Geheime aber teure Gaslieferungen

GasWege und Gaspreise

Der vermutlich größte Gasskandal der Zweiten Republik

16. Februar 2026 – energie.gv.at (eine Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus) beantwortet die Frage: Woher kommt Österreichs Gas? "Die Gasversorgung Österreichs hat sich grundlegend verändert. Seit Beginn der Lieferungen im Jahr 1968 war Russland der bedeutendste Lieferant von Erdgas für Österreich. Infolge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine kam es ab 2022 zu Umbrüchen, die schlussendlich auch Österreich betroffen haben. Mit Ende des Jahres 2024 wurde der Transit von russischem Erdgas via Ukraine eingestellt und es gibt keine Importe mehr über diese Route nach Österreich.“ Dazu die folgende Infografik:

Die Infogrrafik informiert über die Transportwege des importierten Gases nach Österreich, nicht jedoch über die Herkunftsländer. Außer Norwegen lässt sich kein Ursprungsland erkennen. ethos.at hat am 25.1.2026 nachgefragt:

1. Woher bezieht Österreich seit 2025 Gas und zwar direkt und indirekt (viele Quellen berichten über Import von russischem Erdgas als LNG via Indien und China).

2. Wie hoch waren die Importkosten 2025 im Vergleich zu den Vorjahren?

3. Wie hoch ist der Anteil an LNG?

Die Antwort des BMWET (Team Bürgerservice) erfolgte am 16.2.2026:

Über die Herkunftsländer des nach Österreich importierten Erdgases liegen uns keine detaillierten Informationen vor. In der Energiebilanz der Statistik Austria wird dazu mitgeteilt, dass die Erdgasimporte „wegen Geheimhaltung nicht nach Staaten aufgetrennt“ sind (siehe statistik.at/statistiken/energie-und-umwelt; Tabellenblatt „Erdgas“, Zeile 599).

Grund für diese Geheimhaltung ist der § 19 Abs. 2 Bundesstatistikgesetz („Die Statistiken sind in solcher Weise zu veröffentlichen, dass ein Rückschluss auf Angaben über bestimmte oder bestimmbare Betroffene (§ 3 Z 14) ausgeschlossen werden kann.“). Die einzige, uns bekannte Statistik, die Aufschluss darüber gibt, aus/nach welchen Nachbarstaaten Gas nach/aus Österreich fließt, ist die Betriebsstatistik der E-Control (monatliche Erdgasbilanz, Tabellenblätter „ImEx_GWh“ und „ImEx_MioNm3“).

Sehr zeitnah verfügbar sind die physikalischen Gasflüsse aus/nach den Nachbarstaaten nach/aus Österreich im Data Monitor der AGGM Austrian Gas Grid Management AG.

Im Jahre 2025 bezog Österreich über die Pipeline via die Ukraine und die Slowakei kein Gas mehr aus Russland. Eine belastbare Aussage über die Herkunft des über Deutschland und Italien nach Österreich fließenden Gases und über den Anteil von Gas, das in Form von LNG in die EU gelangt, ist aufgrund der oben beschriebenen Datenlage nicht möglich. (ENDE Mitteilung BMWET)

Am 13. Februar publizierten Agenturen und Medien folgenden Bericht:

„Die EU hat im vergangenen Jahr Flüssigerdgas aus Russland im Wert von rund 7,4 Milliarden Euro importiert. Das sind rund 3 Prozent weniger als 2024 (rund 7,6 Milliarden), wie aus Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat hervorgeht. Insgesamt wurde 2025 Flüssigerdgas (LNG; liquefied natural gas) im Wert von rund 46,0 Milliarden Euro importiert. Das meiste – für rund 24,2 Milliarden Euro – kam aus den USA.

Während die EU für fossile Energieträger wie Öl und Kohle schnell nach der russischen Invasion der Ukraine weitgehende Einfuhrverbote auf den Weg brachte, gab es wegen Abhängigkeiten lange keine Gassanktionen. Der Brennstoff kommt derzeit noch als Flüssigerdgas und durch die Pipeline „Turkstream“ aus Russland in die Staatengemeinschaft. Ab 2027 gilt aber ein vollständiges Importverbot für LNG aus Russland. Die Strafmaßnahme ist Teil eines im Oktober beschlossenen Sanktionspakets gegen Moskau.“ (ORF.at/Agenturen 13.2.2026)

ethos.at kommentiert: Demnach ist es der Behörde Eurostat nicht verboten, genaue Angaben über die Lieferanten von Flüssigas LNG zu machen, das – extrem teuer und umweltschädlich – nach Europa verschifft wird. Indessen darf das BMWET von der untergeordneten Behörde Statistik Austria nicht verlangen offenzulegen, wer die Lieferanten des Gases sind, das nach Österreich fließt. Die Geheimhaltung gemäß § 19 Abs. 2 Bundesstatistikgesetz ist nicht nachvollziehbar. Es handelt sich schließlich um keine personenbezogenen Daten, sondern um Fakten im öffentlichen und politischen Interesse.

11 Milliarden Mehrkosten für Gasimporte

Diese Problematik ist in Hinsicht auf das Transparenzgesetz von Interesse. Wesentlich spannender aber ist der vermutlich größte Gasskandal der Zweiten Republik, zu verantworten von der Energie-Umwelt-Klimaglückministerin Leonore Gewessler. Das BMWET überlieferte ethos.at die Statistik der Kosten für die Gas-Importe von 2014 bis 2024. Demnach lagen die Preise bei jährlich durchschnittlich 2,5 Milliarden Euro. 2021 sprang der Preis auf 4,1 Milliarden, und schaffte 2022 mehr als eine Verdoppelung auf 9,3 Milliarden! 2023 lag er immer noch bei 5 Milliarden Euro und normalisierte sich 2024 bei 2,8 Milliarden. Gerechnet auf den Durchschnittspreis 2014-2020 hat die Energie-Umwelt-Klimaglückpolitik der zuständigen Ministerin somit in nur drei Jahren Mehrkosten von rund 11 Milliarden Euro (in Worten: elf Milliarden Euro!!) verursacht.

Wenn man der Chronologie von ChatGPT folgt, so waren die Presisteigerungen eine Folge der Marktentwicklung (Energiepreis-Explosion 2022 infolge der globalen Energiekrise). Diese banale Erklärung kann einen Teil der Preissprünge bei den Stromkosten erklären (Merit Order, siehe wikipedia), nicht aber die Explosion der Gaspreise, denn: Österreich hat 2006 einen langfristigen Liefervertrag mit Russland abgeschlossen mit einer Laufzeit bis 2040 (!) Es wäre die Pflicht der damaligen Regierung (Kanzler Nehammer, Energieministerin Gewessler) gewesen, alles zu unternehmen, um auf Basis dieses Vertrages die Marktentwicklung in Österreich abzufedern. Genau das Gegenteil wurde damals unternommen. Im März 2022 jetteten Nehammer/Gewessler in die Vereinigten Arabischen Emirate und nach Kuwait, um „mittel- bis langfristig die Abhängigkeit von russischem Erdgas zu verringern“, so der Wortlaut der Regierungspropaganda, der verschweigt, dass damit die Abhängigkeit von Frackinggas und umweltschädlichen LNG-Lieferungen massiv erhöht wurde.

Und dafür benötigte die Ministerin externe Berater, die nochmals Kosten von rund 6 Millionen Euro verschlungen haben. (Quelle: oe24.at 25.9.2022)

