EU-Wahl 2024 von 6. bis 9. Juni - ÖXIT

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EU-Austritt /Öxit

Update 29.2.2024 - Am 29. Februar präsentierte er das Wahlbündnis ÖXIT EU-Austritt für Österreich. Über die Pressekonferenz des Bündnisses berichtet ORF.at (29.2.24) 

Aus der Union der 4 Grundfreiheiten, der Österreich im Jahr 1995 beigetreten ist, ist eine Union der Unfreiheit geworden, die Freiheit und Selbstbestimmung der Bürger und Mitgliedstaaten immer stärker beschneidet. In der Tat stehen viele unserer Ziele im Widerspruch zum EU-Recht.

Die ultralockere Geldpolitik der EZB führt zu dazu, dass die Menschen für ihr Erspartes keine Zinsen mehr erhalten und das Geld wegen der hohen Inflation rasch an Wert verliert. Hinzu kommt, dass Österreich derzeit jedes Jahr etwa 3,8 Milliarden Euro ins EU-Budget einzahlt. Zusätzlich hat die EU nun begonnen sich zu verschulden, was die Belastung für zukünftige Steuerzahler weiter erhöht.

Daher streben wir ein EU-Austrittsreferendum an, der zu einem EU-Austritt Österreichs (kurz: Öxit) führen möge.

Was kommt nach dem Öxit?

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Für eine kleine, offene Volkswirtschaft wie Österreich ist der Handel mit Waren und Dienstleistungen mit anderen Staaten von großer Bedeutung. Ohne Abschluss von spezifischen Freihandelsverträgen erfolgt der Rahmen auf Basis der Regeln der Welthandelsorganisation (WTO), das betrifft beispielsweise den Handel mit Österreichs zweitgrößtem Exportmarkt, den USA. Zwecks Erleichterung und Vertiefung der Handelsbeziehungen schließen Staaten Freihandelsverträge auf bilateraler Basis ab. So hat z.B. Großbritannien im Zuge des Brexits Freihandelsverträge mit der EU und einer Vielzahl von Staaten abgeschlossen. Zusätzlich gibt es Handelsorganisationen, deren Regeln dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten der Organisation untereinander besonders ungehindert handeln können, hinzukommt, dass diese Organisationen für ihre Mitglieder Freihandelsverträge mit Drittstaaten abschließen.

In Europa gibt es zwei solcher Handelsorganisationen, die EU und die EFTA. Derzeit ist die EU mit 27 Mitgliedern die größere Organisation, während die EFTA derzeit nur vier Mitglieder hat (Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island). Bis 1973 hatte die EFTA übrigens mehr Mitglieder als die EU, d.h. Mitglieder von Handelsorganisationen kommen und gehen. Österreich war von 1960 bis 1994 Mitglied der EFTA und ist 1995 der EU beigetreten. Die EFTA ist eine Handelsorganisation souveräner Staaten, keine politische Union, die Souveränität der Mitgliedstaaten wird nicht begrenzt, so steht es den Mitgliedstaaten auch frei bilaterale Handelsverträge mit Drittstaaten abzuschließen. Die EU ist nicht nur eine Handelsorganisation, sondern auch eine immer engere und beengendere politische Union, die die Souveränität der Mitgliedstaaten immer stärker aushöhlt. EU-Mitgliedstaaten dürfen beispielsweise keine bilateralen Handelsverträge mit Drittstaaten abschließen, der Abschluss von Handelsverträgen ist das alleinige Privileg der EU.

Es wäre sinnvoll, dass Österreich unmittelbar im Anschluss an einen EU-Austritt wieder der EFTA beitreten würde. Österreich würde damit, vom ersten Tag an, von den bestehenden Freihandelsverträgen der EFTA profitieren und gemeinsam mit den EFTA-Partnern wäre Österreich in einer stärkeren Position zusätzliche Freihandelsverträge zu verhandeln als auf sich alleine gestellt zu sein.

Im Verhältnis zur EU haben diejenigen europäischen Staaten, die Mitglieder der EU sind, unterschiedliche Modelle gewählt. Hier präsentieren wir exemplarisch drei Modelle, alle drei wären für Österreich besser als die derzeitige EU-Mitgliedschaft:

Schweiz: Die zentrale Grundlage der Handelsbeziehungen der Schweiz mit der EU ist der Freihandelsvertrag von 1972. Zusätzlich wurden mit der EU eine Serie von bilateralen Verträgen abgeschlossen. So nimmt die Schweiz an der Personenfreizügigkeit teil: EU-Bürger können weitgehend ungehindert in der Schweiz arbeiten und umgekehrt. Weiters ist die Schweiz assoziiertes Schengen-Mitglied d.h. es gibt im Reiseverkehr zwischen der EU und der Schweiz keine Grenzkontrollen.

