StGG Artikel 17.
Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei.
Unterrichts- und Erziehungsanstalten zu gründen und an solchen Unterricht zu ertheilen, ist jeder Staatsbürger berechtigt, der seine Befähigung hiezu in gesetzlicher Weise nachgewiesen hat.
Der häusliche Unterricht unterliegt keiner solchen Beschränkung.
Für den Religionsunterricht in den Schulen ist von der betreffenden Kirche oder Religionsgesellschaft Sorge zu tragen.
Dem Staate steht rücksichtlich des gesammten Unterrichts- und Erziehungswesens das Recht der obersten Leitung und Aufsicht zu.
András Jakab: „Die wissenschaftliche Tätigkeit umfasst sowohl die Forschung als auch ihre Lehre. […] In der Forschung umfasst die Wissenschaftsfreiheit inhaltlich die Wahl des Forschungsgegenstands, die Wahl der Forschungsmethode und auch die Verbreitung der Resultate (sei es an wissenschaftlicihen Konferenzen oder in YouTube-Videos). Mindermeinungen fallen genauso in den Schutzbereich wie mainstream wissenschaftliche Herangehensweisen oder Ergebnisse. […] Ein Symptom der Erosion der liberalen Demokratie ist gerade die Beschränkung der Wissenschaftsfreiheit und insbesondere der Beschränkung der Autonomie der Universitäten und Forschungsinstitute.“
An der Stelle würde man sich von einem Richter am Europäischen Gerichtshof konkrete Beispiele aus seinem Wirkungsbereich, aus den Ländern der EU, erwarten. Fehlanzeige. „Anschauliche Beispiele“ findet er in Russland. Aus philosophischer Sicht sollte Wissenschaft Beiträge zur Aufklärung leisten. Nach Lektüre des vorliegenden Buches muss die Frage erlaubt sein, ob Juristerei eine Wissenschaft ist.
„Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung? Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Sapere aude! Habe Mut dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.“ Immanuel Kant.