Österreich hatte langfristige Gaslieferverträge mit Russland. Genauer Inhalt dieser Verträge laut ChatGPT:
Die langfristigen Erdgas-Lieferverträge zwischen Österreich (über die OMV) und Russland (über Gazprom Export) waren klassische langfristige Rohstoff-Lieferverträge mit klaren Bestimmungen zu Mengen, Laufzeit, Preisen und Pflichten, die einen Zeitraum von Jahrzehnten umspannen sollten. Sie sind aber nicht öffentlich vollständig einsehbar – viele Details sind vertraulich –, weshalb wir nur die bekannten und berichteten Inhalte zusammenfassen können.
Grundlegende Merkmale des Vertrags
1. Laufzeit und Verlängerung
Der ursprüngliche Vertrag zwischen der österreichischen OMV und Gazprom Export wurde 2006 abgeschlossen und sollte bis 2040 gelten.
In 2018 wurde er angepasst bzw. verlängert – nach Medienberichten hätte er ohne rechtzeitige Kündigung sogar bis 2045 laufen können.
2. Liefermengen
Vertragsgemäß sollte Russland jährlich rund 6 Milliarden Kubikmeter Erdgas nach Österreich liefern (das entspricht ca. 60 TWh pro Jahr).
Das waren insgesamt etwa 0,5 Mrd. m³ pro Monat – geliefert an der Grenze zwischen Österreich und der Slowakei.
3. Preisgestaltung
Details zu den genauen Preisen wurden nicht vollständig öffentlich gemacht. Allerdings gilt bei solchen langfristigen Pipeline-Gasverträgen üblicherweise Folgendes:
Indexierung der Preise: Traditionell war russisches Gas in Europa oft an Öl- und Ölproduktpreise gekoppelt (Ölpreis-Indexierung). Solche mechanischen Preisformeln garantierten Preiskomponenten über die Vertragslaufzeit hinweg.
Preisrevisionen: Medienberichte deuten an, dass im Vertrag 2018 Preisüberprüfungen für bestimmte Zeiträume (z. B. 2019–2028, 2029–2038, 2039–2040) vorgesehen waren. Ohne Einigung sollten Preise aus der Vorperiode weitergelten.
Take-or-Pay-Klauseln: Laut Aussagen eines OMV-Managers enthielt der Vertrag eine „take or pay“-Bestimmung – d. h. OMV musste zahlen, auch wenn sie das Gas nicht physisch abnahm, solange gewisse vertragliche Voraussetzungen erfüllt waren.
Solche Klauseln sind bei langfristigen Energieverträgen üblich, um dem Lieferanten Einnahmensicherheit zu geben und dem Abnehmer verlässliche Liefermengen zu sichern.
4. Pflichten und Vertragsverletzungen
Der Vertrag sah verpflichtende Liefermengen und Lieferorte vor.
Gazprom geriet mehrfach in Konflikt, weil Liefermengen 2022 und 2024 nicht vollständig erbracht wurden. Aus Sicht der OMV bedeutete das grundlegende Vertragsverletzungen, die zur Kündigung führten. [Anmerkung HTH: eine unverantwortliche Maßnahme zum Schaden der österreichischen Bevölkerung, die in Wahrheit die Sicht, nein die Kurzsichtigkeit der Regierung wiederspiegelt, die vom OMV-Management gehorsamst exekutiert wurde!]
Ein Schiedsspruch (Schiedsgericht) hatte der OMV bereits eine Entschädigung zugesprochen, weil Gazprom vertraglich zugesagte Liefermengen nicht eingehalten hatte.
5. Rechtsliche und wirtschaftliche Folgen
Die OMV verklagte Gazprom wegen «unzureichender Lieferungen» und erhielt mehrfach Schadenersatz-Urteile.
Gazprom setzte Lieferstopps in Zusammenhang mit ausstehenden Zahlungen und Vertragsstreitigkeiten, was letztlich auch zu einer frühzeitigen Beendigung des Vertrags führte.
Fazit – Vertragsinhalte auf einen Blick: Vertragsbestandteil Bekannte bzw. berichtete Regelung
Laufzeit: 2006 bis 2040 (mit Möglichkeit zur Verlängerung bis 2045)
Liefermengen: Ca. 6 Mrd. m³ Gas jährlich
Preisstruktur: Indexierung und Preisüberprüfungsintervalle (nicht öffentlich)
Take-or-Pay: Entgeltpflicht auch bei Nicht-Abnahme unter bestimmten Bedingungen
Lieferbedingungen: Lieferung an Grenze Österreich-Slowakei, vertragliche Lieferpflichten
Vertragsbruch / Streit Gazprom-Lieferausfälle führten zu Schiedsverfahren und Kündigung

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oe24 schießt sich auf Babler ein

oe24 Babler Medienstudie

15. Februar 2026 - „Babler gönnt sich Medienstudie um 93.600 Euro“, enthüllt oe24.at (14.02.26). Wenn sich der Medien-Minister etwas „gönnt“, kann das aus Sicht des Herausgebers von Österreich/oe24 natürlich nur ein Privatvergnügen sein. Denn jeder Euro, der nicht in die Taschen von Wolfgang Fellner fließt, sondern eventuell Österreich – nämlich unserem Lande, nicht dem Schmierblatt – zugute kommen könnte, ist ein Affront gegen den selbstgefälligen Medienmacher.

In „KEIN BLABLA MIT ANDI BABLER“ karikiert Passierschein A38 @StaffBull79 auf X.com die Lüge Fellners, er habe „von der Regierung im letzten Jahr Null Euro bekommen“. Das Streitgespräch mit Peter Westenthaler, in dem Fellner auf dieser Lüge insistierte, ging viral, naturgemäß. Hier die Fakten aus den öffentlich zugänglichen Zahlen der Auszahlungsstelle RTR (paradoxer Weise auch für Medienkontrolle zuständig!).

 2025 Mediengruppe "Österreich" GmbH 

gesetzliche Grundlage foerderungsbetrag

3. Abschnitt: §§ 7, 8 QJF-G 153.400,99 Euro

2. Abschnitt: § 6 QJF-G 675.649,58 Euro

Grundbetrag 482.606,84 Euro

Zusatzfoerderungen 193.042,74 (wofür genau bleibt offen)

Redaktionsstatut 48.260,68 (2025 kommt Fellner drauf, dass er ein Redaktionsstatut braucht?)

Fehlermanagementsystem 48.260,68 (Hab ich schon mal benutzt – leider ohne Erfolg)

Qualitätssicherungssystem 48.260,68 (Qualität wird laut Titel des Gesetzes eigentlich vorausgesetzt, oder?)

Frauenfoerderplaene 48.260,68 (Pläne, wohlgemerkt. Ob darauf Taten folgen?)

regional 102.267,33

international 51.133,66

SUMME in EURO 1.851.143,86

In Worten: über ein-komma-acht Millionen Euro zahlt RTR im Auftrag der Regierung, vertreten durch Medienminister Babler, „Qualitätsjournalismusförderung“ für das größte Schmierblatt des Landes, das mit jeder Ausgabe den Namen der Republik schändet. Der Herausgeber dieser Machwerke plustert sich nun auf, dass über Kriterien nachgedacht wird, die dem Namen des Gesetzes gerecht werden:

„Im Herbst gab SPÖ-Medienminister und Vizekanzler Andreas Babler eine umstrittene Studie zu Medienförderungen in Auftrag. Den Zuschlag bekam das ‚Medienhaus Wien‘ des SPÖ-nahen Medienforschers Andy Kaltenbrunner. Kaltenbrunner soll im Auftrag von Babler ‚Qualitätskriterien‘ erarbeiten, nach denen künftig Förderungen an Medien vergeben werden. Wer den vom SPÖ-Medienministerium vorgegebenen ‚Qualitätsstandards‘ nicht entspricht, soll weniger oder keine Förderungen mehr erhalten.“

Qualitätskriterien, Qualitätsstandards und überhaupt Qualität gibt’s bei Fellner’s natürlich nur unter „Anführungszeichen“. Dass ausgerechnet der beliebte Talker Westenthaler den Fellner in diese Bredouillie gebracht hat ist eine Pointe am Rand. Oe24 lebt ja vorwiegend von Talkern wie FussiFußi, Großmaul Grosz, Cappy Cap und eben Westi Westenthaler! Das ist bekannt; was viele noch nicht wussten: Die Formel für Talk ist nicht 24x7oe24, auch nicht ORF3 oder oe1gehoertgehoert, sondern Mg3[(OH)2|Si4O10].

NACHSATZ: Zur "Qualitätsjournalismusförderung" QJF kommt ungefähr der gleiche Betrag, den oe24/Österreich aus dem „Fonds zur Förderung der digitalen Transformation“ abschöpft. Jährlich. Dieser wird ebenso von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) verwaltet. Die reguläre Presseförderung ist im Vergleich dazu geradezu mikrig, und ist in der fetten Nudelsuppe des Fellnermedienimperiums bestenfalls ein Körndl Salz. Viel wichtiger dagegen sind für Fellner die zahlreichen Werbeeinschaltungen, die im Wahljahr 2024 natürlich höher ausgefallen sind, als im Vorjahr. Doch Fellner weiß besser als andere, wo er bei den „Werbeausgaben der öffentlichen Hand“ die Hand aufhalten muss; nicht nur im Bund, sondern auch bei der Stadt Wien! Es geht um ein erkleckliches Stück von der 417 Mille-Euro-Torte! Die exakten Zahlen liefert auch für diese indirekten Fördertöpe die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH. 

SIEHE AUCH: 80 Jahre Pressefreiheit. Babler hat auch schon andere Studien beauftragt.

Zero Project Conference 2026

Zero Project 2026

The Zero Project Conference 2026: Accessibility, ICT, and Crisis Response

18 February 2026 - 20 February 2026, Austria

The annual Zero Project Conference has become a unique global meeting place to innovate for disability inclusion. More than 1,000 participants from around 100 countries will attend the conference at the United Nations Office at Vienna (UNOV) in Austria.

