Angst vor Inflation und Krieg

Inflataion Krieg Angst

Untersuchung Marketagent.com online reSEARCH GmbH im Auftrag der idealo Internet GmbH

24. März 2026 – (Presseinformation Marketgent) - Inflation, steigende Lebenshaltungskosten und immer komplexere Preisstrukturen sorgen bei vielen Menschen in Österreich für wachsenden Frust beim Einkaufen. Eine aktuelle Studie des Markt- und Meinungsforschungsinstituts Marketagent im Auftrag von idealo.at zeigt: Für einen Großteil der Bevölkerung sind steigende Preise das größte wirtschaftliche Sorgen-Thema. Gleichzeitig investieren Konsument*innen zunehmend Zeit in Preisvergleiche, auf der Suche nach Transparenz, Orientierung und fairen Angeboten.

Fact Box:

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ORF: OBS vergeudet mehr Geld als GIS

RH Einhebung des ORF Beitrags

+ Entgegen den Erwartungen: Umstellung des ORF-Beitrags reduzierte Aufwendungen nicht

+ Rechnungshof prüfte beim Finanzministerium und bei der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS GmbH)

06. März 2026 (Presseinformationn des Rechnungshofs) - Ab 2024 löste die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS GmbH) die Gebühren Info Service GmbH (GIS GmbH) als einhebende Gesellschaft für den ORF ab. Die Gesellschaft war und ist eine 100-prozentige Tochter des ORF. Als beliehenes Unternehmen des Finanzministeriums ist sie mit behördlichen Aufgaben betraut. Die Umstellung von einem gerätebasierten Gebührensystem auf ein Haushaltsabgabesystem erweiterte den Kreis der Beitragspflichtigen und reduzierte die Beitragshöhe. Für das erste Jahr nach Systemumstellung erwarteten sich das Finanzministerium sowie die OBS GmbH reduzierte Aufwendungen. Die Aufwendungen der Gesellschaft stiegen von 2023 auf 2024 jedoch um 1,45 Millionen Euro auf 45,48 Millionen Euro.

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ÖGK kürzt Leistungen

OeGKeins

7. März 2025 - Nachdem für großteils sinnlose Corona-Maßnahmen seit 2020 rund 100 Millilarden Euro vergeudet wurden – mitgetragen von den damaligen Oppositionsparteien SPÖ+NEOS – müssen diese nunmehrigen "Regierungs-Parteien" gemeinsam mit der ÖVP nun bei den kranken Menschen sparen. „Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) kürzt Leistungen und erhöht Selbstbehalte. Ab Mai werden etwa die Regeln für Kostenübernahmen von Krankentransporten verschärft, zudem steigt der Selbstbehalt beim Zahnersatz. Bereits seit 1. März wurde die Kostenübernahme von Zahnregulierungen eingeschränkt“, berichtet ORF.at (6.3.26)

Im Folgenden der Wortlaut der ÖGK-Presseinformation zu dem Thema:

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Milliarden-Kürzungen bei Staatsförderungen?

+ Bundesregierung beschließt Neuausrichtung der österreichischen Förderlandschaft

+ Ergebnisbericht der Förder-Taskforce im Ministerrat beschlossen

4. März 2026 (Pressemitteilung des Bundesministeriums Finanzen BMF) - Die Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm darauf geeinigt, eine „Förder-Taskforce“ einzurichten, um die Förderinstrumente in Österreich zu evaluieren und sie künftig effektiver zu gestalten. Beim heutigen Ministerrat wurde der Ergebnisbericht dieser Förder-Taskforce, die unter der Federführung des Finanzministeriums sowie unter Einbindung aller Ressorts und von Expertinnen und Experten aus Wirtschaftsforschung und Förderabwicklung gearbeitet hat, vorgelegt. Der Bericht stellt einen ersten wichtigen Grundstein für eine neue Bundesförderstrategie dar und soll als auch Grundlage für die anstehende Budgeterstellung dienen – insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Evaluierungen und Einsparungen im Förderbereich.

Es gilt, die österreichische Förderlandschaft neu aufzustellen, die Förderpolitik zu fokussieren, mehr Effizienz bei Direktförderungen sowie eine maximale Wirkung bei Unternehmensförderungen zu erzielen, eine regelmäßige Evaluierung und Befristungen der Förderungen sicherzustellen und schließlich die Transparenz zu erhöhen.

