UN will Kinderrechte neu definieren.

UN Kinder Rechte

10. Jänner 2026 – Bis dato haben 134.210 Menschen die PETITION auf CitizenGo vom 3.1.2026 unterzeichnet. Demnach ist ein UN-Ausschuss dabei, still und heimlich die Kinderrechte umzudefinieren: Die Rechte, die als Schutz vor Ausbeutung und Kinderarbeit geschrieben wurden, will man zu einer Waffe gegen Eltern umschmieden.

Derzeit stellt der UN-Ausschuss für Kinderrechte eine neue Auslegung der Kinderrechtskonvention fertig – ohne Abstimmung, ohne öffentliche Debatte und ohne Eltern oder Wähler zu fragen. Wenn dieser Text angenommen wird, bleibt er nicht nur auf dem Papier stehen. Er wird zu einem neuen globalen Standard, der vor Gericht zitiert, in Schulen und Krankenhäusern durchgesetzt und dazu verwendet wird, dem Staat mehr Macht zu verleihen und Eltern unter Druck zu setzen.

Was der Ausschuss uns als angebliche Kinderrechte vorschreiben will, ist extrem – und extrem gefährlich. Der Entwurf behandelt Abtreibungen für Minderjährige als ein Kinderrecht, das schnell gewährt werden müsse, und nimmt den Eltern jegliches Recht, darüber auch nur informiert zu werden.

Er fördert auch die Gender-Ideologie und verlangt von den einzelnen Staaten, Gesetze und Institutionen so umzugestalten, dass sie die selbsterklärte Geschlechtsidentität eines Kindes fraglos bestätigen. Eltern, die sich gegen einen Namenswechsel und gegen medizinische Behandlungen zur angeblichen Geschlechtsumwandlung aussprechen, sollen in ihrem Sorgerecht eingeschränkt oder ganz ausgebootet werden.

Queer-Lobbyisten nennen dies „Zugang” und „Schutz”. In Wirklichkeit bedeutet es, dass man Eltern die Möglichkeit wegnimmt, ihre Kinder vor unumkehrbaren Fehlern mit lebenslangen Folgen zu beschützen.

Sobald etwas bei der UN als Kinderrecht bezeichnet wird, sind Eltern nicht mehr die Entscheidungsträger.

Institutionen schalten sich stattdessen ein. Gerichte übernehmen das Sorgerecht. Und Eltern werden als Hindernisse behandelt, die es zu überwinden gilt, anstatt als die primären Bezugspersonen, die die Bedürfnisse ihres Kindes am besten verstehen.

Dies wurde nicht öffentlich besprochen oder vereinbart – weder mit den Wählern, noch mit den Parlamenten, noch mit Eltern.

Kein Land hat einen Vertrag unterzeichnet, der Kindern das Recht auf Abtreibung einräumen würde.

Kein Land hat zugestimmt, dass sogenannten Geschlechtsumwandlungen an Kindern gegen den Willen der Eltern durchgeführt werden sollten.

Der UN-Ausschuss für Kinderrechte handelt hier im Interesse von Queer-Lobbygruppen und versucht, der ganzen Welt neue Gesetze vorzuschreiben.

Wenn die einzelnen Regierungen dazu schweigen – wie sie es oft tun –, wird der neue Text mit den umdefinierten Kinderrechten stillschweigend angenommen und dann jahrelang dazu benutzt werden, Familien auf der ganzen Welt unter Druck zu setzen.

So werden extreme Ideen zur Normalität. Still und leise am Willen der Bürger vorbei. Dauerhaft.

Wir fordern den UN-Ausschuss für Kinderrechte und den Ständigen Vertreter Österreichs bei den Vereinten Nationen auf, diese Neufassung zu stoppen, bevor sie endgültig verabschiedet wird.

Kinder brauchen Schutz, keine Ideologie. Die Kinderrechte sind zum Schutz vor ausbeuterischen Konzernen oder Regierungen gedacht, nicht als Waffe des Staates gegen die Eltern. Das Sorgerecht der Eltern muss gestärkt werden, auf keinen Fall geschwächt.

Unterzeichnen Sie diese Petition, um die gefährliche Neuinterpretation der Kinderrechte zu stoppen, bevor sie zum globalen Standard wird und Familien die Kontrolle über die Erziehung ihrer Kinder nimmt.

EUdSSR: Sanktionen gegen Baud

free Baud

+ Hüseyin Dogru + Thomas Röper + Alina Lipp

Die Menschenverachtung der Nazis war öffentlich und direkt; niemand konnte sich auf Menschenrechte berufen. Die hier vorliegende Menschenverachtung der EU-Staaten, 78 Jahre nach Deklaration der UNO-Menschenrechte, ist ein neuer Tiefpunkt in der Geschichte des "Untergangs des Abendlandes". 

Update 18. Februar 2026 - DDR 4.0 im O-Ton: Die Bundesregierung droht kritischen Journalisten, die die Meinung der Regierung nicht teilen, sondern sie kritisieren, offen mit der Bestrafung durch Sanktionen, also mit Enteignung und Entrechtung.

9. Jänner 2025 – Über 7.600 Europäer haben in nur 24 Stunden ihren Protest gegen die willkürlichen EU-Sanktionen bekundet. Auch der Chefredakteur von ethos.at

Bis hierher und nicht weiter! Free Baud!

Wir protestieren gegen die rechtswidrigen Sanktionen gegen Oberst Jacques Baud und den Kriegskurs der EU!

Mit ihrem jüngsten Sanktionspaket hat die EU den Militärhistoriker und ehemaligen Oberst der Schweizer Armee und des Schweizer Strategischen Nachrichtendienstes sowie Mitglied des Schweizer Generalstabs Jacques Baud mit Sanktionen belegt. Jacques Baud ist Schweizer Staatsbürger und lebt in Brüssel. Er darf Belgien nicht mehr verlassen, sein Vermögen wurde beschlagnahmt, seine Konten sind eingefroren, seine Bücher dürfen nicht mehr verkauft werden.

Jacques Baud hat unter anderem für die NATO und die Vereinten Nationen gearbeitet. Er ist ein untadeliger Wissenschaftler und ein Ehrenmann. Seine Bücher erfüllen die höchsten Maßstäbe der fachlichen historischen Analyse. Er arbeitet strikt neutral nach dem Grundsatz: Beide Seiten müssen gehört werden.

Es ist kein Verbrechen, die wahren Gründe des Ukraine-Krieges zu nennen. Es ist kein Verbrechen, die Leser auf Unwahrheiten und die eigene Propaganda der EU und der NATO aufmerksam zu machen. Es ist kein Verbrechen, auf die gedankenlose Kooperation des Westens mit ukrainischen Kräften hinzuweisen, die eine gefährliche Nähe zu Faschisten aufweisen.

Der Ministerrat der EU zerstört mit willkürlichen Strafmaßnahmen gegen Jacques Baud und insgesamt gegen 59 Journalisten und Wissenschaftler die Grundlagen der Meinungsfreiheit.

Diese Sanktionen sind illegal und völkerrechtswidrig, denn sie wurden nicht durch den UN-Sicherheitsrat verhängt. Das Gutachten der ehemaligen Richterin am Europäischen Gerichtshof Prof. Dr. Ninon Colneric und der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Alina Miron von der Universität Angers zeigt, dass die zugrundeliegenden Rechtsakte auch gegen EU-Recht verstoßen. Die EU nutzt die Sanktionsliste als Instrument, Kritiker mundtot zu machen, und manövriert sich immer tiefer in einen Abgrund der Gesetzlosigkeit.

Wir rufen das Europäische Parlament, die Parlamentarische Versammlung des Europarates, den Deutschen Bundestag, die deutschen Landes- und Kommunalparlamente, das gesamte deutsche Volk und die Menschen in allen Ländern der Europäischen Union auf, den Zerstörern der Demokratie und den Kriegstreibern jetzt mit aller Macht entgegenzutreten.

Die Präambel des Grundgesetzes verpflichtet Deutschland, dem Frieden zu dienen. Das Grundgesetz legt in Artikel 5 fest: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Die Handlungen von EU-Kommission und EU-Rat stehen im Widerspruch zu unserem Grundgesetz. Wir fordern die Bundesregierung auf, gemäß ihrem Amtseid auf diesen ungesetzlichen Vorgang hinzuweisen.

Wir fordern die sofortige Aufhebung der illegalen Sanktionen gegen Jacques Baud sowie gegen alle Journalisten, Wissenschaftler und EU-Bürger.

Wir fordern Bundesregierung und EU auf, konstruktiv am Frieden in der Ukraine mitzuwirken und alle verfassungswidrigen Versuche einzustellen, den Krieg zu verlängern.