Über Zero Project / Essl Foundation

Auftaktverantstaltung im Parlament

Dienstag, 17. Februar 2026

9 Uhr: Eröffnet wird die Auftaktveranstaltung zur Zero Project Conference 2026 von Nationalratspräsident Walter Rosenkranz. Es folgen Grußworte von Zero-Project-Gründer Martin Essl sowie eine Keynote von Anthony Banbury, Präsident der International Foundation for Electoral Systems (IFES).

Danach stellen Nationalratsabgeordnete von ihnen ausgewählte Innovationen vor, die zur Stärkung der Inklusion in Österreich beitragen können. Christian Ragger (FPÖ) berichtet über eine innovative Lösung zur Inklusion von Menschen mit Lernschwierigkeiten in öffentlichen Spitälern. Heike Eder (ÖVP) stellt eine KI-gestützte App vor, die es Menschen mit ALS-Erkrankung ermöglicht, mit ihrer eigenen Stimme zu kommunizieren. Die von Verena Nussbaum (SPÖ) ausgewählte Innovation trägt dazu bei, den Zugang zur Gesundheitsversorgung für Menschen mit Lernschwierigkeiten zu verbessern. Fiona Fiedler (NEOS) präsentiert eine Innovation, die nationale Notrufnummern für non-verbale Kommunikation nutzbar macht. Ralph Schallmeiner (Grüne) stellt ein kostenloses Sprachtherapie-Tool mit Spielen und Musik für Kinder vor. Lesungen von Schauspielerin Maria Hofstätter und Schauspieler Gregor Seberg untermalen die Vorstellung der Projekte.

Schlussworte spricht Bundesratspräsident Markus Stotter. Durch die Veranstaltung führt ORF-Journalist Andreas Onea. (Parlament, Nationalratssaal)

Die Veranstaltung wird live in der Mediathek des Parlaments übertragen.

Kunstmarkt: Noble Begierden

Liechenstein Begierden

NOBLE BEGIERDEN

Eine Geschichte des europäischen Kunstmarkts

30. Jänner - 6. April 2026 | GARTENPALAIS Liechtenstein

täglich von 10 bis 18 Uhr, Eintritt frei

(information des Museums) Der Kunstmarkt mit seinen Akteuren, Institutionen und Mechanismen fasziniert seit jeher. Im GARTENPALAIS Liechtenstein stehen im Frühjahr erstmals die zugrundeliegenden Dynamiken wie Marktplätze, Verkaufsstrategien und Preisgestaltung im Zentrum einer bahnbrechenden internationalen Ausstellung. Die Fürstlichen Sammlungen Liechtenstein beleuchten in dieser Schau den europäischen Kunsthandel von der griechisch-römischen Antike über die italienischen Stadtstaaten der Renaissance und das Goldene Zeitalter der Niederlande bis hin zu sensationsheischenden Präsentationen und transatlantischen Verkäufen im 19. Jahrhundert.

Dabei wird erfahrbar, wie jahrtausende- bzw. jahrhundertealt viele Phänomene des Kunstmarkts im Grunde sind. Da bahnbrechende Entwicklungen oft von Städten und Regionen ausgingen, widmet die Sonderausstellung diesen Innovationszentren eigene Räume, in denen die Fortschritte und neuartigen Praktiken veranschaulicht werden. Auf diese Weise wird deutlich, wie nachhaltig der Handel nicht nur die Verbreitung von Werken, sondern auch die Entwicklung der Künste und die Kunstgeschichtsschreibung geprägt hat.

Prominente Leihgaben internationaler Sammlungen, darunter Gemälde von Tizian, Van Dyck, Monet und Klimt, machen gemeinsam mit Hauptwerken aus den Fürstlichen Sammlungen wie Arbeiten von Giambologna, Brueghel, Rembrandt und Canaletto diese anregende Ausstellung nicht nur zu einem historischen Erlebnis, sondern auch zu einem wahren Schaugenuss.

Woher kommen die „Wiederösterreicher“?

Schellhorn u NFonds

Erinnern für die Zukunft: Neues Kooperationsprojekt von Außenministerium und Nationalfonds rückt Geschichten von „Wiederösterreicherinnen und Wiederösterreichern“ ins Zentrum

27. Januar 2026 (Presse-Aussendung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten) Die Entscheidung des österreichischen Parlaments im Jahr 2019, Nachkommen von Opfern des Nationalsozialismus die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft zu ermöglichen, war wegweisend. Seitdem haben über 40.000 Personen ihr Vertrauen in Österreich gesetzt und einen Teil ihrer Identität zurückerlangt – nicht zuletzt durch die engagierte Unterstützung der österreichischen Vertretungsbehörden weltweit.

Foto BMAI, Sepp Schellhorn und Hannah M. Lessing

Um die vielfältigen Erfahrungen dieser „Wiederösterreicherinnen und Wiederösterreichern“ stärker im Bewusstsein Österreichs zu verankern, hat das Außenministerium in Zusammenarbeit mit dem Nationalfonds der Republik Österreich das neue Projekt „Erinnerung im Dialog – Stimmen der ‚Wiederösterreicherinnen und Wiederösterreicher` gem. §58c StbG“ auf den Weg gebracht. Sowohl durch die wissenschaftliche Aufarbeitung im Rahmen sogenannter „Erinnerungsdialog-Residencies“ als auch durch künstlerische Auseinandersetzungen werden ihre Familiengeschichten für alle sichtbar und erlebbar

„Erinnerungskultur heißt Verantwortung. Verantwortung für die Gegenwart, aber vor allem für die Zukunft. Das neue Projekt von Außenministerium und Nationalfonds füllt diesen Anspruch mit Leben. Es verwandelt Erinnerung in einen aktiven Beitrag – gegen Antisemitismus, gegen Ausgrenzung und für eine offene, demokratische Gesellschaft“, so Staatssekretär Sepp Schellhorn.

Auch die Vorständin des Nationalfonds, Hannah M. Lessing, betont die Bedeutung der wegweisenden Initiative für die Zukunft des Erinnerns und der Identität: „Erinnerung und Dialog sind seit 30 Jahren grundlegende Elemente in der Arbeit des Nationalfonds. In vielen Gesprächen mit Überlebenden und ihren Nachfahren wurde ihre besondere Verbundenheit ebenso wie die Ambivalenz zur „alten Heimat“ Österreich spürbar. Es ist daher entscheidend, mit Gewalt zerrissene Beziehungen neu zu knüpfen und vertriebene Geschichte gemeinsam zurück nach Österreich zu holen – genau das macht das neue Projekt.“

Dabei stehen die „Wiederösterreicherinnen und Wiederösterreicher“ selbst im Mittelpunkt. Aus diesem Grund waren im Rahmen eines Pressegesprächs Kathy Henderson, eine der ersten „Wiederösterreicherinnen“ in Großbritannien, und Yakov Weisl als Vertreterin und Vertreter der lebendigen Erinnerungskultur per Livestream aus Tel Aviv und London zugeschaltet. Henderson und Weisl verbinden neben ihrer Staatsbürgerschaft nach §58c in besonderer Weise Vergangenheit und Zukunft über Generationen hinweg. So war die Schwester des Urgroßvaters Weisls, Marianne Beth, die erste in Österreich eingetragene Rechtsanwältin; Weisls Urgroßvater, Wolfgang von Weisl, war besonders aktiv in den österreichisch-israelischen Beziehungen nach dem 2. Weltkrieg.

Sowohl Henderson als auch Weisl unterstrichen die Relevanz und Aktualität des Projekts. „Der Rückgriff auf verlorene Erinnerungen ist besonders wichtig und dadurch kann der Vergangenheit die Hand gereicht werden“, so Henderson. „Die in die Zukunft blickende junge Generation kann durch dieses Projekt stärkere Beziehungen mit Österreich aufbauen und Brücken festigen“, erklärte Weisl.

UPDATE 8.7.2026 - Was für Nachkommen von Nazi-Opfern gilt, soll für Südtiroler offenbar nicht gelten. Der FPÖ-Abgeordnete Peter Wurm tritt (offenbar vergeblich) für das Recht der Südtiroler ein, die österreichische Staatsberügerschaft parallel zur italienischen zu erwerben. Wurms Rede im Parlament auf Facebook.

ethos.at hat nachgefragt:

29. Jänner 2026 S.g. Herr Staatssekretär Schellhorn,

bezugnehmend auf den Bericht "Erinnern für die Zukunft" bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

1. Aus welchen Staaten kommen die 40.000 „Wiederösterreicherinnen und Wiederösterreichern“ (Bitte um vollständige Aufstellung der Staaten und jeweiligen Anzahl seit 2019).

