NEWS tarnt Hate Speech als FAKTEN

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Update 12. Juli 2024 - Österreichischer Presserat bestätigt Kritik von ethos.at an NEWS.

Der BESCHEID des Österreichischen Presserates + DerStandard.at berichtet + ORF.at berichtet

Nachsatz 17. Juli 2024 NEWS hat offenbar nicht die Absicht darüber zu berichten, wie Chefredakteurin Kathrin Gulnerits am 16.7.24 ethos.at mitteilte: "Den Senatsbeschluss habe ich zur Kenntnis genommen. Eine Veröffentlichung des Bescheid obliegt freilich dem Medium - und ist freiwillig. Eine Verpflichtung besteht nicht." 

ethos.at kommentiert: Auch so kann man die Glaubwürdigkeit einer Organisation untergraben. Der Wortlaut des Bescheids: „Der Senat stellt daher gemäß § 20 Abs. 2 lit. a der Verfahrensordnung der Beschwerdesenate einen Verstoß gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse fest. Gemäß § 20 Abs. 4 der VerfO wird die „VGN Medien Holding Gesellschaft m.b.H.“ aufgefordert, die Entscheidung freiwillig im betroffenen Medium zu veröffentlichen oder bekanntzugeben.“ Natürlich ist die "Auforderung" etwas "freiwillig zu tun" schon per se widersinnig. Der Österreichische Presserat ist kein Gericht, sondern eine freiwillige Kontrollinstanz der großen Medien des Landes. Umso wichtiger ist es, dass die Player sich an die selbst auferlegten Regeln halten, ansonsten könnte man das Geld gleich in "Wir schreiben immer die Wahrheit"-Propaganda investieren, anstatt umständlich den Schein journalistischer Qualitätsregeln und medien-ethischer Grundsätze zu wahren.

4. Februar 2024 - In der Rubrik "FAKTEN" fabriziert das Wochenmagazin "NEWS", Ausgabe 4/2024 vom 25.1.2024 folgendes propagandistische Machwerk: "Berlin, Deutschland: Gut, dass es sich endlich gegen Nazi-Unrat rührt, schlimm allerdings der Anlass. Was schon während der Corona-Zeit sein Haupt erhoben hat, wird jetzt virulent. Die Krise führt zur Radikalisierung nach rechts, und mittlerweile ist das Pack dank aufmerksamer Beobachter aufgeflogen. Es geht um nichts Gerineres als die Außerkraftsetzung der Grundrechte. Dagegen wird wie hier vor dem Berliner Reichstag ein ganz Deutschland demonstriert. Vielleicht nüchtert das auch hierzulande Machtbesoffene aus."  

 NEWS Hate Speech

Das ist Propagandasprache in der Tradition von DDR 4.0, neudeutsch: Hate Speech! Gerade mal 4 Zeilen, doch der ganzseitige Artikel inklusive Foto und der Suggestion "FAKTEN" in roten Blockbuchstaben wertet diese vier Zeilen redaktionell als "besonders wichtig" auf. Demnach ist "Nazi-Unrat ... Was schon während der Corona-Zeit sein Haupt erhoben hat. ... mittlerweile ist das Pack ... aufgeflogen." Angeblich wollen "Machtbesoffene", die eine "Radikalisierung nach rechts" vorantreiben, "die Außerkraftsetzung der Grundrechte".

Ich persönlich habe ab 1. Mai 2020 bei mindestens 20 Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmenpolitik "mein Haupt erhoben" und erachte die pauschale Diffamierung als "Nazi-Unrat" und "Machtbesoffener" in diesem Zusammenhang als Hatespeech und persönliche Ehrenbeleidigung gemäß § 115 StGB.

"Das Bundeskanzleramt setzt sich aktiv gegen Hassrede ein. Hassrede bezeichnet Äußerungen, die zu Hass anstiften, verhetzen und/oder für bestimmte Gruppen verletzend oder beleidigend sind. Hassreden können in allen Medien (analog/digital) im öffentlichen Raum in Wort und Bild stattfinden", schreibt das BKA unter dem Titel "No Hate Speech".

HTH, Chefredakteur von ethos.at, sandte folgende Mail an:

Kompetenzzentrum Jugend, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Reply vom BKA am 9.2.24: "Sehr geehrter Herr Mag. Hubert Thurnhofer,
das Bundeskanzleramt bietet keine individuelle Beratung oder Unterstützung für Betroffene von Hate Speech an. ...

... es steht Ihnen die Möglichkeit einer Beschwerde beim Österreichischen Presserat (presserat.at - Zwei Verfahrensarten) offen.

Freundliche Grüße, Team des Kompetenzzentrums Jugend

9.2.24 Weiterleitung er Beschwerde an den Verein zur Selbstkontrolle der österreichischen Presse - Österreichischer Presserat
Vereinsregisterzahl (ZVR): 085650650
Präsidium: Eike Kullmann, Präsident + Mag. Gerald Grünberger, Vizepräsident + Dr. Alexander Warzilek, Geschäftsführer

REPLY am 12.2.2024 Sehr geehrter Herr Mag. Thurnhofer!

