genauen Preisen wurden nicht vollständig öffentlich gemacht. Allerdings gilt bei solchen langfristigen Pipeline-Gasverträgen üblicherweise Folgendes:
Indexierung der Preise: Traditionell war russisches Gas in Europa oft an Öl- und Ölproduktpreise gekoppelt (Ölpreis-Indexierung). Solche mechanischen Preisformeln garantierten Preiskomponenten über die Vertragslaufzeit hinweg.
Preisrevisionen: Medienberichte deuten an, dass im Vertrag 2018 Preisüberprüfungen für bestimmte Zeiträume (z. B. 2019–2028, 2029–2038, 2039–2040) vorgesehen waren. Ohne Einigung sollten Preise aus der Vorperiode weitergelten.
Take-or-Pay-Klauseln: Laut Aussagen eines OMV-Managers enthielt der Vertrag eine „take or pay“-Bestimmung – d. h. OMV musste zahlen, auch wenn sie das Gas nicht physisch abnahm, solange gewisse vertragliche Voraussetzungen erfüllt waren.
Solche Klauseln sind bei langfristigen Energieverträgen üblich, um dem Lieferanten Einnahmensicherheit zu geben und dem Abnehmer verlässliche Liefermengen zu sichern.
4. Pflichten und Vertragsverletzungen
Der Vertrag sah verpflichtende Liefermengen und Lieferorte vor.
Gazprom geriet mehrfach in Konflikt, weil Liefermengen 2022 und 2024 nicht vollständig erbracht wurden. Aus Sicht der OMV bedeutete das grundlegende Vertragsverletzungen, die zur Kündigung führten. [Anmerkung HTH: eine unverantwortliche Maßnahme zum Schaden der österreichischen Bevölkerung, die in Wahrheit die Sicht, nein die Kurzsichtigkeit der Regierung wiederspiegelt, die vom OMV-Management gehorsamst exekutiert wurde!]
Ein Schiedsspruch (Schiedsgericht) hatte der OMV bereits eine Entschädigung zugesprochen, weil Gazprom vertraglich zugesagte Liefermengen nicht eingehalten hatte.
5. Rechtsliche und wirtschaftliche Folgen
Die OMV verklagte Gazprom wegen «unzureichender Lieferungen» und erhielt mehrfach Schadenersatz-Urteile.
Gazprom setzte Lieferstopps in Zusammenhang mit ausstehenden Zahlungen und Vertragsstreitigkeiten, was letztlich auch zu einer frühzeitigen Beendigung des Vertrags führte.
Fazit – Vertragsinhalte auf einen Blick: Vertragsbestandteil Bekannte bzw. berichtete Regelung
Laufzeit: 2006 bis 2040 (mit Möglichkeit zur Verlängerung bis 2045)
Liefermengen: Ca. 6 Mrd. m³ Gas jährlich
Preisstruktur: Indexierung und Preisüberprüfungsintervalle (nicht öffentlich)
Take-or-Pay: Entgeltpflicht auch bei Nicht-Abnahme unter bestimmten Bedingungen
Lieferbedingungen: Lieferung an Grenze Österreich-Slowakei, vertragliche Lieferpflichten
Vertragsbruch / Streit Gazprom-Lieferausfälle führten zu Schiedsverfahren und Kündigung

SIEHE AUCH:

+ Wann kommt LNG aus VAE

+ Energiewende für Politiker

+ Bernd Spatzenegger: Die Energielüge

oe24 schießt sich auf Babler ein

oe24 Babler Medienstudie

15. Februar 2026 - „Babler gönnt sich Medienstudie um 93.600 Euro“, enthüllt oe24.at (14.02.26). Wenn sich der Medien-Minister etwas „gönnt“, kann das aus Sicht des Herausgebers von Österreich/oe24 natürlich nur ein Privatvergnügen sein. Denn jeder Euro, der nicht in die Taschen von Wolfgang Fellner fließt, sondern eventuell Österreich – nämlich unserem Lande, nicht dem Schmierblatt – zugute kommen könnte, ist ein Affront gegen den selbstgefälligen Medienmacher.

In „KEIN BLABLA MIT ANDI BABLER“ karikiert Passierschein A38 @StaffBull79 auf X.com die Lüge Fellners, er habe „von der Regierung im letzten Jahr Null Euro bekommen“. Das Streitgespräch mit Peter Westenthaler, in dem Fellner auf dieser Lüge insistierte, ging viral, naturgemäß. Hier die Fakten aus den öffentlich zugänglichen Zahlen der Auszahlungsstelle RTR (paradoxer Weise auch für Medienkontrolle zuständig!).