2. Welche Kosten entstehen den „Wiederösterreicherinnen und Wiederösterreichern“ bei der Einbürgerung?

3. Welche Kosten entstehen der Republik Österreich für die amtlichen Maßnahmen (bitte um genaue Angaben pro Jahr seit 2019)

4. Welche Pflichten entstehen der Republik Österreich gegenüber den 40.000 neuen Staatsbürgern?

5. Das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht lässt keine Doppel- oder Mehrfachstaatsbürgerschaften zu. (Quelle: oesterreich.gv.at) Wie wird dieser Widerspruch bei den „Wiederösterreicherinnen und Wiederösterreichern“ aufgehoben?

6. Der genannte Artikel berichtet über „wissenschaftliche Aufarbeitung“ und „künstlerische Auseinandersetzungen“ zu dem Thema. Welche Projekte wurden bislang verwirklicht, welche werden laufend betreut und entwickelt, wo finden sich die Dokumentationen, wie hoch waren die bisherigen Kosten und wie hoch sind die laufenden Kosten?

7. Abgesehen von spärlichen Beiträgen zur Erinnerungskultur ist aus dem Artikel 58c kein Mehrwert für die Republik Österreich zu erkennen. Bitte um Klärung!

Mit freundlichen Grüßen, HTH, CR ethos.at

KI etabliert sich in Softwarebranche

pixabay software developer

(pressetext.com pte002/26.01.2026) Künstliche Intelligenz (KI) beschert der Software-Branche enorme Einsparungen. 29 Prozent der Python-Codes werden bereits von KI geschrieben. Python ist eine universell nutzbare, weitverbreitete Programmiersprache. Die Software-Industrie gibt alleine in den USA schätzungsweise 600 Mrd. Dollar pro Jahr für Löhne im Bereich der Programmierung aus. Das bedeutet einen Mehrwert von 23 bis 38 Mrd. Dollar pro Jahr, zeigt eine Analyse unter Beteiligung der Universität Utrecht.

Foto: pixabay

Europa auf dem zweiten Platz

Während der Anteil der KI-produzierten Codes in den USA bereits sehr hoch ist - es folgen Frankreich mit 24, Deutschland mit 23 und Indien mit 20 Prozent - liegt China mit gerade einmal zwölf Prozent deutlich dahinter. In Russland sind es 15 Prozent. Die KI-Nutzung ist unter weniger erfahrenen Programmierern am höchsten. Die Produktivitätssteigerungen kommen allerdings vor allem erfahrenen Entwicklern zugute.

Auch laut dem neuen "KI-Index" der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG führen die USA das globale Rennen um KI an. Europa folgt knapp vor China, doch beide Länder können trotz ihrer technologischen und industriellen Stärken nicht mithalten, heißt es. Im Gesamtergebnis liegen die USA mit 75,2 Punkten auf einer Skala von null bis 100 vorne. Der Vorsprung beruht auf dem schnellen und breiten KI-Einsatz in Unternehmen, wie pressetext berichtete.

KI erkennt KI-generierte Codes

"Wir haben mehr als 30 Mio. Python-Beiträge von rund 160.000 Entwicklern auf GitHub, der weltweit größten kollaborativen Programmierplattform, analysiert", so Forscherin Simone Daniotti. GitHub zeichnet jeden Schritt der Programmierung auf - Ergänzungen, Bearbeitungen, Verbesserungen - und ermöglicht Wissenschaftlern, die Programmierarbeit weltweit in Echtzeit zu verfolgen.

Das Forscher-Team hat ein speziell trainiertes KI-Modell zur Feststellung verwendet, ob Code-Blöcke KI-generiert sind, etwa über ChatGPT oder GitHub Copilot. "Die Ergebnisse zeigen eine extrem schnelle Verbreitung", sagt Frank Neffke, Leiter der Gruppe "Transforming Economies" am Wiener CSH. "In den USA stieg der Anteil der KI-gestützten Programmierung von rund fünf Prozent im Jahr 2022 auf fast 30 Prozent im letzten Quartal 2024."

Vorteile von KI gezielt nutzen

Für Johannes Wachs von der Corvinus-Universität ist es keine Überraschung, dass die USA führend sind. "Dort kommen die führenden großen Sprachmodelle her. Nutzer in China und Russland sehen sich beim Zugriff auf diese Modelle mit Hindernissen konfrontiert, die von ihren eigenen Regierungen oder den Anbietern selbst errichtet wurden."

Jüngste Durchbrüche im chinesischen Inland wie DeepSeek, das nach dem Ende der Untersuchung Anfang 2025 veröffentlicht worden ist, deuten darauf hin, dass diese Lücke schnell geschlossen werden könnte. "Für Unternehmen, politische Entscheidungsträger und Bildungseinrichtungen ist die entscheidende Frage nicht, ob KI eingesetzt wird, sondern wie ihre Vorteile zugänglich gemacht werden können, ohne Ungleichheiten zu verstärken", erläutert Wachs abschließend.

(Red. Wolfgang Kempkens)

DDR 4.0: Der Fall Dr Witzschel u.a.

DE Dr. Witzschel Schauprozess

Kultur der Kulturlosigkeit / Politische Ästhetik / Politische Anästhetik

Weitere FÄLLE siehe: Ärzte mit Gewissen = aerzte-mit-gewissen.org

Update 26. Juni 2026 - Biancas Rechtsanwalt Wilfried Schmitz teilte mit: Das letzte Drittel ihrer Freiheitsstrafe wurde § 57 Abs. 1 StGB zur Bewährung ausgesetzt.

Viel zu spät, wenn man sich die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich Erkenntnissen offizieller Stellen zu den Verfolgungen von Ärzten in der Coronazeit anschaut, die ihre Verpflichtung, zum Wohle des einzelnen Patienten zu handeln und sich nicht von dritten Personen beeinflussen zu lassen, noch ernst nehmen.

Trotzdem freuen wir uns sehr mit Frau Dr. med. Bianca Witzschel, dass die Haftentlassung für Ende Juli vorgesehen ist. Ein genauer Termin wird noch bekanntgegeben.

Ein großer Dank hier gilt auch insbesondere dem US amerikanischen Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr., dessen Interventionen im Rahmen des sogenannten "Warken-Briefes" an die deutsche Gesundheitsministerin Nina Warken, in dem er auf das Schicksal hunderter Ärzte in Deutschland aufmerksam macht, denen noch immer gerichtliche und politische Verfolgung droht, wegen ihrer medizinischen Einschätzung, Patienten in der Coronazeit vor Schaden zu bewahren.

Weiterer großer Dank gilt dem US Amerikaner Leland Lehrman, einem langjährigen Mitarbeiter von Robert F. Kennedy Jr., der Bianca Witzschel erst vor wenigen Wochen auf Einladung und Initiative und in Begleitung der auch mit Bianca in Kontakt stehenden Rechtsanwältin Katja Wörmer besucht und von ihrem Schicksal berichtet hatte.

Update 22. Mai 2026 - Boris Reitschuster @reitschuster via X.com am 22.5.2026 Ich habe in den letzten Jahren viel gesehen. Aber dieser Fall macht mich fassungslos. Dr. Bianca Witzschel, 69, sitzt wegen Corona-Attesten in der JVA Chemnitz – und schreibt von dort Grußbotschaften an Kollegen, die dasselbe taten wie sie: Patienten vor staatlicher Nötigung schützten. Witzschel muss dafür jetzt nochmal fast 500 Tage in Haft – zusätzlich zu 476 Tagen, die sie bereits abgesessen hat. Derselbe Richter schickte einen dreifachen Vergewaltiger auf Bewährung nach Hause. Das ist kein Justizirrtum. Das ist eine klare Aussage, wen dieser Staat als Feind betrachtet.

Update 2. April 2026 – Frei Sachsen berichten: Bianca bleibt weiter im Gefängnis: Am Dienstag fand die Anhörung über eine vorzeitige Haftentlassung statt. Diese ist möglich, sobald die Hälfte der Zeit verbüßt wurde, die sogenannte Halbstrafe. Doch die Richter am Landgericht Chemnitz haben den Antrag nach mündlicher Anhörung abgelehnt. Im Klartext: Bianca bleibt für das angebliche Fälschen von Impfunfähigkeitsbescheinigungen und Maskenbefreiungsattesten weiter im Kerker. Mindestens bis Juli 2026, wenn die nächste Möglichkeit besteht, einen weiteren Antrag auf vorzeitige Haftentlassung, dann nach Zweidritteln der verbüßten Zeit, zu stellen.