Marie-Christine Giuliani spricht mit Baud über Meinungsfreiheit, mediale Deutungshoheit und die politische Instrumentalisierung von Sanktionen.

https://www.youtube.com/watch?v=6LOaibSnqn4

SIEHE AUCH: In einer beispiellosen Eskalation nimmt die EU kritische Stimmen aus dem Westen ins Visier: Im Mai 2025 wurden erstmals deutsche Staatsbürger und Journalisten im Rahmen des Russland-Sanktionspakets sanktioniert – darunter der in Berlin lebende Journalist Hüseyin Doğru, Gründer der unabhängigen Medienplattform Red Media, sowie die in Russland lebenden deutschen Journalisten Thomas Röper (Anti-Spiegel) und Alina Lipp. Alle wurden mit eingefrorenen Konten, Reiseverboten und einem faktischen Berufsverbot belegt, weil ihre Berichterstattung – etwa zu Pro-Palästina-Protesten oder zum Ukraine-Krieg – angeblich russische Desinformation unterstütze. Beweise? Fehlanzeige. Doğrus Klageantrag wurde kürzlich abgelehnt. Sevim Dağdelen spricht mit Hüseyin Doğru über die persönlichen und beruflichen Folgen dieser Maßnahmen.

https://www.youtube.com/watch?v=ZbfmqtzUAeE

Update 30. März 2026 - "Nun wurden auch die Konten der Ehefrau des seit Monaten von der EU mit absurden „Begründungen“ sanktionierten deutschen Journalisten Hüseyin Doğru „sichergestellt“. Man findet gar keine Worte mehr: Eine Familie mit kleinen Kindern wird kollektiv bestraft, weil Doğru die „falsche“ Meinung vertritt. Die Praxis der EU-Sanktionen ist totalitär – das Schweigen weiter Teile der deutschen „Zivilgesellschaft“ dazu ist erbärmlich." Ein Kommentar von Tobias Riegel auf Nachdenkseiten.de

Hüseyin Dogru @hussedogru ergänzt via X.com Mar 30: Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), dessen Mitglied ich bin, folgt der staatlichen Linie des @AuswaertigesAmt und sieht „keinen Anlass, die Sanktionen" gegen mich "zu kritisieren." Das nennt man Anpassung.

Lexa 🇩🇪 @rebew_lexa via X.com May 29 – Die deutsche Regierung gerät massiv unter Beschuss, nachdem bekannt wurde, dass die Bankverbindung der pensionierten Mutter des regimekritischen Journalisten Hüseyin Dogru eingefroren wurde – ohne Anklage, ohne Gerichtsverfahren und offenbar ohne jede offizielle Benachrichtigung. Kritiker sprechen inzwischen offen von politischer Repression und Einschüchterung durch die Behörden. Der Fall löst heftige Debatten über #Meinungsfreiheit und den Umgang mit unliebsamen Journalisten aus.

SIEHE AUCH: Pressfreedom Report

AMS Larifari-Weiterbildung

Verein Vamos

„Projekt“ für 31 Ukrainerinnen kostet 261.000 Euro

26. Dezember 2025 – (Kommentar HTH)261.000 Euro. Das ist kein Weihnachtsgeschenk für 31 Ukrainerinnen im Burgenland, sondern für die vom AMS finanzierte Organisation "Vamos". So viel kostetet nämlich das famose Projekt „ChancenKompass & Perspektivenschmiede“, das im Burgenland Mitte Dezember abgeschlossen wurde und an dem 31 Ukrainerinnen „mit großer Dankbarkeit und lachenden Gesichtern“ teilnehmen durften. Das sind genau 8.419,35 Euro pro Teilnehmerin. Und was haben sie davon? Laut Jubelbericht des AMS: „Perspektiven“, „Erweiterung ihrer beruflichen und sprachlichen Kompetenzen“, sowie „Erfahrungen in der Praxis“ gesammelt. Dazu kommt das unumgängliche Pflichtprogramm für jedem AMS-Schützling – vom Alkoholiker bis zum Akademiker: „Erstellung von aktuellen Bewerbungsunterlagen“.

Updates 22. März 2026 

„Am überaus positiven Erfolg erkennt man, was möglich ist“, so der Jubelbericht weiter. Konkret: 8 (von 31) Frauen haben bereits eine Beschäftigung, 7 Frauen starten eine weitere Qualifizierung = nach AMS-Rechnung: „rund 50% der Frauen konnten am Arbeitsmarkt Fuß fassen.“

AMS Bundesland Burgenland Jubelbericht vom 11.12.2025: 

Mit großer Dankbarkeit und lachenden Gesichtern feierten die Teilnehmerinnen den erfolgreichen Abschluss des Projekts „ChancenKompass & Perspektivenschmiede“. Die ukrainischen Frauen, die am AMS finanzierten Programm teilnahmen, luden zum ukrainisch-kulinarischen Beisammensein ein und erzählten von ihren persönlichen Erfahrungen und Fortschritten. Sie berichteten davon, wie herausfordernd der Weg für sie gewesen war – geprägt vom Krieg in der Ukraine, dem Neubeginn in einem fremden Land und den ersten Schritten ohne Deutschkenntnisse – und wie stolz sie heute auf ihre überwundenen Hürden sind.

Schaffung neuer Perspektiven für ukrainische Frauen

Das Projekt richtete sich an vertriebene Frauen aus der Ukraine mit geringen Deutschkenntnissen, die noch nicht beim AMS vorgemerkt waren. „Durch das Projekt wollten wir die Teilnehmerinnen motivieren, sich bei uns zu melden und ihnen unsere Angebote vorstellen. Besonders wichtig war uns neben der individuellen Unterstützung die Qualifizierung der Frauen zur Erweiterung ihrer beruflichen und sprachlichen Kompetenzen. So kann die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt gelingen, was Ziel des Projekts war“, betont AMS-Landesgeschäftsführerin Mag.a Helene Sengstbratl.

Perspektivenschmiede“: Lernen durch Tun in der Praxis

Im Rahmen der „Perspektivenschmiede“ konnten die Teilnehmerinnen Erfahrungen in der Praxis sammeln. Dabei ging es um Information und Motivation, begleitende Workshops und Kooperationen. Im Vordergrund stand das praktische Arbeiten in den hauseigenen Betrieben. Der Schulungsort „Vamos“ (Verein zur Integration) in Markt Allhau ist der optimale Ort dafür. Die Frauen arbeiteten dort in der Tischlerei, Verwaltung, Gärtnerei, Küche, Konditorei und im Hauswirtschaftsbereich.

„Erst durch den Weitblick und die Offenheit für neue Projekte durch das AMS Burgenland konnte dieses Projekt realisiert werden. Am überaus positiven Erfolg erkennt man, was möglich ist, wenn das Vertrauen des AMS auf die Motivation und das Engagement von Mitarbeiter_innen in unseren Projekten trifft. Ein großes Dankeschön an die wertschätzende und bereichernde Zusammenarbeit mit dem AMS und den Mitarbeiter_innen im Projekt. Durch dieses positive Zusammenspiel konnte für die Teilnehmerinnen eine Grundlage geschaffen werden, die neben der beruflichen Weiterentwicklung auch maßgeblich zur Integration beigetragen hat“, erzählt Rene Höfer, Vamos-Geschäftsführer, der die Teilnehmerinnen von Beginn an im Betrieb erlebt und ihre Entwicklung beobachtet. [Anm. HTH: Vamos – gemeinnützlger Verein für Integration, hat fünf Standorte im Burgenland und beschäftigt sich mit allen Themen der Integration von Menschen mit besonderen Bedürfnissen in allen Lebensbereichen. Wer den Selbstbedienungsladen Österreich kennt, muss davon ausgehen, dass sich 261.000 Euro für das Larifari-Projekt zur Gänze an in gemeiner Nützlichkeit aufgelöst haben.]  

Erfolgreich Schritt für Schritt zum beruflichen Neustart

Während des Projekts wurden die ukrainischen Teilnehmerinnen individuell unterstützt und begleitet, wie etwa bei der Erstellung von aktuellen Bewerbungsunterlagen, der Vernetzung mit Bildungseinrichtungen, der Praktikumssuche und den begleitenden Deutschkursen. Für die Frauen war all das „Neuland“, sie hatten bis dahin keine Berührungen mit dem österreichischen Arbeitsmarkt. Die Frauen wurden Schritt für Schritt unterstützt, um beruflich neu starten zu können. Für das AMS war „ChancenKompass & Perspektivenschmiede“ ein Pilotprojekt und die Erfolge können sich sehen lassen. Von insgesamt 31 Teilnehmerinnen konnten bereits acht Frauen eine Beschäftigung aufnehmen, weitere sieben Frauen starteten eine berufliche Qualifizierung oder Ausbildung. Der Arbeitsmarkterfolg spricht für sich – rund 50% der Frauen konnten am Arbeitsmarkt Fuß fassen. Ein außergewöhnlich gutes Ergebnis, gerade für eine Zielgruppe, die in Österreich völlig neu starten musste.