 2025 Mediengruppe "Österreich" GmbH 

gesetzliche Grundlage foerderungsbetrag

3. Abschnitt: §§ 7, 8 QJF-G 153.400,99 Euro

2. Abschnitt: § 6 QJF-G 675.649,58 Euro

Grundbetrag 482.606,84 Euro

Zusatzfoerderungen 193.042,74 (wofür genau bleibt offen)

Redaktionsstatut 48.260,68 (2025 kommt Fellner drauf, dass er ein Redaktionsstatut braucht?)

Fehlermanagementsystem 48.260,68 (Hab ich schon mal benutzt – leider ohne Erfolg)

Qualitätssicherungssystem 48.260,68 (Qualität wird laut Titel des Gesetzes eigentlich vorausgesetzt, oder?)

Frauenfoerderplaene 48.260,68 (Pläne, wohlgemerkt. Ob darauf Taten folgen?)

regional 102.267,33

international 51.133,66

SUMME in EURO 1.851.143,86

In Worten: über ein-komma-acht Millionen Euro zahlt RTR im Auftrag der Regierung, vertreten durch Medienminister Babler, „Qualitätsjournalismusförderung“ für das größte Schmierblatt des Landes, das mit jeder Ausgabe den Namen der Republik schändet. Der Herausgeber dieser Machwerke plustert sich nun auf, dass über Kriterien nachgedacht wird, die dem Namen des Gesetzes gerecht werden:

„Im Herbst gab SPÖ-Medienminister und Vizekanzler Andreas Babler eine umstrittene Studie zu Medienförderungen in Auftrag. Den Zuschlag bekam das ‚Medienhaus Wien‘ des SPÖ-nahen Medienforschers Andy Kaltenbrunner. Kaltenbrunner soll im Auftrag von Babler ‚Qualitätskriterien‘ erarbeiten, nach denen künftig Förderungen an Medien vergeben werden. Wer den vom SPÖ-Medienministerium vorgegebenen ‚Qualitätsstandards‘ nicht entspricht, soll weniger oder keine Förderungen mehr erhalten.“

Qualitätskriterien, Qualitätsstandards und überhaupt Qualität gibt’s bei Fellner’s natürlich nur unter „Anführungszeichen“. Dass ausgerechnet der beliebte Talker Westenthaler den Fellner in diese Bredouillie gebracht hat ist eine Pointe am Rand. Oe24 lebt ja vorwiegend von Talkern wie FussiFußi, Großmaul Grosz, Cappy Cap und eben Westi Westenthaler! Das ist bekannt; was viele noch nicht wussten: Die Formel für Talk ist nicht 24x7oe24, auch nicht ORF3 oder oe1gehoertgehoert, sondern Mg3[(OH)2|Si4O10].

NACHSATZ: Zur "Qualitätsjournalismusförderung" QJF kommt ungefähr der gleiche Betrag, den oe24/Österreich aus dem „Fonds zur Förderung der digitalen Transformation“ abschöpft. Jährlich. Dieser wird ebenso von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) verwaltet. Die reguläre Presseförderung ist im Vergleich dazu geradezu mikrig, und ist in der fetten Nudelsuppe des Fellnermedienimperiums bestenfalls ein Körndl Salz. Viel wichtiger dagegen sind für Fellner die zahlreichen Werbeeinschaltungen, die im Wahljahr 2024 natürlich höher ausgefallen sind, als im Vorjahr. Doch Fellner weiß besser als andere, wo er bei den „Werbeausgaben der öffentlichen Hand“ die Hand aufhalten muss; nicht nur im Bund, sondern auch bei der Stadt Wien! Es geht um ein erkleckliches Stück von der 417 Mille-Euro-Torte! Die exakten Zahlen liefert auch für diese indirekten Fördertöpe die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH. 

SIEHE AUCH: 80 Jahre Pressefreiheit. Babler hat auch schon andere Studien beauftragt.

Zero Project Conference 2026

Zero Project 2026

The Zero Project Conference 2026: Accessibility, ICT, and Crisis Response

18 February 2026 - 20 February 2026, Austria

The annual Zero Project Conference has become a unique global meeting place to innovate for disability inclusion. More than 1,000 participants from around 100 countries will attend the conference at the United Nations Office at Vienna (UNOV) in Austria.

Über Zero Project / Essl Foundation

Auftaktverantstaltung im Parlament

Dienstag, 17. Februar 2026

9 Uhr: Eröffnet wird die Auftaktveranstaltung zur Zero Project Conference 2026 von Nationalratspräsident Walter Rosenkranz. Es folgen Grußworte von Zero-Project-Gründer Martin Essl sowie eine Keynote von Anthony Banbury, Präsident der International Foundation for Electoral Systems (IFES).