SIEHE AUCH: Förderlandschaft bereichert Österreichs Vielfalt der Landschaften

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Pressfreedom Report ignoriert EU-Sanktionen

europ press freedom

3. März 2026 - „Ein heute publizierter Bericht der Plattform des Europarats für den Schutz des Journalismus und die Sicherheit von Journalisten warnt vor einer weiteren Aushöhlung der Pressefreiheit in Europa. Man sei an einem „kritischen Wendepunkt“ angelangt. Vor allem autoritär regierte Staaten wie Russland, die Türkei, Belarus, Aserbaidschan wurden als Negativbeispiele genannt. Erwähnt wurden aber auch der staatliche und behördliche Druck auf Medien in Ländern wie Ungarn oder Serbien“, berichtet ORF.at (3.3.2026)

Kommentar ethos.at: Offensichtlich hat der "Europaratsbericht" (ORF.at) übersehen, dass die EU ohne jegliche Rechtsgrundlage „Sanktionen“ gegen zahlreiche EU-kritische Journalisten und Jounalistinnen erlassen hat. Thomas Röper (Anti-Spiegel), Alina Lipp (deutsche Bloggerin und Journalistin mit Liveberichten aus der Urkaine) und der deutsch-türkische Medienmacher Hüseyin Doğru. ChatGPT erklärt den naiven Lesen, dass es sich dabei um keine Eingriffe in die Pressefreiheit handelt: „Diese Sanktionen sind keine behördlichen Berufsverbote im klassischen Sinne, sondern wirtschaftliche und reiserechtliche Restriktionen (z. B. Einreiseverbote in weite Teile der EU, Einfrieren von Vermögen, Verbot wirtschaftlicher Zuwendungen). Die Entscheidung ist als Teil der EU-Sanktionen gegen Russland begründet worden und zielt laut EU darauf ab, Einflussnahmen und Desinformationskampagnen zu unterbinden“

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Jubelbericht Digitale Transformation

RTR Webbild Studie FDT 1

Politische Ästhetik und Anästhetik / Ethik / Spaltung der Gesellschaft durch die Regierung

28. Februar 2026 - Völlig unbemerkt von der Öffentlichkeit hat RTR eine „Studie“ präsentiert, die (völlig überraschend!) belegt, dass es sinnvoll, notwendig und natürlich auch EU-konform ist, von 2022 bis 2027 den österreichischen Massenmedien 134 Millionen Euro für „digitale Transformation“ unterzujubeln. Die Überraschung ist groß, weil ethos.at seit Jahren belegt, dass diese "Förderung" einzig und allein der Gleichschaltung der österreichischen Hofberichterstatter dient.

BELEGE SIEHE:

26.11.2025 - 20 Mille für sogenannte digitale Transformation 2026

23.10.2024 Regierungs-Korruption: Digitale Transformation

31.1.2024 Schweigegeld für Regionalsender und Printmedien.. 19,4 Millionen für 2024 vergeben. Das ist offenbar nicht genug: „Zeitungsverband fordert Verdreifachung der Digitalförderung“, berichtet DerStandard.at (29.9.23) Mit FRAGEN an und ANTWORTEN von RTR.

23.11.2022 Regulierungsbehörde RTR schüttet Millionen aus

 

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E-Cars: Schlappe im Polizei-Einsatz

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27. Februar 2026 - „Rekordjahr 2025: Elektromobilität in Europa legt kräftig zu“, berichtet BMIMI, das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur am 17.2.2026. Daneben liefert die Infothek des BMIMI eine Reihe weiterer Erfolgsstorys zur Elektromobilität.