Zusammenarbeit, die Chancen am Arbeitsmarkt schafft

Das Projekt wurde zur Gänze vom AMS Burgenland finanziert, in enger Zusammenarbeit mit Vamos umgesetzt und wird zu Jahresende 2025 abgeschlossen. Die Fördersumme betrug rund 261.000 Euro. „Die Zusammenarbeit zwischen dem AMS Oberwart und Vamos läuft sehr gut. Zudem hat der Verein schon einmal ein ähnliches Projekt auf die Beine gestellt und tolle Erfahrungen gesammelt. Daher freuen wir uns, dass das Projekt so gut gelaufen ist und wir so viele Frauen unterstützen konnten. Wir gratulieren nochmals ganz herzlich!“, betont Mag.a Helene Sengstbratl, Landesgeschäftsführerin des AMS Burgenland.

[RESÜMEE von HTH: laut Statistik Austria leben derzeit rund 88.000 Ukrainer in Österreich, wenn sie nicht gerade Weihnachtsurlaub in der Heimat machen. Wenn man davon ausgeht, dass 20 Prozent Jugendliche und 20 Prozent im Alter von 60+ sind, dann sollten ungefähr 53.000 von ihnen arbeitsfähig und arbeitswillig sein. Mit Sicherheit haben in den vergangenen drei Jahren zumindest 10 Prozent so gut Deutsch gelernt, dass sie fähig sind, einen Pflegeberuf auszuüben.

UinA2025

ethos.at hätte für die Summe von 261.000 Euro einhundert Ukrainer und Ukrainerinnen zu PflegerInnen ausgebildet und über etablierte Pflegeorganisationen umgehend in den ausgehungerten Pflegemarkt eingebracht.

ethos.at gehört nicht zur Fraktion Hätti Wari Täti, sondern zur Fraktion der Unternehmer. Deshalb hier unser öffentliches Angebot an alle zuständigen AMS-Abteilung in Österreich und in den Bundesländern: für 261.000 Euro bildet ethos.at / der Verein Moral 4.0 ZVR 1736362407 innerhalb von zwei Monaten 100 UkrainerInnen zu Altenpflegerinnen aus, die danach umgehend in der Personenbetreuung eingesetzt werden können. Das Angebot gilt. Starten wir 2026 neu durch!

P.S. Der Obmann von ethos.at / der Verein Moral 4.0  ist seit sechs Jahren in der 24/7 Altenpflege tätig und gesetzlicher Erwachsenenvertreter von zwei Familienmitgliedern.]

In Memoriam Hermine Thurnhofer

Mami Stern

Geboren 8. November 1935, gestorben 15. Dezember 2025

+ In Memoriam Ernst Thurnhofer (4. Dezember 1930 – 4. Juni 2026)

LIEBLINGS-SPRÜCHE der Verstorbenen

+ Man kann dem Leben nicht mehr Tage geben, aber dem Tag mehr Leben.

+ Ein Vor-Urteil ist ein Urteil, das nicht durch ein Gericht, sondern durch ein Gerücht hervorgerufen wird.

+ Wenn du eine hilfreiche Hand brauchst, suche sie am Ende deines eigenen Armes.

+ Um zu sehen, musst du die Augen offen halten. Um zu erkennen, musst du sie schließen und denken.

+ Ihr letzter Wunsch: Ich wollte nur Frieden hinterlassen.

REQUIEM am 22. Dezember 2025 mit LESUNG

aus dem ersten Brief des Apostels Paulus an die Korinther

Ich zeige euch jetzt noch einen anderen Weg, einen, der alles übersteigt:

Wenn ich in den Sprachen der Menschen und Engel redete, hätte aber die Liebe nicht,
wäre ich dröhnendes Erz oder eine lärmende Pauke.
Und wenn ich prophetisch reden könnte und alle Geheimnisse wüsste und alle Erkenntnis hätte; wenn ich alle Glaubenskraft besäße und Berge damit versetzen könnte, hätte aber die Liebe nicht,
wäre ich nichts.
Und wenn ich meine ganze Habe verschenkte und meinen Leib dem Feuer übergäbe, hätte aber die Liebe nicht,
nützte es mir nichts.

Die Liebe ist langmütig, die Liebe ist gütig.
Sie ereifert sich nicht, sie prahlt nicht, sie bläht sich nicht auf.
Sie handelt nicht ungehörig, sucht nicht ihren Vorteil,
lässt sich nicht zum Zorn reizen, trägt das Böse nicht nach.
Sie freut sich nicht über das Unrecht, sondern freut sich an der Wahrheit.
Sie erträgt alles, glaubt alles, hofft alles, hält allem stand.

Für jetzt bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei:
doch am größten unter ihnen ist die Liebe.

1 Korinther 12, 31b / 13

NACHRUF

1

Liebe Trauergäste, danke für eure Anteilnahme!

Wir erinnern uns heute an unsere Mami, wie sie alle nannten. Sogar unser Tati, ihr Ehemann, der vor wenigen Wochen seinen 95. Geburtstag gefeiert hat.

Einen Monat vor Mamis letzten Geburtstag am 8. November, war sie schon so schlecht beisammen, dass wir nicht daran glaubten, sie werde ihren 90er noch erleben. Erst am 15. Dezember wurde sie erlöst. Der Weg dahin war alles andere als leicht.

Das lag auch daran, dass sie mit Gott und Kirche gehadert hat. Warum lässt Gott alles Übel dieser Welt zu? Warum lässt er mich selbst so lange leiden? - hat sie oft gefragt.

Für die Probleme dieser Welt gibt es Lösungen, solange es technische Probleme sind.

Für die Leiden jedes Menschen gibt es Lösungen, solange diese das Revier der Medizin betreffen.

Aber irgendwann kommt der Punkt – für jeden von uns – an dem es keine Lösung mehr gibt; sondern nur noch Erlösung.

Wir sind der Kirche dankbar, insbesondere unserem Herrn Pfarrer, dass er in dieser Phase für Mami da war, und dass wir heute in unserer Kirche den Abschied von unserer Mutter feiern dürfen.

2

Mami, Hermine Doppelhofer, ist 1935 am Mitterberg geboren, und hatte dann das Glück, dass sie zehn Jahre als Ziehtochter in Aflenz aufwachsen durfte. Die Kriegsjahre hat sie somit wohlbehütet überlebt. Die Rückkehr in ihre eigene Familie nach 1945 war dagegen ein Schock.

Ihre Ziehmutter war streng und gerecht.

Ihre eigene Mutter war streng und katholisch.

Die Pflichten einer Katholikin waren ihr wichtiger, als die Pflichten einer Mutter. Zuneigung, Fürsorge, Liebe erlebte Hermi am Mitterberg nicht.

In der Hauptschule hat sie gut gelernt. Heute würde man sagen: nachhaltig: Noch Mitte dieses Jahres hat sie den Zauberlehrling vollständig und auswendig rezitiert! 

Ihr Traumberuf wäre Handarbeitslehrerin gewesen. Den Wunsch, eine Lehre zu beginnen, hat ihre eigene Mutter abgelehnt, mit den einprägsamen Worten: Learn zerscht amoi fiugn dahoam! (Kann man nicht übersetzen!) Ein Jahr später konnte Hans seiner jüngeren Schwester Hermi eine Lehrstelle als Schneiderin verschaffen.

Bei einer Tanzveranstaltung, wie sie früher auf dem Dorf üblich waren, hat sie Ernst (unseren Tati) kennengelernt und einen Tag vor Mamis 20. Geburtstag kam Ernst junior zur Welt! Es folgten 1958, 59, 60 drei Töchter, 1963 und 72 zwei Söhne. So hat sie sich rund 30 Jahre um ihre eigenen Kinder gekümmert, buchstäblich mit Leib und Seele, bis der Jüngste auf die HTL nach Wien gegangen ist.

3

Kinder, nicht nur ihre leiblichen, waren Mamis ganzer Lebensinhalt. Das Generalmotiv der Nachkriegsgeneration - meinen Kindern soll es besser gehen - konnte sie in ihrer eigenen Familie verwirklichen.

Weniger mit materiellen Mitteln,

als mit Idealen, die sie uns vermittelt hat.