Norwegen: Norwegen ist über das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (Nicht-EU-Mitglieder: Norwegen, Island und Liechtenstein) eng an den Binnenmarkt an der EU angebunden. Die Anbindung sieht zwar nicht generell die Übernahme von EU-Recht vor, sehr wohl aber in Fragen, die den Binnenmarkt betreffen. Für Streitigkeiten, die ihren Ursprung in Norwegen, Island oder Liechtenstein haben, ist der EFTA-Gerichtshof zuständig, für jene die Ihren Ursprung in der EU haben ist der EuGH zuständig.

Großbritannien: Im Zuge des EU-Austritts 2021 hat das Vereinigte Königreich ein Handels- und Kooperationsabkommen mit der EU abgeschlossen, das im Kern ein Freihandelsvertrag ist. Ein übergeordnetes Gericht gibt es nicht. Großbritannien hat weder eine Personenfreizügigkeit mit der EU vereinbart, noch ist es Schengen-Mitglied.

Unsere bevorzugte Variante hinsichtlich der Handelsbeziehungen mit der EU und Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind, ist eine Mischung des britischen und des schweizerischen Modells:

• EFTA-Beitritt (ein Beitritt ist für ein kleines Land für Österreich deutlich nützlicher als für Großbritannien und ist auch nicht mit Souveränität-Verlusten verbunden)

• Abschluss eines bilateralen Freihandelsvertrages mit der EU (wobei als Vorlagen z.T. die Freihandelsverträge der Schweiz, des Vereinigten Königreichs und Kanadas mit der EU dienen können)

• Abschluss ergänzender, bilateraler Abkommen mit der EU, sofern der Nutzen deutlich höher ist, als die negativen Begleiterscheinungen – eine enge Beziehung ist kein Selbstzweck.

• Keine Personenfreizügigkeit (die Zuwanderungspolitik Österreichs soll sich zukünftig einerseits an den Erfordernissen des Arbeitsmarktes und an den Integrationsmöglichkeiten orientieren – infolge des ultralockeren Migrations- und Asyl-Politik seit dem EU-Beitritt leidet Österreich unter einem massiven Integrationsrückstau).

• Keine Schengen-Mitgliedschaft, denn nur wenn wir die Kontrolle über unsere Grenzen haben, können wir die illegale Einreise von Asylwerbern ebenso wirksam unterbinden wie Australien oder Israel.

Wie gesagt, sind alle oben genannten Varianten der Gestaltung des Verhältnisses mit der EU besser als die EU-Mitgliedschaft. Zunächst geht es darum, ein EU-Austritts-Referendum zu organisieren. Nach einer Entscheidung für den Öxit müsste Österreich das Verfahren für den EU-Austritt gem. Art. 50 einleiten, zwei Jahre danach würde der EU-Austritt in Kraft treten. Nach einer positiven Austrittsentscheidung müsste die österreichische Bundesregierung entscheiden, welches zukünftige Verhältnis man mit der EU anstrebt und die Verhandlungsstrategie definieren. Sicher ist nur eines: mit dem Öxit wird Österreich wieder frei.

Gleichzeitig mit dem EU-Austritt soll der Euro im Verhältnis 1:1 gegen einen neu zu schaffenden österreichischen Franken (ATF) getauscht werden. Die österreichische Nationalbank soll eine Geldpolitik betreiben, die der Geldwertstabilität wieder höchste Priorität einräumt und enge Kontakte mit den Nationalbanken anderer stabilitätsorientierter Staaten (wie z.B. der Schweiz, Tschechien, Polen oder Schweden) pflegen, die ebenfalls unter Nachbarschaft mit der Eurozone und der hochproblematischen ultralockeren Geldpolitik der EZB leiden.

Der EU-Austritt wäre auch mit einer gigantischen Entrümpelung der österreichischen Rechtsordnung verbunden, weil mit dem Austritt die EU-Grundrechtecharta, Europäische Sozialcharta und die EU-Verordnungen außer Kraft treten würden. EU-Richtlinien würden indirekt in Kraft bleiben, weil diese mittels nationalen Gesetzen ins nationale Recht übergeführt wurden, mit dem EU-Austritt erhält jedoch der Nationalrat wieder die Freiheit diese Gesetze zu ändern oder außer Kraft zu setzen.