Schlappe im Polizei-Einsatz

Nachrichten-Agenturen melden am 25.2.2026: „Elektrofahrzeuge sind für den operativen Polizeieinsatz nur bedingt geeignet. Das stellte das Innenministerium aufgrund eines Testprojekts namens „Tron“, das im Jänner 2024 gestartet wurde, fest. Gründe dafür lägen insbesondere in der Ladeinfrastruktur sowie im erhöhten Gesamtgewicht durch die einsatztaktische Ausrüstung, hieß es aus dem Innenministerium. Das Projekt werde daher mit Jahresende eingestellt, bestätigte das Innenministerium.“

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Streit um Erbschaftssteuer

SN Erbsteuer

+ Nationalrat lehnt Wiedereinführung von Erbschafts- und Schenkungssteuern für hohe Vermögen mehrheitlich ab

+ Harter Schlagabtausch zwischen den Fraktionen zum Dringlichen Antrag der Grünen

25. Februar 2026 - (Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz via APA OTS) - Mit einem dringlichen Antraginglichen Antrag unter dem Titel "Wachsende Ungerechtigkeit in Österreich beenden: Superreiche fair besteuern - jetzt!" setzten die Grünen die Forderung nach mehr Steuergerechtigkeit auf die Tagesordnung der heutigen Nationalratssitzung. Aus Sicht der Grünen ist die Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Millionenerbschaften sowie einer Erbersatzsteuer für Privatstiftungen unerlässlich.

Der Antrag der Grünen fand keine Mehrheit, da er von keiner der anderen Fraktionen unterstützt wurde. Während die Grünen vehement für ihren Vorstoß plädierten, sprachen sich die Freiheitlichen dezidiert gegen jede Form von neuen Steuern aus. Auch innerhalb der Koalition zeigten sich unterschiedliche Zugänge. ÖVP und NEOS argumentierten unter anderem, dass Substanzsteuern etwa Betriebsübergaben und den Vermögensaufbau erschweren würden. Aus Sicht der SPÖ bleibt es sehr wohl wichtig, dass hohe Vermögen einen adäquaten Beitrag zur Budgetkonsolidierung leisten. Das bedeute, den Steueranteil von Kapital und Vermögen zu erhöhen.

SIEHE AUCH: Reiche fordern Reichensteuer

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RTR-Rundfunkfonds 2026

RTR TV u Radiio 2026

+ RTR-Rundfunkfonds fördern 2026 Vielfalt und Ausbau des Informationsangebotes in TV und Radio deutlich

+ Schwerpunkte Regionalität und Lokales

+ Entscheidungen zum 1. Einreichtermin 2026 für Privatrundfunkfonds und Nichtkommerziellen Rundfunkfonds

12. Februar 2025 - (RTR Presseinformation) - Im Juli 2024 hatte der Gesetzgeber die Mittel des Privatrundfunkfonds um 5 Millionen Euro auf jährlich 25 Millionen Euro und die Mittel des Nichtkommerziellen Rundfunkfonds für freie Radio- und TV-Angebote um 1,25 Millionen Euro auf 6,25 Millionen Euro angehoben. Die Erhöhungen standen jedoch erst zum 2. Fördertermin 2024 zur Verfügung und konnten daher im betreffenden Jahr nicht mehr ausgeschöpft werden. Insbesondere der erste der jährlich zwei Einreichtermine ist für die Jahresplanung der Programmveranstalter von besonderer Bedeutung. So wurden 2024 rund 3,4 Millionen Euro im Privatrundfunkfonds und knapp 1,1 Millionen Euro im Nichtkommerziellen Rundfunkfonds in das Budget 2025 vorgetragen.

Die Anhebung der Bundes-Fördermittel für den Privatrundfunkfonds und für den Nichtkommerziellen Rundfunkfonds im Sommer 2024 zeigt eine klar erkennbare Wirkung auf die Produktion von Informationsangeboten bei Österreichs privaten Fernseh- und Radioprogrammen.

Der für die Fördervergabe zuständige Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) meldet für den ersten Einreichtermin 2026 des Privatrundfunkfonds eine Zunahme geförderter TV-Projekte um knapp 26 % und eine Anhebung der Gesamtfördersumme im Bereich TV um rund 29 % im Vergleich zum ersten Einreichtermin im Jahr 2024 vor Erhöhung der Mittel. Im Fokus der Fördermittelvergabe stehen regionale und lokale Programmanbieter, deren Gesamtförderung für 2026 gegenüber 2024 um 43 % erhöht werden konnte. Das Gesamtfördervolumen im Bereich Hörfunk stieg um knapp 17 %, für Nichtkommerzielle Rundfunkveranstalter um insgesamt knapp 29 %.