Ihr Credo: Bildung ist das wichtigste im Leben! Denn eure Bildung kann euch niemand wegnehmen! Wir, ihre Kinder haben uns das zu Herzen genommen, sodass wir heute wissen, was folgendes Zitat bedeutet, und von wem es ist:

„Da steh ich nur ich armer Tor

und bin so klug als wie zuvor.“

Der zweite Teil ihres Credos ist aber genauso wichtig: Ihr müsst selbst entscheiden, was ihr lernen wollt - ich kann euch dabei nicht helfen. 

4

Goethe hätte darüber gedichtet: „Sechs Kinder verließen das elterliche Haus, getrieben von dem stillen Verlangen, in den Lehr- und Wanderjahren das weite Antlitz der Welt zu schauen. Schwer war dies der Mutter, deren Herz im Zurück-bleiben lernte zu entsagen; doch hatte sie selbst ihnen früh die Erkenntnis eingepflanzt, dass Bildung das edelste Gut des Menschen sei. So zogen sie denn hinaus, getragen von der tröstlichen Gewissheit, dass die Schwelle des väterlichen Hauses ihnen stets offenstehen werde."

Das ist tatsächlich von Goethe, genauer gesagt, vom KI-Goethe.

KI wie Künstliche Intelligenz! Chat G P T-Goethe genauer gesagt.

[ERGÄNZUNG: Die poetische Fassung von Copilot-Goethe:

Sechs Kinder sind entsendet in die weite Welt,

Zu sammeln Weisheit, Lust und ernste Lehr.

Die Sonne leuchtet ihnen mild auf Wald und Feld,

Und lehrt sie manches Bild, das das Herz begehr.

Der Fluss, er murmelt sanft sein altes Lied,

Die Bäume neigen sich im freundlichen Wind;

Und jedes Herz, das eifrig strebend zieht,

Fängt heimlich an, die Wunder zu begründ’.

So wandeln sie durch Tag und Abendglut,

Von seiner Jugend reich, wie goldner Fluss;

Und tragen, was die Seele labt und tut,

Hin unserm Heim, voll Lieb’ und stiller Lust.]

[Quelle eigener Text: So sind ihre sechs Kinder ausgezogen, um in ihren Lehr und Wanderjahren die Welt zu entdecken und mit besserem Wissen nach hause zu kommen. Darunter litt ihre Mutter, aber sie hatte die Kinder gelehrt, dass Bildung das höchste Gut sei. So zogen sie los, mit dem sicheren Gefühl, dass die Türen im Haus ihrer Eltern immer offen bleiben werden.]

5

Lebenslanges Lernen ist bis heute ein Bildungsideal. Unsere Mami hat das bis zuletzt praktiziert. Erst vor zehn Jahren hat sie ein I-Pad bekommen und das Internet erobert. So konnte sie auch mit Verwandten aus England Kontakt aufnehmen und halten.

Ich verrate noch ein Geheimnis – nicht dem Pfarrer weitersagen!

Sie hat sogar gezockt im Internet und gut 100 Mal online das Millionen-Spiel gewonnen. So hat sie uns ein Vermögen hinterlassen! Wir haben aber noch keine Bank gefunden, die 100 Millionen Punkte in Euro eintauscht …

Und noch eine Seite von Mami, die wenige kennen: Sie hat sieben Bücher geschrieben: „Eckstein. 200-mal um die Ecke gedacht!" Beispiel gefällig? Frage: Die Müllerin von nebenan. Antwort: Lieschen. Was sonst? Wäre jeden von uns auch eingefallen, oder? Sieben solche Rätsel-Bücher hat unsere Mami vollgeschrieben, und das sagt viel über ihre Phantasie und ihren Humor aus: Sprachspiele und paradoxe Formulierungen haben sie immer erheitert.

6

Am 31. Oktober – Mami war schon zwei Monate im Bett - habe ich sie gefragt: Was sagt der Philosoph zum Weltspartag? Sie hat nicht reagiert, ich fragte nochmals, und nochmals. „Ja sags doch endlich“, schaute sie mich plötzlich mit leuchtenden Augen an. Die Antwort: Mir ist in meinem Leben nichts erspart geblieben! So durften wir Mami nochmals lachend sehen.

Das war einer von vielen kleinen Lichtpunkten in den letzten drei Monaten ihres Lebens, die sie bis zur letzten Minute zuhause verbringen konnte. Wir haben ihr und unserem Vater dieses Versprechen gegeben. Ein Versprechen kann man leicht mal abgeben, aber es ist nicht leicht, es einzuhalten.

7

An der Stelle möchte ich hervorheben, dass dies nur möglich war, weil eine Psycho-Therapeutin unserer Familie immer, aber insbesondere die letzten drei Monate für Mami da war. Und es war nur möglich, weil eine Krankenschwester unserer Familie immer, aber insbesondere die letzten zwei Wochen, zwei Tage und zwei Stunden bei ihr war!

8

Aus unserer gemeinsamen Liebe zum Paradoxon möchte ich schließen:

Weil unsere Mami so ein gutes Herz hatte,

deshalb musste sie so lange leiden.

NACHSATZ

Das Haus, das unsere Eltern 1968-72 gemeinsam gebaut haben, ist für heutige Verhältnisse bescheiden. Trotzdem oder gerade deshalb wollen wir zum Abschied alle, wirklich alle Trauergäste einladen, dort, wo unserer Eltern ihren Kindern ein echtes Zuhause geschenkt haben, den Tag ausklingen zu lassen.

Wir haben hier 50 Sitzplätze vorbereitet und dazu noch viele Stehplätze. Stellt euch darauf ein, dass es so eng wird wie auf dem Wiener Christkindlmarkt. Aber sicher nicht so gefährlich…hoffe ich zumindest.

Amen.

SIEHE AUCH: pität.at

EU gegen X.com: Kriegserklärung?

EU vs Xcom

7. Dezember 2025 - Die EU hat gegen X.com, genauer gesagt gegen Twitter International Unlimited Company (TIUC) eine Strafe von 120 Millionen Euro verhängt. Für Elon Musk, der rund 40 Milliarden Euro für Twitter bezahlt hat, sind das gerade mal 0,3 Prozent des Kaufpreises. Die Anwälte des Übernahmedeals haben vermutlich mehr verdient, als die EU als Strafe kassieren will. Doch US-Außenminister Marco Rubio sieht darin einen Grund für die Andeutung einer Kriegserklärung!

Grafik: ChatGPT

„Die Strafe für X von der EU wird in den USA als eine Kriegserklärung empfunden“, weiß der AFD-Politiker Petr Bystron und übersestzt ein Statement des US-Außenministers Marco Rubio: „Es ist nicht nur ein Angriff auf 𝕏, sondern ein Angriff auf alle US-Tech-Plattformen und das amerikanische Volk durch ausländische Regierungen. Die Tage der Online-Zensur von Amerikanern sind VORBEI. Die EU trägt die Konsequenzen, wenn dies nicht rückgängig gemacht wird!“ Nicht zu finden ist im Original-Posting auf X.com von Secretary Marco Rubio der letzte Satz, den Bystron wohl aus Übereifer selbst gedichtet hat: „Die EU trägt die Konsequenzen, wenn dies nicht rückgängig gemacht wird!“ O-Ton von Marco Rubio via X.com Dez 5: „The European Commission’s $140 million fine isn’t just an attack on @X, it’s an attack on all American tech platforms and the American people by foreign governments. The days of censoring Americans online are over.“

By the way: Elon Musk @elonmusk Dec 8 via X.com: The EU Commission has destroyed countless life-seconds with their idiotic “accept cookies” pop-up! → X Freeze @Xfreeze Dec 8: The nightmare still haunting us today is brought to you by the one and only EU.

DemUS-Außenminister biedert sich die FPÖ-Vertreterin im EU-Parlament, Petra Steger, an – sogar auf Englisch: „Petra Steger @PetraStegerFPOE · Dec 6 The @EU_Commission is actively trying to export its orwellian thought control mechanism to the US. Take it from a member of the political opposition: they will stop at nothing to stay in control of the narrative. Dazu passend fordert Elon Musk himself die Zerschlagung der EU und findet Zustimmung bei einem gewissen Dmitri Medwedew. Da darf Harald Vilimsky @vilimsky nicht zurückstehen und kräht mehr als er zwitschert: „Wirtschaftlicher Selbstmord“: FPÖ-Chef Herbert Kickl kritisiert die Millionenstrafe der EU gegen die Plattform X von Elon Musk. Sie gleiche „wirtschaftlichem Selbstmord“ und sei eine „Kriegserklärung an die Meinungsfreiheit“.

