Artikel 2.
(1) Österreich ist ein Bundesstaat.
Peter Bußjäger: „Es gibt keine allgemeingültige Definition des Bundesstaates.“
Der Vorarlberger Verfassungsexperte ist während der Corona-Herrschaft dadurch aufgefallen, dass er im vorauseilenden Gehorsam allfällige Strafen für Impfpflichtverweigerer als „verfassungskonform“ legitimiert hat, (ORF.at 7.12.2021), noch bevor das Gesetz von den Repräsentanten des Volkes gegen den Willen des Volkes im Parlament durchgewunken wurde.
Aber das ist eine andere Geschichte, die allerdings nicht unwesentlich ist. Denn es geht im Kern meiner vorliegenden Ausführungen um die Frage: was ist Demokratie essenziell bzw prinzipiell (dem Wesen nach), was ist Demokratie gemäß BVG, wie wird Demokratie in Österreich tatsächlich praktiziert und wie lässt sich Demokratie auf Grundlage der bestehenden oder einer neuen Verfassung weiter entwickeln? Apodiktisch möchte ich an der Stelle wiederholen: Expertokratie ist keine Demokratie, sondern das Gegenteil.
Nun zum Diktum „es gibt keine allgemeingültige Definition für…“, das von Juristen immer wieder eingestreut wird, wenn in Gesetzestexten Begriffe auftauchen, die Interpretationsspielraum zulassen. Das allerdings betrifft jeden Begriff und seine Synonyme wie bspw Volk, Bundesvolk, Bürger, Staatsbürger, Bundesbürger. Aber umso mehr philosophische abstrakte Begriffe wie: Recht, Gerechtigkeit, Freiheit, Gleichheit usw.
Dass hier eine lapidare Feststellung, ein Begriff, den jedes Volksschul-Kind versteht, problematisiert wird, erhellt nicht die Finessen dieses Begriffes, sondern die Finessen der juristischen Denkungsart, die Goethe in der Eröffnungsrede des Faust passender Weise als „Juristerei“ bezeichnet hat. Aus poetologischen Gründen hätte er an dieser Stelle auch schreiben können: „Habe nun, ach! Philosophie, Jurisprudenz und Medizin, und leider auch Theologie! durchaus studiert.“
Es erübrigt sich, hier zu bemerken: Es gibt keine allgemeingültige Definition für Juristerei; ebenso wenig wie für Jursiprudenz, Jus, Jura, Judikatur, Rechtswissenschaft, Rechtsdogmatik usw.
