Volksbegehren im Visier der Antidemokraten

+ SN: "Begehren gegen das Begehren"

+ ORF: "Begehrenswert"

1. April 2025 - Schon im August 2023 hat die „Krone“, die jährlich neben Millionen an öffentlichen Werbemitteln auch noch Millionenbeträge an staatlichen Subventionen abkassiert, ausgerechnet Betreiber von Volksbegehren als „Abkassierer“ diffamiert. Anlässlich der aktuellen Eintragungswoche haben die „Salzburger Nachrichten“ (1.4.2025) alle Fehlurteile dieses Artikels übernommen, basierend auf den Ausführungen des „Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung“, das von dem niederösterreichischen Gemeindebediensteten Manuel Plöchl ausgeht. Da bräuchte man nicht lange zu recherchieren, um zu ergründen, in wessen Partei-Interesse dieser Gemeindebeamte aktiv wurde. Aber solche Recherchen hat die SN-Redakteurin Maria Zimmermann nicht durchgeführt.

 SN Volksbegehren 2025 04 01

Der SN-Leser erfährt, dass der „Staat eine Kostenerstattung in fünffacher Höhe dessen, was für die Anmeldung ausgegeben wurde“ ausbezahlt. Was der Leser nicht erfährt:

die Gebühren für die Einreichung werden nicht refundiert, wenn das Volksbegehren die Grenze von 100.000 Unterschriften nicht erreicht. Dass es bei dieser läppischen Summe um „Bereicherung“ bzw ein „lukratives Geschäft“ gehe, wie die Redakteurin in ihrem Kommentar anmerkt, ist angesichts von 250 Millionen Euro an jährlicher (!) Parteienförderungen, die allein die Parteien in Landes- und Bundesparlamenten einstreifen, nicht nur eine Verhöhnung, sondern auch eine Falschmeldung.

Falsch ist diese Behauptung, weil unterschlagen wird, welchen Aufwand die basisdemokratische Überzeugungsarbeit für 100.000 Unterschriften verursacht; dafür müssen die Einbringer tausende Stunden aufbringen. Eine Qualitätszeitung könnte sich mal im Call-Center der eigenen Abo-Abteilung erkundigen, wie viele Anrufe für 100.000 Abschlüsse erforderlich sind, und was das vergleichsweise kostet. Der angebliche „Reingewinn von mehr als 13.600 Euro pro Volksbegehren“ ist somit nicht nur falsch, sondern auch eine Blamage für jede Zeitung, deren Redakteurinnen den banalen Begriff „Reingewinn“ nicht richtig verstehen!

Beispielsweise war das Volksbegehren "Impfpflicht striktes NEIN" (269.391 UE) ein voller Erfolg, "Impfpflicht notfalls JA (65.729 UE)" ein Flop. Der Einbringer, „Volksbegehren-Profi“ Anatolij Volk, hat mit dieser Gegenüberstellung besser als jede Meinungsumfrage ein klares Ergebnis erzielt – eine reife demokratische Leistung von A. Volk für das Volk und auf seine Kosten, was das erfolglose Volksbegehren betrifft.

Dagegen muss bezweifelt werden, dass auch nur ein Promille der Parteienförderung im Interesse des Volkes ausgegeben wird. Im Gegenteil, die Vertreter der Altparteien beschweren sich regelmäßig darüber, dass ihnen im Parlament die Mittel fehlen, um qualitative Gesetze einzubringen!! Ein Qualitätsmedium sollte der Frage nachgehen, warum die Repräsentanten des Volkes das objektive Untersuchungsergebnis der beiden Begehren von Anatolij Volk (und weiterer Anti-Impfbegehren u.a. von Robert Marschall) einfach ignorieren und dazu noch weitere 108.000 Stellungnahmen auf parlament.gv.at gegen das Impfpflichtgesetz, um dieses gegen jede Vernunft, aber offenbar im Interesse der Regierung im Parlament durch zu boxen.

Nur eine Aussage des SN-Artikels „Begehren gegen das Begehren“ stimmt: die Anzahl der Volksbegehren ist „inflationär“ gestiegen. Im Vergleich zu früheren Jahrzehnten, ja, aber angesichts der Tatsache, dass ein Volksbegehren das einzige Mittel ist, mit dem ein „einfacher Bürger“ dieses Landes seine „Repräsentanten“ zum Handeln „zwingen“ kann, während bei normalen Gesetzen die Interessen des Volks weitgehend (oder – Vorsicht Verschwörungstheorie - prinzipiell) ignoriert werden, ist die Anzahl der Volksbegehren immer noch sehr niedrig. Auch im direkten Vergleich mit der Schweiz!

Die Diktion „die gesenkten Hürden“ hätten zu einer „Inflation der Volksbegehren“ geführt ist jedoch Ausdruck

1. einer antidemokratischen Grundhaltung (Implikation: Bürger, die allen ernstes die Mittel, die ihnen die Demokratie in die Hand gibt, nutzen, sollen behindert werden; in ihrem Kommentar schreibt die Redakteurin sogar über die „massive Schwächung eines der wenigen direkt-demokratischen Hebel“),

2. einer weiteren falschen Tatsachenbehauptung, denn in Wahrheit hat die ID-Austria zu größeren Hürden geführt als die einfache Handy-Sigtnatur, die jedoch am 4.12.2023 abgeschafft wurde – ein Detail, das der angeblichen Qualitätszeitung SN offenbar nicht bekannt ist.

Während SN fast eine Seite über das „Begehren gegen Begehren“ berichtet, kommen zwei weitere aktuelle Volksbegehren lediglich in einem Nebensatz vor: „ein Autovolksbgehren (‚Kosten runter!‘) und eines gegen die ORF-Haushaltsabgabe.“ Vorsicht Volksbegehren-Verschwörung: wieder einmal war ein „Volksbegehren-Profi“ am Werk: Robert Marschall, der exakte Wortlaut: „ORF-Haushaltsabgabe NEIN … Die Unterstützer dieses Volksbegehrens lehnen eine - ab 1 .1.2024 angedachte - ORF-Haushaltsabgabe ab! Haushalte sind weder Eigentümer noch Kunden des ORF. Eine Haushaltsabgabe wäre daher unsachlich und unfair, da auch Haushalte diese Abgabe bezahlen müssten, die den ORF gar nicht konsumieren. Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge daher den ORF zum Sparen auffordern und leistungsgerechte Entgelte für die Nutzung von ORF-Dienstleistungen für ORF-Vertragskunden beschließen.“

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Eine kritische journalistische Auseinandersetzung mit Steuerverschwendung sollte bei den Einsparungspotenzialen des ORF beginnen und über die Parteienförderung (auch dagegen hat Robert Marschall vor einem Jahr ein Volksbegehren eingebracht – eines von vier, mit denen er 2024 gescheitert ist. Ein „Reingewinn“ von minus 13.600 Euro!) bis zur Presseförderung führen, insbesondere zur „Qualitätsjournalismusförderung“ und die Förderungen für „digitale Transformation“. Keine einzige Zeitung unseres Landes hat je darüber berichtet. So geht Gleichschaltung! Eines der letzten Reviere des investigativen, garantiert unabhängigen und unbestechlichen Journalismus finden die Österreicher auf ethos.at.

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