Danach stellen Nationalratsabgeordnete von ihnen ausgewählte Innovationen vor, die zur Stärkung der Inklusion in Österreich beitragen können. Christian Ragger (FPÖ) berichtet über eine innovative Lösung zur Inklusion von Menschen mit Lernschwierigkeiten in öffentlichen Spitälern. Heike Eder (ÖVP) stellt eine KI-gestützte App vor, die es Menschen mit ALS-Erkrankung ermöglicht, mit ihrer eigenen Stimme zu kommunizieren. Die von Verena Nussbaum (SPÖ) ausgewählte Innovation trägt dazu bei, den Zugang zur Gesundheitsversorgung für Menschen mit Lernschwierigkeiten zu verbessern. Fiona Fiedler (NEOS) präsentiert eine Innovation, die nationale Notrufnummern für non-verbale Kommunikation nutzbar macht. Ralph Schallmeiner (Grüne) stellt ein kostenloses Sprachtherapie-Tool mit Spielen und Musik für Kinder vor. Lesungen von Schauspielerin Maria Hofstätter und Schauspieler Gregor Seberg untermalen die Vorstellung der Projekte.

Schlussworte spricht Bundesratspräsident Markus Stotter. Durch die Veranstaltung führt ORF-Journalist Andreas Onea. (Parlament, Nationalratssaal)

Die Veranstaltung wird live in der Mediathek des Parlaments übertragen.

Kunstmarkt: Noble Begierden

Liechenstein Begierden

NOBLE BEGIERDEN

Eine Geschichte des europäischen Kunstmarkts

30. Jänner - 6. April 2026 | GARTENPALAIS Liechtenstein

täglich von 10 bis 18 Uhr, Eintritt frei

(information des Museums) Der Kunstmarkt mit seinen Akteuren, Institutionen und Mechanismen fasziniert seit jeher. Im GARTENPALAIS Liechtenstein stehen im Frühjahr erstmals die zugrundeliegenden Dynamiken wie Marktplätze, Verkaufsstrategien und Preisgestaltung im Zentrum einer bahnbrechenden internationalen Ausstellung. Die Fürstlichen Sammlungen Liechtenstein beleuchten in dieser Schau den europäischen Kunsthandel von der griechisch-römischen Antike über die italienischen Stadtstaaten der Renaissance und das Goldene Zeitalter der Niederlande bis hin zu sensationsheischenden Präsentationen und transatlantischen Verkäufen im 19. Jahrhundert.

Dabei wird erfahrbar, wie jahrtausende- bzw. jahrhundertealt viele Phänomene des Kunstmarkts im Grunde sind. Da bahnbrechende Entwicklungen oft von Städten und Regionen ausgingen, widmet die Sonderausstellung diesen Innovationszentren eigene Räume, in denen die Fortschritte und neuartigen Praktiken veranschaulicht werden. Auf diese Weise wird deutlich, wie nachhaltig der Handel nicht nur die Verbreitung von Werken, sondern auch die Entwicklung der Künste und die Kunstgeschichtsschreibung geprägt hat.

Prominente Leihgaben internationaler Sammlungen, darunter Gemälde von Tizian, Van Dyck, Monet und Klimt, machen gemeinsam mit Hauptwerken aus den Fürstlichen Sammlungen wie Arbeiten von Giambologna, Brueghel, Rembrandt und Canaletto diese anregende Ausstellung nicht nur zu einem historischen Erlebnis, sondern auch zu einem wahren Schaugenuss.

Woher kommen die „Wiederösterreicher“?

Schellhorn u NFonds

Erinnern für die Zukunft: Neues Kooperationsprojekt von Außenministerium und Nationalfonds rückt Geschichten von „Wiederösterreicherinnen und Wiederösterreichern“ ins Zentrum

27. Januar 2026 (Presse-Aussendung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten) Die Entscheidung des österreichischen Parlaments im Jahr 2019, Nachkommen von Opfern des Nationalsozialismus die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft zu ermöglichen, war wegweisend. Seitdem haben über 40.000 Personen ihr Vertrauen in Österreich gesetzt und einen Teil ihrer Identität zurückerlangt – nicht zuletzt durch die engagierte Unterstützung der österreichischen Vertretungsbehörden weltweit.

Foto BMAI, Sepp Schellhorn und Hannah M. Lessing

Um die vielfältigen Erfahrungen dieser „Wiederösterreicherinnen und Wiederösterreichern“ stärker im Bewusstsein Österreichs zu verankern, hat das Außenministerium in Zusammenarbeit mit dem Nationalfonds der Republik Österreich das neue Projekt „Erinnerung im Dialog – Stimmen der ‚Wiederösterreicherinnen und Wiederösterreicher` gem. §58c StbG“ auf den Weg gebracht. Sowohl durch die wissenschaftliche Aufarbeitung im Rahmen sogenannter „Erinnerungsdialog-Residencies“ als auch durch künstlerische Auseinandersetzungen werden ihre Familiengeschichten für alle sichtbar und erlebbar

„Erinnerungskultur heißt Verantwortung. Verantwortung für die Gegenwart, aber vor allem für die Zukunft. Das neue Projekt von Außenministerium und Nationalfonds füllt diesen Anspruch mit Leben. Es verwandelt Erinnerung in einen aktiven Beitrag – gegen Antisemitismus, gegen Ausgrenzung und für eine offene, demokratische Gesellschaft“, so Staatssekretär Sepp Schellhorn.