Die zuständige EU-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, Henna Virkkunen, erklärt in der offiziellen EU-Stellungnahme: „Täuschung von Nutzern mit blauen Häkchen, Verschleierung von Informationen über Anzeigen und Ausschluss von Forschern haben in der EU keinen Platz im Internet. Das DSA schützt die Nutzer. Das Gesetz über digitale Dienste gibt Forschern die Möglichkeit, potenzielle Bedrohungen aufzudecken. Das Gesetz über digitale Dienste stellt das Vertrauen in die Online-Umgebung wieder her. Mit der ersten Nichteinhaltungsentscheidung des Gesetzes über digitale Dienste machen wir X für die Untergrabung der Rechte der Nutzer und die Umgehung der Rechenschaftspflicht verantwortlich.“ (Quelle ec.europa.eu/commission/presscorner)

Soweit die heiße Luft, die derzeit über eine Fußnote in der Geschichte von Twitter/X.com geschrieben wird. Im Konflikt zwischen den USA und der EU fällt diese EU-Strafe zufällig zusammen mit einer neuen Stufe der Eskalation.

Ad heiße Luft: Die EU verhängt seit gut 20 Jahren Strafen gegen US-Techkonzerne, die bekanntesten Fälle bislang gegen Microsoft: das erste 2004 wegen dem Versuch, den Mediaplayer in die Windows-N-Version zu integrieren; Strafe: 497 Mio Euro. 2008 für überhöhte Lizenzgebühren für Schnittstelleninformationen; Strafe 899 Mio. Euro (später auf 860 Mio. € reduziert). 2013 wurden zugesagte „Browserwahl“-Option nicht wie vorgeschrieben umgesetzt; Strafe: 561 Mio. Euro.

Immer noch Peanuts im Vergleich zu den EU-Strafen, die google bislang zu begleichen hatte:
Jahr + Verfahren + Höhe der Strafe und Grund
2017 + Google Shopping + 2,42 Mrd. € Missbrauch der Marktmacht durch Bevorzugung des eigenen Preisvergleichsdienstes
2018 + Android + 4,34 Mrd. € Unzulässige Kopplung von Google-Diensten (z. B. Chrome, Suche) mit Android
2019 + AdSense + 1,49 Mrd. € Wettbewerbsbeschränkungen durch exklusive Verträge für Suchmaschinenwerbung
2025+  Online-Werbung (Adtech) + 2,95 Mrd. € Bevorzugung eigener Werbetechnologie-Dienste gegenüber Konkurrenten (Quelle Copilot)
Update 9. Dezember 2025 - EU geht gegen Google vor. "Wegen möglicher Wettbewerbsverstöße hat die EU-Kommission am Dienstag eine Untersuchung gegen den Suchmaschinenriesen Google eingeleitet. Auslöser sind in erster Linie jene KI-Zusammenfassungen, die mittlerweile bei praktisch jeder Suchanfrage an oberster Stelle stehen", ORF.at (9.12.25) 

Viele vergessliche Menschen – und die Journalisten sind auch nur Menschen – werden vermutlich nur die jüngste Meldung in Erinnerung haben, wonach die EU das letzte Verfahren gegen Microsoft beendet hat (Siehe heise.de 29.7.25). Das bedeutet aber nicht: Bevorzugung von Trump-Gegnern und Bestrafung von Trump-Freunden. Es geht im aktuellen Fall um ein EU-Verfahren, das schon lange vor dem zweiten Amtsantritt von Donuld Trump eingeleitet wurde und so wie viele andere mit einer Strafe endete. Fragt sich bloß, wie viel der verhängten Strafen die Großkonzerne bislang tatsächlich an die EU überwiesen haben – und was die EU damit gemacht hat.

ethos.at hat nachgefragt und wird darüber berichten.

Ad Eskalation: „In ihrer neuen Sicherheitsstrategie greifen die USA Europa scharf an und kündigen eine Einmischung in die Politik der EU zugunsten rechter Parteien an. Die US-Regierung wolle nun "Widerstand" in Europa kultivieren“, berichtet tagesschau.de (5.12.25) „In einer neuen Sicherheitsstrategie beklagen die USA die Migrationspolitik in der EU und angebliche Zensur. Deutschlands Außenminister Wadephul verbittet sich Ratschläge“, weiß die Zeit.de (5.12.25)

+ EU-Ratspräsident rügt US-Sicherheitsdoktrin (ORF.at 8.12.2025)

SIEHE AUCH: NSS / National Security Strategy, November 2025

Rechnungshof kritisiert OeNB-Veranlagung

Rechnungshof Nationalbank OeNB

+ Rechnungshof veröffentlicht Bericht zu Veranlagungen der Oesterreichischen Nationalbank

+ Grundlegende Überarbeitung des Veranlagungs- und Risikomanagementkonzepts erforderlich

05. Dezember 2025 – (Mitteilung des Rechnungshofes) Der Rechnungshof prüfte die nicht-geldpolitischen Veranlagungen der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) auf Verlangen von Abgeordneten des Nationalrates. Thema der umfassenden Prüfung waren unter anderem die hohen negativen Veranlagungsergebnisse des Jahres 2022 bei den Eigenveranlagungen. Auch das veranlagungsbezogene Risikomanagement war Gegenstand der Prüfung.

Hier zeigt der Rechnungshof Verbesserungsbedarf auf. So hat die OeNB 2021 ein neues Veranlagungs- und Risikomanagementkonzept umgesetzt, obwohl die IT-Systemlandschaft dafür notwendige Anforderungen in mehreren Bereichen nicht erfüllte. Insgesamt ist eine grundlegende Überarbeitung des Veranlagungs- und Risikomanagementkonzepts erforderlich. Die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes kritisieren zudem, dass die OeNB erst spät auf die veränderten Marktbedingungen mit Steuerungsmaßnahmen reagierte. Geprüft wurden die Jahre 2019 bis 2023.

 SIEHE AUCH: OenB-Skandal (März 2023)

Keine Bilanzverluste trotz stark negativer Veranlagungsergebnisse im Jahr 2022

Im Jahr 2023 lag der Wert der Eigenveranlagungen der OeNB bei 24,294 Milliarden Euro, wobei sie 2022 stark negative Veranlagungsergebnisse in der Höhe von insgesamt 2,271 Milliarden Euro verzeichnet hatte. Diese stammen überwiegend aus der direkten Veranlagung in Staatsanleihen. Obwohl Staatsanleihen grundsätzlich als sicher galten, führten im Jahr 2022 hohe Inflationsraten und der Anstieg der Leitzinsen zu massiven Kursverlusten in dieser Veranlagungskategorie. Aber auch die Aktienmärkte verzeichneten im Jahr 2022 eine negative Entwicklung. Denn die Unternehmen waren mit den Auswirkungen verschiedener Krisen (COVID-19-Pandemie, russischer Angriffskrieg in der Ukraine) und mit einer Verteuerung ihrer Finanzierungen konfrontiert.

Trotz der negativen Veranlagungsergebnisse kam es zu keinen Bilanzverlusten der OeNB – unter anderem deshalb, weil vor allem für Verluste aus Staatsanleihen eine Risikorückstellung in Höhe von 1,934 Milliarden Euro aufgelöst wurde. Die Veranlagungsverluste aus Aktien blieben ebenfalls erfolgsneutral, weil die OeNB in Aktien nur über Fonds (indirekt) veranlagte und diese Verluste durch Reserven der Fonds abgedeckt wurden.

Steuerungsmaßnahmen gegen veränderte Marktbedingungen

Der Rechnungshof kritisiert, dass die OeNB erst im März 2023 Steuerungsmaßnahmen gegen die veränderten Marktbedingungen einleitete. Er hält fest, dass auch Mitglieder des Generalrates der OeNB die späte Einleitung von Maßnahmen kritisch sahen und Überprüfungen in kürzeren Abständen forderten, um aktuelle Entwicklungen berücksichtigen zu können.

Er empfiehlt der OeNB, bei Veränderung der Marktbedingungen, insbesondere wenn diese Auswirkungen auf die Risikodeckung haben, ehestmöglich eine Überprüfung des Veranlagungs- und Risikomanagementkonzepts und in der Folge Maßnahmen zur Veranlagungssteuerung einzuleiten, um die Einhaltung der Risikovorgaben jederzeit sicherstellen zu können.

Mängel im Veranlagungs- und Risikomanagementkonzept

Weiters kritisiert der Rechnungshof, dass die OeNB im Jänner 2024 ihre erst seit März 2023 geltende strategische Asset Allocation (SAA) grundlegend verändern musste, weil keine ausreichende Risikodeckung mehr vorlag. Dies führte zu einer massiven Reduktion des SAA-Volumens von 23,200 Milliarden Euro auf 12,500 Milliarden Euro. Unter SAA ist die angestrebte Aufteilung der veranlagten Mittel zu verstehen – im Fall der OeNB vor allem in Staatsanleihen, Unternehmensanleihen und Aktien.

