B-VG BVG Verfassung: Schönheit und Eleganz? - StGG Art 5

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StGG Artikel 5.

Das Eigenthum ist unverletzlich. Eine Enteignung gegen den Willen des Eigenthümers kann nur in den Fällen und in der Art eintreten, welche das Gesetz bestimmt.

Stefan Storr: „Das Grundrecht auf Eigentum erfährt mehrere verfassungsrechtliche Absicherungen. Seine erste, heute in inhaltlicher Hinsicht unzureichende, dennoch geltende, ist in der Stammfassung des Staatsgrundgesetzes 1867 (Art 5 StGG) angelegt.“

Der Historiker Niall Ferguson begründet die „Überlegenheit des Westens“ mit sechs Institutionen, die „den Westen“ seit der „Entdeckung Amerikas“ groß gemacht haben: Wettbewerb, Wissenschaft, Medizin, Konsumgesellschaft, Arbeitsethik und nicht zuletzt Eigentumsrechte. Siehe auch:Der Westen und der Rest der Welt

Der Philosoph kann nur anmerken, dass alle bisherigen Eigentumsrechte nicht verhindern konnten, dass die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander geht. Aber auch der Wirtschaftsnobelpreisträger Josef Stiglitz konnte u.a. mit seinem Buch „Reich und Arm“ wenig beitragen. Siehe auch:Reiche fordern Reichensteuer

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