Auch die Vorständin des Nationalfonds, Hannah M. Lessing, betont die Bedeutung der wegweisenden Initiative für die Zukunft des Erinnerns und der Identität: „Erinnerung und Dialog sind seit 30 Jahren grundlegende Elemente in der Arbeit des Nationalfonds. In vielen Gesprächen mit Überlebenden und ihren Nachfahren wurde ihre besondere Verbundenheit ebenso wie die Ambivalenz zur „alten Heimat“ Österreich spürbar. Es ist daher entscheidend, mit Gewalt zerrissene Beziehungen neu zu knüpfen und vertriebene Geschichte gemeinsam zurück nach Österreich zu holen – genau das macht das neue Projekt.“

Dabei stehen die „Wiederösterreicherinnen und Wiederösterreicher“ selbst im Mittelpunkt. Aus diesem Grund waren im Rahmen eines Pressegesprächs Kathy Henderson, eine der ersten „Wiederösterreicherinnen“ in Großbritannien, und Yakov Weisl als Vertreterin und Vertreter der lebendigen Erinnerungskultur per Livestream aus Tel Aviv und London zugeschaltet. Henderson und Weisl verbinden neben ihrer Staatsbürgerschaft nach §58c in besonderer Weise Vergangenheit und Zukunft über Generationen hinweg. So war die Schwester des Urgroßvaters Weisls, Marianne Beth, die erste in Österreich eingetragene Rechtsanwältin; Weisls Urgroßvater, Wolfgang von Weisl, war besonders aktiv in den österreichisch-israelischen Beziehungen nach dem 2. Weltkrieg.

Sowohl Henderson als auch Weisl unterstrichen die Relevanz und Aktualität des Projekts. „Der Rückgriff auf verlorene Erinnerungen ist besonders wichtig und dadurch kann der Vergangenheit die Hand gereicht werden“, so Henderson. „Die in die Zukunft blickende junge Generation kann durch dieses Projekt stärkere Beziehungen mit Österreich aufbauen und Brücken festigen“, erklärte Weisl.

UPDATE 8.7.2026 - Was für Nachkommen von Nazi-Opfern gilt, soll für Südtiroler offenbar nicht gelten. Der FPÖ-Abgeordnete Peter Wurm tritt (offenbar vergeblich) für das Recht der Südtiroler ein, die österreichische Staatsberügerschaft parallel zur italienischen zu erwerben. Wurms Rede im Parlament auf Facebook.

ethos.at hat nachgefragt:

29. Jänner 2026 S.g. Herr Staatssekretär Schellhorn,

bezugnehmend auf den Bericht "Erinnern für die Zukunft" bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

1. Aus welchen Staaten kommen die 40.000 „Wiederösterreicherinnen und Wiederösterreichern“ (Bitte um vollständige Aufstellung der Staaten und jeweiligen Anzahl seit 2019).

2. Welche Kosten entstehen den „Wiederösterreicherinnen und Wiederösterreichern“ bei der Einbürgerung?

3. Welche Kosten entstehen der Republik Österreich für die amtlichen Maßnahmen (bitte um genaue Angaben pro Jahr seit 2019)

4. Welche Pflichten entstehen der Republik Österreich gegenüber den 40.000 neuen Staatsbürgern?

5. Das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht lässt keine Doppel- oder Mehrfachstaatsbürgerschaften zu. (Quelle: oesterreich.gv.at) Wie wird dieser Widerspruch bei den „Wiederösterreicherinnen und Wiederösterreichern“ aufgehoben?

6. Der genannte Artikel berichtet über „wissenschaftliche Aufarbeitung“ und „künstlerische Auseinandersetzungen“ zu dem Thema. Welche Projekte wurden bislang verwirklicht, welche werden laufend betreut und entwickelt, wo finden sich die Dokumentationen, wie hoch waren die bisherigen Kosten und wie hoch sind die laufenden Kosten?

7. Abgesehen von spärlichen Beiträgen zur Erinnerungskultur ist aus dem Artikel 58c kein Mehrwert für die Republik Österreich zu erkennen. Bitte um Klärung!

Mit freundlichen Grüßen, HTH, CR ethos.at