Update 27. März 2026 - FREIE SACHSEN informieren: seit fast zwei Monaten sitzt die Ärztin Dr. Bianca Witzschel nun bereits wieder im Gefängnis. Es ist die späte Rache des Corona-Regimes und der Versuch, eine mutige Frau zu brechen. Doch Bianca bleibt standhaft. Auch, weil die Solidarität immer größer wird. Am gestrigen Donnerstag fand eine weitere Demonstration vor der JVA statt, die bis zur Haftzelle von Bianca führte, welche die Demo mit einem selbstgebastelten Herz empfing und sich über den Zuspruch sichtlich bewegt zeigte. Schau Dir die emotionalen Bilder des Protestes an (youtube.com). So geht Gemeinschaft - wir lassen Bianca nicht alleine!

Update 5. Februar 2026 - Vor wenigen Minuten hat die Medizinerin Dr. Bianca Witzschel ihre Haftstrafe in der JVA Chemnitz angetreten. Die Verhaftung der mutigen Medizinern, die Menschen vor der mRNA-Giftspritze gerettet hat, ist eine Schande. Umso wichtiger ist es, die Solidaritätskampagne noch breiter zu organisieren, damit das ganze Land davon erfährt!

„Am 22. Januar 2026 erhielt die sächsische Ärztin Dr. Bianca Witzschel eine Ladung zum Haftantritt innerhalb von zwei Wochen. 1,5 Jahre Untersuchungshaft sind der deutschen Justiz und der deutschen Politik immer noch nicht genug, wenn es um Ärzte geht, die der deutschen Bevölkerung mit Maskenattesten und Impfunfähigkeitsbescheinigungen zur Seite standen. Die Mühlsteine der Verfolgung mahlen weiter. Trotz Kritik aus den USA.“ Details siehe: demokratischerwiderstand.de

Dr. Elke Austenat @Elke_Austenat via X.com am 25.1.2026 Die Art der Vorführung – Handschellen, Ketten, öffentliche Zurschaustellung – vermittelt den Eindruck eines Schwerverbrechens. In einem Verfahren, das ärztliche Atteste betrifft und keinerlei Gewalt- oder Fluchtgefahr erkennen lässt, ist dies nicht mehr mit rechtsstaatlicher Zurückhaltung erklärbar.

Siehe auch: Impfquote und Prämien wie in der DDR: Berliner Ärztin warnt vor Kollaps in der Versorgung (Berliner-Zeitung.de 25.1.2026)

Eine derartige Form der Vorführung steht in keinem erkennbaren Verhältnis zum Tatvorwurf und wirft ernsthafte Fragen nach Verhältnismäßigkeit, rechtsstaatlicher Kultur und dem Umgang mit medizinischer Berufsausübung auf. 

Als jemand, der politische Vorführungen aus einem autoritären System persönlich erlebt hat – einem Staat, der sich selbst als „Deutsche Demokratische Republik“ verstand, faktisch jedoch einer Nomenklatura-Herrschaft entsprach –, etwa beim Transport politischer Gefangener in Handschellen von der Untersuchungshaft in Berlin-Pankow in den Strafvollzug nach Hoheneck, ist diese Form der öffentlichen Demütigung beunruhigend vertraut. [Anm ethos: 1980 bis 1982 war Austenat in politischer Haft in der Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit in Berlin-Pankow sowie in der Strafvollzugsanstalt Hoheneck (Stollberg/Erzgebirge). 1982 erfolgte der Freikauf durch die Bundesrepublik Deutschland mit anschließender Übersiedlung nach West-Berlin. 1982 und erneut nach der Wiedervereinigung 1990 wurde sie als politisch Verfolgte des DDR-Regimes anerkannt.]

Die Frage, die sich stellt, lautet daher nicht polemisch, sondern nüchtern:

Wird politische Zurschaustellung wieder als Mittel staatlicher Machtdemonstration akzeptiert?

Denn nicht vergessen: Die Mehrzahl der Straftäter werden ohne Handschellen vorgeführt. Handschellen sind kein Automatismus, sondern eine Zwangsmaßnahme, die nur bei konkreter Notwendigkeit zulässig ist.

👉 Fesselung nur bei: Fluchtgefahr, Gewaltbereitschaft, Selbstgefährdung, onkreter Sicherheitslage

Wenn bereits die bloße Behauptung, Dr. Witzschel gehöre der sogenannten „Reichsbürger“-Szene an oder stehe ihr nahe, ausreicht, um Maßnahmen zu legitimieren, ist dies rechtsstaatlich hochproblematisch. Denn: Eine Zugehörigkeit zur Reichsbürger-Szene ist nicht belegt. Es existiert hierzu keine gerichtliche Feststellung, keine rechtskräftige Entscheidung und kein belastbarer Nachweis.

Denn: Gerichte haben wiederholt festgestellt:

Eine öffentliche Vorführung in Handschellen hat stigmatisierenden Charakter und darf nicht als Machtdemonstration oder Abschreckung eingesetzt werden.

Der Prozess fand zudem noch im Hochsicherheits-Saal seit dem 14.11.2023 statt. Die Rechtsprechung spricht hier von: „Prangerwirkung“, „Vorverurteilung durch äußere Umstände“, Verletzung der Menschenwürde, wenn unverhältnismäßig

Wo öffentliche Vorführung, Sicherheitskulisse und Stigmatisierung die Rechtsfindung überlagern, nimmt ein Verfahren den Charakter eines Schauprozesses an.

Das ist mit dem Geist des Grundgesetzes nicht vereinbar.

Ein Schauprozess ist kein Vorwurf – sondern eine Zustandsbeschreibung, wenn Öffentlichkeit zur Disziplinierung wird.

Update Dr. Elke_Austenat @Elke_Austenat

Hinweis meinerseits vorab:

Ergänzend erlaube ich mir folgenden Hinweis in eigener Sache: Gegen mich läuft seit dem Jahr 2022 ein Verfahren im Zusammenhang mit der Ausstellung ärztlicher Atteste/Immunitätsbescheinigungen auf der Basis von Laborbefunden, die in akkreditierten Laboren nach den jeweils geltenden gesetzlichen und fachlichen Standards erhoben und bewertet wurden.

Durch den Sonderermittler der Ärztekammer wurde schon vor Monaten bestätigt, dass keine Gefälligkeitsatteste vorlagen. Gleichwohl zieht sich das Verfahren bislang ohne abschließende Klärung hin.

Im Rahmen der mir gewährten Akteneinsicht wurde deutlich, dass mein Vorgehen inklusive social media Aktivitäten eng begleitet und dokumentiert wird.

Ich gehe daher weiterhin davon aus, dass mein Handeln ausschließlich an medizinischen, juristischen und ethischen Maßstäben gemessen wird – Maßstäben, denen ich mich in der Vergangenheit und auch künftig verpflichtet sehe.

_____________

Der folgende Text versteht sich ausdrücklich nicht als Muster, sondern als Anstoß zum eigenständigen Denken und Prüfen.

Sprechen Sie mit Ihrer Familie, Ihrem Rechtsanwalt, mit politischen Vertretern der Opposition, die mit dem aktuellen Vorgehen nicht einverstanden sind, fragen Sie Ihren Arzt – und vor allem: entscheiden Sie selbst.

Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Beratung. Er soll lediglich dazu beitragen, Fragen zu formulieren, die aus Sicht vieler Bürger und Ärzte einer Klärung bedürfen.

Vorschlag für einen Offenen Brief an Justizministerium, Ministerium für Gesundheit, Staatsanwaltschaft, Ärztekammer

Betreff: Klärung der strafrechtlichen Maßstäbe bei ärztlichen Gesundheitszeugnissen und politisch-administrativen Maßnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor dem Hintergrund der Verurteilung von Kollegin Dr. Bianca Witzschel sowie der inzwischen eingeleiteten Ermittlungen gegen Empfänger ärztlicher Atteste bitten wir um eine fachliche und rechtliche Klärung der folgenden Punkte:

1.Auf welcher rechtlichen und medizinischen Grundlage wird eine ärztliche Einschätzung strafrechtlich als „objektiv unrichtig“ bewertet, wenn keine medizinische Widerlegung der attestierten Einschätzung erfolgt ist?

2.Wie wird das Spannungsverhältnis zwischen ärztlicher Therapiefreiheit, Berufsordnung und nachträglich angelegten strafrechtlichen Maßstäben rechtlich aufgelöst?

3.Weshalb werden politisch-administrative Entscheidungen im Rahmen der Masken- und Impfmaßnahmen überwiegend ausschließlich an ihrer formalen Rechtmäßigkeit gemessen, auch in Fällen, in denen zwischenzeitlich belegte medizinische Erkenntnisse diesen Maßnahmen widersprachen?