Für den Rechnungshof war diese Reduktion des SAA-Volumens um 10,700 Milliarden Euro ein deutliches Anzeichen dafür, dass bei der Struktur der grundsätzlich mehrjährigen strategischen Asset Allocation und auch bei dem ihr zugrunde liegenden Veranlagungs- und Risikomanagement konzeptionelle Mängel vorlagen: zum Beispiel eine unzureichende Abstimmung von geplanter Veranlagungstätigkeit und anzuwendendem Risikomanagement und eine nicht angemessene Berücksichtigung von möglichen Veränderungen der Rahmenbedingungen – etwa der Entwicklung des Zinsniveaus.

Der Rechnungshof empfahl der OeNB, ihr Veranlagungs- und Risikomanagementkonzept grundlegend zu überarbeiten – unter Abstimmung der geplanten Veranlagungstätigkeit und des anzuwendenden Risikomanagementkonzepts.

Veranlagungs- und Risikomanagementkonzept ohne geeignetes IT-System

Der Rechnungshof kritisiert, dass die OeNB ein neues Veranlagungs- und Risikomanagementkonzept im Jahr 2021 umsetzte, obwohl ihre IT-Systemlandschaft die dafür notwendigen Anforderungen in mehreren Bereichen nicht erfüllte. Somit lag keine geeignete technische Infrastruktur vor, um die Veranlagungen entsprechend diesem Konzept gesamthaft abbilden und steuern zu können. Dadurch setzte sich die OeNB operationellen Risiken (Gefahr von Verlusten wegen Unangemessenheit/Versagen interner Prozesse, von Systemen oder Menschen) aus beziehungsweise akzeptierte diese bewusst.

Der voraussichtliche Abschluss des Treasury Implementierungsprojekts (TRIP) verzögerte sich um rund zweieinhalb Jahre auf Ende 2026. Die unzutreffenden Annahmen der OeNB bezüglich der technischen Umsetzbarkeit ihrer ursprünglichen Anforderungen und des Abschlusses des Projekts TRIP zeigen, wie wichtig es ist, grundlegende Reformen beziehungsweise Änderungen erst dann umzusetzen, wenn auch die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind.

In diesem Zusammenhang weist der Rechnungshof darauf hin, dass die OeNB auskunftsgemäß nicht dazu in der Lage war, bei ihren Masterfonds das Veranlagungsergebnis auf die einzelnen Veranlagungskategorien (zum Beispiel Staatsanleihen und Aktien) betragsmäßig aufzuteilen. Die technische Infrastruktur wäre entsprechend anzupassen.

Bericht: Veranlagungen der Oesterreichischen Nationalbank

Der RH überprüfte auf Verlangen von Abgeordneten des Nationalrates gemäß § 99 Abs. 2 in Verbindung mit § 26 Geschäftsordnungsgesetz 19751 die Gebarung der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) und des Bundesministeriums für Finanzen hinsichtlich der Veranlagungen der OeNB.

Prüfungsziel war es, insbesondere die Grundlagen und Rahmenbedingungen der Veranlagungen der OeNB, das jeweils angewandte Veranlagungskonzept, die Veran­lagungssegmente der Eigenveranlagungen und der „zusätzlichen“ Veranlagungen, das Veranlagungsergebnis des Jahres 2022, die Grundlagen und die Durchführung des veranlagungsbezogenen Risikomanagements sowie die Wahrnehmung der Eigentümer- und Aufsichtsrechte des Bundesministeriums für Finanzen darzustellen und soweit möglich zu beurteilen. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2019 bis 2023.

Heini Staudinger gegen China

Heini Staudiniger

Update 13. März 2026 - Die Bundeswettbewerbsbehörde BWB erhielt eine Beschwerde vom Handelsverband gegen die Online Shoppingplattform www.temu.com (iF „TEMU“) wegen irreführenden Geschäftspraktiken. Nun veröffentlicht die BWB den Fallbericht zu TEMU. Temu kooperierte mit der BWB. Die BWB erhielt 2025 insgesamt 229 Beschwerden wegen aggressiven oder irreführenden Geschäftspraktiken, was knapp einer Verdoppelung zu 2024 entspricht.

3. Dezember 2025 – Heini Staudinger steigt wieder mal auf die Barrikaden und kommt dabei in Höchstform. Nachdem er vor zehn Jahren gegen die Interessen der Banken in Österreich maßgeblich zur Einführung des Crowd-Funding Gesetzes beigetragen hat, steigt er nun gegen einen noch größeren Gegner in den Ring: China und die EU.

Aus China kommen heuer mindestens fünf Milliarden Pakete in die EU, ein Großteil davon vor Weihnachten. Die EU weiß, dass zwei Drittel der Pakete falsch deklariert werden (mit einem Wert unter 150 Euro und somit zollfrei bleibt) und schenkt damit den chinesischen Exporteuren wöchentlich rund zwei Milliarden Euro.

Selbst bei Strafzöllen, wie sie Trump eingeführt hat, steigen die chinesischen Exporteure billig aus, wie der Waldviertler Schuhproduzent vorrechnet: „Schuhe von Herstellern wie Nike oder Adidas kommen um zehn bis 20 Euro aus China raus. Dann nehmen Sie beispielsweise einen Zoll von 145 Prozent, wie ihn sich Trump einfallen hat lassen, dann wären das bei zehn Euro 14,50 Euro Zoll. Da lachen ja die Hühner. In Österreich haben wir bei einem Schuh, der 180 Euro kostet, eine Abgabenquote von 80 Euro – in Form von Mehrwertsteuer, Lohnsteuer, Sozialversicherung, Pensionsversicherung und Kommunalsteuer. Und das in der Erzeugung, in der Verwaltung und im Verkauf.“

Die Brandrede von Staudinger endet mit einer einfachen Frage: „Warum hilft der Staat nicht zu uns?“ ethos.at prophezeit: Von den österreichischen Regierungspolitikern wird er darauf keine Antwort erhalten!

UPDATE: GEA Waldviertler is at GEA Waldviertler.

Heini Staudinger am 18. März 2026 via FB

3.- Euro pro Packerl, - diese Maßnahme (ab Juli 2026) ist ein Witz.

Die chinesischen Online-Plattformen (Temu, alibaba, aliexpress, shein usw.) liefern 5 Milliarden Packerl im Jahr. Laut einer Untersuchung der EU sind 65 % falsch deklariert (um Abgaben zu vermeiden oder zu vermindern). Dh. mehr als 3 Milliarden Packerl kopmmen mit falscher Deklaration in die EU.

Ich kann gut verstehen, dass die Kontrolle von 20 Millionen Paketen pro Tag (das ist tatsächlich der Durchschnitt der täglichen Lieferungen) mühsam und schwierig ist.

Wenn auf der Ringstraße in Wien zuviele Autos daherkommen, dann entsteht ein Stau, und es dauert mehr oder weniger lang, bis man da durch ist.

Bei diesen 20 Millionen Packerl pro Tag will die EU offenbar keinen Stau. Also winkt sie diese gigantische Packerlmengen (5 Milliarden Pakete im Jahr 2025) nahezu unkontrolliert durch. Doch nun will die EU doch "etwas haben" und beschließt eine Abgabe von 3.- Euro pro Paket. So entsteht kein Stau, sie sparen sich das Kontrollieren und kassieren doch a bissl.

Nun? ... hierzulande kontrollieren und schikanieren die Finanzämter selbst Kleinstbetriebe, während sie Milliarden von Paketen unkontrolliert hereinlassen.

Liebe Freunde vom Finanzamt,

- genau das wollen wir auch: eine Pauschalabgabe von 3.- Euro pro Paar Waldviertler-Schuh und fertig (wir wollen nicht besser, aber auch nicht schlechter behandelt werden als chinesischen Online-Plattformen)!

Sobald unsere Regierung(en) mit uns auch so großzügig umgehen wie mit der gigantischen Packerlflut, beginnen wir umgehend wieder zu blühen.