Vielen Dank für Ihre Mitteilung an den Presserat. Wir werden den Fall einem unserer Senate vorlegen, dieser wird sich in seiner nächsten Sitzung damit befassen. Gerne werden wir Sie über die weiteren Entwicklungen in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden halten.

Bitte beachten Sie unseren unten angefügten Hinweis zum Datenschutz.

Beste Grüße, Mag. Edwin Ring

Mitglieder Nationales Komitee "No Hate Speech"
bOJA – Bundesweites Netzwerk Offene Jugendarbeit
Lilienbrunngasse 18/2/47, 1020 Wien
Tel.: +43-660-6338944 Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich wende mich an Sie mit der Bitte um Unterstützung, um gegen diesen Hetz-Artikel, insbesondere gegen die Verantwortlichen im Sinne des Mediengesetzes, Herausgeber DDr. Horst Pirker und Chefredakteurin Kathrin Gulnerits, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

Mit besten Grüßen

Mag. Hubert Thurnhofer, Chefredakteur ethos.at

REPLY von BOJA am 5.2.2024 Sehr geehrter Herr Mag. Thurnhofer,

vielen Dank für Ihre Nachricht an bOJA. Wenn Sie Hate Speech melden wollen, möchte ich Sie gerne auf folgende Seiten weiterverweisen.

ZARA - Zivilcourage & Anti-Rassismus-Arbeit

App gegen Hasspostings und Hassverbrechen - BanHate

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

Mit besten Grüßen, Mag.a Naomi Tomsu

Projektmitarbeiterin Beratungsstelle Extremismus, No Hate Speech Komitee

Mobil: +43 6606373324, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

www.beratungsstelleextremismus.at + www.boja.at + www.nohatespeech.at

Die App gegen Hassposting / banhate.com wird verwaltet von der Antidiskriminierungsstelle Steiermark. Die Weiterleitung der Beschwerde wurde umgehend beantwortet: 

Reply 6.2.2024 Sehr geehrter Herr Thurnhofer,

vielen herzlichen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen vertrauensvoll an uns wenden!

Sehr gerne können wir den von Ihnen gemeldeten Artikel auf strafrechtliche Relevanz überprüfen, allerdings verfügen wir leider über kein Abo der Zeitschrift News. Wäre es möglich, dass Sie uns eine Kopie bzw. einen Scan oder ein Foto des gesamten Artikels zukommen lassen? Leider ist es nicht möglich, nur einen Absatz zu überprüfen, da dieser im Kontext des gesamten Artikels eine andere Interpretation zulassen könnte, als es hier in Ihrer Mail den Anschein macht.

Selbstverständlich kann ich Ihre Meldung auch bei uns dokumentieren, wenn dies für Sie in Ordnung geht?

Ich freue mich über Ihre Rückmeldung!

Mit freundlichen Grüßen, Mag.ª Sarah Wiesinger, Antidiskriminierungsstelle Steiermark

Antwort am 16.2.2024 Lieber Herr Thurnhofer,

vielen herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung!

Das ist tatsächlich verwunderlich, dass in dieser Kürze über ein derart polarisierendes Thema berichtet wird.

Wie Sie in Ihrer Mail angesprochen haben, kann hier der Straftatbestand der Beleidigung (§ 115 StGB) und/oder jener der üblen Nachrede (§ 111 StGB) überprüft werden. Bei diesen Delikten handelt es sich um Privatanklagedelikte, die von der betroffenen Person selbst zur Anzeige gebracht werden müssten. Allerdings muss im Falle einer sogenannten Kollektivbeleidigung trotzdem eine einzelne Person gemeint oder es zumindest möglich sein muss, dass alle Mitglieder des Kollektivs sich als Opfer des Angriffes auf ihre Ehre angesprochen fühlen. Nach unserer rechtlichen Einschätzung müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir hier von einer straffreien Kollektivbeleidigung ausgehen. Nichts desto trotz kann ich Ihren Unmut sehr gut nachvollziehen!

Vielen Dank für Ihre Zustimmung zur Dokumentation, ich werde dies sehr gerne bei uns im Büro festhalten. Ich wünsche Ihnen einen guten Start ins Wochenende und hoffe, dass ich Ihnen mit der rechtlichen Einschätzung ein Stück weiterhelfen konnte.

Mit lieben Grüßen, Mag.ª Sarah Wiesinger

Reply HTH am 16.2.2024 Danke, Frau Wiesinger, für Ihre freundliche Antwort!

Ist das die einzige Maßnahme, den Fall zu dokumentieren und zu den Akten zu legen? Diese Aufgabe können wir auch auf ethos.at erfüllen.

Von einer Behörde, die sich BanHate zur Aufgabe macht, hätte ich mir - abseits von strafrechtlicher Relevanz - zumindest irgend eine Form der Abmahnung des betreffenden Mediums erwartet. Abgesehen von persönlicher Betroffenheit liegt aus meiner Sicht ein objektiver Tatbestand von Hate Speech vor, für den, da der Artikel namentlich nicht gezeichnet ist, Chefredakteurin und Herausgeber zur Verantwortung zu ziehen sind.

Wäre es nicht die Aufgabe einer Behörde, dagegen - in welcher Form auch immer - einzuschreiten?

Mit besten Grüßen, Hubert Thurnhofer