4.Wie wird sichergestellt, dass strafrechtliche Verantwortung nicht strukturell von politischen und administrativen Entscheidungsträgern auf Ärzte und Bürger verlagert wird, die im Vertrauen auf ärztliche Einschätzungen gehandelt haben?

Ziel dieser Anfrage ist keine Schuldzuweisung, sondern die Wiederherstellung nachvollziehbarer rechtsstaatlicher Maßstäbe, die sowohl den Schutz der Bevölkerung als auch die Integrität ärztlicher Berufsausübung gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen

[Name / Funktion / Ort]

Dr. Bodo Schiffmann @BoschimoDr via X.com 27.1.2026

⚡️ Offener Brief: Amnestie und Rehabilitation für Dr. Bianca Witzschel ⚡️

In wenigen Tagen soll Dr. Bianca Witzschel wieder ins Gefängnis, obwohl es laut Bundesgesundheitsministerin angeblich Therapiefreiheit in Deutschland geben soll. Das wollen wir verhindern! Unterzeichnet jetzt den offenen Brief an MP Kretschmer, in dem wir Amnestie und Rehabilitation für Dr. Bianca Witzschel fordern: Freiheit für Bianca!

Update 4. Februar 2026 – Pressemitteilung von Katja Wörmer | Rechtsanwältin + Dr. Monika Jiang | Fachärztin für Allgemeinmedizin + Kerstin Heusinger | Freie Journalistin Das offizielle Dementi aus dem Bundesgesundheitsministerium, es gebe keine Ärzteverfolgung, entpuppte sich binnen Tagen erneut als Falschmeldung. Die Chronologie kommt wie blanker Zynismus daher und wirft einmal mehr ein schlechtes Licht auf den Zustand des Rechtsstaates. Das dabei offen zutage tretende Maß an Verachtung gegenüber der verfassungsrechtlich geschützten ärztlichen Therapiefreiheit sowie den rechtsstaatlichen Normen, die diese sichern, ist durch dieses rigide Vorgehen der staatlichen Behörden kaum noch zu überbieten. + Ausführliche Details des Verfahrens siehe neue-medien-portal.de

Update 11. Februar 2026 - Michael Ballweg informiert auf seine Webseite: „Die erneute Inhaftierung der Ärztin Bianca Witzschel sorgt nicht nur in Deutschland für Aufsehen – auch international wächst das Unverständnis. Mit einem eindringlichen Schreiben hat sich der US-amerikanische Politikphilosoph R. Leland Lehrman an Sachsens Justizministerin Constance Geiert gewandt. Sein Brief ist als Amicus Curiae – als „Freund des Gerichts“ – formuliert und fordert die Freilassung von Bianca Witzschel.

Hintergrund: Internationale Verbindung und persönliche Begegnung. Robert F. Kennedy Jr. war am 29. August 2020 selbst auf der QUERDENKEN-Demonstration in Berlin vor Ort. Jahre später wurde ich von ihm zur Amtseinführung in die USA eingeladen. Dort habe ich Leland Lehrman persönlich kennengelernt. Leland arbeitete im Wahlkampf- und Übergangsteam von Robert F. Kennedy Jr. und ist weiterhin als externer Berater der US-Regierung in Fragen der Gesundheit und des Friedens tätig. Er unterstützte maßgeblich die Kampagne zur Neubewertung der COVID-19-Impfempfehlungen für Schwangere, Kinder und Jugendliche. Am 31. Juli 2025 war Leland Lehrman als Prozessbeobachter am 44. und letzten Verhandlungstag meines Verfahrens in Stuttgart anwesend. Seit diesem Zeitpunkt haben wir die Zusammenarbeit zur internationalen Aufarbeitung der Corona-Jahre intensiviert.“

Besonders deutlich wird Lehrman in folgender Passage: „Der Fall von Dr. Witzschel bestätigt genau das, was Kennedy kritisiert hat: Medizinische Entscheidungen werden politisch sanktioniert. Therapiefreiheit wird kriminalisiert. Widerspruch wird bestraft. Ärztliches Gewissen wird als politische Ideologie umgedeutet. Patientenversorgung wird in ein Straftatbestand pervertiert.“

Update 23. Februar 2026 - Markus Bönig: Eine Ärztin im Gefängnis. Hausdurchsuchungen bei Kollegen. Gerichte bestätigen Maßnahmen – und benutzen ihre eigenen Urteile als moralischen Beweis. Keine echte Corona-Aufarbeitung. Das RKI verweigert Mitwirkung. Der EGMR winkt alle Urteile durch und prüft selbst nichts. Nebenbei wurde noch die Religionsfreiheit kassiert. Der Staat bestätigt sich selbst. Details: substack.com

Wehrpflicht: kriegstauglich oder friedenstüchtig?

BM Klaudia Tanner

21. Jänner 2026 - APA, die Austria Presseagentur, betreibt den Kanal OTS.at, wo Presseinfos aller staatstragenden Organisationen einen guten Überblick liefern, was systemrelevant ist. Am 20.1.2026 hat die von Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) eingesetzte Wehrdienstkommission ihren Bericht präsentiert. Angeblich soll nun eine Diskussion um den Wehrdienst der Zukunft. Das nennt man Euphemismus, denn wer Österreich kennt, muss davon ausgehen, dass die Wehrpflicht schon beschlossene Sache Ist, wie der folgende Überblick zeigt. Weil alles irgendwie zusammenhängt ist es wohl kein Zufall, dass Kanzler Stocker indessen nach Davos bilgert, um dort den ukrainischen Kriegstreiber Selenskij zu treffen.

Video: Statement der FBM Tanner zum Bericht der Wehrdienstkommission

Wien (OTS) - Die von mir eingesetzte Wehrdienstkommission hat ihre Arbeit beendet und ihren Bericht heute vorgelegt. Er enthält insgesamt 49 Empfehlungen, um Wehr- und Zivildienst zeitgemäß zu gestalten. Für mich sind zwei Dinge besonders wichtig: Zum einen sollen verpflichtende Truppenübungen wieder eingeführt werden. Nur wer ausreichend übt, ist im Bedarfsfall einsatzfähig. Zum anderen strebe ich einen möglichst breiten politischen Konsens in dieser Frage an. Die Sicherheit unseres Landes ist keine Frage der Parteipolitik. Ab heute beginnen die Beratungen und Verhandlungen. Wir wollen eine gemeinsame Anstrengung setzen, um das Bundesheer in den nächsten Jahren in die volle Verteidigungsfähigkeit zu bringen, damit Frieden, Freiheit, unsere Neutralität und unsere Bevölkerung geschützt werden können. Ich danke allen, die in dieser Kommission mitgearbeitet haben, insbesondere dem Vorsitzenden Erwin Hameseder für diese wichtigen Grundlagen.

Bundesheer: Wehrdienstkommission empfiehlt 8+2. Modell „Österreich PLUS“ sieht längeren Grundwehrdienst und Wiedereinführung verpflichtender Milizübungen vor

Bundesheer: Am Dienstag, dem 20. Jänner, fand im Beisein von Verteidigungsministerin Klaudia Tanner der 13. Tag der Wehrpflicht unter dem Motto „Neue Modelle für den Wehr- und Zivildienst“ im Haus der Industrie in Wien statt. Dabei wurden die Anliegen der Plattform „Wehrpflicht für ein wehrhaftes Österreich“ vorgestellt, insbesondere zur Stärkung der umfassenden Landesverteidigung, der Wehrpflicht, des Milizsystems und der Budgetierung. Die Plattform umfasst 20 Mitgliedsverbände mit rund 200 000 Mitgliedern.

Der Österreichische Cartellverband (ÖCV) begrüßt die aktuelle Debatte über die mögliche Verlängerung der Wehrpflicht in Österreich und spricht sich dafür aus.

MILIZVERBAND ÖSTERREICH: „8 + 2 ist strategisch richtiger Schritt – klare Zustimmung der Verteidigungsministerin zur Übungspflicht ist starkes Signal!“ Der MVÖ erwartet vom Parlament volle Umsetzung der Kommissionsempfehlung.

Industriellenvereinigung IV unterstützt Weiterentwicklung des Wehrdiensts. Geopolitische Herausforderungen machen Anpassung notwendig – Sicherheit und die Anforderungen der Arbeitswelt integriert betrachten

Lebenshilfe Österreich begrüßt Empfehlung zur Verlängerung des Zivildienstes auf 12 Monate und qualifizierende Ausbildungen – für mehr Qualität und Kontinuität in der Assistenz.