Und nicht nur wir, - mit uns werden tausende Kleinbetriebe neu erblühen, und die Arbeitslosenrate wird nicht wachsen, sondern fallen. Das meint im Ernst, Dein/Euer Heini

SIEHE AUCH: Rechnungshof sieht Steuerausfall durch Versandhandel

Altersteilzeit: Teures Instrument mit fraglichem Nutzen

Rechnungshof Altersteilzeit 10 24

Potenzial älterer Personen nicht optimal genutzt

28. November 2025 – (Mitteilung des Rechnungshofs Österreich) Die Altersteilzeit trägt nicht dazu bei, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger im Arbeitsleben zu halten und ist zudem teuer; zu diesem Schluss kommt der Rechnungshof in seinem heute veröffentlichten Bericht „Altersteilzeit“. Die Altersteilzeit ist ein Instrument, das es älteren Personen erlaubt, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, wobei die damit verbundenen finanziellen Nachteile abgefedert werden. Sie wird aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung finanziert. Im Jahr 2024 zahlte das Arbeitsmarktservice (AMS) fast 600 Millionen Euro an Altersteilzeit-Geld aus. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer begannen die Altersteilzeit zum frühestmöglichen Zeitpunkt – Frauen mit 57,5 Jahren, Männer mit 60 Jahren – und beendeten sie mit dem frühestmöglichen Pensionsantrittsalter. Der Rechnungshof empfiehlt eine umfassende Reform der Altersteilzeit, die sich am Bedarf am Arbeitsmarkt und einem effizienten Mitteleinsatz orientieren sollte. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2021 bis 2024. Der Nationalrat beschloss im Juli 2025 das Teilpensionsgesetz, das den Empfehlungen und Anregungen des Rechnungshofes in Ansätzen Rechnung trug.

Reduktion von „teurem“ Personal mittels Altersteilzeit

Die Altersteilzeit, im Jahr 2000 eingeführt, hatte sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber Vorteile: Auch eine erhebliche Reduktion der Arbeitszeit war mit relativ geringen Einbußen des Nettoentgelts verbunden und beeinträchtigte die pensionsrechtliche Absicherung nicht. So führte eine Stundenreduktion von 40 Prozent bis 60 Prozent in Altersteilzeit zu Gehaltseinbußen von in der Regel etwa 16 Prozent beziehungsweise 26 Prozent. Für Arbeitgeber brachte die Altersteilzeit den Vorteil, dass sie mit vergleichsweise geringem Mitteleinsatz Personal reduzieren konnten, insbesondere „teurere“ ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Wenige Personen in Altersteilzeit waren älter als 62 Jahre

Im Jahr 2023 waren rund 35.000 Personen in Altersteilzeit. Frauen nahmen die Altersteilzeit stärker – beziehungsweise über eine längere Dauer – in Anspruch als Männer; im Jahr 2023 waren 62 Prozent der Personen in Altersteilzeit Frauen und 38 Prozent Männer. Die Auszahlungen des AMS betrugen im Jahr 2024 594,01 Millionen Euro.

87 Prozent der Personen in Altersteilzeit waren zwischen 57 und 61 Jahre alt; nur 13 Prozent waren 62 Jahre oder älter. Der Grund dafür: Das Regelpensionsalter für Frauen lag im Jahr 2023 noch bei 60 Jahren. Aber auch Männer in Altersteilzeit waren nur zu 33 Prozent 62 Jahre oder älter. 56 Prozent der Männer beendeten die Altersteilzeit mit 62 Jahren, dem Alter, in dem bei langen Versicherungszeiten der Eintritt in die Korridor- oder Langzeitversicherungspension („Hacklerregelung“) möglich war.

Eine Auswertung nach Branchen zeigt, dass die Altersteilzeit in den Branchen „öffentliche Verwaltung“, „Gesundheits- und Sozialwesen“ und „Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ deutlich stärker in Anspruch genommen wurde, als es dem Anteil der älteren Beschäftigten in diesen Branchen entsprach.

Potenzial älterer Personen nicht optimal genutzt

Für den Rechnungshof ergaben sich keine Hinweise darauf, dass die Altersteilzeit dazu beitrug, Personen länger im Arbeitsleben zu halten. Eher war davon auszugehen, dass die Reduzierung der Arbeitszeit, die mit der Altersteilzeit unterstützt wurde, den Effekt hatte, das Leistungspotenzial älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht optimal zu nutzen. Gleichzeitig verursachte die Altersteilzeit hohe Kosten. Je Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in Altersteilzeit wurden über die gesamte Bezugsdauer im Schnitt rund 43.300 Euro ausgezahlt; in elf Prozent der Fälle auch über 80.000 Euro.

Die Inanspruchnahme der Altersteilzeit stieg von 2010 bis 2019 fast auf das Zweieinhalbfache an. Sie erreichte im Jahr 2019 mit Auszahlungen von insgesamt 618,21 Millionen Euro und rund 45.000 Personen in Altersteilzeit einen Höhepunkt. Ab 2020 ging die Inanspruchnahme vorübergehend zurück, die Auszahlungen stiegen im Jahr 2024 aber auf 594,01 Millionen Euro und lagen damit bei mehr als dem Doppelten der Auszahlungen von 2010.

Weitreichende Reform notwendig

Der Rechnungshof empfiehlt dem Arbeitsministerium daher, eine umfassende Reform der Altersteilzeit vorzuschlagen. Diese sollte sich am Potenzial älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dem Bedarf am Arbeitsmarkt und an einem effizienten Mitteleinsatz orientieren. In diesem Rahmen ist auch der potenzielle arbeitsmarktpolitische Nutzen des Instruments in Verbindung mit den pensionsrechtlichen Rahmenbedingungen zu klären. Der Rechnungshof hält fest, dass eine weniger großzügige und treffsichere Ausgestaltung der Altersteilzeit auch deren Kosten deutlich senken würde.

Gesetzliche Rahmenbedingungen waren einfach zu erfüllen

Insgesamt waren die gesetzlichen Voraussetzungen, die Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen, vergleichsweise einfach zu erfüllen und die Ausgestaltung der Leistung großzügig: Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mussten 15 Versicherungsjahre haben; sie konnten die Altersteilzeit fünf Jahre vor dem Regelpensionsalter antreten und die Arbeitszeit um bis zu 60 Prozent reduzieren. Sie hatten eine sehr gute Gehaltsabsicherung und die volle Pensionsabsicherung trotz Reduktion der Arbeitszeit.

Sie konnten die kontinuierliche Variante oder die Blockvariante wählen. Bei der kontinuierlichen Variante arbeitet die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer über die gesamte Dauer der Altersteilzeit hinweg mit einer reduzierten Arbeitszeit. Der Arbeitgeber erhält in der Regel 90 Prozent seines Aufwands ersetzt. Bei der Blockvariante folgt einer Phase der Vollbeschäftigung eine Freizeitphase. Der Arbeitgeber erhält 42,5 Prozent seines Altersteilzeit-bedingten Aufwands ersetzt. Die Blockvariante läuft 2029 aus; 85 Prozent der Auszahlungen entfielen im Jahr 2024 auf die kontinuierliche Variante.

Das Instrument war auch für Höherverdienende attraktiv, da auch Entgeltteile in die Lohnausgleichsberechnung miteinbezogen wurden, die über der Höchstbeitragsgrundlage lagen.

Berechnung der Altersteilzeit komplex – Risiko von zu hohen Auszahlungen

Die Berechnung des Altersteilzeit-Geldes war komplex und kleinteilig und beruhte in der Praxis auf Angaben des Arbeitgebers im Antragsformular. Die beiden Parameter, die für die Höhe des Altersteilzeit-Geldes maßgeblich waren – das Bruttoentgelt vor der Altersteilzeit und das Ausmaß der Arbeitszeitreduktion – wurden vom AMS nicht standardmäßig kontrolliert. Dadurch bestand das Risiko für zu hohe Auszahlungen. Auch hier empfiehlt der Rechnungshof eine Reform, die die Berechnung des Altersteilzeit-Geldes vereinfacht und es dem AMS als Genehmigungsbehörde ermöglicht, die Berechnungsgrundlage selbst zu ermitteln.

Bericht: Altersteilzeit

Der Rechnungshof überprüfte von Juli bis Dezember 2024 die Altersteilzeit. Ziel der Prüfung war es, zu beurteilen, ob die Voraussetzungen und die Abwicklung der Altersteilzeit geeignet waren, einen zieladäquaten, treffsicheren Einsatz der finanziellen Mittel zu gewährleisten. Überprüfte Stellen waren das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft sowie das Arbeitsmarktservice. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2021 bis 2024; um längerfristige Entwicklungen aufzuzeigen, zog der Rechnungshof zusätzlich Daten ab 2010 heran.

20 Mille für sogenannte digitale Transformation 2026

ChatGPT QjF quer

26. November 2025 – Kaum hat der Medienminister eine Studie in Auftrag gegeben, wie man die Millionen-Förderungen für die Massenmedien effizienter verteilen könnte (von Kürzungen war dabei nicht die Rede), veröffentlicht RTR die Förderzusagen für 2026 aus dem Fonds für digitale Transformation der Medien. Ein Grund zum Jubeln – nicht nur für die gleichgeschalteten Medien, sondern auch für die so genannte Medienkontrollbehörde, die – einzigartig weltweit – auch gleich die Fördertöpfe für die Massenmedien verwalten darf.