„Im direkten Vergleich der Förderergebnisse aus den jeweils ersten Einreichterminen der Jahre 2024 und 2026 können wir erstmals einen realistischen, bereinigten Effekt der Fonds-Erhöhungen aus dem Jahr 2024 darstellen“, erläutert Wolfgang Struber, Geschäftsführer der RTR Medien. „Da ein Großteil der Erhöhung 2024 nicht mehr in das Verfahren zur Vergabe der Rundfunkförderung des betreffenden Jahres einfließen konnte und daher in das Budget des Folgejahres eingestellt wurde, stellte das Förderjahr 2025 eine Ausnahmesituation mit einem einmalig besonders hoch ausgestatteten Fördertopf, mehr Projektförderungen und besonders hohen Förderquoten dar. Aber auch die Förderergebnisse 2026 zeigen einen deutlichen Zuwachs an Inhalteförderung im Privatfunk“, so Struber.

Mit einer Anhebung der Gesamtfördersumme für Projekte bundesweiter Privatfernsehveranstalter um knapp 22 % und für regionale TV-Anbieter um 43 % im Vergleich zum ersten Einreichtermin 2024, folgt der Privatrundfunkfonds auch 2026 dem Kurs einer bedarfsgerechten Stärkung von Inhalts-, Medien- und Meinungsvielfalt. Der Abfluss von Werbegeld zu den großen Tech‑Plattformen verschärft den wirtschaftlichen Druck auf österreichische Medien immer mehr – und trifft regionale und lokale Anbieter besonders.

„Für die demokratiepolitische Information und Bildung in Österreich braucht es journalistische Inhalte aus heimischer, regionaler und lokaler Kompetenz. Allerdings schwindet jährlich die Finanzierungsgrundlage in Form von Werbung an die großen, internationalen Online-Konzerne, die ihr Informationsangebot und ihren Erfolg auch aus den Produkten österreichischer Medienhäuser generieren, was im Zusammenhang mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz nochmals verschärft wird. Unsere Förderungen tragen entscheidend dazu bei, um die daraus resultierenden massiven Herausforderungen für Österreichs Medienvielfalt abzumildern“, sagt Wolfgang Struber.

Nach Prüfung der Förderansuchen zum ersten Einreichtermin 2026 durch die Förderabteilung der RTR auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Kriterienerfüllung sowie nach ausführlicher Beratung und Zustimmung durch alle Fachbeiratsmitglieder, erhalten insgesamt 341 Projekte eine Förderzusage mit einem Gesamtfördervolumen von rund 23 Millionen Euro aus dem Privatrundfunkfonds. Darunter sind 224 Hörfunkprojekte, 112 TV-Projekte und 5 Projekte von Ausbildungseinrichtungen.

Aus dem Nichtkommerziellen Rundfunkfonds wurden Förderungen in Höhe von gut 6 Millionen Euro für 87 Projekte zugesagt, darunter 73 Hörfunk- und 12 TV-Projekte sowie 2 Projekte von Ausbildungseinrichtungen.

Restmittel aus beiden Fonds bleiben einer Vergabe für kurzfristig geplante Projekte in einem zweiten Einreichtermin von Mitte April bis Mitte Mai 2026 vorbehalten.

Die geförderten Projekte und Medienunternehmen und die einzelnen Fördersummen sind umfassend auf der Website der RTR unter https://www.rtr.at/Entscheidungen_PRRF (Privatrundfunkfonds) und unter https://www.rtr.at/Entscheidungen_NKRF (Nichtkommerzieller Rundfunkfonds).

Über die RTR Medien

Der Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) ist Österreichs größte Förderstelle für Medienunternehmen (Radio, Fernsehen, Print, Audio-Podcast) und unterstützt mit dem Fernsehfonds Austria Fernsehfilm-Produktionen und damit internationale Investitionen in den heimischen Filmstandort. Als Kompetenzzentrum dieser Märkte, teilt die RTR Medien ihr Wissen in Studien, Berichten oder Veranstaltungen. Die RTR mit ihren Fachbereichen Medien sowie Telekommunikation und Post ist Geschäftsstelle der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), der Telekom Control Kommission (TKK) und der Post Control Kommission (PCK). Geschäftsführer des Fachbereichs Medien ist Mag. Wolfgang Struber, Geschäftsführer des Fachbereichs Telekommunikation und Post ist Dr. Klaus M. Steinmaurer. rtr.at.