Johanniter (Liebe zum Leben) begrüßen Vorschläge der Wehrdienstkommission. Verlängerung des Zivildiensts als Chance für junge Menschen und Gesellschaft

Rotes Kreuz zu Vorschlag der Wehrdienstkommission über Verlängerung des Zivildienstes: „Wichtige Stärkung der zivilen Landesverteidigung!“

FPÖ Niederösterreich Landesparteiobmann LH-Stellvertreter Udo Landbauer: "Ein starkes Bundesheer hat einzig und allein den eigenen Interessen zu dienen: Unserer immerwährenden Neutralität, unserer Souveränität und dem Schutz unserer Heimat“.

FPÖ – Kickl: „Starkes Heer ja, aber nicht für fremde Konflikte!“ Jede Heeresreform muss auf einer Sicherheitsdoktrin der 100-prozentigen Neutralität fußen, statt Österreich in fremde Konflikte zu ziehen

Nico Marchetti (ÖVP):: „Bericht der Wehrdienstkommission ist gute Grundlage für Stärkung der Miliz“ Veränderte Sicherheitslage erfordert entschlossene Schritte – es braucht breiten Konsens der Parlamentsparteien

ÖVP-Parlamentsklub: Vorschläge der Wehrdienstkommission sind wichtige Grundlage für weitere politische Diskussion. ÖVP-Wehrsprecher Ofenauer: Weltpolitische Lage weiterhin in starkem Wandel – Gut ausgebildetes und einsatzbereites Bundesheer unabdingbar für Sicherheit und Souveränität Österreichs

SPÖ-Bundesfrauengeschäftsführerin Ruth Manninger: Klares Nein zu Wehrpflicht für Frauen: „Frauen arbeiten jährlich 60 Tage gratis und haben einen Pensionsverlust von 204.000 Euro“

Die Frauensprecherin der Grünen, Meri Disoski, spricht sich anlässlich der heutigen Empfehlungen der Wehrdienstkommission klar gegen eine Wehrpflicht für Frauen aus: „Frauen verdienen in Österreich um fast 20 Prozent weniger als Männer, sind öfter armutsgefährdet und erhalten in der Pension rund 40 Prozent weniger als Männer. Es ist absurd, über eine Wehrpflicht für Frauen zu diskutieren, solange diese bestehenden Ungleichheiten nicht beseitigt sind.“

Bundesjugendvertretung zur Wehrdienstkommission: Reformvorschläge zulasten der jungen Generation. BJV kritisiert Empfehlung zu den Dienstverlängerungen und fordert Aufhebung der Ungleichbehandlung zwischen Grundwehr- und Zivildienern.

Katholische Jugend: Ungleichbehandlung von Grundwehrdienst, Zivildienst und Zivilersatzdienst ist unpassend

JUNOS: Wehrdienstverlängerung ist der falsche Weg. Dirnböck: Professionelles und attraktives Berufsheer statt mehr Zwang für junge Burschen.

SJ Larissa Zivkovic: “Die Verlängerung von Wehr- und Zivildienstes verschärfen die finanzielle Not junger Menschen!” Sozialistische Jugend spricht sich bei Medienaktion gegen eine Verlängerung von Wehr- und Zivildienst aus.

Selbstbestimmtes Wohnen im Alter

(pressetext.com / pts 19.01.2026) - Die USTP – University of Applied Sciences St. Pölten holt die Wanderausstellung "Wie geht's, Alter?" an den Campus St. Pölten. Bis 18. März 2026 zeigt die Ausstellung Perspektiven auf selbstbestimmtes Wohnen im Alter. Die offizielle Eröffnung findet am 22. Jänner 2026 um 18 Uhr statt. Begleitend gestaltet die Fakultät Gesundheit und Soziales gemeinsam mit dem Ilse Arlt Institut für Soziale Inklusionsforschung der USTP ein Rahmenprogramm zu zukunftsfähigem Wohnen und inklusivem Leben. Den Auftakt bildet am 29. Jänner die Abendveranstaltung "Wie geht's Wohnen?". Besucher*innen sind sowohl zur Ausstellungseröffnung als auch zu den begleitenden Veranstaltungen herzlich willkommen.

Begleitprogramm: Start mit Abendveranstaltung "Wie geht's Wohnen?"

Begleitend zur Ausstellung organisieren die Fakultät für Gesundheit und Soziales und das Ilse Arlt Institut für Soziale Inklusionsforschung der USTP ein breit angelegtes Rahmenprogramm. Den Auftakt bildet die Veranstaltung "Wie geht's Wohnen? – Herausforderungen und Lösungen für inklusives Leben im ländlichen Raum" am 29. Jänner 2026 am Campus St. Pölten.

Ab 16:30 Uhr finden öffentliche Führungen durch die Ausstellung statt. Die Abendveranstaltung bietet ab 18:00 Uhr kurze fachliche Inputs zu Barrieren und Lösungsansätzen für inklusives Wohnen sowie in Lösungslaboren Raum für Austausch und gemeinsames Weiterdenken.

Die Wanderausstellung: Gemeinsam Räume für die Zukunft schaffen

Die Ausstellung des afo architekturforum oberösterreich zeigt mit viel Schwung, wie vielfältig, inspirierend und selbstbestimmt Wohnen im Alter sein kann. Sie macht deutlich: Unsere gebaute Umwelt prägt Lebensqualität – und gerade angesichts der alternden Gesellschaft brauchen wir neue mutige Wohn- und Pflegekonzepte. Von historischen Alte-Leute-Siedlungen bis zu 45 frischen, mutigen Projekten aus dem In- und Ausland eröffnet die Schau überraschende Perspektiven. Sie fordert flexiblere Pflege, innovative Förderpolitik und lebendige, fußläufige Ortskerne, die Gemeinschaft stärken und echte Wahlfreiheit im Alter ermöglichen.

Besucher*innen sind sowohl zur Ausstellungseröffnung als auch zu den begleitenden Veranstaltungen herzlich willkommen. Die Ausstellung kann jederzeit besucht werden. Öffentliche Führungen mit Kuratorin Eva Schmolmüller werden an drei Tagen angeboten: Donnerstag, 29. Jänner, 16.30 Uhr, Mittwoch, 18. Februar, 17 Uhr, und Dienstag, 3. März, 17 Uhr.

Mehr Infos zur Ausstellung finden Sie unter: https://inclusion.ustp.at/ausstellung-wie-geht-s-alter

Eine Veranstaltung der Reihe campus.erleben – dem offenen Veranstaltungsformat der USTP – University of Applied Sciences St. Pölten

Die Ausstellung ist Teil der Veranstaltungsreihe "campus.erleben", mit der die USTP regelmäßig ihre Türen öffnet. Besucher*innen haben dabei die Gelegenheit, den Campus kennenzulernen, hinter die Kulissen von Lehre und Forschung zu blicken und das vielfältige Studienangebot der Hochschule hautnah zu erleben.

Rennen um die Hofburg

Anschoberin BP

Hofburgwahl 2028 / Politische Ästhetik / Bundespräsidentenwahl

6. Juli 2026 - Elke Kahr erhielt bei der Graz-Wahl im Juni mit ihrer KP 36 Prozent. NEWS/Johannes Huber stellt deshalb die Bundespräsidentinnenfrage: „Könnte sie aber liefern, was Schwarzen wie Roten zunehmend weniger zugetraut wird, und auch bei Bundespräsidenten oder Nationalratswahlen abräumen? Sehr vieles scheint dafür zu sprechen: Die 64-Jährige gilt als Sozialarbeiterin und das bedeutet in ihrem Fall, dass sie Sorgen und Nöten (sogenannter) kleiner Leute näher ist als die meisten anderen Politikerinnen und Politiker. Wichtiger: Die Leute nehmen ihr das ab. … Bundesweit wäre das so nicht möglich, wäre es nicht nur ungleich schwieriger, sich persönlich um Bürgeranliegen zu kümmern: Hier sind vor allem auch ländliche Regionen relevant, in denen eine Mitte-Rechts-Mehrheit besteht, die von Freiheitlichen unter anderem durch das Migrationsthema erfolgreich bedient wird.“ Die BP-Spekulanten bleiben dem primitivsten Muster, das sie für Analyse halten, treu: Wieder mal geht es um die Frage: Welche Chancen hat KandidatIn XY? „Das muss berücksichtigt werden.“ So NEWS/Huber. Welche Qualifikation so ein/e Kandidat/in haben sollte, bleibt natürlich unbeantwortet, weil die Frage gar nicht gestellt wird.

Update 14.4.2026 - "Es soll eine Frau als Staatsoberhaupt geben", sagt Rudolfine Aschober dem Standard. 