Begeistert ist die Behörde über die „Vielfalt der 100 Digitalisierungsprojekte privater Medienunternehmen, denen der Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) eine Förderzusage aus den Mitteln des „Fonds zur Förderung der digitalen Transformation“ für das Jahr 2026 erteilt.“ Man muss immer wieder daran erinnern:

25 Jahren nach dem Höhepunkt der New Economy, nachdem alle, wirklich alle Medien verstanden haben, dass sie eine Digital-Strategie entwickeln und umsetzen müssen (und dies auch getan haben!) ist unsere Regierung der Überzeugung (von wem eigentlich überzeugt?) , diese Medien brauchen im Jahr 2025 immer noch einen Hilflosenzuschuss zur „digitalen Transformation“.

HTH, Onlinepionier und Chefredakteur von ethos.at, war 1999-2002 Chefredakteur der 1998 gegründeten Online-Nachrichtenagentur pressetext.com. Die Webseite ethos.at hat er im Oktober 2021 innerhalb von 10 Tagen konzipiert, aufgesetzt und online gestellt. HTH ist demnach imstande, Förderanträge zu evaluieren: handelt es sich um laufende Anpassungen oder um echte Innovationen? Sind die angegebenen Kosten „marktkonform“ oder frei erfundene Fantasy-Beträge?

Zehn zufällig gewählte Förderungen zeigen: bei den bewilligten Projekten geht es bestenfalls um laufende Investitionen, die jeder Betrieb in jedem Bereich sowieso durchführen muss. Schlimmstenfalls – und die meisten Fälle sind die schlimmsten – geht es um frei erfundene Projekttitel, denen überhaupt keine Innovation und kaum eine Leistung gegenüber steht. Man kann von der Regel ausgehen: je länger der Projekttitel, umso heißer die Luft, die von RTR gefördert wird. So stellt sich die Frage: cui bono? Die Antwort: Es geht bei all diesen Projekten nur um ein Körberlgeld für die Massenmedien zur Absicherung der laufenden Hofberichterstattung, getarnt als Investitions- und Innovationsförderung! Frei nach dem Motto: ich weiß, dass du weißt, dass ich weiß. 

Ein Autor, der die Methoden der Sowjetunion von innen kennen gelernt hat, schrieb: „Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter.“ (Alexander Solschenizyn)

Hier eine Auswahl, wobei nicht 100 Medien, sondern 100 Projekte gefördert werden, und die großen Medien in der Regel mehrere Projekte vortäuschen und von RTR bewilligt bekommen.

Medium + Projekt + Fördersumme

1. Kronen Zeitung + KRONE26: Dig. Journalistische Zukunft + infrastrukturelle Modernisierung: Räume, Technik, DOOH + 935.432,00 €

2. KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. + KI-gestützte Workflow-Optimierung zur Effizienzsteigerung und Individualisierung der Angebote + 366.268,00 €

3. HEUTE + Heute x KI + 327.751,00 €

4. KURIER Medienverbund + KURIER 26: Digitale Regionaloffensive: OST + 369.365,00 €

5. OE24 TV + Einführung eines zentralen Digital Asset Managements für alle Bewegtbildinhalte + 482.340,00 €

6. Salzburger Nachrichten + Implementierung einer zentralen Middleware bei den SN + 258.974,00 €

7. Tiroler Tageszeitung + KI Einsatz bei der Tiroler Tageszeitung 2.0 + 477.817,00 €

8. Wiener Bezirksblatt GmbH +Digitales Redaktionssystem zur Layoutautomatisierung +232,036.00 €

9. Falstaff Magazin, Falstaff PRO - Servicepoint 2.0: Digitale B2B-Plattform + 295.730,00 €

10. GEWINN + Modernisierung GEWINN HP 2026 +100.714,00 €

Sapere aude!

SIEHE AUCH: Qualitätsjournalismus-Förderung für Boulevard-Blätter!

Neuer EU-Haushalt forciert Aufrüstung

ChatGPT Panzer Geld 800

800 Organisationen fordern Ablehnung im EU-Parlament

Attac und Versöhnungsbund: „Wir brauchen Sicherheit, die den Menschen dient – nicht den Rüstungskonzernen.“

25. November 2025 (Information von Attac Österreich) - Der Europäische Rat und das EU-Parlament präsentieren heute den EU-Haushalt 2026. Darin sind erneut massive Aufstockungen der Militärausgaben vorgesehen. Sie sollen auf 2,8 Milliarden Euro steigen, was eine Verdopplung gegenüber 2023 bedeutet. Das geht auf Kosten von ziviler Forschung, Kohäsionspolitik sowie Mobilitäts- und Umweltprogrammen. Das ist nur ein Puzzlestein - zusätzlich gibt es viele weitere EU-Aufrüstungs-Programme - wie etwa das 800 Mrd Euro Programm Rearm Europe, und Programme wie Security Action for Europe (SAFE), der European Defence Fund (EDF), das Act in Support of Ammunition Production (ASAP) sowie das European Defence Industry Programme (EDIP)

Foto: ChatGPT

“Der EU-Haushalt wird immer stärker auf die Interessen der Rüstungsindustrie zugeschnitten. Doch mehr Waffen schaffen Krisen, keinen Frieden. Wir brauchen Sicherheit, die den Menschen dient – nicht den Rüstungskonzernen“, kritisiert Max Hollweg von Attac Österreich. Auch der Vorschlag für den EU-Finanzrahmen 2028 -2034 sowie die geplanten Förderungen und Deregulierungen im Bereich Aufrüstung treiben das Wettrüsten weiter voran.

Europaweites Bündnis „StopReArm Europe“

Mehr als 800 Organisationen haben daher das europaweite Bündnis „StopReArm Europe“ gegründet. Sie fordern die EU-Abgeordneten in einem offenen Brief auf, den EU-Haushalt 2026 bei der morgigen Abstimmung im EU-Parlament zurückzuweisen und für Neuverhandlungen einzutreten. In Österreich richten sich sowohl Attac als auch der Internationale Versöhnungsbund an die EU-Abgeordneten.

„Statt weiter der Logik des Wettrüstens zu folgen, sollte die EU auf eine zukunftsfähige Friedenspolitik setzen, die ökologische, soziale und politische Sicherheit ins Zentrum stellt. Statt mehr Geld für Waffen benötigen wir mehr Mittel für Diplomatie, Klimaschutz, Armutsbekämpfung, Menschenrechte und friedliche Konfliktlösung“, erklärt Irmgard Ehrenberger vom Internationalen Versöhnungsbund.

Das europaweite Bündnis „StopReArm Europe“ fordert unter anderem:

1. Ablehnung des EU-Haushalts und Neuverhandlungen

Der EU-Haushalt soll keine Subventionen für die Rüstungsindustrie, sondern mehr Mittel für Diplomatie, Prävention und friedliche Konfliktlösung beinhalten. Zudem sollen alle Ausnahmeregelungen aufgehoben werden, welche die parlamentarische Kontrolle aktueller Aufrüstungs-Programme wie „ReArmEurope“ schwächen.

2. Keine Deregulierung durch den Rüstungs-Omnibus

Keine Lockerung von Waffenexporten, die im Widerspruch zum Völkerrecht stehen. Keine weiteren Ausnahmen für die Rüstungsindustrie bei Arbeits-, Umwelt- und Chemikalienstandards sowie bei Transparenz- und Berichtspflichten. Keine militärischen Testaktivitäten außerhalb Europas.

3. Keine weitere Militarisierung durch den EU-Finanzrahmen 2028–2034

Der „Wettbewerbsfonds“ über 130 Milliarden Euro für Waffen und militarisierte Raumfahrt muss zurückgenommen werden. Die Gelder ziviler Programme für Forschung und Innovation, Digitales, Mobilität oder Kohäsion dürfen nicht in militärische Zwecke umgeleitet werden.

Hintergrund: Der Einfluss der Rüstungslobby steigt

Ein aktueller Attac-Bericht zeigt, wie massiv die Rüstungslobby in den vergangenen Jahren ihren Einfluss auf die europäische Politik ausgebaut hat. Die Auswertung und

Analyse des EU-Lobbyregisters zeigt, dass die Kontakte mit

EU-Politiker*innen ein Rekordniveau erreicht haben. Zudem sind die Ausgaben und Anzahl der Lobbyist*innen massiv gestiegen.