Rechnungshof sieht Steuerausfall durch Versandhandel

RH Versandhandel

16. Februar 2026 - Vor Weihnachten stieg der Waldviertler Schuhfabrikant Heini Staudinger auf die Barrikaden und kämpfte allein gegen die Massenimporte aus China. Allein? Nicht ganz. Nun hat der Rechnungshof einen Bericht über das hohe Steuerausfallrisiko bei grenzüberschreitendem Versandhandel vorgelegt.

+ Hohes Steuerausfallrisiko bei grenzüberschreitendem Versandhandel

+ Unternehmen sollen steuerlich gleichbehandelt werden

13. Februar 2026 –(Presseinformation des Rechnungshofs) - Der grenzüberschreitende Versandhandel, insbesondere der Onlinehandel, wächst rasant. Laut Studien stiegen die jährlichen Ausgaben der österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten im Onlinehandel im Jahr 2024 auf rund elf Milliarden Euro. Davon flossen 54 Prozent – mehr als sechs Milliarden Euro – an ausländische Unternehmen. Damit nimmt auch die steuerliche Bedeutung der Umsätze ausländischer Versandhandelsunternehmen in Österreich zu.

Österreich erhielt mit 1,26 Milliarden Euro oder 3,3 Prozent des Umsatzsteueraufkommens im Jahr 2023 EU-weit die fünfthöchsten Umsatzsteuerzahlungen für Einkäufe „seiner“ Konsumentinnen und Konsumenten im Ausland.

Für das Steueraufkommen in Österreich gewinnt es deshalb zunehmend an Bedeutung, dass die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemeldeten Umsätze überprüft werden, beziehungsweise, dass Unternehmen, die ihre Umsätze nicht melden, ausgeforscht werden. Jedoch blieben Umsätze aus dem One-Stop-Shop-System (OSS-System) und damit aus dem grenzüberschreitenden Versandhandel nahezu ungeprüft. Das stellt der Rechnungshof in seinem heute veröffentlichten Bericht „E-Commerce: Umsatzsteuer bei grenzüberschreitendem Versandhandel“ fest. Er prüfte das Finanzministerium, die Finanzämter und das Zollamt. Der Rechnungshof mahnt ein, sicherzustellen, dass alle Unternehmen steuerlich gleichbehandelt werden. Dazu sollen vor allem risikoadäquate Kontrollen durchgeführt und angemessene Ressourcen dafür bereitgestellt werden. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2021 bis 2024.

Fehlende Transparenz bei Veranlagung der Umsatzsteuer

Im herkömmlichen System der Umsatzsteuerveranlagung müssen Unternehmen, die Umsätze aus dem Versandhandel in einem anderen als ihrem Sitzstaat erzielen, in jedem dieser anderen Staaten die Umsatzsteuer erklären und zahlen. Seit 1. Juli 2021 können sie stattdessen das EU-weite OSS-System nutzen. Das heißt, sie können in einem einzigen EU-Mitgliedstaat ihren steuerlichen Verpflichtungen gegenüber allen EU-Mitgliedstaaten nachkommen. Der EU-Mitgliedstaat, in dem sich ein Unternehmen im OSS-System registriert („Registrierungsstaat“), hat die Funktion als „Postkasten und Zahlstelle“. Er leitet geleistete Zahlungen an den jeweiligen EU-Mitgliedstaat des Verbrauchs („Verbraucherstaat“) weiter.

Die Teilnahme am OSS-System ist freiwillig und die herkömmliche Veranlagung ist weiterhin möglich – was zu Transparenzdefiziten führt. Es ist EU-weit nicht transparent, ob und in welchem System – im herkömmlichen System oder im EU-weiten OSS-System – ausländische Unternehmen ihre Umsätze erklären. Dadurch fehlt die Basis für eine umfassende Besteuerung. Aufgabe der österreichischen Finanzverwaltung ist es, sicherzustellen, dass Österreich die ihm zustehenden Abgaben einnimmt, unabhängig davon, welches System die ausländischen Unternehmen wählen.