Update 4.4.2026(Kommentar HTH) Michi und Maxi haben in DERstandard (4.4.26) ihrem Phantasmus (DIE Phantasie scheint nicht angemessen) frei Bahn gelassen und ausführlich über die nächste Bundespräsidentin Österreichs spekuliert. Als Fakt kann gelten, dass Irmgard Griss, die heuer im Oktober 80 wird, nicht für die NEOS antreten wird; vielleicht aber die derzeitige Außenministerin: „Meinl-Reisinger macht sich als Außenministerin einen Namen, das ist für die Hofburg relevant.“

Bei den Grünen würde Anschober wollen, aber eine Frau muss her. „Damit kommt Alma Zadić ins Spiel.“ Nummer 1 der SPÖ soll Doris Bures sein. Die Anrede „Frau Präsidentin“ ist ihr seit 2014 vertraut, der Wechsel von der Parlaments- zur Bundespräsidentin geradezu zwingennd; da würden wir gar nimma wählen müssen. Dafür bräuchte man nur die Verfassung geringfügig zu ändern!

Bei der ÖVP will Othmar Karas und auch andere EU-bewährte Kandidaten werden genannt, aber: „Helga Rabl-Stadler, die ehemalige Salzburger Festspielpräsidentin genießt in der Volkspartei hohes Ansehen und wird auch über die Parteigrenzen hinaus geschätzt.“ Dass sie 2028 ihren 80er feiert, ist unerheblich. Bleibt die FPÖ, wo Michi und Maxi als Alibi die Fürstin ins Spiel bringen, aber „logischer wäre es, die Allzweckwaffe scharfzumachen: Herbert Kickl for president.“ Soweit die feuchten Träume von Michi und Maxi in DERstandard; und DER Landau singt dazu: via X.com am 4.4.2026: "Eine Wahl zwischen Meinl-Reisinger, Alma Zadić, Doris Bures und Rabl-Stadler, warum denn bitte nicht? Also ich fänd das super gut!“

17. Jänner 2025 - „Das Rennen um die Hofburg hat schon begonnen,“ so die Salzburger Nachrichten (17.1.26) zur Halbzeit der zweiten Amtszeit von VdB. Wer ins Rennen geht, ist demnach schon ausgemachte Sache: Die FPÖ gegen alle anderen!

SN BP Wahl

Der Artikel reproduziert naturgemäß alle Klischees, die sich in über hundert Jahren zur illegitimen Realverfassung verhärtet haben. So geht’s anscheinend allein darum, welche Partei wen „ins Rennen“ schickt, wobei sich die Kandidaten und -innen naturgemäß bedeckt halten müssen. Als SPÖ-Kandidaten werden die langjährige Nationalratspräsidentin Doris Bures und der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser gehandelt, bei der ÖVP fällt zwangsweise der Name Othmar Karas. (Einen Tag später weiß Krone.at 18.1.26 über "Gerüchte um Schallenberg als Kandidat für Hofburg".)  Die FPÖ könnte „Susanne Fürst ins Rennen schicken“ und hätte mit einer Kandidatin ein „Alleinstsellungsmerkmal“. Quereinsteiger? Wenn überhaupt, dann ein Ex-Diplomat (der in der Regel „unabhängig“ ist, aber klar einer Partei zugeordnet werden kann).

Prinzipiell geht es bei allen Medienspekulationen über unseren Bundespräsidenten niemals um seine Qualifikation, sondern bestenfalls um die Frage, was diese Person „darstellen“ sollte. In Zeiten der Politik-Darsteller zählt natürlich primär, ob ein Darsteller publikumswirksam ist. Vor der Wahl geht es darum, „jemanden zu finden, der sich besser verkaufen lässt“. ethos.at ergänzt: und jemanden, der sich am leichtesten kaufen lässt. 

ethos.at weist darauf hin, dass der Österreichische Bundespräsident das einzige Amt im Staate ist, bei dem eine Person und nicht eine Partei gewählt wird. Dass diese Person aus dem Umfeld der Parlamentsparteien kommt, ist in der Verfassung nicht vorgesehen. Es ist natürlich laut Verfassung auch nicht verboten. Alle Medien-Spekulationen über die Zukunft des Amtes implizieren, das müsse so sein, weil es immer so war. Andere Optionen werden gar nicht ernsthaft in Betracht gezogen. Die Medien berichten vor, während und nach jeder BP-Wahl weder umfassend, noch objektiv. Genau genommen ist es eine Irreführung der Leser, die unsere Verfassung nicht gelesen haben. Das trifft zwar auch auf die Journalisten zu; diese aber hätten aufgrund ihrer verfassungsmäßig geschützten Freiheit auch entsprechende Verpflichtungen, insbesondere die Kenntnis der Grundlagen unserer Demokratie. Gegenstand jeder Berichterstattung sollten nicht nur die politischen Skandale, sondern auch die elementaren Grundlagen unserer Politik sein.

Artikel 60, Absatz 1: „Der Bundespräsident wird vom Bundesvolk auf Grund des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Wahlrechts der zum Nationalrat wahlberechtigten Männer und Frauen gewählt; stellt sich nur ein Wahlwerber der Wahl, so ist die Wahl in Form einer Abstimmung durchzuführen.“

Es ist typisch für unsere Verfassungsgesetzgebung, dass die ursprüngliche Version ergänzt und damit entstellt wurde. So schreibt ein völlig überflüssiger Nebensatz nun vor, was zu passieren hat, wenn sich „nur ein Wahlbewerber“ meldet. Das ist noch nie vorgekommen und wird nach bisherigen Erfahrungen sicher nie passieren (rund 30 Anwärter 2022, von denen sieben die Hürden auf den Wahlzettel schafften).

Durch das Parteiengesetz (teilweise in Verfassungsrang) sichern sich die Parlamentsparteien (bei gleichzeitigem Ausschluss aller Kleinparteien) 250 Millionen (jährlich und inflationsgesichert!) an staatlichen Subventionen. Dagegen findet sich weder im BP-Wahlgesetz noch in der Verfassung eine konkrete Aussage, wie ein unabhängiger Kandidat seine Wahl organisieren und finanzieren soll. Es gibt auch keine Bestimmung darüber, dass und wie Chancengleichheit aller qualifizierten KandidatInnen nicht nur zu deklarieren, sondern auch herzustellen ist. Hat "der Gesetzgeber" darauf vergessen oder wollte er es genau so einrichten? Was sagt das über die wahren Interessen der Parteien aus? Sapere aude!

Die Vorauswahl der KandidatInnen durch die hochsubventionieren Parteien garantiert Zugriff auf deren finanzielle Mittel und deren offenen Zugang zu allen Hofberichterstattern des Landes, die selbstherrlich über „Öffentlichkeitswirksamkeit“ der KandidatInnen entscheiden. Das ist - so wie der aktuelle Artikel der SN einmal mehr beweist -  einseitige Einflussnahme für die Interessen der Parteien und gegen die Interessen unseres Landes.

Wer immer bei der nächsten BP-Wahl „ins Rennen geschickt wird“, die Österreicher und Österreicherinnen sollten wissen: 2028 geht es um die Zukunft unserer Demokratie und um eine bessere Verfassung als Fundament einer besseren Demokratie! Nur ein Bundespräsident, der nicht aus dem Parteienspektrum kommt, kann so einen Prozess moderieren und fördern.

Update 4. Feburar 2026 - Niessl: Zustimmung innerhalb der SPÖ groß, so ORF.at "Am Dienstag ließ der ehemalige SPÖ-Landeshauptmann und aktuelle Sport-Austria-Präsident Hans Niessl mit einer möglichen Hofburg-Kandidatur aufhorchen. Im Burgenland-heute-Gespräch sagte er, dass die Zustimmung innerhalb der SPÖ groß sei, für ihn aber auch eine überparteiliche Kandidatur interessant wäre."

Update 9. Februar 26 um 22:22 Uhr: Ich weiß nicht warum, aber irgend ein Impuls veranlasst mich auf ORF.at in die ZiB2 zu klicken – was ich seit mehr als einem Jahr nicht mehr gemacht habe. Und wer sitzt da auf dem Interview-Platz? Ein gewisser Niessl, der erklärt, dass er Bundespräsident werden will. Was treibt den 75-jährigen an? Er will mehr mit den Landeshauptleuten und der Bevölkerung reden. Eine revolutionäre Ansage, die in den vergangenen 50 Jahren noch nie gemacht wurde. Kandidat der SPÖ werde er wohl nicht, bestätigt er und will seinen Wahlkampf mit Spenden finanzieren. Was bleibt? Wann immer ein abgehalfterter Politpromi eine Absichtserklärung abgibt, dann steht der Hofberichterstatter ORF Gewehr bei Fuß um „topaktuell“ zu berichten.

Grundlegende und tiefgehende Informationen dazu finden sich in keinem Leitmedium, aber täglich auf www.hofburgwahl.at !