Steuerausfallrisiko: Empfehlungen des Rechnungshofes großteils nicht umgesetzt

Der Rechnungshof hatte bereits in seinem Bericht „Umsatzsteuer bei internationalen digitalen B2C-Dienstleistungen“ (pdf) aus 2021 auf eine Vielzahl von Risikopotenzialen und Herausforderungen hingewiesen, die durch den zunehmenden Versandhandel und die Erweiterung des OSS-Systems entstanden. Obwohl das Finanzministerium selbst die Defizite und zunehmenden Risiken erkannte, setzte es die Empfehlungen zur Beseitigung der Defizite zum Großteil nicht um. Die Defizite bestanden weiter, weil dem grenzüberschreitenden Versandhandel nicht ausreichend Bedeutung beigemessen wurde.

Steueraufkommen soll gesichert, Unternehmen sollen steuerlich gleichbehandelt werden

Um das Steueraufkommen zu sichern beziehungsweise für eine gleichmäßige Besteuerung braucht es laut Rechnungshof: gezielte Risikoanalysen, ausreichende Kontrollen, angemessene Personalressourcen und klare Zielvorgaben sowie die transparente steuerliche Erfassung von Versandhandelsunternehmen. Beispielsweise prüften die Finanzämter Umsätze im OSS-System mangels ausreichender Personal- und IT-Ressourcen nahezu nicht. Aufgrund der fehlenden Kontrollen besteht das Risiko, dass Versandhandelsunternehmen die Umsatzsteuer in zu geringer Höhe oder gar nicht erklären. Die Vielzahl der noch nicht umgesetzten Maßnahmen in Verbindung mit dem rasanten Wachstum des (Online-)Versandhandels führte dazu, dass die Gleichmäßigkeit der Besteuerung beziehungsweise die Sicherung des Steueraufkommens der grenzüberschreitenden Versandhandelsumsätze nicht gewährleistet waren und es zu Wettbewerbsverzerrungen kommen konnte.

Versandhandel aus Drittländern im IOSS kaum kontrollierbar

Der rasche Anstieg von Versandhandelslieferungen aus Drittländern stellt die Finanz- und Zollverwaltungen vor neue Herausforderungen. Für Sendungen von Waren von geringem Wert (maximal 150 Euro) wurde im Rahmen des OSS-Systems der Import-One-Stop-Shop (IOSS) als vereinfachtes Umsatzsteuerverfahren eingeführt. 2024 gelangten 4,6 Milliarden Sendungen mit geringem Wert aus Drittländern in die EU – dreimal so viele wie 2022. Es zeigte sich: Der Versandhandel aus Drittländern im IOSS ist kaum kontrollierbar. Die Zollfreigrenze von 150 Euro birgt überdies Missbrauchspotenzial und führt zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen. Im November 2025 wurde der Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze beschlossen. Der Rechnungshof erachtet den Wegfall und die zeitnahe Einführung von Zöllen auf Waren mit einem Wert von unter 150 Euro als dringend geboten.

Ausreichende Kontrollmöglichkeiten dringend nötig

Es braucht EU-weite Maßnahmen wie verstärkte Zusammenarbeit, Vernetzung und Kontrollen, um Mehrwertsteuerbetrug und den Missbrauch der vereinfachenden Regelungen zu verhindern. Auch der Europäische Rechnungshof hielt in seinem Bericht vom März 2025 fest, dass die bestehenden Maßnahmen nicht ausreichten, um Mehrwertsteuerbetrug bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern wirksam zu verhindern.

RECHNUNGSHOFBERICHT 2026 download pdf

E-Commerce: Umsatzsteuer bei grenzüberschreitendem Versandhandel

Der Rechnungshof überprüfte im Bundes­ ministerium für Finanzen die Gebarung im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer beim E-Commerce im grenzüberschreitenden B2C-Versandhandel. Beim grenzüberschreitenden B2C-Versandhandel (B2C = business to consumer) werden Waren, die überwiegend online gekauft werden, grenzüberschreitend von Unternehmen an Nichtunternehmen (Konsumentinnen und Konsumenten) geliefert. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2021 bis 2024.